Kategorie: Politik

Pressefreiheit: Nur in Skandinavien, Irland und Grönland noch alles gut

Krisen, Kriege und die anhaltende Ausbreitung des Autoritarismus haben dazu geführt, dass die Lage der Pressefreiheit im vergangenen Jahr so instabil war wie seit langem nicht. Dies lässt sich aus der neuen Rangliste der Pressefreiheit ablesen, die Reporter ohne Grenzen (RSF) zum Internationalen Tag der Pressefreiheit 2023 veröffentlicht haben. Entwicklungen wie die fast völlige Unterdrückung unabhängiger Berichterstattung in Russland infolge des Ukrainekriegs, massenhafte Festnahmen von Medienschaffenden in der Türkei und die weiter gestiegenen Aggressionen gegenüber Reportern am Rande von Demonstrationen in Deutschland sorgten dafür, dass viele Länder auf der Rangliste abrutschten. Die teils deutlichen Abstiege zeigen, wie volatil die weltweite Lage in einer Zeit von Krisen ist.

„Die Aggressivität gegenüber Medienschaffenden steigt weiter. Viele Regierungen und gesellschaftliche Gruppen versuchen, kritische Berichterstattung zu unterbinden. Erschreckend ist, dass die Zahl der Übergriffe in Deutschland auf ein Rekordhoch gestiegen ist“, sagte RSF-Vorstandssprecher Michael Rediske. „Demokratische Regierungen müssen Medien in ihren eigenen Ländern unterstützen, den Druck auf autoritäre Regime erhöhen und auch Exilmedien stärken. Desinformation darf nicht die Oberhand behalten.“

Die Lage der Pressefreiheit ist der RSF-Skala zufolge in 31 Ländern „sehr ernst“, in 42 „schwierig“, in 55 gibt es „erkennbare Probleme“, und in 52 ist die Lage „gut“ oder „zufriedenstellend“. Die Arbeitsbedingungen für Medienschaffende sind also in rund 70 Prozent der Länder weltweit problematisch, ähnlich wie im Vorjahr. Drei Länder sind dieses Jahr in die schlechteste Kategorie „sehr ernst“ abgerutscht: Tadschikistan, Indien und die Türkei.

Das größte Problem ist nach wie vor die Sicherheitslage für Journalisten. Sie werden auf Demonstrationen angegriffen, kommen in bewaffneten Konflikten ums Leben, werden gezielt ermordet, willkürlich festgenommen oder zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Sicherheitslage ist in 36 von 180 Ländern „sehr ernst“ – in Kriegsländern wie der Ukraine und dem Jemen ebenso wie in den größten Gefängnissen der Welt für Medienschaffende, China, Myanmar und Iran. In 33 weiteren ist die Sicherheitslage „ernst“ – von Peru bis Israel, von Hongkong bis zu den USA.

Auch organisierte Desinformation ist in vielen Ländern ein wachsendes Problem: In 118, also zwei Drittel aller Länder, gab eine Mehrheit der Befragten an, dass politische Akteure in ihrem Land in massive Desinformations- oder Propagandakampagnen involviert sind.

Deutschland belegt Rang 21. Der Abstieg um fünf Plätze ist vor allem mit dem Vorbeiziehen anderer Länder zu erklären, die sich zum Teil stark verbessert haben; Deutschlands Punktezahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr nur um 0,13 auf 81,91 von 100 verschlechtert. Grund dafür ist die weiter wachsende Gewalt gegen Journalistinnen, Journalisten und Medien: Mit 103 physischen Angriffen dokumentiert RSF den höchsten Stand seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 2015. Im Kalenderjahr 2021 hatte es 80 Angriffe gegeben, 2020 waren es 65.

Wie die aktuelle Nahaufnahme Deutschland von RSF zeigt, fand mit 87 von 103 Fällen die Mehrheit der Attacken in verschwörungsideologischen, antisemitischen und extrem rechten Kontexten statt. Obwohl die Corona-Pandemie 2022 abflaute, wurde, teils zu anderen Themen, weiterhin demonstriert, so dass Versammlungen auch 2022 die gefährlichsten Orte für die Presse blieben. Zwei Drittel der Angriffe passierten in Ostdeutschland (Sachsen: 24, Berlin: 17, Thüringen: 13). Ein bundesweites Problem ist die Straflosigkeit. Viele der betroffenen Journalistinnen und Reporter äußerten Unzufriedenheit über die Arbeit von Polizei und Justiz. RSF fordert deshalb dringend effektiven Schutz.

Punkte verloren hat Deutschland auch in der Kategorie „sozialer Kontext“. Medienschaffende erleben zunehmende Queerfeindlichkeit, Sexismus und Rassismus, vor allem, wenn sie über diese Themen berichten.

Die Gesetzeslage ergibt ein zwiespältiges Bild: Positiv bewertet RSF den Digital Services Act der EU, der die großen Internetkonzerne in die Pflicht nimmt. In die richtige Richtung, so RSF, geht auch der Entwurf des European Media Freedom Act, der Europa vor Desinformation schützen soll. Problematisch ist die von der EU geplante Chatkontrolle. Zum Kinderschutz gedacht, würde sie auch in Deutschland eine fast vollständige Überwachung journalistischer Chats ermöglichen. Kritik gibt es auch am novellierten BND-Gesetz, gegen das RSF Verfassungsbeschwerde eingelegt hat, weil es ausländischen Journalistinnen und Journalisten weiterhin weniger Schutz bietet als inländischen. Auch gegen das Artikel-10-Gesetz, das das Ausspähen Medienschaffender durch Software wie den sogenannten Staatstrojaner erlaubt, klagt RSF in Karlsruhe.

Die Medienvielfalt in Deutschland war 2022 weniger von Zusammenlegungen oder Schließungen von Tageszeitungen bedroht. Auswirkungen hatten aber die Entscheidungen großer Verlagshäuser, Zeitschriften einzustellen, sowie Skandale im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Auf den ersten und letzten drei Plätzen der Rangliste gibt es zum ersten Mal seit mehreren Jahren signifikante Veränderungen. Norwegen belegt zum siebten Mal in Folge den ersten Platz. Es ist das einzige Land, das bei allen Indikatoren mehr als 90 von 100 Punkten erzielt hat. Erstmals seit langem folgt auf dem zweiten Platz mit Irland ein Land außerhalb Skandinaviens. In Irland hat der Pluralismus auf dem Medienmarkt zuletzt zugenommen, ein neues Verleumdungsgesetz schützt Medienschaffende vor missbräuchlichen Klagen, und die Regierung hat sich bereit erklärt, den Großteil der Vorschläge einer Kommission für die Zukunft der Medien umzusetzen. Damit verdrängt Irland Dänemark vom zweiten auf den dritten Platz. Schweden fällt aus den Top 3 auf den vierten Platz. Mit einer Verfassungsänderung wurde dort Auslandsspionage unter Strafe gestellt und ins Strafgesetzbuch aufgenommen, was gegen Medienschaffende, Whistleblowerinnen und Whistleblower verwendet werden könnte. Zudem gab es einige Fälle von Polizeigewalt.

Die letzten Plätze belegen in diesem Jahr ausschließlich Regime in Asien. In Vietnam (178, -4) hat die Regierung ihre Jagd auf unabhängige Reporter und Kommentatoren fast abgeschlossen. Zuletzt traf es den Blogger Nguyen Lan Thang. Mitte April verurteilte ihn ein Gericht in Hanoi wegen „Propaganda gegen den Staat“ zu sechs Jahren Haft. Inhaftierte Medienschaffende sind teils entsetzlichen Haftbedingungen ausgesetzt: Sie werden misshandelt, isoliert und bekommen keine ärztliche Versorgung. Im August starb deshalb der Blogger Do Cuong Dong in Gewahrsam. In Vietnam geraten kritische Bloggerinnen und Blogger oft ins Visier der Behörden, weil sie die einzigen Quellen für unabhängig recherchierte Informationen sind. Die traditionellen Medien folgen den Anweisungen der seit 1975 regierenden Kommunistischen Partei.

Weiter verschlechtert hat sich auch die Situation in China (179, -4), einem der größten Exporteure von Propaganda. In keinem Land sitzen mehr Journalistinnen und Journalisten wegen ihrer Arbeit im Gefängnis, aktuell sind es mindestens 100. Mehr als zehn von ihnen könnten im Gefängnis sterben, wenn sie nicht sofort freigelassen werden. Mit einer seit Mao Zedong nie dagewesenen Machtkonzentration hat sich Staats- und Parteichef Xi Jinping eine historische dritte Amtszeit gesichert und setzt seinen vor zehn Jahren begonnenen Feldzug gegen den Journalismus fort. Wenig überraschend bleibt Nordkorea (180) auf dem letzten Platz, wo die Regierung keinerlei unabhängige Berichterstattung zulässt.

Die Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen vergleicht die Situation für Journalistinnen, Journalisten und Medien in 180 Staaten und Territorien. Sie stützt sich auf fünf Indikatoren: Neben Sicherheit sind dies politischer Kontext, rechtlicher Rahmen, wirtschaftlicher und soziokultureller Kontext. Diese Indikatoren werden in jedem der 180 untersuchten Staaten und Territorien ermittelt – zum einen auf Grundlage einer qualitativen Untersuchung, für die ausgewählte Journalistinnen, Wissenschaftler und Menschenrechtsverteidigerinnen in den jeweiligen Ländern einen Fragebogen mit 123 Fragen beantworteten, zum anderen auf Grundlage von quantitativen Erhebungen zu Übergriffen auf Journalisten und Medien, deren Zahl in den Indikator Sicherheit einfließt. Mittels einer Formel wird daraus ein Punktwert zwischen 0 und 100 ermittelt, wobei 0 das schlechtestmögliche und 100 das bestmögliche Ergebnis ist. Aus der Abfolge der Punktwerte der einzelnen Länder ergibt sich die weltweite Rangliste.

Zur 20. Ausgabe wurde die Rangliste 2022 erstmals mit einer neuen Methode ermittelt, um die Komplexität der Verhältnisse, die die Pressefreiheit weltweit beeinflussen, besser widerzuspiegeln. RSF hat die neue Methodik mit einem Expertenkomitee aus Medien und Forschung erarbeitet. Aufgrund der geänderten Methodik ist beim Vergleich der Rangliste insgesamt und von einzelnen Ergebnissen vor und nach 2021 Vorsicht geboten.

Für das Kalenderjahr 2022 hat Reporter ohne Grenzen (RSF) in Deutschland insgesamt 103 Angriffe auf Medienschaffende geprüft und dokumentiert. Das ist der höchste Stand seit Beginn der Zählung im Jahr 2015. Zum Vergleich: 2021 gab es 80 Angriffe, 2020 waren es 65. Das Ausmaß der Gewalt gegen Medienschaffende dürfte in der Realität noch größer sein, von einer hohen Dunkelziffer ist auszugehen. Da es zu vielen Fällen von Übergriffen und Angriffen nur Schilderungen, aber keine Ermittlungen oder Gerichtsverfahren gibt, kann eine solche Zählung wissenschaftlichen oder juristischen Kriterien nicht genügen. Dazu kommt, dass es, wenn Medienschaffende selbst angegriffen werden, naturgemäß relativ wenige Bildbeweise gibt.

Am häufigsten waren im Jahr 2022 Tritte und Schläge, auch mit Gegenständen (wie Plakaten, Trommelklöppeln oder Quarzhandschuhen). Als Angriff gewertet wurden diese, sofern sie die Körper und / oder die Ausrüstung von Journalisten tatsächlich getroffen haben. Medienschaffende wurden auch mit Gegenständen beworfen (z.B. Eiern, Glasflaschen oder Schlamm), festgehalten, an den Haaren gezogen oder gewürgt. In anderen Fällen hielten Angreifende ein Megafon mit lauten Geräuschen an das Ohr der Betroffenen, rissen ihnen die Corona-Schutzmaske herunter oder schubsten sie so, dass sie stürzten oder verletzt wurden.

Mit rund 84 Prozent (87 von 103 Fällen) fand die Mehrheit der Angriffe im verschwörungsideologischen, antisemitischen oder extrem rechten Kontext statt. Seit Beginn der Pandemie haben extrem rechte Personen und Gruppen an den Veranstaltungen der Querdenken-Bewegung teilgenommen und dort Journalisten angegriffen; inzwischen werden diese Veranstaltungen häufig von bekannten Rechtsextremen organisiert, so dass eine analytische Trennung von extrem rechten und anderen Motiven nicht mehr möglich ist.

Bei 36 dieser Angriffe konnte ein rechter bis extrem rechter Hintergrund bestätigt werden, etwa weil die Angreifenden namentlich bekannt oder Mitglieder rechter Organisationen wie AfD, Die Basis, Dritter Weg, Freie Sachsen und NPD sind. Neben Angriffen aus extrem rechten Parteien und militanten Neonazi-Organisationen wie dem Thüringer Heimatschutz sowie der verbotenen nationalsozialistischen Vereinigung Combat 18 waren auch rechtsextreme Hooligans von Dynamo Dresden beteiligt. Am 1. Oktober griffen sie einen Reporter des Kurier sowie mehrere Polizisten an und brachten die beiden Kameras des Reporters in ihren Besitz.

Der gefährlichste Ort für Journalisten waren in Deutschland Demonstrationen, hier wurden rund 84 Prozent der Angriffe (86 von 103 Fällen) gezählt. Die meisten der 103 verifizierten Angriffe ereigneten sich in Sachsen (24), gefolgt von Berlin (17), Thüringen (13), Bayern (10), Baden-Württemberg (9), Sachsen-Anhalt (7), Rheinland-Pfalz (5), Mecklenburg-Vorpommern (4), Niedersachsen (4), Hessen (3), Nordrhein-Westfalen (3), Schleswig-Holstein (2), Hamburg (1) und Saarland (1). Am 6. Januar übergossen Teilnehmende eines „Querdenken“-Protests im bayerischen Mittenwald einen Fotografen von hinten mit Kerzenwachs. Bei einem sogenannten Montagsspaziergang am 26. Januar in Homburg (Saar) rammte  ein rechtsextremer Teilnehmer einem Reporter der Rheinpfalz mit voller Wucht den Kopf in den Bauch. Der Täter wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Bei einem Gedenkmarsch der Neonazipartei „Freie Sachsen“ am 13. Februar hielt ein Teilnehmer einem Kameramann eine Kerze unter dessen Vollbart und brannte diesen teilweise ab.  Wie bereits in den Vorjahren wurde Jörg Reichel, Geschäftsführer der dju in ver.di Berlin-Brandenburg, der seit langem als Kontaktperson für den Schutz von Journalisten auf Demonstrationen gilt, auch im Jahr 2022 angegriffen. Demonstrierende traten dem Gewerkschafter am 23. April in Berlin von hinten in die Beine, schubsten ihn und forderten ihn auf, die Versammlung zu verlassen. Am 27. April schlug ein Demonstrant in München einem Journalisten mit der Faust ins Gesicht. Am Rande einer Demonstration am 3. Oktober im thüringischen Heiligenstadt erlitt ein Journalist blaue Flecken und einen Schlag auf die Schläfe. Sein Begleitschutz wurde ebenfalls angegriffen und leicht verletzt. 

Seit zwei Jahren haben gewalttätige Teilnehmende der Querdenken-Proteste die Erfahrung gemacht: Mit Strafen müssen sie kaum rechnen. Obwohl die Polizei Betroffenen zufolge oft vor Ort war und manchmal unmittelbar daneben stand, griff diese oft nicht ein und leitete auch keine Ermittlungen ein. Nicht einmal in der Hälfte der 103 Fälle entschieden Betroffene sich aus Angst vor Bloßstellung in rechten Netzwerken für eine Anzeige, noch wurde von Amts wegen ermittelt.

Erstmals hat RSF Betroffene systematisch zu ihren Erfahrungen mit der Polizei befragt. In knapp einem Drittel aller Fälle (27 von 88) verhielt sich die Polizei nach einem Angriff zur Zufriedenheit der Journalisten, etwa indem sie diesen half, wieder aufzustehen, freundlich mit ihnen sprach, eine Anzeige aufnahm oder Tatverdächtige festnahm. In einzelnen Fällen eskortierte die Polizei Reporter aus Demonstrationen hinaus, so dass diese zwar in Sicherheit waren, aber nicht mehr aus der Nähe berichten konnten. 

In knapp einem Fünftel der Fälle (17 von 88) gaben die Betroffenen an, dass ihnen Unterstützung verwehrt blieb, obwohl sich Polizisten ganz in der Nähe aufhielten oder zum Einschreiten aufgefordert wurden. Betroffene berichteten RSF auch von einer Täter-Opfer-Umkehr durch die Polizei. Polizisten gaben den Journalisten die Schuld oder eine Mitverantwortung dafür, angegriffen worden zu sein. Statt die Tatverdächtigen zu verfolgen,  nahm die Polizei  die Personalien der Journalisten auf. 

In sechs Fällen griffen Polizisten Pressevertreter an. Bei einer „Querdenken“-Demonstration am 14. Februar 2022 in Hannover schubste ein Polizist einen filmenden Journalisten und schlug ihm das Smartphone aus der Hand. Ein Journalist beschrieb anonym, die Polizei habe ihm – offenbar absichtlich – Pfefferspray ins Gesicht gesprüht, obwohl er auf seinen Pressestatus hingewiesen habe. Auf eine Anzeige verzichtete die betroffene Person. In einem anderen der sechs Fälle entschuldigte sich die Polizei im Nachhinein. Viele Journalisten, die über die extreme Rechte recherchieren, arbeiten seit Jahren mit Begleitschutz. Regional bieten zivilgesellschaftliche Organisationen an, auch freie Journalistinnen bei ihren Einsätzen zu begleiten. Insbesondere weibliche und queere Medienschaffende erhalten regelmäßig Beleidigungen hinsichtlich ihrer Kompetenz oder ihres Aussehens, Vergewaltigungs- und Morddrohungen – auf der Straße ebenso wie per Post, per E-Mail, per Telefon und in den Sozialen Medien.

Anlass zur Sorge bietet für den RSF weiterhin die Cybersicherheitsstrategie der Bundesregierung, die 2021 für fünf Jahre beschlossen wurde und eine Ausweitung der Befugnisse für Sicherheitsbehörden vorsieht. Die schwarz-rote Bundesregierung beabsichtigte unter anderem die „Entwicklung technischer und operativer Lösungen für den rechtmäßigen Zugang zu Inhalten aus verschlüsselter Kommunikation (…)”, also eine Umgehung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mittels Hintertüren, die die IT-Sicherheit aller Nutzer erheblich schwächen würde. RSF sieht insbesondere die Vertrauenswürdigkeit digitaler Kommunikationsmittel nach wie vor bedroht, auf die Medienschaffende und ihre Quellen im Alltag angewiesen sind.

Hinzu kommen Befugnisse zur aktiven Cyberabwehr und der Ausbau der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (​​ZITiS), bislang ohne eine gesetzliche Grundlage. Zwar soll diese Grundlage geschaffen werden, jedoch kritisiert RSF die immer weiter vorangetriebene Ausweitung der behördlichen Überwachungsbefugnisse ohne Prüfung einer tatsächlichen Notwendigkeit sowie Effektivität und Berücksichtigung einer ganzheitlichen Auswirkung auf Grund- und Menschenrechte. Insbesondere zeigt sich, dass der Gesetzgeber bei einem Mehr an Befugnissen für Sicherheitsbehörden es versäumt hat, eine angemessene Kontrolle sicherzustellen. So verwiesen Medienberichte im März 2023 darauf, dass das Bundeskriminalamt (BKA) und ZITiS bereits seit anderthalb Jahren an einem „Live-Zugang” zu verschlüsselten Smartphones arbeiten − ohne Kenntnis der Bundesregierung und entgegen dem Koalitionsvertrag.

Bereits Ende 2021 hätte die Bundesregierung die EU-Richtlinie zum Whistleblowerschutz umsetzen müssen. Im Dezember 2022 verabschiedete der Bundestag ein entsprechendes Gesetz, das jedoch im Bundesrat von unionsregierten Ländern wieder gestoppt wurde. Das EU-weit gültige Ziel: Wer Korruption, Missstände oder Betrug meldet, soll besser geschützt werden, sowohl in Behörden als auch in Unternehmen. Bereits der ursprüngliche deutsche Gesetzesentwurf war teilweise als zu wenig hilfreich kritisiert worden: RSF hielt die Anforderungen für zu hoch, die regeln, wann Informanten mit ihrem Verdacht oder ihrem Wissen an Medien herantreten dürfen. Dadurch werde die Zusammenarbeit von Investigativjournalismus und Hinweisgebenden vor allem bei Wirtschaftskriminalität und illegalen Geheimdienstaktivitäten erschwert. Kritisiert wird auch die Verpflichtung, dass Informanten sich zunächst an nicht-öffentliche interne oder externe Meldestellen wenden müssen. Ebenso ist die Weitergabe als vertraulich oder geheim eingestufter Dokumente kaum geschützt.

Bereits Mitte März 2023 unternahmen die Regierungsfraktionen einen neuen Anlauf, die EU-Richtlinie umzusetzen und dabei teilweise den Bundesrat zu umgehen.

Mächtige Akteure überziehen einzelne Journalisten oder Medienhäuser mit Drohungen und Zivilklagen, um sie einzuschüchtern. Genannt wird dies SLAPP, kurz für „Strategic Lawsuits Against Public Participation“. Finanzstarke Unternehmen reichen Zivilklagen ein, die oft unbegründet sind oder sich an Formfehlern aufhängen; ihre Anwälte versuchen sogar, Berichterstattung bereits im Vorfeld gänzlich zu verhindern. Freie Journalisten und kleinere Zeitungsverlage oder alternative Publikationen ohne finanzielle Rücklagen sind besonders gefährdet. SLAPP-Klagen bewegen sich dabei in einem Spannungsfeld von legitimem Rechtsgebrauch und offenkundigem Rechtsmissbrauch.

In der EU ist derzeit eine Richtlinie gegen Einschüchterungsklagen in Vorbereitung, deren Erarbeitung RSF unter anderem im Rahmen des zivilgesellschaftlichen NO-SLAPP-Bündnisses in Deutschland und auf EU-Ebene begleitet. Ziel ist es, dass offenkundig unbegründete Klagen frühzeitig von nationalen Gerichten abgewiesen werden können. RSF beobachtet, dass Journalisten vor allem grenzüberschreitend mit SLAPP von Unternehmen bedroht werden, die politische Interessen durchsetzen wollen − insbesondere aus Ländern wie Bulgarien oder Rumänien, in denen die Rechtsstaatlichkeit schwach ausgeprägt ist. Deswegen begrüßt RSF, dass die geplante EU-Richtlinie bei grenzüberschreitenden Klagen auch in Deutschland greifen und bestehende zivilrechtliche Lücken schließen würde. Zudem empfiehlt sie den Mitgliedstaaten, auch strafrechtliche Lücken zu schließen, deren Regulierung nicht in der EU-Kompetenz liegt.

Auch jenseits von SLAPP-Klagen stehen Gerichte nicht immer auf Seiten der Pressefreiheit. Am deutlichsten wurde das beim Urteil im Fretterode-Prozess: Zwei aktive Neonazis, die 2018 im thüringischen Fretterode zwei Journalisten in ihrem Auto überfallen und schwer verletzt hatten, wurden nach etlichen Ermittlungspannen im September 2022 lediglich zu Bewährungsstrafen und Sozialarbeit verurteilt. Die Richterin am Landgericht Mühlhausen sah in dem Überfall keinen gezielten Angriff auf Journalisten und die freie Presse. Das Urteil stieß bundesweit auf scharfe Kritik; es sei nicht nachvollziehbar, dass das Gericht die politische Motivation der Tat nicht berücksichtigt habe, so die Staatsanwaltschaft. 

Das Landgericht Berlin wies im Dezember 2022 eine Klage der Journalistin Lea Remmert auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen das Land Berlin ab. Remmert war während TV-Aufnahmen bei der 1.-Mai-Demo 2020 in Berlin nachweislich von einem Polizisten ins Gesicht geschlagen worden, so dass sie stürzte und zwei Zähne verletzt wurden. Das Gericht argumentierte, zum einen habe der gewalttätige Polizist nicht ermittelt werden können, zum anderen sei nicht zu klären, ob dieser vorsätzlich oder fahrlässig zugeschlagen oder sie nur unbeabsichtigt getroffen habe. Der Journalistin wurde sogar eine Mitschuld unterstellt, da sie sich im Bereich einer gewalttätigen Demonstration aufgehalten hatte. 

Aktiv wurde das Landeskriminalamt Niedersachsen bei der Journalistin Andrea Röpke, die bekannt ist für ihre Recherchen und Veröffentlichungen über das rechtsextreme Milieu. Die Abteilung Staatsschutz hatte aufgrund einer Verleumdungsanzeige gegen Röpke durch einen AfD-Politiker ihre Daten gespeichert und auch in einen nationalen Datenpool für „politisch motivierte Straftaten … von erheblicher Bedeutung“ eingestellt. Einer Klage dagegen seitens der Journalistin hat das Verwaltungsgericht Stade stattgegeben.

Während in den vergangenen Jahren Übergriffe der Polizei auf Medienschaffende vor allem im Zusammenhang mit Querdenker-Demonstrationen standen, wurden 2022 und im ersten Quartal 2023 Vorfälle vermehrt von Klimaschutzdemonstrationen oder Aktionen von Gruppen wie „Letzte Generation“, „Fridays for Future“ und ähnlichen gemeldet. Journalist*innen, die Aktionen wie das Festkleben auf Straßen dokumentieren, werden zur Seite geschubst, am Fotografieren oder Filmen gehindert. So wurde beispielsweise einer Redakteurin des „ND – Der Tag“ am 18. Mai während einer Aktion gegen die Raffinerie Schwedt im Mai in Brandenburg das Redaktionsequipment mit Laptop und Handy abgenommen. Der Journalist Danni Pilger, der regelmäßig über die Aktionen von Klimaaktivisten unter anderem auf Twitter berichtet, wurde im April in Frankfurt am Rande einer solchen Aktion für zweieinhalb Tage in Polizeigewahrsam genommen. Es gibt zahlreiche weitere Beispiele.

Einen frühen Höhepunkt im Jahr 2023 stellen die Vorgänge bei den Protestaktionen in Lützerath dar, als die Polizei das besetzte Dorf am Rande des Braunkohletagebaus geräumt hat. Dabei wurde gewaltsam nicht nur gegen Aktivisten und Demonstrierende vorgegangen, sondern auch gegen Medienschaffende, was RSF kritisierte, so wie viele andere Organisationen. Die dju in ver.di beobachtete schon im Vorfeld der Räumung immer wieder gewalttätige Angriffe auf Medienvertreter und eine Behinderung der Pressearbeit durch die Polizei und Sicherheitsunternehmen. Kritisiert wurde auch die Akkreditierungspraxis der Polizei. Ein Presseleitfaden der Polizei Aachen enthielt zahlreiche, nicht gerechtfertigte Einschränkungen von Pressearbeit.

Die Medienvielfalt in Deutschland war 2022 anders als in den vergangenen Jahren weniger davon bedroht, dass Tageszeitungen zusammengelegt oder geschlossen worden wären. Massive Auswirkungen hatten aber die Entscheidungen großer Verlagshäuser, Zeitschriften einzustellen, sowie Skandale im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR). rbb-Skandal – dieses Schlagwort prägte ab Sommer das Medienjahr 2022. Und es rückte Fehlverhalten auch in anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ins Blickfeld, insbesondere beim NDRund BR. Das erschütterte Vertrauen in den ÖRR, und das zögerliche Verhalten der Politik bei der Reformdebatte hat Auswirkungen auf die Rundfunkfreiheit.

Der neue bundesweite Medienstaatsvertrag (MStV), der am 1. Juli 2023 in Kraft treten soll, sollte ursprünglich eine Strukturreform der ÖRR beinhalten. Er nimmt nur am Rande Bezug auf die Skandale; nachjustiert wurde durch die Einführung einheitlicher Compliance-Regelungen für ARD, ZDF und DLR. Gestärkt werden auch die Aufsichtsgremien, doch Diversität ist dort kaum verwirklicht: Vertreter der Zivilgesellschaft sind unterrepräsentiert, Publikumsvertreter weiterhin nicht vorgesehen. Mehrere Ministerpräsidenten sowie Dutzende Staatssekretäre und Minister sitzen persönlich in den Rundfunkgremien.

Seit Anfang 2023 kündigten die Konzerne Bertelsmann, Springer und Burda massive Stellenkürzungen sowie Einstellung und Verkauf von Magazinen an. Im Februar verkündete Bertelsmann-Chef Thomas Rabe das Aus für seinen Hamburger Verlag Gruner & Jahr und für mehr als  20 Zeitschriften. Sie sollen entweder eingestellt oder verkauft, 700 Stellen sollen abgebaut werden. Wenig später erklärte Springer SE, dass der Konzern in den kommenden drei Jahren 100 Millionen Euro mehr erwirtschaften will – vor allem durch Sparmaßnahmen in den Printredaktionen von BILD und WELT. 

Insgesamt leidet die Presse unter massiven Kostensteigerungen: Die Papierpreise haben sich verdoppelt, auch Druckfarben und -platten sind massiv teurer geworden. Der gestiegene Mindestlohn gilt auch für das Zustellpersonal. Die Funke Mediengruppe hat im März 2023 deshalb die Zustellung ihrer Ostthüringer Zeitung in ländlichen Regionen eingestellt, in denen der weite Weg von Briefkasten zu Briefkasten diese unrentabel macht. Die Leserschaft wird dort auf digitale Angebote bei reduziertem Preis umgestellt, ihr werden dafür Schulungen angeboten. 

Die Werbeeinnahmen sind weiter rückläufig. Zwar sieht der Koalitionsvertrag eine finanzielle Unterstützung der Presse vor, aber bisher wird über die konkrete Ausgestaltung noch nicht einmal diskutiert. Angesichts der Krise der Printzeitung und der Gefahr einer schrumpfenden Medienvielfalt wird seit Jahren die steuerliche Förderung von gemeinnützigem Journalismus gefordert. Diese einzuführen, ist ein noch uneingelöstes Versprechen im Koalitionsvertrag. 

 

Tibet nach 64 Jahren Besatzung: Wie China die Identität eines Volkes systematisch ausradiert

Der 10. März ist in Tibet ein Tag der Trauer und des Kampfes gegen das Vergessen. An diesem Tag im Jahr 1959 brach im Land ein Aufstand aus: Das Volk rebellierte gegen die Chinesen, die sich das dünn besiedelte Tibet bereits 1950 einverleibt hatten und seinen spirituellen Führer nicht akzeptierten. Am 17. März 1959 musste der Dalai Lama bei Nacht und Nebel flüchten. Zu Fuß und verkleidet überwand er das Hochgebirge. Seither residiert er auf der indischen Seite des Himalaya. Am 21. März 1959 wurde der Volksaufstand in Tibet brutal niedergeschlagen. Zehntausende Einheimische verloren dabei ihr Leben. Seitdem zerstören die Besatzer systematisch die gewachsene Kultur und nationale Identität des Landes.

Wenn man wissen will, wie China mit Nationen umgeht, deren Staatsgebiet es annektiert hat, sollte man sich die Geschichte Tibets anschauen – die, wie es aussieht, zurzeit in ihre letzte Dekade geht. 64 Jahre nach der Annexion ist der Dalai Lama hoch betagt. Die Besatzer maßen sich an, seinen Nachfolger zu bestimmen, haben den von tibetischen Mönchen gefundenen Jungen an einen unbekannten Ort verschwinden lassen. Dabei folgt das Finden eines neuen Dalai Lamas traditionell strengen Regeln: Das Kind muss sich als Wiedergeburt eines früheren Dalai Lamas beweisen.

Die Mönche, geistige Elite des Landes, werden systematisch schikaniert und willkürlich ins Gefängnis geworfen, wo man sie foltert, bis sie sterben. Unterrichten dürfen sie nicht mehr. Die traditionellen Nomaden werden gezwungen, sich in Siedlungen niederzulassen, gebaut von den Chinesen. Rund eine Million Kinder schickt man in weit entfernte Internate, wo sie mandarin sprechen müssen. Der Besitz eines Fotos, das den Dalai Lama zeigt, wird mit Gefängnis bestraft. Die reichen Ressourcen des Landes werden systematisch zum Wohle Chinas ausgebeutet.

Tibet ist der Mittelpunkt des tibetischen Buddhismus, der als Vajrayana bekannt ist. Der Buddhismus in Tibet hatte sich zunächst seit dem 8. Jahrhundert und später ab dem 11. Jahrhundert in vier großen Schulen (Nyingma, Kagyü, Sakya und Gelugpa) entwickelt. Der  14. Dalai Lama ist zugleich bedeutender Repräsentant einer Mahayana-Schule (Gelugpa) und wird von der tibetischen Exilregierung als Staatsoberhaupt anerkannt. Die vorbuddhistische tibetische Religion ist der Bön (genannt auch Bon-Religion); sie ist von buddhistischen Einflüssen stark durchdrungen – ebenso wie der tibetische Buddhismus wiederum vom Bön beeinflusst wurde. Eine religiöse Kunstform stellen tibetisch-buddhistische Wandmalereien dar. Ein besonderer Kulturschatz sind Statuen, Glocken und Ritualgegenstände, die aus der Legierung Dzekshim gefertigt wurden. Auch sie werden systematisch zerstört.

Die chinesische Verwaltungsgliederung des größten Teils des historischen Großraums Tibet umfasst heute das Autonome Gebiet Tibet (AGT) mit der Hauptstadt Lhasa sowie zehn Autonome Bezirke und zwei Autonome Kreise in den Provinzen Qinghai, Sichuan, Yunnan und Gansu. Teile des historischen Siedlungsgebietes des Volkes der Tibeter außerhalb Chinas liegen in Pakistan, Indien, Nepal, Bhutan und Myanmar.

Insgesamt etwa 5,2 Millionen Tibeter leben in Tibet, dazu haben sich inzwischen etwa 5,3 Millionen Chinesen angesiedelt. Auch so kann man das gewachsene Leben in einem Land schleichend verändern. Etwa eine halbe Million Menschen leben in der Hauptstadt Lhasa, davon rund 80 Prozent Tibeter. Der wasserreichste Fluss Asiens, der Brahmaputra, entspringt in Tibet und heißt dort Yarlung Tsangpo. Er ist Teil von Chinas erbittertem Krieg um Wasser. Der Bergbau soll zu einer weiteren Säule der tibetischen Wirtschaft werden. Im Land sind Lagerstätten von Bodenschätzen wie Chrom, Kupfer, Magnesit, Bor, Blei, Gold, Erdöl, Eisen, Lithium, Kaliumchlorid, Aluminium, Zink und mehr.  Außerdem meldete die chinesische Regierung die Entdeckung von großen mineralischen Lagerstätten unter dem tibetischen Hochland. Die Lagerstätten sind nicht sehr weit von der Lhasa-Bahn entfernt und könnten die in China vorkommenden Bodenschätze an Zink, Kupfer und Blei verdoppeln.

Die Internationale Kampagne für Tibet (ICT) ist eine der Organisationen, die regelmäßig über die Zustände im Land berichtet, das Handeln der Besatzer weltweit anklagt und sich für Verbesserungen einsetzt. Ausländische Journalisten dürfen kaum noch ins Land. Im Jahresrückblick 2022 der ICT heißt es unter anderem: Im osttibetischen Drango ließen die Chinesen zwei riesige Buddha-Statuen und 45 tibetische Gebetsmühlen vernichten. Die Bevölkerung wurde gezwungen, der Zerstörung eines 30 Meter hohen Buddhas beizuwohnen. Seit dem Ende der Winterferien werden alle tibetischen Kinder in allen Fächern in chinesischer Sprache unterrichtet. Auch die Lehrbücher sind jetzt in chinesisch geschrieben.

Dem Mönch und Schriftsteller Go Sherab Gyatso, der seit 2021 eine zehnjährige Haftstrafe absitzt, geht es gesundheitlich sehr schlecht. Er hat eine chronische Lungenkrankheit, die nicht angemessen versorgt wird. Die ICT prangert immer wieder die willkürlichen Verhaftungen von Tibetern an, die dann an unbekannten Orten festgehalten werden. Das Verschwindenlassen von Menschen sei Teil eines Repressionsmusters zur Unterdrückung abweichender Meinungen, erklärte Geschäftsführer Kai Müller in einer Rede vor dem UN-Menschenrechtsrat. Immer wieder protestieren Männer gegen diese Repressionen mit Selbstverbrennung. Laut Zählung der ICT sind inzwischen 159 Personen qualvoll daran gestorben. Im März wurde allen Verschleierungsversuchen der Behörden zum Trotz bekannt, dass der beliebte tibetische Sänger Tsewang Norbu den schweren Verletzungen erlegen ist, die er sich im Februar bei seiner Selbstanzündung zugefügt hat. Ebenfalls im März setzte sich der 81jährige Tibeter Taphun vor der Polizeistation am Kloster Kirti in Brand und starb später an seinen Verletzungen.

Im Mai fordern die G7-Außenminister ungehinderten Zugang zu Tibet. Im Juni legt das ICT einen Bericht vor, der insgesamt 50 Fälle tibetischer Umweltaktivisten beschreibt, die von China verfolgt wurden. Dr. Gyal Lo, ein tibetischer Erziehungswissenschaftler, der 2021 aus China ausreisen konnte, berichtet unter anderem im deutschen Bundestag, dass bereits vierjährige Kinder in Internate gebracht werden, in denen ausschließlich mandarin gesprochen wird. Kommen sie im Alter von sieben in die Grundschule, beherrschen bereits die meisten Kinder kaum noch ihre tibetische Muttersprache. Bis zum Alter von 18 Jahren müssen sie in den Schulen leben.

Ebenfalls im Juni werden die Schwestern Youdon und Zumkar inhaftiert. Auf ihrem privaten Hausaltar befand sich, was von den Besatzern streng verboten ist, ein Bild des Dalai Lama. Im Juli feiert der Dalai Lama seinen 87. Geburtstag in seiner Residenz im indischen Daramsala. Der internationale ITC-Vorsitzende Richard Gere gratuliert. Im August macht der UN-Sonderberichterstatter auf sogenannte „Arbeitsprogramme“ in Tibet aufmerksam und spricht ausdrücklich von vergleichbaren Formen der Zwangsarbeit in Xinjiang und Tibet. Im September belegt ein Bericht von Human Rights Watch die massenhafte und systematische Sammlung genetischer Daten in der tibetischen Bevölkerung.

Im Oktober verleiht die ICT erstmals den Menschenrechtspreis „Schneelöwe“ an den Anthropologen und China-Forscher Dr. Adrian Zenz und das Tibet Film Festival. Im Dezember protestiert die Tibeterin Gontey Tashi vor dem Gebäude des mittleren Volksgerichtes in Lhasa gegen die Inhaftierung ihres Bruders Dorjee Tashi. Sie kann ihr Plakat rund 15 Minuten hoch halten, bevor sie abgeführt wird. Dorjee Tashi ist Geschäftsmann und Philantrop, der seit 2008 aus politischen Gründen eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt.

China reagiert harsch, wenn andere Nationen die Besatzung von Tibet und die Schikanen der Einwohner kritisieren. Es fordert von allen Staaten, mit denen es Wirtschaftsbeziehungen pflegt, die Anerkennung der „Ein China-Politik“. Dazu gehört auch, Taiwan als Teil Chinas zu akzeptieren. Seit der Regierung Schröder ist auch die Bundesregierung darauf eingeschwenkt und hat sich zu dieser Politik bekannt. Der Dalai Lama wird nur noch in seiner Funktion als spiritueller Führer empfangen – ein Akt, der dennoch jedes Mal für Verstimmung der chinesischen Führung sorgt. Seit der Machtergreifung Chi Jin Pings hat sich das aggressive Verhalten Chinas deutlich gesteigert: Jede Form der Kritik an seinem Umgang mit anderen Ethnien oder Bereichen, auf die die Volksrepublik Anspruch erhebt, wird zurück gewiesen und als Heuchelei westlicher Mächte mit dem Ziel der Spaltung Chinas diffamiert.

Update: UN Experts Express Concern Over Extensive Labour Exploitation in Tibet by China

Gold im Jahr 2022: Rege Bewegung auf dem Markt spiegelte die Weltlage

Jedes Jahr gibt es an verschiedenen Stellen unserer Welt Kriege. Aber keiner hat große Teile der Weltwirtschaft derart durcheinander geworfen, wie 2022 der Ukraine-Krieg. In seiner Folge gab es Hungersnot, Inflation und Rezessionsängste. Es gab neue Blockbildungen: NATO gegen Russland, USA gegen China. Harte Covid-Lockdown-Maßnahmen in China sorgten überdies für nachhaltige Störungen der Lieferketten. All dies sorgte auch für massive Entwicklungen auf dem Goldmarkt.

Enorme Zukäufe der Zentralbanken, unterstützt durch große Nachfrage des Einzelhandels und langsamere ETF-Abflüsse hoben die Gold-Nachfrage des Jahres 2022 auf ein Elfjahreshoch. Das berichtet der World Gold Council (WGC) in seinem jüngsten Jahresrückblick.

Die Nachfrage nach Gold stieg 2022 um 18 Prozent auf 4 741 Tonnen, fast wie 2011, einem Jahr mit außergewöhnlich hoher Investment-Nachfrage. Besonders im letzten Quartal wurde eine Rekord-Nachfrage von 1 337 Tonnen verzeichnet.

Dabei schrumpfte der Schmuck-Konsum um drei Prozent auf 2 086 Tonnen, vor allem auch, weil der Goldpreis im vierten Quartal stark anstieg. Die Investment-Nachfrage ohne außerbörslichen Handel stieg 2022 um 10 Prozent auf 1 107 Tonnen, die Nachfrage nach Goldbarren und -münzen um 2 Prozent auf 1 217Tonnen, während die ETF langsamer fielen als im Vorjahr (-110 vs. -189 Tonnen). 

Im zweiten Jahr in Folge gab es eine enorme Gold-Nachfrage der Zentralbanken, die den Jahreseinkauf in diesem Bereich auf ein 55 Jahre-Hoch von 1 136 Tonnen brachte. Die Nachfrage im Technologie-Sektor brach dagegen im vierten Quartal scharf ein, was hier zu einem Gesamt-Minus von 7 Prozent führte. Grund war, so der WGC, dass die globale wirtschaftliche Unsicherheit die Nachfrage der Verbraucher nach elektronischen Geräten dämpfte. Auch der im Jahresverlauf immer stärkere Dollar erwies sich als tückisch bei der Umrechnung des Goldpreises in nationale Währungen.

Die weltweite Goldversorgung stieg in 2022 um 2 Prozent auf 4 755 Tonnen. Die Minen-Förderung erreichte ein 4 Jahres-Hoch von 3 612 Tonnen.

Im Durchschnitt lag der LBMA-Goldpreis bei 1 800 $ pro Unze; in den einzelnen Ländern variierte der Preis in den lokalen Währungen jedoch deutlich. Das Jahr endete mit einem marginalen Gewinn von 0,4 Prozent, trotz deutlichen Gegenwindes durch den starken Dollar und international steigende Zinsen. Die Rege Verbrauchernachfrage hob die Preise für Münzen und Barren auf ein 9 Jahres-Hoch, obwohl der starke Dollar für zusätzliche Verteuerungen sorgte.

Die starke Nachfrage in Europa, der Türkei und dem Nahen Osten stand einer deutlichen Verringerung in China gegenüber, die mit den Covid-Begleiterscheinungen zusammen hing. Die Nachfrage in Indien blieb im Vergleich zum langjährigen Durchschnitt stabil, obwohl lokale Preissteigerungen in den letzten Wochen des Dezember die Verkäufe sinken ließ.  

Die globale Minenproduktion stieg um 1 Prozent, verfehlte aber ihren Höhepunkt aus 2018. Recycling-Gold erreichte nur einen marginalen Zuwachs.

Im laufenden Jahr rechnet der WGC mit einem Ansteigen der Gold-Investments. Die außerbörsliche Nachfrage und die nach ETF scheint ähnlich zu bleiben wie 2022. Die Nachfrage im Einzelhandel werde geringer, aber dennoch gesund ausfallen, wenn die Inflationsängste sinken. In Asien dagegen erwartet man eine stabile und höhere Nachfrage. Rezession und geopolitische Risiken werden den Bedarf an Gold stabil halten und im Jahresverlauf zunehmendes Potential haben, schätzen die Analysten.

Dass die Einkäufe durch die Zentralbanken wieder das Niveau von 2022 erreichen, sei nicht klar, da geringere Geldreserven die Möglichkeiten der Banken einschränken könnten. Aufgrund verzögerter Bankenreports unterliege diese Einschätzung aber Unsicherheiten, wahrscheinlich zum Positiven hin.

Beim Goldschmuck erwartet der World Gold Council eine Stabilisierung auf hohem Niveau, wobei jedoch positive Entwicklungen in China durch ernste Wirtschaftsprobleme in anderen Ländern unterminiert werden könnten. Ein träger Start in 2023 könnte sich verlängern, wenn die lokalen Preise weiterhin so hoch bleiben. Bei der Gold-Versorgung erwartet man einen bescheidenen Anstieg aufgrund der Ausweitung bereits begonnener Projekte. Im Recyclingbereich wird eine weitere Verlangsamung erwartet, wobei eine Verbesserung durch eine geringere Rezession in den westlichen Märkten nicht ausgeschlossen wird.

Eine Statistik darüber, wer genau wie viel Gold gekauft hat, beziehungsweise jetzt besitzt, gibt es dieses Jahr nicht. Der Ukraine-Krieg und seine Folgen haben dafür gesorgt, dass An- und Verkäufe teilweise nicht wie sonst gemeldet wurden. So hat beispielsweise Russland seine letzte Meldung im Januar 2022 gemacht: Da waren seine Goldreserven um 3 Tonnen gesunken. Vermutet wird ein Bestand von 2 299 Tonnen.

Gegen Jahresende meldete China die erste Steigerung seiner Goldreserven seit September 2019: Die Bank des Volkes (PBoC) teilte mit, 62 Tonnen des Edelmetalls gekauft zu haben, womit die offiziellen Goldreserven des Landes auf über 2000 Tonnen gestiegen sind. Es wird jedoch seit langem vermutet, dass die Goldbestände des Landes wesentlich höher sind. Es gibt statt dessen interaktiv nutzbare Schnappschüsse aus Q4 2022. Die Rangfolge der Länder mit den meisten Goldreserven bleibt dabei im wesentlichen gleich.

Folgende Veränderungen in den verschiedenen Ländern sind dem World Gold Council bekannt:

Türkei: +148 Tonnen auf jetzt 542

USA: +113 Tonnen auf 8 134

China: +62 Tonnen auf jetzt 2 011

Ägypten: +47 Tonnen auf jetzt 126

Katar: +35 Tonnen auf jetzt 92

Irak: +34 Tonnen auf jetzt 130

Usbekistan: +34 Tonnen auf jetzt 396

Indien: +33 Tonnen auf jetzt 787

Vereinigte Emirate: +25 Tonnen auf jetzt 80

Kirgisien: +6 Tonnen auf jetzt 16

Tajikistan: +4 Tonnen auf jetzt 6

Ecuador: +3 Tonnen auf jetzt 34

Oman: +2 Tonnen auf jetzt 2

Tschechien: +1 Tonne auf jetzt 12

Serbien: +1 Tonne auf jetzt 38

Kasachstan: -51 Tonnen auf jetzt 352

Deutschland: -4 Tonnen für das Münzprogramm auf jetzt 3 355

Sri Lanka: -3 Tonnen auf jetzt 0,5

Polen: -2 Tonnen auf jetzt 229

Philippinen: -2 Tonnen auf jetzt 157

Mongolei: -2 Tonnen auf jetzt 8

Bosnien-Herzegowina: -1 Tonne auf jetzt 1,49

Kambodscha: -1 Tonne auf jetzt 52

Myanmar: -1 Tonne auf jetzt 7

 

Queen Elisabeth II. ist tot „Sie war immer da“…

Queen Elisabeth II. ist tot. 17 Monate nach dessen Heimgang folgte sie ihrem geliebten Mann Philip. Damit endet eine der größten und schönsten Liebesgeschichten – und eine Ära im britischen Königshaus.

Am 6. September noch hatte die kleine alte Dame die neue britischen Regierungschefin Liz Truss offiziell mit der Regierungsarbeit beauftragt. Da sahen viele Zuschauer, wie sehr sie zu einem Schatten ihrer früheren Erscheinung geworden war, sorgten sich wegen eines fast schwarzen Handrückens und ungewöhnlich hellen Fingern. Kaum 48 Stunden später war ihre Kraft zuende. Nur ihre Kinder Charles und Anne schafften es rechtzeitig ins Schloss Balmoral, bevor die alte Dame friedlich ihre Augen schloss. Wenig später sahen die Menschen über London einen wunderschönen Regenbogen.

Geboren am 21. April 1926, stand Elisabeth nach ihrem Onkel Eduard VIII. und ihrem Vater Georg VI. zunächst an dritter Stelle der britischen Thronfolge. Sie hatte eine fröhliche Kindheit, umgeben von ihren beiden tierischen Lieben, Corgies und Pferden und erhielt die Erziehung einer jungen Frau aus dem Hochadel. Im Zweiten Weltkrieg bestand diese darauf, ihren Beitrag für ihr Land zu leisten, zog die Uniform an und beschäftigte sich unter anderem mit Autoreparaturen.

Und dann kam es völlig anders als gedacht. Eduard VIII. wurde 1936 zwar König, dankte aber noch im selben Jahr wieder ab, um die geschiedene Amerikanerin Wallis Simpson zu heiraten. Georg VI. hatte eine schwache Gesundheit – und so musste ihm seine Tochter schon im Jahr 1952 auf den Thron folgen. Die zierliche, nur 1,57 Meter große, junge Königin sah bezaubernd aus. Es wurden tausende wunderschöner Fotos von ihr gemacht, die für das einfache Volk wirkten wie aus einer anderen Welt. In der Öffentlichkeit wahrte die Queen zu jeder Zeit die Contenance, ihr strahlendes Lächeln wurde ebenso zu einem Markenzeichen wie die Handschuhe, die sie stets trug, wenn sie viele Hände schütteln musste.

Die Distanziertheit Elisabeths wurde zu einem Ärgernis, als Ex-Schwiegertochter Diana bei einem Autounfall starb. Erst nach fünf Tagen war die Königin bereit, aus Schottland nach London zurück zu kehren und den Schmerz der Bevölkerung zu teilen. Der Ärger im Volk über diese scheinbare Gleichgültigkeit sorgte für eine nachhaltige Veränderung im Verhalten des Königshauses. Von nun an gab sich Elisabeth volksnäher, ließ auch mal ihren stets wachen Sinn für Humor öffentlich aufblitzen. Je weißer ihre Haare wurden, desto mehr schien die Regentin in sich zu ruhen. Sie wirkte ausgeglichener, wurde von der Mutter zur geliebten Großmutter der Nation.

In der Liebe hatte sich Elisabeth schon sehr jung entschieden. Mit 13 Jahren lernte sie ihren Cousin dritten Grades, Prinz Philip von Griechenland und Dänemark kennen. Danach schrieben die beiden sich regelmäßig. Am 9. Juli 1947 wurde die Verlobung bekannt gegeben, nachdem schon der Teenager entschieden hatte: „Der oder keiner“ sollte es sein. Es wurde eine 73 Jahre dauernde, skandalfreie Ehe. Die beiden bekamen vier Kinder. Charles, der Erstgeborene, musste warten, bis er selbst 73 Jahre alt war, bevor er die Nachfolge seiner Mutter antreten konnte.

Königin Elisabeth war ein Kind ihrer Zeit. Es wäre ihr nicht in den Sinn gekommen, für Frauenrechte zu kämpfen, auch wenn ihr eigener Mann in der Öffentlichkeit immer hinter ihr gehen musste. Zuhause bestimmte Philip, wo es lang ging, und für seine Frau war das auch in Ordnung so. Privat war die Königin eine fröhliche, lebhafte Frau mit einem vielseitigen Musikgeschmack, die gern tanzte, und das in ihren privaten Räumen auch tat. Sie liebte Corgies und Pferde, die sie zeitweise auch züchtete. Am liebsten hielt sie sich in ihrem Urlaubsschloss im schottischen Balmoral auf, wo sie viel wanderte und auch schonmal in Gummistiefeln gesichtet wurde.

Als Elisabeth II. aufwuchs, war die politische Welt eine völlig andere als heute. Großbritannien war die größte, noch bestehende Kolonialmacht der Erde. Im Laufe ihres Lebens wurde aus den Kolonien das Commonwealth, ein loser Staatenverbund mit dem britischen König als Oberhaupt. Nach Indien verabschiedeten sich jedoch immer mehr Nationen von der britischen Regentschaft und verkündeten ihre Unabhängigkeit. Sogar im Vereinigten Königreich selbst mit seinen verschiedenen Nationen, rumort es inzwischen zunehmend. Ausgerechnet in Schottland gibt es starke Bestrebungen nach Unabhängigkeit. Das Königshaus ist zu politischer Neutralität verpflichtet. Trotzdem konnte die Königin natürlich hinter den Kulissen sanft Einfluss nehmen, was sie in Bezug auf Schottland auch tat. Deutschland, das im Zweiten Weltkrieg Großbritannien angegriffen hatte, verdankt es nicht zuletzt den frühzeitigen Besuchen des Königspaares, dass das Land in Europa langsam wieder Fuß fasste. Elisabeth hasste Unstimmigkeiten aller Art und war stets bemüht, für Frieden und Ausgleich zu sorgen.

In 70 Jahren Regentschaft bereiste die Königin unzählige Länder und lernte massenweise Staatenlenker kennen; so zum Beispiel allein 13 US-Präsidenten. Auch solche, die sich unglaublich daneben benahmen, wie etwa Donald Trump, ertrug sie (mehr oder weniger) mit Gleichmut, manchmal auch mit amüsiertem Lächeln. Sie empfing Sportler, Rockstars und andere Menschen aller Art. Einige schlug sie zum Ritter, andere befragte sie aufmerksam nach ihrem Leben. Für Generationen von Menschen war sie ein Kontinuum – „die“ Queen, die einfach immer da gewesen war. Als sie nun mit 96 Jahren tatsächlich ihre Augen schloss, rührte sie weltweit Regierende genau wie einfache Menschen. So sagte etwa Kanadas Ministerpräsident Trudeau mit Tränen in den Augen: „Sie gehörte zu denen, die mir am liebsten auf der Welt sind.“

In den ehemaligen Kolonien, besonders in Indien, wurde der Tod der langjährigen Regentin nicht so freundlich aufgenommen. Nie habe sie sich entschuldigt dafür, wie England von Indiens Schätzen profitiert und die Menschen ausgebeutet hatte, war von dort zu hören. Fünf Commonwealth-Staaten kündigten umgehend Austrittspläne an. Weitere werden wohl dazu kommen. König Charles III. wird sich mit einem auseinanderfallenden Commonwealth und Spaltungstendenzen in Großbritannien ebenso auseinander setzen müssen, wie mit der tiefen wirtschaftlichen Krise, in der sich sein Land befindet und den schwierigen Handelsbedingungen mit der EU seit dem Brexit.

Auch das Königshaus selbst steht auf dem Prüfstand. Hier hat Charles bereits vor dem Tod seiner Mutter angekündigt, dass die Zahl der „Royals“ auf einen wesentlich kleineren Kreis als bisher reduziert werden solle. Als Prinz von Wales hatte sich der Thronfolger auch politisch engagiert: Die Rettung des Klimas steht seit Jahrzehnten ganz oben auf seiner Agenda. Ganz sicher wird er trotz seiner Verpflichtung zur Neutralität auch weiter ein Auge auf sein Herzensthema haben.

In seinem Alter, das weiß Charles III., kann er nicht mehr als ein Übergangskönig sein. Deshalb arbeitet er eng mit seinem Sohn William zusammen, der ihm auf dem Thron folgen wird. Sogar im Buckingham Palast soll sich vieles ändern. Wie man hört, will Charles in den ersten Stock ziehen und die Räume darunter der Öffentlichkeit zugänglich machen.

Die Königin ist tot – es lebe der König.

Siehe auch: Eine Liebe wie im Märchen: Prinz Philip und seine Königin

Weltweite Hinrichtungen per Drohne, gesteuert über Ramstein

„Egal, wie lange es dauert und wo ihr seid: Wir kriegen euch“ tönte letzte Woche marzialisch US-Präsident Joe Biden vor den Kameras. Da hatte gerade eine Drohne den Al-Kaida-Chef Aiman al-Sawahiri, der in einem Safe-Haus in Afghanistan auf den Balkon getreten war, gezielt getötet. Al-Sawahiri galt als Nachfolger von Osama bin Laden, der 2011 bei einem Einsatz von US-Spezialkräften in Pakistan getötet wurde. Beides geschah, ganz wie in den zahlreichen US-Heldenfilmen, ohne Gerichtsurteil, ohne Information der jeweiligen Regierungen – und damit in einem Bruch des Völkerrechts, wie auch der Menschenrechte.

Weltweit töten US-Drohnen ohne Gerichtsurteile und in völliger Eigenregie vermeintliche „Terroristen“, im Rahmen des „Krieges gegen den Terror“. Immer wieder treffen sie aber auch Unschuldige. Panorama hat für die ARD minutiös nachgezeichnet, wie wegen eines Irrtums sieben afghanische Kinder und drei unschuldige Erwachsene von der Rakete einer Drohne getötet wurden (siehe Video unten). Beteiligt ist in den meisten Fällen die US-Basis im deutschen Ramstein. Die Grünen haben diese Praxis jahrelang als Bruch des Völkerrechts kritisiert, die Regierung in Anträgen zum Handeln aufgefordert. Doch nun, selbst an der Macht, scheuen sie die einst so klaren Worte.

Annalena Baerbock, die grüne Außenministerin, die überall wie eine Lichtgestalt für Völkerrecht und Menschenrechte eintritt, bezieht sich dabei grundsätzlich auf Staaten, die nicht mit dem Westen verbündet sind. Neben China und den von den USA als Schurkenstaaten benannten Ländern, geht es dabei selbstverständlich zurzeit gegen die Kriegsverbrechen Russlands im Ukraine-Krieg. Die hehren und berechtigten Anliegen werden von Menschenrechtsorganisationen bei jeder Gelegenheit eingefordert. Aber sie haben einen riesigen blinden Fleck: Auch der Westen begeht Menschenrechts- und Völkerrechtsverletzungen. Nicht nur die USA: Deutschland ist mitschuldig, weil es den Betrieb der Drohnensteuerungsanlage Ramstein nicht nur zulässt, sondern auch ganz bewusst nicht kommentiert. Panorama hat versucht, dazu einen Kommentar Baerbocks zu bekommen. Obwohl zwei Monate Zeit waren, weigerte sich die Außenministerin „aus Termingründen“.

„Wie auch immer der Zustand seiner Demokratie sein mag: Deutschland ermöglicht Amerikas heimliche Kriegsführung in Afrika“, schreibt Netzpolitik.org in einem detaillierten Aufsatz über die Aktionen in Ramstein. Und weiter: „In vielerlei Hinsicht ist dieser militarisierte Streifen Deutschlands ein Pulverfass. Die gemeinsame NATO-Kommandobehörde „Allied Air Command“, die für alle Luftoperationen und in Weltraumfragen der NATO verantwortlich ist, hat ihren Sitz seit 2013 in Ramstein. Die Kommandobehörde beinhaltet ein Raketenabwehrzentrum, den Kern des neuesten US-Raketenschilds, welches der Kreml als Bedrohung ansieht, da es einen Erstschlag gegen Russland wahrscheinlicher machen würde.“

Die Militärs der USA sind von den Möglichkeiten der Drohneneinsätze begeistert. „Unsere RPA-Unternehmung“ (RPA, ferngesteuerte Flugzeuge) fliegt jetzt „Kampfeinsätze auf dem gesamten Globus“, sagte der für das Air Combat Command zuständige General Herbert Carlisle gegenüber einem Senatskomitee im März 2016. „Sie bestücken unsere Entscheidungsträger mit Informationen, unsere Krieger mit Zielen und unsere Feinde mit Angst, Furcht und ultimativ ihrem zeitlichen Ende.“ Heute sind knapp 8000 Mitarbeiter der Luftwaffe allein dem Predator- und Reaper-Drohnenprogramm gewidmet. „Von den 15 Basen mit RPA-Einheiten“, sagte Carlisle, „haben 13 Kampfeinheiten. Diese Mission ist von solcher Wichtigkeit, dass wir auf ein konsistentes Wachstum an Fluggeräten, Personal und Resultaten setzen.“ 

Inzwischen hat die NATO unter Führung der USA auf dem Militärflugplatz Sigonella/Sizilien die Main Operating Base für ihr Aufklärungssystem Alliance Ground Surveillance errichtet. Es basiert auf der Drohne Global Hawk. Im Gegensatz zu Deutschland ging das praktisch lautlos und ohne jede öffentliche Debatte. In der Bundesrepublik gibt es immer wieder Proteste gegen Hinrichtungen mittels Drohnen, die über Ramstein gesteuert werden, weshalb manche Experten darüber spekulieren, dass diese Aktivitäten komplett nach Italien verlegt werden könnten. Europa ist für die USA im Drohnenkrieg unverzichtbar: Aufgrund der Krümmung der Erde können die Geräte nicht direkt aus den USA gesteuert werden. Die US-Drohnenangriffe, die 2001 unter George W. Bush begonnen wurden, haben dramatisch zugenommen – von insgesamt etwa 50 während der Bush-Jahre auf 12.832 bestätigte Angriffe allein in Afghanistan während der Präsidentschaft Donald Trumps. Auch bei eklatanten Irrtümern und vielen zivilen Opfern bleiben die handelnden Soldaten in der Regel straffrei.

Im Zweiten Weltkrieg hatten die Amerikaner das Gelände bei Ramstein-Miesenbach erobert und ab 1951 erweitert. Aus dem Militärflughafen „Landstuhl Air Base“ und dem Verwaltungstrakt „Ramstein Air Force Installation“ wurde dann 1957 die „Ramstein-Landstuhl Air Base“. Seit 1971 ist die Transporteinheit der US Air Force auf der Air Base stationiert. 1974 bezog außerdem die NATO mit ihrer Kommandobehörde für Luftstreitkräfte einen Gebäudekomplex auf dem US-Areal. Die „Ramstein Air Base“, wie sie heute offiziell heißt, liegt etwa einen Kilometer von Ramstein-Miesenbach entfernt und rund 13 Kilometer westlich von Kaiserslautern. Das Gelände ist etwa 1.400 Hektar groß. Der Lärm der Air Base ist groß, die Flugbewegungen sind jedoch mit keiner App nachvollziehbar.

Die Bedeutung der Air Base Ramstein für das US-Militär ist enorm. Der Flugplatz hat sich zum wichtigsten Drehkreuz für Fracht- und Truppentransporte der US Air Force weltweit entwickelt. Auch für Evakuierungsflüge wird der Flughafen regelmäßig genutzt. Verletzte Soldatinnen und Soldaten können im nahen Landstuhl Regional Medical Center behandelt werden, dem größten US-Krankenhaus außerhalb der USA. Auf der Air Base ist neben der US Air Force auch das Hauptquartier des Allied Air Command stationiert, einer Kommandobehörde der Luftstreitkräfte der NATO. Von Ramstein aus überwacht die NATO die Raketenabwehr des Bündnisses sowie die Weltraumaktivitäten der Mitgliedsstaaten. Für das Hauptquartier arbeiten mehr als 600 Menschen aus fast 30 verschiedenen Nationen.

Das Auto, in dem in Kabul zehn Unschuldige Menschen starben.

Drei Jemeniten, deren nahe Angehörige durch über Ramstein gesteuerte Drohnen ums Leben gekommen sind, versuchen seit Jahren, die Bundesregierung wegen einer Mitverantwortung zu verklagen. Das Oberverwaltungsgericht Münster urteilte. „Es bestehen gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass die USA unter Verwendung technischer Einrichtungen auf der Air Base Ramstein und dort stationierten eigenen Personals bewaffnete Drohneneinsätze im Jemen durchführen, die zumindest teilweise gegen Völkerrecht verstoßen“, schreiben die Münsteraner Richter.

Das Gericht äußerte Zweifel, ob die Einsatzpraxis der US-Regierung dem humanitären Völkerrecht genügt. Nach der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs müssen „unverhältnismäßig hohe zivile Opfer“ vermieden werden. Ob die US-Armee im Krieg im Jemen vor jedem Drohneneinsatz eine derartige Prüfung vornehme, sei zweifelhaft.

Die Bundesregierung hatte versucht, die Rolle Ramsteins klein zu reden. Ulf Häußler aus dem Verteidigungsministerium erklärte sogar, die Relaisstation in Ramstein helfe, die Zahl ziviler Opfer zu reduzieren. Das Oberverwaltungsgericht ließ diese Argumentation nicht gelten. „Die bisherige Annahme der Bundesregierung, es bestünden keine Anhaltspunkte für Verstöße der USA bei ihren Aktivitäten in Deutschland gegen deutsches Recht oder Völkerrecht, beruht auf einer unzureichenden Tatsachenermittlung und ist rechtlich letztlich nicht tragfähig“, so die Richter. Deutschland sei verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen den bestehenden Zweifeln nachzugehen.

Die Bundesregierung wurde im April 2010 und im November 2011 von der US-Seite darüber informiert, dass die Relaisstation in Ramstein von „herausragender Bedeutung“ für den Einsatz bewaffneter Drohnen in Übersee sei. Das geht auch aus offiziellen amerikanischen Dokumenten hervor. 2016 teilten US-Vertreter der Bundesregierung zudem mit, dass Ramstein „eine Reihe weiterer Aufgaben unterstütze, darunter die Planung, Überwachung und Auswertung von zugewiesenen Luftoperationen“, wie es im Urteil des OVG heißt. Die Bundesregierung hat daraufhin im September 2016 hochrangige Gespräche in Washington geführt. Sie erklärte, sie habe keinen Anlass, an der Zusicherung der USA zu zweifeln, dass auf US-Militärliegenschaften in Deutschland geltendes Recht gewahrt werde.

Das Bundesverwaltungsgericht hob im November 2020 die Entscheidung aus Münster jedoch auf. Die Bundesregierung muss neben diplomatischen Gesprächen nicht kontrollieren, ob die Amerikaner bei ihren Einsätzen über die Air Base Ramstein im Einklang mit dem Völkerrecht agieren, entschied das Gericht. Grundrechtliche Schutzpflichten bestehen zwar auch gegenüber im Ausland lebenden Ausländern und im Fall von Grundrechtsbeeinträchtigungen anderer Staaten. Dafür müssen aber laut Gericht zwei Voraussetzung erfüllt seien: eine konkrete Gefahr und ein qualifizierter Bezug zum deutschen Staatsgebiet. Die Bundesregierung würde ihre Schutzpflicht demnach nur dann verletzen, wenn sie gänzlich untätig bliebe und ihre Maßnahmen offensichtlich völlig ungeeignet wären. Es gebe aber regelmäßige Konsultationen, die den diplomatischen Gepflogenheiten entsprechen, und die Bundesregierung habe sich von den USA zusichern lassen, dass ihre militärischen Tätigkeiten in Deutschland im Einklang mit geltendem Recht erfolgen.

Nun kommt das Anliegen vor das Bundesverfassungsgericht.

Ob dieses den Mut haben wird, Völkerrechtsverletzungen auch als solche zu benennen?

Die USA haben dafür gesorgt, dass zu ihren Aktivitäten in Afghanistan, denen im Irak oder in anderen Ländern, bei denen Tausende unschuldiger Einheimischer zu Tode kamen, kaum Bild- und Beweismaterial im Netz zu finden ist. Ähnlich verhält es sich zu den Auslösern der Krim-Annektierung und des Ukraine-Kriegs durch Russland. Von diesem Krieg sind jedoch täglich neue Schauerbilder zu sehen. Es wird grundsätzlich von „Putins Krieg“ und einer unglaublichen Aggression Russlands gesprochen, der gegenüber sich der Westen als Hüter von Freiheit, Menschenrechten und Völkerrecht darzustellen versucht. Ganz so einfach ist das aber nicht.

Angehöriger, der beim Drohnenangriff in Kabul zehn Familienmitglieder verloren hat

Als US-Präsident Biden aufgrund des durch die Sanktionen gegen Russland selbst verursachten Gas- und Ölmangels im Westen in Saudi-Arabien mit der Bitte vorstellig wurde, doch die Produktion zu erweitern, da man auf Energie aus Russland aus Völker- und Menschenrechtsgründen verzichten müsse, erinnerte man ihn als erstes an den völkerrechtswidrigen Einmarsch der USA in den Irak. Ähnlich verhielt es sich beim Thema Menschenrechte: Joe Bilden hatte den saudischen Kronprinzen Mohammed bin Salman, auch MBS genannt, zuvor öffentlich wegen des Mordes an dem Journalisten Jamal Kashoggi verurteilt. Lächelnd konnte dieser jedoch auf unzählige vergleichbare Hinrichtungen der USA verweisen.

Auch in China, Indien und anderen asiatischen Staaten beißen die USA in ihrer Rolle als selbsternannte Retter der Menschenrechte auf Granit. Zu sehr haben sie sich in den letzten Jahrzehnten selbst ins Unrecht gesetzt. Und wir, die Verbündeten, sind an all dem mit schuldig. Weil wir der Schutzmacht USA wortlos alles durchgehen lassen, was wir ihren Feinden vorwerfen.

Siehe auch: Weltweiter Rechtsbruch über Ramstein und die dortigen Links