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Pressefreiheit: Nur in Skandinavien, Irland und Grönland noch alles gut

Krisen, Kriege und die anhaltende Ausbreitung des Autoritarismus haben dazu geführt, dass die Lage der Pressefreiheit im vergangenen Jahr so instabil war wie seit langem nicht. Dies lässt sich aus der neuen Rangliste der Pressefreiheit ablesen, die Reporter ohne Grenzen (RSF) zum Internationalen Tag der Pressefreiheit 2023 veröffentlicht haben. Entwicklungen wie die fast völlige Unterdrückung unabhängiger Berichterstattung in Russland infolge des Ukrainekriegs, massenhafte Festnahmen von Medienschaffenden in der Türkei und die weiter gestiegenen Aggressionen gegenüber Reportern am Rande von Demonstrationen in Deutschland sorgten dafür, dass viele Länder auf der Rangliste abrutschten. Die teils deutlichen Abstiege zeigen, wie volatil die weltweite Lage in einer Zeit von Krisen ist.

„Die Aggressivität gegenüber Medienschaffenden steigt weiter. Viele Regierungen und gesellschaftliche Gruppen versuchen, kritische Berichterstattung zu unterbinden. Erschreckend ist, dass die Zahl der Übergriffe in Deutschland auf ein Rekordhoch gestiegen ist“, sagte RSF-Vorstandssprecher Michael Rediske. „Demokratische Regierungen müssen Medien in ihren eigenen Ländern unterstützen, den Druck auf autoritäre Regime erhöhen und auch Exilmedien stärken. Desinformation darf nicht die Oberhand behalten.“

Die Lage der Pressefreiheit ist der RSF-Skala zufolge in 31 Ländern „sehr ernst“, in 42 „schwierig“, in 55 gibt es „erkennbare Probleme“, und in 52 ist die Lage „gut“ oder „zufriedenstellend“. Die Arbeitsbedingungen für Medienschaffende sind also in rund 70 Prozent der Länder weltweit problematisch, ähnlich wie im Vorjahr. Drei Länder sind dieses Jahr in die schlechteste Kategorie „sehr ernst“ abgerutscht: Tadschikistan, Indien und die Türkei.

Das größte Problem ist nach wie vor die Sicherheitslage für Journalisten. Sie werden auf Demonstrationen angegriffen, kommen in bewaffneten Konflikten ums Leben, werden gezielt ermordet, willkürlich festgenommen oder zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Sicherheitslage ist in 36 von 180 Ländern „sehr ernst“ – in Kriegsländern wie der Ukraine und dem Jemen ebenso wie in den größten Gefängnissen der Welt für Medienschaffende, China, Myanmar und Iran. In 33 weiteren ist die Sicherheitslage „ernst“ – von Peru bis Israel, von Hongkong bis zu den USA.

Auch organisierte Desinformation ist in vielen Ländern ein wachsendes Problem: In 118, also zwei Drittel aller Länder, gab eine Mehrheit der Befragten an, dass politische Akteure in ihrem Land in massive Desinformations- oder Propagandakampagnen involviert sind.

Deutschland belegt Rang 21. Der Abstieg um fünf Plätze ist vor allem mit dem Vorbeiziehen anderer Länder zu erklären, die sich zum Teil stark verbessert haben; Deutschlands Punktezahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr nur um 0,13 auf 81,91 von 100 verschlechtert. Grund dafür ist die weiter wachsende Gewalt gegen Journalistinnen, Journalisten und Medien: Mit 103 physischen Angriffen dokumentiert RSF den höchsten Stand seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 2015. Im Kalenderjahr 2021 hatte es 80 Angriffe gegeben, 2020 waren es 65.

Wie die aktuelle Nahaufnahme Deutschland von RSF zeigt, fand mit 87 von 103 Fällen die Mehrheit der Attacken in verschwörungsideologischen, antisemitischen und extrem rechten Kontexten statt. Obwohl die Corona-Pandemie 2022 abflaute, wurde, teils zu anderen Themen, weiterhin demonstriert, so dass Versammlungen auch 2022 die gefährlichsten Orte für die Presse blieben. Zwei Drittel der Angriffe passierten in Ostdeutschland (Sachsen: 24, Berlin: 17, Thüringen: 13). Ein bundesweites Problem ist die Straflosigkeit. Viele der betroffenen Journalistinnen und Reporter äußerten Unzufriedenheit über die Arbeit von Polizei und Justiz. RSF fordert deshalb dringend effektiven Schutz.

Punkte verloren hat Deutschland auch in der Kategorie „sozialer Kontext“. Medienschaffende erleben zunehmende Queerfeindlichkeit, Sexismus und Rassismus, vor allem, wenn sie über diese Themen berichten.

Die Gesetzeslage ergibt ein zwiespältiges Bild: Positiv bewertet RSF den Digital Services Act der EU, der die großen Internetkonzerne in die Pflicht nimmt. In die richtige Richtung, so RSF, geht auch der Entwurf des European Media Freedom Act, der Europa vor Desinformation schützen soll. Problematisch ist die von der EU geplante Chatkontrolle. Zum Kinderschutz gedacht, würde sie auch in Deutschland eine fast vollständige Überwachung journalistischer Chats ermöglichen. Kritik gibt es auch am novellierten BND-Gesetz, gegen das RSF Verfassungsbeschwerde eingelegt hat, weil es ausländischen Journalistinnen und Journalisten weiterhin weniger Schutz bietet als inländischen. Auch gegen das Artikel-10-Gesetz, das das Ausspähen Medienschaffender durch Software wie den sogenannten Staatstrojaner erlaubt, klagt RSF in Karlsruhe.

Die Medienvielfalt in Deutschland war 2022 weniger von Zusammenlegungen oder Schließungen von Tageszeitungen bedroht. Auswirkungen hatten aber die Entscheidungen großer Verlagshäuser, Zeitschriften einzustellen, sowie Skandale im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Auf den ersten und letzten drei Plätzen der Rangliste gibt es zum ersten Mal seit mehreren Jahren signifikante Veränderungen. Norwegen belegt zum siebten Mal in Folge den ersten Platz. Es ist das einzige Land, das bei allen Indikatoren mehr als 90 von 100 Punkten erzielt hat. Erstmals seit langem folgt auf dem zweiten Platz mit Irland ein Land außerhalb Skandinaviens. In Irland hat der Pluralismus auf dem Medienmarkt zuletzt zugenommen, ein neues Verleumdungsgesetz schützt Medienschaffende vor missbräuchlichen Klagen, und die Regierung hat sich bereit erklärt, den Großteil der Vorschläge einer Kommission für die Zukunft der Medien umzusetzen. Damit verdrängt Irland Dänemark vom zweiten auf den dritten Platz. Schweden fällt aus den Top 3 auf den vierten Platz. Mit einer Verfassungsänderung wurde dort Auslandsspionage unter Strafe gestellt und ins Strafgesetzbuch aufgenommen, was gegen Medienschaffende, Whistleblowerinnen und Whistleblower verwendet werden könnte. Zudem gab es einige Fälle von Polizeigewalt.

Die letzten Plätze belegen in diesem Jahr ausschließlich Regime in Asien. In Vietnam (178, -4) hat die Regierung ihre Jagd auf unabhängige Reporter und Kommentatoren fast abgeschlossen. Zuletzt traf es den Blogger Nguyen Lan Thang. Mitte April verurteilte ihn ein Gericht in Hanoi wegen „Propaganda gegen den Staat“ zu sechs Jahren Haft. Inhaftierte Medienschaffende sind teils entsetzlichen Haftbedingungen ausgesetzt: Sie werden misshandelt, isoliert und bekommen keine ärztliche Versorgung. Im August starb deshalb der Blogger Do Cuong Dong in Gewahrsam. In Vietnam geraten kritische Bloggerinnen und Blogger oft ins Visier der Behörden, weil sie die einzigen Quellen für unabhängig recherchierte Informationen sind. Die traditionellen Medien folgen den Anweisungen der seit 1975 regierenden Kommunistischen Partei.

Weiter verschlechtert hat sich auch die Situation in China (179, -4), einem der größten Exporteure von Propaganda. In keinem Land sitzen mehr Journalistinnen und Journalisten wegen ihrer Arbeit im Gefängnis, aktuell sind es mindestens 100. Mehr als zehn von ihnen könnten im Gefängnis sterben, wenn sie nicht sofort freigelassen werden. Mit einer seit Mao Zedong nie dagewesenen Machtkonzentration hat sich Staats- und Parteichef Xi Jinping eine historische dritte Amtszeit gesichert und setzt seinen vor zehn Jahren begonnenen Feldzug gegen den Journalismus fort. Wenig überraschend bleibt Nordkorea (180) auf dem letzten Platz, wo die Regierung keinerlei unabhängige Berichterstattung zulässt.

Die Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen vergleicht die Situation für Journalistinnen, Journalisten und Medien in 180 Staaten und Territorien. Sie stützt sich auf fünf Indikatoren: Neben Sicherheit sind dies politischer Kontext, rechtlicher Rahmen, wirtschaftlicher und soziokultureller Kontext. Diese Indikatoren werden in jedem der 180 untersuchten Staaten und Territorien ermittelt – zum einen auf Grundlage einer qualitativen Untersuchung, für die ausgewählte Journalistinnen, Wissenschaftler und Menschenrechtsverteidigerinnen in den jeweiligen Ländern einen Fragebogen mit 123 Fragen beantworteten, zum anderen auf Grundlage von quantitativen Erhebungen zu Übergriffen auf Journalisten und Medien, deren Zahl in den Indikator Sicherheit einfließt. Mittels einer Formel wird daraus ein Punktwert zwischen 0 und 100 ermittelt, wobei 0 das schlechtestmögliche und 100 das bestmögliche Ergebnis ist. Aus der Abfolge der Punktwerte der einzelnen Länder ergibt sich die weltweite Rangliste.

Zur 20. Ausgabe wurde die Rangliste 2022 erstmals mit einer neuen Methode ermittelt, um die Komplexität der Verhältnisse, die die Pressefreiheit weltweit beeinflussen, besser widerzuspiegeln. RSF hat die neue Methodik mit einem Expertenkomitee aus Medien und Forschung erarbeitet. Aufgrund der geänderten Methodik ist beim Vergleich der Rangliste insgesamt und von einzelnen Ergebnissen vor und nach 2021 Vorsicht geboten.

Für das Kalenderjahr 2022 hat Reporter ohne Grenzen (RSF) in Deutschland insgesamt 103 Angriffe auf Medienschaffende geprüft und dokumentiert. Das ist der höchste Stand seit Beginn der Zählung im Jahr 2015. Zum Vergleich: 2021 gab es 80 Angriffe, 2020 waren es 65. Das Ausmaß der Gewalt gegen Medienschaffende dürfte in der Realität noch größer sein, von einer hohen Dunkelziffer ist auszugehen. Da es zu vielen Fällen von Übergriffen und Angriffen nur Schilderungen, aber keine Ermittlungen oder Gerichtsverfahren gibt, kann eine solche Zählung wissenschaftlichen oder juristischen Kriterien nicht genügen. Dazu kommt, dass es, wenn Medienschaffende selbst angegriffen werden, naturgemäß relativ wenige Bildbeweise gibt.

Am häufigsten waren im Jahr 2022 Tritte und Schläge, auch mit Gegenständen (wie Plakaten, Trommelklöppeln oder Quarzhandschuhen). Als Angriff gewertet wurden diese, sofern sie die Körper und / oder die Ausrüstung von Journalisten tatsächlich getroffen haben. Medienschaffende wurden auch mit Gegenständen beworfen (z.B. Eiern, Glasflaschen oder Schlamm), festgehalten, an den Haaren gezogen oder gewürgt. In anderen Fällen hielten Angreifende ein Megafon mit lauten Geräuschen an das Ohr der Betroffenen, rissen ihnen die Corona-Schutzmaske herunter oder schubsten sie so, dass sie stürzten oder verletzt wurden.

Mit rund 84 Prozent (87 von 103 Fällen) fand die Mehrheit der Angriffe im verschwörungsideologischen, antisemitischen oder extrem rechten Kontext statt. Seit Beginn der Pandemie haben extrem rechte Personen und Gruppen an den Veranstaltungen der Querdenken-Bewegung teilgenommen und dort Journalisten angegriffen; inzwischen werden diese Veranstaltungen häufig von bekannten Rechtsextremen organisiert, so dass eine analytische Trennung von extrem rechten und anderen Motiven nicht mehr möglich ist.

Bei 36 dieser Angriffe konnte ein rechter bis extrem rechter Hintergrund bestätigt werden, etwa weil die Angreifenden namentlich bekannt oder Mitglieder rechter Organisationen wie AfD, Die Basis, Dritter Weg, Freie Sachsen und NPD sind. Neben Angriffen aus extrem rechten Parteien und militanten Neonazi-Organisationen wie dem Thüringer Heimatschutz sowie der verbotenen nationalsozialistischen Vereinigung Combat 18 waren auch rechtsextreme Hooligans von Dynamo Dresden beteiligt. Am 1. Oktober griffen sie einen Reporter des Kurier sowie mehrere Polizisten an und brachten die beiden Kameras des Reporters in ihren Besitz.

Der gefährlichste Ort für Journalisten waren in Deutschland Demonstrationen, hier wurden rund 84 Prozent der Angriffe (86 von 103 Fällen) gezählt. Die meisten der 103 verifizierten Angriffe ereigneten sich in Sachsen (24), gefolgt von Berlin (17), Thüringen (13), Bayern (10), Baden-Württemberg (9), Sachsen-Anhalt (7), Rheinland-Pfalz (5), Mecklenburg-Vorpommern (4), Niedersachsen (4), Hessen (3), Nordrhein-Westfalen (3), Schleswig-Holstein (2), Hamburg (1) und Saarland (1). Am 6. Januar übergossen Teilnehmende eines „Querdenken“-Protests im bayerischen Mittenwald einen Fotografen von hinten mit Kerzenwachs. Bei einem sogenannten Montagsspaziergang am 26. Januar in Homburg (Saar) rammte  ein rechtsextremer Teilnehmer einem Reporter der Rheinpfalz mit voller Wucht den Kopf in den Bauch. Der Täter wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Bei einem Gedenkmarsch der Neonazipartei „Freie Sachsen“ am 13. Februar hielt ein Teilnehmer einem Kameramann eine Kerze unter dessen Vollbart und brannte diesen teilweise ab.  Wie bereits in den Vorjahren wurde Jörg Reichel, Geschäftsführer der dju in ver.di Berlin-Brandenburg, der seit langem als Kontaktperson für den Schutz von Journalisten auf Demonstrationen gilt, auch im Jahr 2022 angegriffen. Demonstrierende traten dem Gewerkschafter am 23. April in Berlin von hinten in die Beine, schubsten ihn und forderten ihn auf, die Versammlung zu verlassen. Am 27. April schlug ein Demonstrant in München einem Journalisten mit der Faust ins Gesicht. Am Rande einer Demonstration am 3. Oktober im thüringischen Heiligenstadt erlitt ein Journalist blaue Flecken und einen Schlag auf die Schläfe. Sein Begleitschutz wurde ebenfalls angegriffen und leicht verletzt. 

Seit zwei Jahren haben gewalttätige Teilnehmende der Querdenken-Proteste die Erfahrung gemacht: Mit Strafen müssen sie kaum rechnen. Obwohl die Polizei Betroffenen zufolge oft vor Ort war und manchmal unmittelbar daneben stand, griff diese oft nicht ein und leitete auch keine Ermittlungen ein. Nicht einmal in der Hälfte der 103 Fälle entschieden Betroffene sich aus Angst vor Bloßstellung in rechten Netzwerken für eine Anzeige, noch wurde von Amts wegen ermittelt.

Erstmals hat RSF Betroffene systematisch zu ihren Erfahrungen mit der Polizei befragt. In knapp einem Drittel aller Fälle (27 von 88) verhielt sich die Polizei nach einem Angriff zur Zufriedenheit der Journalisten, etwa indem sie diesen half, wieder aufzustehen, freundlich mit ihnen sprach, eine Anzeige aufnahm oder Tatverdächtige festnahm. In einzelnen Fällen eskortierte die Polizei Reporter aus Demonstrationen hinaus, so dass diese zwar in Sicherheit waren, aber nicht mehr aus der Nähe berichten konnten. 

In knapp einem Fünftel der Fälle (17 von 88) gaben die Betroffenen an, dass ihnen Unterstützung verwehrt blieb, obwohl sich Polizisten ganz in der Nähe aufhielten oder zum Einschreiten aufgefordert wurden. Betroffene berichteten RSF auch von einer Täter-Opfer-Umkehr durch die Polizei. Polizisten gaben den Journalisten die Schuld oder eine Mitverantwortung dafür, angegriffen worden zu sein. Statt die Tatverdächtigen zu verfolgen,  nahm die Polizei  die Personalien der Journalisten auf. 

In sechs Fällen griffen Polizisten Pressevertreter an. Bei einer „Querdenken“-Demonstration am 14. Februar 2022 in Hannover schubste ein Polizist einen filmenden Journalisten und schlug ihm das Smartphone aus der Hand. Ein Journalist beschrieb anonym, die Polizei habe ihm – offenbar absichtlich – Pfefferspray ins Gesicht gesprüht, obwohl er auf seinen Pressestatus hingewiesen habe. Auf eine Anzeige verzichtete die betroffene Person. In einem anderen der sechs Fälle entschuldigte sich die Polizei im Nachhinein. Viele Journalisten, die über die extreme Rechte recherchieren, arbeiten seit Jahren mit Begleitschutz. Regional bieten zivilgesellschaftliche Organisationen an, auch freie Journalistinnen bei ihren Einsätzen zu begleiten. Insbesondere weibliche und queere Medienschaffende erhalten regelmäßig Beleidigungen hinsichtlich ihrer Kompetenz oder ihres Aussehens, Vergewaltigungs- und Morddrohungen – auf der Straße ebenso wie per Post, per E-Mail, per Telefon und in den Sozialen Medien.

Anlass zur Sorge bietet für den RSF weiterhin die Cybersicherheitsstrategie der Bundesregierung, die 2021 für fünf Jahre beschlossen wurde und eine Ausweitung der Befugnisse für Sicherheitsbehörden vorsieht. Die schwarz-rote Bundesregierung beabsichtigte unter anderem die „Entwicklung technischer und operativer Lösungen für den rechtmäßigen Zugang zu Inhalten aus verschlüsselter Kommunikation (…)”, also eine Umgehung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mittels Hintertüren, die die IT-Sicherheit aller Nutzer erheblich schwächen würde. RSF sieht insbesondere die Vertrauenswürdigkeit digitaler Kommunikationsmittel nach wie vor bedroht, auf die Medienschaffende und ihre Quellen im Alltag angewiesen sind.

Hinzu kommen Befugnisse zur aktiven Cyberabwehr und der Ausbau der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (​​ZITiS), bislang ohne eine gesetzliche Grundlage. Zwar soll diese Grundlage geschaffen werden, jedoch kritisiert RSF die immer weiter vorangetriebene Ausweitung der behördlichen Überwachungsbefugnisse ohne Prüfung einer tatsächlichen Notwendigkeit sowie Effektivität und Berücksichtigung einer ganzheitlichen Auswirkung auf Grund- und Menschenrechte. Insbesondere zeigt sich, dass der Gesetzgeber bei einem Mehr an Befugnissen für Sicherheitsbehörden es versäumt hat, eine angemessene Kontrolle sicherzustellen. So verwiesen Medienberichte im März 2023 darauf, dass das Bundeskriminalamt (BKA) und ZITiS bereits seit anderthalb Jahren an einem „Live-Zugang” zu verschlüsselten Smartphones arbeiten − ohne Kenntnis der Bundesregierung und entgegen dem Koalitionsvertrag.

Bereits Ende 2021 hätte die Bundesregierung die EU-Richtlinie zum Whistleblowerschutz umsetzen müssen. Im Dezember 2022 verabschiedete der Bundestag ein entsprechendes Gesetz, das jedoch im Bundesrat von unionsregierten Ländern wieder gestoppt wurde. Das EU-weit gültige Ziel: Wer Korruption, Missstände oder Betrug meldet, soll besser geschützt werden, sowohl in Behörden als auch in Unternehmen. Bereits der ursprüngliche deutsche Gesetzesentwurf war teilweise als zu wenig hilfreich kritisiert worden: RSF hielt die Anforderungen für zu hoch, die regeln, wann Informanten mit ihrem Verdacht oder ihrem Wissen an Medien herantreten dürfen. Dadurch werde die Zusammenarbeit von Investigativjournalismus und Hinweisgebenden vor allem bei Wirtschaftskriminalität und illegalen Geheimdienstaktivitäten erschwert. Kritisiert wird auch die Verpflichtung, dass Informanten sich zunächst an nicht-öffentliche interne oder externe Meldestellen wenden müssen. Ebenso ist die Weitergabe als vertraulich oder geheim eingestufter Dokumente kaum geschützt.

Bereits Mitte März 2023 unternahmen die Regierungsfraktionen einen neuen Anlauf, die EU-Richtlinie umzusetzen und dabei teilweise den Bundesrat zu umgehen.

Mächtige Akteure überziehen einzelne Journalisten oder Medienhäuser mit Drohungen und Zivilklagen, um sie einzuschüchtern. Genannt wird dies SLAPP, kurz für „Strategic Lawsuits Against Public Participation“. Finanzstarke Unternehmen reichen Zivilklagen ein, die oft unbegründet sind oder sich an Formfehlern aufhängen; ihre Anwälte versuchen sogar, Berichterstattung bereits im Vorfeld gänzlich zu verhindern. Freie Journalisten und kleinere Zeitungsverlage oder alternative Publikationen ohne finanzielle Rücklagen sind besonders gefährdet. SLAPP-Klagen bewegen sich dabei in einem Spannungsfeld von legitimem Rechtsgebrauch und offenkundigem Rechtsmissbrauch.

In der EU ist derzeit eine Richtlinie gegen Einschüchterungsklagen in Vorbereitung, deren Erarbeitung RSF unter anderem im Rahmen des zivilgesellschaftlichen NO-SLAPP-Bündnisses in Deutschland und auf EU-Ebene begleitet. Ziel ist es, dass offenkundig unbegründete Klagen frühzeitig von nationalen Gerichten abgewiesen werden können. RSF beobachtet, dass Journalisten vor allem grenzüberschreitend mit SLAPP von Unternehmen bedroht werden, die politische Interessen durchsetzen wollen − insbesondere aus Ländern wie Bulgarien oder Rumänien, in denen die Rechtsstaatlichkeit schwach ausgeprägt ist. Deswegen begrüßt RSF, dass die geplante EU-Richtlinie bei grenzüberschreitenden Klagen auch in Deutschland greifen und bestehende zivilrechtliche Lücken schließen würde. Zudem empfiehlt sie den Mitgliedstaaten, auch strafrechtliche Lücken zu schließen, deren Regulierung nicht in der EU-Kompetenz liegt.

Auch jenseits von SLAPP-Klagen stehen Gerichte nicht immer auf Seiten der Pressefreiheit. Am deutlichsten wurde das beim Urteil im Fretterode-Prozess: Zwei aktive Neonazis, die 2018 im thüringischen Fretterode zwei Journalisten in ihrem Auto überfallen und schwer verletzt hatten, wurden nach etlichen Ermittlungspannen im September 2022 lediglich zu Bewährungsstrafen und Sozialarbeit verurteilt. Die Richterin am Landgericht Mühlhausen sah in dem Überfall keinen gezielten Angriff auf Journalisten und die freie Presse. Das Urteil stieß bundesweit auf scharfe Kritik; es sei nicht nachvollziehbar, dass das Gericht die politische Motivation der Tat nicht berücksichtigt habe, so die Staatsanwaltschaft. 

Das Landgericht Berlin wies im Dezember 2022 eine Klage der Journalistin Lea Remmert auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen das Land Berlin ab. Remmert war während TV-Aufnahmen bei der 1.-Mai-Demo 2020 in Berlin nachweislich von einem Polizisten ins Gesicht geschlagen worden, so dass sie stürzte und zwei Zähne verletzt wurden. Das Gericht argumentierte, zum einen habe der gewalttätige Polizist nicht ermittelt werden können, zum anderen sei nicht zu klären, ob dieser vorsätzlich oder fahrlässig zugeschlagen oder sie nur unbeabsichtigt getroffen habe. Der Journalistin wurde sogar eine Mitschuld unterstellt, da sie sich im Bereich einer gewalttätigen Demonstration aufgehalten hatte. 

Aktiv wurde das Landeskriminalamt Niedersachsen bei der Journalistin Andrea Röpke, die bekannt ist für ihre Recherchen und Veröffentlichungen über das rechtsextreme Milieu. Die Abteilung Staatsschutz hatte aufgrund einer Verleumdungsanzeige gegen Röpke durch einen AfD-Politiker ihre Daten gespeichert und auch in einen nationalen Datenpool für „politisch motivierte Straftaten … von erheblicher Bedeutung“ eingestellt. Einer Klage dagegen seitens der Journalistin hat das Verwaltungsgericht Stade stattgegeben.

Während in den vergangenen Jahren Übergriffe der Polizei auf Medienschaffende vor allem im Zusammenhang mit Querdenker-Demonstrationen standen, wurden 2022 und im ersten Quartal 2023 Vorfälle vermehrt von Klimaschutzdemonstrationen oder Aktionen von Gruppen wie „Letzte Generation“, „Fridays for Future“ und ähnlichen gemeldet. Journalist*innen, die Aktionen wie das Festkleben auf Straßen dokumentieren, werden zur Seite geschubst, am Fotografieren oder Filmen gehindert. So wurde beispielsweise einer Redakteurin des „ND – Der Tag“ am 18. Mai während einer Aktion gegen die Raffinerie Schwedt im Mai in Brandenburg das Redaktionsequipment mit Laptop und Handy abgenommen. Der Journalist Danni Pilger, der regelmäßig über die Aktionen von Klimaaktivisten unter anderem auf Twitter berichtet, wurde im April in Frankfurt am Rande einer solchen Aktion für zweieinhalb Tage in Polizeigewahrsam genommen. Es gibt zahlreiche weitere Beispiele.

Einen frühen Höhepunkt im Jahr 2023 stellen die Vorgänge bei den Protestaktionen in Lützerath dar, als die Polizei das besetzte Dorf am Rande des Braunkohletagebaus geräumt hat. Dabei wurde gewaltsam nicht nur gegen Aktivisten und Demonstrierende vorgegangen, sondern auch gegen Medienschaffende, was RSF kritisierte, so wie viele andere Organisationen. Die dju in ver.di beobachtete schon im Vorfeld der Räumung immer wieder gewalttätige Angriffe auf Medienvertreter und eine Behinderung der Pressearbeit durch die Polizei und Sicherheitsunternehmen. Kritisiert wurde auch die Akkreditierungspraxis der Polizei. Ein Presseleitfaden der Polizei Aachen enthielt zahlreiche, nicht gerechtfertigte Einschränkungen von Pressearbeit.

Die Medienvielfalt in Deutschland war 2022 anders als in den vergangenen Jahren weniger davon bedroht, dass Tageszeitungen zusammengelegt oder geschlossen worden wären. Massive Auswirkungen hatten aber die Entscheidungen großer Verlagshäuser, Zeitschriften einzustellen, sowie Skandale im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR). rbb-Skandal – dieses Schlagwort prägte ab Sommer das Medienjahr 2022. Und es rückte Fehlverhalten auch in anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ins Blickfeld, insbesondere beim NDRund BR. Das erschütterte Vertrauen in den ÖRR, und das zögerliche Verhalten der Politik bei der Reformdebatte hat Auswirkungen auf die Rundfunkfreiheit.

Der neue bundesweite Medienstaatsvertrag (MStV), der am 1. Juli 2023 in Kraft treten soll, sollte ursprünglich eine Strukturreform der ÖRR beinhalten. Er nimmt nur am Rande Bezug auf die Skandale; nachjustiert wurde durch die Einführung einheitlicher Compliance-Regelungen für ARD, ZDF und DLR. Gestärkt werden auch die Aufsichtsgremien, doch Diversität ist dort kaum verwirklicht: Vertreter der Zivilgesellschaft sind unterrepräsentiert, Publikumsvertreter weiterhin nicht vorgesehen. Mehrere Ministerpräsidenten sowie Dutzende Staatssekretäre und Minister sitzen persönlich in den Rundfunkgremien.

Seit Anfang 2023 kündigten die Konzerne Bertelsmann, Springer und Burda massive Stellenkürzungen sowie Einstellung und Verkauf von Magazinen an. Im Februar verkündete Bertelsmann-Chef Thomas Rabe das Aus für seinen Hamburger Verlag Gruner & Jahr und für mehr als  20 Zeitschriften. Sie sollen entweder eingestellt oder verkauft, 700 Stellen sollen abgebaut werden. Wenig später erklärte Springer SE, dass der Konzern in den kommenden drei Jahren 100 Millionen Euro mehr erwirtschaften will – vor allem durch Sparmaßnahmen in den Printredaktionen von BILD und WELT. 

Insgesamt leidet die Presse unter massiven Kostensteigerungen: Die Papierpreise haben sich verdoppelt, auch Druckfarben und -platten sind massiv teurer geworden. Der gestiegene Mindestlohn gilt auch für das Zustellpersonal. Die Funke Mediengruppe hat im März 2023 deshalb die Zustellung ihrer Ostthüringer Zeitung in ländlichen Regionen eingestellt, in denen der weite Weg von Briefkasten zu Briefkasten diese unrentabel macht. Die Leserschaft wird dort auf digitale Angebote bei reduziertem Preis umgestellt, ihr werden dafür Schulungen angeboten. 

Die Werbeeinnahmen sind weiter rückläufig. Zwar sieht der Koalitionsvertrag eine finanzielle Unterstützung der Presse vor, aber bisher wird über die konkrete Ausgestaltung noch nicht einmal diskutiert. Angesichts der Krise der Printzeitung und der Gefahr einer schrumpfenden Medienvielfalt wird seit Jahren die steuerliche Förderung von gemeinnützigem Journalismus gefordert. Diese einzuführen, ist ein noch uneingelöstes Versprechen im Koalitionsvertrag. 

 

„Disloyal“: Was muss passieren, damit ein Süchtiger geht?

Was muss passieren, damit ein Co-Narzisst einen Narzissten verlässt? Diese spannende Frage beantwortet der langjährige Anwalt von Präsident Donald Trump: NICHTS lässt einen Süchtigen wirklich Abschied nehmen. „Disloyal“ – abtrünnig – heißt das Buch, das Michael Cohen im Gefängnis geschrieben hat. Es zeigt auf, wie grenzenlos dieser Mann bereit war, für Donald Trump einzustehen, und warum er schließlich „abtrünnig“ wurde: Weil ihm außer seiner Geschichte nichts geblieben ist. Nichts plus etwas unglaubliches: Die Zuneigung zu dem Mann, dem er erlaubte, sein Leben zu zerstören.

Michael Cohen und Donald Trump haben einiges gemeinsam: Beide suchen nach größtmöglicher Macht, nach Ansehen in der Gesellschaft; nach Reichtum und Statussymbolen. Beide sind bereit, dafür zu tun, was immer nötig ist – egal, ob im Rahmen der Gesetze, oder nicht. Wäre das nicht so, hätten sie sich vielleicht nicht so einfach gefunden. Der Eine, Donald Trump, verfügt über ein unglaublich manipulatives Charisma und einen schlafwandlerischen Sinn für Opfer. Der Andere, Michael Cohen, ist getrieben von der unstillbaren Sehnsucht, einem reichen, mächtigen, charismatischen Menschen wie Trump dienen zu dürfen, damit eine geheime Macht über ihn zu erlangen und ihn an sich zu binden. Auf diese Weise, im Schatten des bewunderten Menschen, sieht er sich wachsen als Mann im Hintergrund, der die Strippen zieht und die wahre Macht übernimmt, auch wenn nur er selbst es weiß.

Cohen stürzt genau in dem Moment, als er sich auf dem Gipfel wähnt. Er stürzt und wird von Donald Trump wortlos fallen gelassen, so wie alle vor ihm, die den gleichen Wunsch hatten. Halb aus Rache, halb als Versuch der Selbsttherapie entscheidet er sich, der ganzen Welt in einem Buch die Wahrheit zu sagen. Zu dieser Wahrheit gehört aber auch: Michael Cohens Zuneigung zu Donald Trump ist ungebrochen.

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Gaspipe Casso
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Roy DeMeo

Michael Cohen wird am 25. August 1966 in eine wohlhabende jüdische Familie als zweites von drei Kindern geboren. Sein Vater, ein polnischer Jude, hat den Holocaust überlebt und praktiziert in New York als Arzt. Der junge Michael hat schon als Kind einen starken Sinn für Loyalität – und zwei Seelen in der Brust. Vordergründig lebt er, wie man es von ihm erwartet: Er geht zur Schule, später zur Uni, studiert mit möglichst geringem Kraftaufwand, um den von den Eltern gewünschten bürgerlichen Beruf zu ergreifen, heiratet die Liebe seines Lebens. Seine zweite Seite ist dunkler. Groß ist die Bewunderung des Teenagers für die Gangster, die in den 80er Jahren die Stadt beherrschen und sich in stattlicher Zahl im „Club“ seines Onkels Morty Levine einfinden, dem El Caribe. Dort hilft der geschäftstüchtige junge Mann bis zum Ende seines Studiums immer wieder aus und betreibt auch einen eigenen Eisstand. Er lernt die harten Jungs seiner Zeit kennen, die teilweise Dutzende von Morden auf dem Konto haben, so etwa „Gaspipe“ Antony Salvatore Casso, Roy DeMeo, Anthony Senter, Joey Testa oder Frank Lastorina. Als er eines Tages Zeuge eines Mordes wird, zeigt er sich loyal und verrät der Polizei nichts. Dafür belohnt ihn der Mörder mit 500 Dollar.

In seiner Kanzlei ist Anwalt Michael Cohen schnell erfolgreich und verdient gutes Geld, das er in Taxi-Lizenzen und Immobilien investiert. Für seine junge Familie, Ehefrau Laura und die beiden Kinder, kauft er drei Appartements in einem Trump-Gebäude, die er zu einer einzigen Wohnung umbauen lässt. Bei dieser Gelegenheit freundet er sich mit Donald Trump junior an. So kommt es, dass er eines Tages im Jahr 2006 einen Anruf von dessen Vater erhält, der ihn um ein Treffen bittet. Der analytische Verstand Cohens begreift bei diesem Treffen innerhalb kürzester Zeit, worauf er sich einlässt: Auf einen Menschen, der stets gelobt werden muss, der so lange lügt, bis er selbst an seine eigene Geschichte glaubt, und der absolute persönliche Loyalität verlangt, völlig egal, ob er innerhalb des Rechts agiert, oder nicht.

Nach einigen Testaufträgen erwirbt er sich Trumps Vertrauen und bezieht gegen den Rat seiner Familie ein Büro im Trump Tower. Von diesem Moment an lebt Michael in einem aufreibenden Chaos, in dem sich Drama an Drama reiht. Innerhalb kurzer Zeit lernt er, ohne dass man es im wörtlich sagt, was seine Aufgabe hier sein wird: Er ist der Mann für die schmutzigen Aufgaben, der Auskehrer hinter einem Menschen, der nach seinen eigenen Gesetzen lebt. Donald Trump ist wegen seiner lautstarken Wutausbrüche gefürchtet, ebenso wie wegen seiner ständigen Wortbrüche. Dazu gehört auch, dass er Rechnungen nicht bezahlt, wenn das Ergebnis der Leistung nicht seinen Vorstellungen entspricht. Privat ist er Raubtier in Sachen Sex. Immer wieder tauchen Frauen auf, die behaupten, sexuell bedrängt worden zu sein oder Affairen mit Donald Trump gehabt zu haben, die sie nun zu Geld machen wollen. Die Porno-Darstellerin Stormy Daniels ist wiederholt darunter. Das Geld, das sie schließlich bekommt, als Trump bereits Präsident ist, wird einer der Brocken sein, die Cohen das Genick brechen.

„Da wusste ich, dass dieser Mann einmal Präsident sein würde,“ schreibt er, nachdem er erlebt hat, wie Donald Trump sich im Beisammensein mit führenden Evangelikalen in einer bühnenreifen Darstellung als Mann Gottes präsentiert. Auch diesen Kontakt hat ihm sein persönlicher Anwalt vermittelt: Dessen Nachbarin ist nämlich Paula-Michelle White-Cain, eine Führungsfigur unter den Evangelisten, die das Zusammentreffen organisiert. Diese Wandlungsfähigkeit in der Selbstdarstellung, verbunden mit einem großen Geschäftssinn und dem Instinkt Trumps bei der Auswahl „nützlicher“ Menschen bewundert sein „Fixer“ rückhaltlos. In großer Detailgenauigkeit erfährt der Leser, wie und mit wem „der Boss“ Geschäfte macht (immer wieder mit Hilfe der persönlichen Kontakte Cohens), wie er dabei Menschen über den Tisch zieht, kleine Unternehmen einfach nicht bezahlt, wohl wissend, dass diese sich langjährige Gerichtsverfahren nicht leisten können. Der Anwalt spart nicht aus, wie oft er sich persönlich demütigen lassen muss, wenn Trump mal wieder einen Schuldigen braucht oder einfach seine Laune heben will. Er lässt es geschehen, so wie das ganze Umfeld Trumps, einschließlich seiner drei Kinder. Gelegentliches Lob und vor allem sein Gefühl, für den „Boss“ unersetzlich zu sein und zu dessen innerstem Kreis zu gehören, honorieren ihn nach eigener Wahrnehmung reichlich. Dafür lässt er sich das Gehalt halbieren, setzt persönliche Freundschaften und sogar seine Familie auf’s Spiel.

Über seine persönliche Entwicklung schreibt Michel Cohen: „In den Tagen, als ich auf die kommende Kandidatur zu schwebte, begann ich zu fühlen, wie ich mich veränderte: Ich schien eine härtere und entschlossenere Version meiner selbst zu werden – bereit, willens und fähig, Trump zu gefallen – egal womit. Da entstand eine neue Version von Schamlosigkeit, eine Persönlichkeit, körperlos und im Äther fließend, wie ein Cartoon von bully boy. Kurz: Ich wurde zu Trump.“

Die Weise wie sich der spätere Präsident Aufmerksamkeit verschafft, ist oft tief unter der Gürtellinie. So ist der Hass auf seinen Vorgänger Barack Obama „grenzenlos“. Nach dessen Amtseinführung 2008 geht Trump so weit, ein Video mit einem Obama-Double drehen zu lassen, in dem er diesen rituell feuert. Er versucht, Obama zu diskreditieren, indem er öffentlich anzweifelt, ob dieser in den USA geboren ist. Ähnlich ergeht es anderen seiner Feinde: Einem unterstellt der die Nähe seines Vaters zum Killer von Präsident Kennedy, Lee Harvey Oswald. Ob sich seine Anschuldigungen beweisen lassen, ist ihm egal: Durch das Streuen des Verdachts sichert er sich selbst Medienpräsenz und etwas bleibt immer hängen. Trump – und in seinem Namen Michael Cohen – droht, wütet, erpresst, pokert und lügt, um Recht zu haben und zu gewinnen. „Er war rücksichtslos. Er beschuldigte immer wieder Andere dessen, was er selber tat. Das war Teil seines Modus operandi.“

Immer wieder nimmt der Anwalt das Chaos und Drama um Donald Trump als völlig andere Realität wahr. Eine Lüge wird erfunden und so lange wiederholt, bis Trump selbst und alle um ihn herum glauben, es handele sich um die Wahrheit. „Niemand sagt Trump je die Wahrheit über sein Benehmen, seine Überzeugungen oder darüber, welche Konsequenzen sein Verhalten, seine Ignoranz und Arroganz haben. Er lebt in einer Blase, die nichts mit dem realen Leben zu tun hat. Alle lügen für ihn und loben ihn, aus Angst davor, für immer verbannt zu werden, wenn sie es nicht tun.“

Der Tag, an dem Donald Trump seine Kandidatur öffentlich macht, wird zu einem Albtraum für seine ganze Mannschaft und seine Kinder. Statt sich als integrative Führungsperson zu zeigen, hält er eine Hassrede. Mexikaner seien Vergewaltiger, bringen Drogen und Gewalt ins Land, der amerikanische Traum sei vorbei und er werde seine Kampagne aus eigenen Mitteln finanzieren. Nachdem sich das erste Entsetzen gelegt hat, erkennt Michael Cohen das System dahinter: „Trump hat die Gefühle derer aufgenommen, die in den Obama-Jahren Rassisten genannt wurden: Weiße, Konservative, Christen; Menschen, die die Nase voll haben von politischer Korrektheit, davon, illegale Immigration zu tolerieren und vorgeben zu müssen, an Dinge zu glauben, von denen sie einfach nicht überzeugt sind. Für all diese Leute ist Trump der Champion. Der wenig Gebildete, der Reaktionär, die Leute, die glauben, dass Abtreibung Mord ist – sie alle sehen einen furchtlosen Geschäftsmann vor sich, der die politische Ordnung Amerikas Bullshit nennt. Die Globalisierung, der Klimawandel, die gleichgeschlechtliche Ehe, der Verlust amerikanischer Arbeitsplätze an die Dritte Welt, Immigration, die zentrale Rolle Gottes – all die trauernden Menschen, die Menschen mit starken Ressentiments, haben in ihm ihren Anwalt gefunden.“

Eine große Verantwortung dafür, dass Donald Trump Präsident werden konnte, so der Anwalt, tragen die Medien. „Trump ist ein Produkt der freien Medien. Frei wie kostenfrei. Die freie Presse gab Trump Live-Shows, Tweets, Pressekonferenzen, idiotische Interviews, rechte, linke und moderate Präsenz im Fernsehen, im Radio im Internet, in Facebook. Sie hat Trump gewählt und könnte ihn sehr gut auch wiederwählen. Der Boss weiß, wie man die Gier und Käuflichkeit der Journalisten ausnutzt; darin war und ist er Experte. Trump war immer eine gute Story mit den ständigen Chaos und Drama um ihn herum. CNN, die Times und Fox News fraßen ihm pflichtschuldig aus der Hand.“

Ähnlich sieht Michael Cohen die Situation vor der neuen Wahl. „Trump witzelt über eine zweite und weitere Präsidentschaften. Aber Donald Trump macht niemals Witze.“

Das Sex-Raubtier Trump ist sehr angetan von russischen Geschäftspartnern, die ihre Freude an besonders vulgärem Sex haben. Michael Cohen erlebt, wie begeistert sein Boss eine Darstellung von goldenen Duschen erlebt (urinieren auf eine Person). Er weiß nicht, ob es wirklich ein Video gibt, in dem der Präsident sich in einem russischen Bett, in dem bereits das Ehepaar Obama geschlafen hat, von Prostituierten goldene Duschen geben ließ. Aber er wäre, wie er schreibt, nicht erstaunt darüber. Er hört Donald Trump immer wieder auf vulgärste Weise über Frauen, Titten und Ärsche reden. Obwohl es ihn anekelt, nimmt er sogar hin, dass Trump seine eigene Tochter mit entsprechenden Vokabeln bedenkt.

Als der „Boss“ schließlich Präsident wird, macht Stormy Daniels einen weiteren Vorstoß, an Geld zu kommen. Sie hat Trump in der Hand, so dass dieser sich bereiterklärt, 130 000 Dollar zu zahlen. Aber die Spuren müssen verwischt werden. Donald Trump hat jedoch seinen Mann für solche Fälle, den CEO der American Media, David Pecker, vergrätzt.

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Dieser hat 150 000 Dollar an das Playmate Model Playboy-Model Karen McDougal gezahlt, um sie 2016 mit ihren Sex-Vorwürfen mundtot zu machen. Trump erstattet ihm das Geld jedoch nicht. Nun findet sich niemand mehr, der bereit ist, seinen Namen und sein Geld für die Überweisung herzugeben. Schließlich nimmt Michael Cohen, ohne seiner Frau etwas davon zu sagen, einen Kredit über 130 000 Dollar auf und gründet eigens eine Firma, um dieses Geld möglichst ohne Spuren an Daniels zu leiten. Trump macht auch hier keine Anstalten, ihm die Summe zu erstatten, kürzt vielmehr am Jahresende auch noch seinen Bonus auf geradezu lächerliche 50 000 Dollar.

Viel später, als Trump lange Präsident ist und sein Schwiegersohn Jared Kuschner zum neuen Stern an seiner Seite geworden ist, gibt es schließlich ein Agreement: Cohen arbeitet wieder in seiner Kanzlei, will den „Boss“ aber weiter in speziellen Angelegenheiten beraten und bekommt dafür monatliche Schecks bis zur Höhe der Summe. So macht Trump erneut ein Geschäft: Er kann mit Hilfe der Rechnungen auch noch Steuern sparen.

Wenig später, Cohen hat gerade ein Gespräch Donald Trumps mit dem Sheikh Hamad bin Jassim bin Jaber bin Mohammed bin Thani Al Thani aus Katar, einem der reichsten Menschen der Welt arrangiert, taucht plötzlich das FBI in seiner Privatwohnung auf, durchsucht alles und konfisziert seine Handies und Laptops.

Mit ungläubigem Staunen verfolgt der treu ergebene Anwalt in den Medien, wie sein „Boss“ ihn nicht nur fallen lässt, sondern auch seine für ihn so wichtige exklusive Rolle herunterspielt und schließlich aufhört, seine Anwälte zu zahlen. Gebunden an eine Schweigeverpflichtung erlebt Michael Cohen, wie der Staat Anschuldigungen gegen ihn erhebt, die er nicht zu verantworten hat, wie man öffentlich über ihn lacht, dass er aus eigenem Vermögen Trumps Sexgeschichten bezahlt. Er beschließt, mit den Behörden zu kooperieren. Das löst aktive Gegenwehr des Präsidenten aus, der nun alles tut, seinen einstigen Ausputzer und „Fixer“ unglaubwürdig erscheinen zu lassen. Wie in einem schlechten Film erlebt dieser nun am eigenen Leib, was er selbst mehr als zehn Jahre lang zugunsten Trumps so vielen angetan hat. Über das Justizministerium versucht sein „Boss“, ihn unterschreiben zu lassen, dass er niemals über seine Geschichte sprechen wird und auch alle anderen, die etwas davon wissen, davon abhalten wird. Er unterschreibt nicht. Schließlich stellt man Cohen vor die Wahl: Entweder erklärt er sich schuldig in acht Punkten, von denen er einige gar nicht begangen hat, und wird verurteilt, oder man wird sein Vermögen von über 50 Millionen Dollar einfrieren und sowohl ihm, als auch seiner völlig unbeteiligten Ehefrau Laura den Prozess machen. Daraufhin verlangt sein Anwalt sofort ein Millionen-Honorar und droht damit, die Verteidigung abzugeben. Der Gefallene hat keine Wahl: Er bekennt sich schuldig und wird zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.

Nachdem er zunächst relativ komfortabel untergebracht ist, gerät der Anwalt später an Wärter, die zu den Trump-Anhängern zählen und ihn schikanieren. Er verbringt mehr als einen Monat in Einzelhaft und grübelt die ganze Zeit darüber nach, wie es geschehen konnte, dass er für Donald Trump alle seine rechtlichen Pflichten als Anwalt über Bord werden konnte. Ganz langsam erkennt er, wie und warum er in immer tiefere Abhängigkeit von einem charismatischen, aber selbstsüchtigen, empathiefreien Menschen geraten konnte – und wird dennoch nicht frei von ihm. Seine Existenz ist zerstört, sein Vermögen zum größten Teil aufgebraucht. So entscheidet er schließlich, ein Buch zu schreiben, das rückhaltlos ehrlich ist. Er wird abtrünnig, verlässt den Kreis des Schweigens und analysiert dabei gnadenlos sein eigenes Verhalten. Er wird zum Büßer und zum Rächer: Untreue gegen Untreue.

Und doch brennt und weint sein Herz: Noch immer will es Donald Trump nicht loslassen.

Siehe auch:

Narzisstische Wut will vernichten: H.G. Tudor und Donald Trump

Warum landen manche Menschen immer wieder bei „den Falschen“?

„Mein wahres Ich wirst du nie erreichen“

„Warum heilen wir uns nicht gegenseitig?

Ein tragisches doppeltes Trauma

„Der Mann meines Lebens ist ein Narzisst“ und die dortigen Links

„Mein wahres Ich wirst du nie erreichen“

Ein tragisches doppeltes Trauma

„Warum heilen wir uns nicht gegenseitig?

Siehe ausserdem: „Make America great again“: Mit Donald Trump kommt ein Lügner und Betrüger ins Amt und

„Donald Trump zu unterschätzen, wäre ein tödlicher Fehler“

Update: Donald Trump hat mindestens eine Milliarde Schulden

Update: Trump hat insgesamt 1,1 Milliarden Dollar Schulden – eine Auflistung

Jan Böhmermann: Große Klappe, schlechter Text, politische Prinzipfrage

Was ist Satire? Wie weit darf sie gehen?

Wie geht man mit Satire um? Sollte man als Staatsoberhaupt dagegen vorgehen – und wenn ja, welches ist der sinnvolle Weg?

Ganz neue Fragen, die Deutschland zurzeit beschäftigen. Charlie Hebdo ist in Paris, das ist zwar nebenan, aber doch weit weg.  Wie nah Satire mit ihren Folgen kommen kann, erleben wir jetzt, wo ein schmächtiger Mann mit großer Klappe innerhalb weniger Tage mehr als 100 private Strafanzeigen gegen sich auslöste und den türkischen Präsidenten zu seinem erbitterten Feind machte.

Hat Jan Böhmermann überzogen?

Um es vorweg zu sagen: Ich persönlich halte das sogenannte Schmäh-„Gedicht“ für „unter aller Sau“ (wobei ich nicht die Sau als solche beleidigen möchte).  Der türkische Präsident Erdogan, der sich mit seiner religiös neokonservativen Einstellung mehr in Richtung Saudi-Arabien, als nach Europa bewegt, der die allgemein angespannte Lage in den arabischen Staaten und Europa dazu nutzt, die Kurden im Land gnadenlos nieder zu machen und der die Pressefreiheit wie überhaupt jeden Kritiker mit Füßen tritt, ist mir ein Brechmittel. Aber es gibt andere Wege, sich satirisch über ihn lustig zu machen, als ausgerechnet mit einem Pamphlet über erfundene Zoophilie und Genitalien, das keinerlei Sachbezug zu Erdogans Politik hat. Die Tatsache, dass Böhmermann selber vor der Verbreitung gesagt hat, diese Satire-Form sei in Deutschland verboten und sein „Gedicht“ diene nur als Beispiel dafür ist keine Rechtfertigung dafür, dieses dann zu verlesen. Ich finde, solche „Spezial-Satire“ ist keineswegs Kunst. Vielmehr lässt sie eine Menge darüber erkennen, wie Jan Böhmermann  innerlich tickt; aus meiner Sicht hat er sich damit selber ins Knie geschossen.

Was ist Satire und welches ist ihr Zweck?

Eine lange Geschichte hat sie, wie man bei Wikipedia nachlesen kann. Ihr Zweck war im Laufe der Jahrhunderte immer wieder, der herrschenden Klasse den Spiegel vorzuhalten, verzerrt, übertrieben, manchmal komisch, oft bissig. Ein Mittel also, dem Ärger über das Verhalten öffentlicher Personen oder Institutionen Luft zu machen und gleichzeitig eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit anzustoßen.

Rechtlich hat in Deutschland die Satire ihre Grenzen:

Satire wird in der Bundesrepublik Deutschland durch die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) geschützt. Diese konkurrieren allerdings mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG), welches sichert, dass der Einzelne selbst darüber bestimmen darf, wie er sich in der Öffentlichkeit darstellt.

Satire kann Kunst sein, ist es aber nicht notwendigerweise. Um durch die Kunstfreiheit geschützt zu sein, muss sie – rein rechtlich gesehen – eine schöpferische Gestaltung aufweisen, das heißt, als fiktive oder karikaturhafte Darstellung erkennbar sein. Ist diese nicht gegeben – oder wird sie vom Gericht nicht anerkannt –, greift das Persönlichkeitsrecht.

Vor Gericht müssen der Aussagekern einer Satire und seine künstlerische Einkleidung getrennt behandelt werden. Beide müssen daraufhin überprüft werden, ob sie das Persönlichkeitsrecht verletzen. Werden unwahre Aussagen nicht als fiktive oder karikaturhafte Darstellung erkennbar, ist die Meinungsfreiheit nicht geschützt; die Satire kann dann als „Schmähkritik“ und damit als üble Nachrede verstanden werden, bei der das Persönlichkeitsrecht greift. „Von einer Schmähkritik könne nur die Rede sein, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund stehe, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik persönlich herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll“, so ein Urteil des Bundesgerichtshofs.

Die Rechtsfrage ist aber nur ein Aspekt dieses Konflikts, der sich absehbar zur Staatsaffaire ausweiten wird. Der weit wichtigere Teil des Themas ist die Situation, in die Böhmermann die Bundesregierung, speziell die Kanzlerin, gebracht hat. Deren Flüchtlingsdeal mit der Türkei erregt die Gemüter, und zwar zu Recht. Da bekommt ein Nicht-EU-Land, das sich immer noch als osmanisches Reich fühlt, Milliarden versprochen, um den Migrantenstrom nach Europa aufzuhalten. (Wenn es dann grenznahe Lager für die Flüchtlinge nicht im eigenen Land, sondern auf syrischem Boden baut, wird es gleichzeitig von Menschenrechtsorganisationen angegriffen, weil es die Syrer nicht ins Land lasse).

Da wird ein Deal mit einem Land gemacht, das regierungskritische Medien stürmen lässt, Journalisten hinter Gitter bringt, weil sie den Staatschef kritisieren – in der Sache, wohlgemerkt, und keineswegs satirisch. Mit einem Land, dessen Präsident sagt, Frauen seien dazu da, mindestens drei Kinder zu gebären und diese zuhause aufzuziehen. Mit einem Land, das sich im Bürgerkrieg mit seiner kurdischen Minderheit befindet, das IS-Kämpfer als Brüder betrachtet. Da wird ein Deal gemacht, der der Türkei ab Juni Visafreiheit verspricht und uns damit einen Zustrom von verfolgten Kurden, sowie eine Verlagerung des türkisch-kurdischen Konflikts ins Land bringen wird. Und das alles, weil Europa nicht fähig ist, mit dem Migrantenstrom auch europäisch umzugehen. Und weil unsere Kanzlerin sich in dieser Situation mehr als ungeschickt verhalten hat.

Eine öffentliche Diskussion zu diesem Thema hat bisher nur sehr begrenzt stattgefunden. Jetzt kommt sie. Eher weniger wegen einer echten Satire, wie dem Erdogan-Lied; nein, ganz massiv wegen der bodenlosen Unverschämtheit eines Jan Böhmermann. Man kann also zu Recht fragen: War sein „Schmäh-Gedicht“ notwendig, um die Deutschen endlich aus der Rolle des Zuschauers zu holen?  Der Mann steht jetzt unter Polizeischutz, sagt die persönliche Entgegennahme des Grimme-Preises und seine nächste Show ab. Der Polizeischutz ist angemessen: Es ist nur eine Frage der Zeit, wann sich irgendein Radikaler berufen sieht, Böhmermann zu bestrafen. Verfolgt man den gesteuerten Teil der Berichterstattung in der Türkei, ist leicht ersichtlich, wohin man dort zielt. Unter anderem hat die „Welt“ hierzu berichtet und den Ausschnitt eines bizarren Videos aus einer türkischen „Enthüllungssendung“ beigefügt, die das ZDF und mit ihm gleichsam ganz Deutschland aufs Korn nimmt. Allerdings, das muss hinzugefügt werden: Die Sendung wirkt eher wie eine Parodie.

Dass Erdogan über 100 Klagen wegen persönlicher Beleidigung angestrengt hat, dass insgesamt in fast 2000 Fällen ermittelt wird, wäre für sich betrachtet, Anlass für eine Satire. Dass er den deutschen Botschafter gleich zweimal einbestellt, weil ihm die deutsche Meinungsfreiheit (im Erdogan-Song) nicht passt, ebenfalls. Souverän geht eindeutig anders; dieses Verhalten ist für mich ein Zeichen von Schwäche – eine für Diktatoren typische Schwäche.

Dass aber die Bundesregierung entscheiden muss, ob deutsche Gerichte den Vorwurf der Beleidigung klären sollen, wenn eine ausländische Regierung eine Verbalnote einreicht, ist nicht mehr zeitgemäß. Wir haben Gesetze, der Gerichtsstandort ist Deutschland, und jeder sollte Klage einreichen können, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt.

Angela Merkel hat nun einen schwarzen Peter, der nur zu Gesichtsverlust führen kann, egal wie sie sich entscheidet. Befürwortet sie eine gerichtliche Klärung, wird man das als Einknicken vor einem nicht mehr demokratischen Staat und gleichzeitig als Heuchelei in Bezug auf die immer so hoch gelobten „westlichen Werte“  sowie die Menschenrechte betrachten. Lehnt sie das Ansinnen ab, wird Erdogan Konsequenzen im Flüchtlingsdeal ziehen – außerdem darf man vermehrt mit radikalen Handlungen rechnen.

Weil die Situation so hoch politisch ist, weil das Verhalten Erdogans einen Erpressungs-Aspekt hat und es nicht zuletzt um die Deutungshoheit zwischen zwei sehr verschiedenen Kulturen geht, bleibt aus meiner Sicht der Regierung nur ein einziger Weg: Sie muss die Verbalnote der türkischen Regierung mit Hinweis auf die deutsche Meinungsfreiheit zurückweisen und sich der Konfrontation stellen. Tut sie das nicht, wird sie nicht nur im eigenen Volk, sondern im ganzen Westen noch unglaubwürdiger, als sie es bereits ist. Es bliebe aber eine sehr angreifbare Haltung, denn Böhmermanns Werk hat keinen Sachbezug und bewegt sich ehrverletzend unter der Gürtellinie.

Da der türkische Präsident aber auch persönlich Anzeige erstattet hat, wird es ohnehin eine Klärung vor Gericht geben. Dieses kann dann den schwierigen Zusammenhang zwischen der Frage aufarbeiten, ob Jan Böhmermann eine künstlerische Leistung oder eine bewusste Diffamierung abgeliefert hat. „Selbst wenn Böhmermann verurteilt würde, es käme allenfalls eine Geldstrafe heraus“, meint die Süddeutsche Zeitung. Hm. Man lese einmal nach, wie teuer schon die Beleidigung von Polizisten in Deutschland werden kann – und die wird im allgemeinen nicht über die Medien verbreitet. Die Beleidigung von Angela Merkel wird übrigens auch strafrechtlich verfolgt, zum Beispiel im Fall einer Frau aus Dresden oder im Fall des Facebook-Eintrags eines Bochumers.

Ob Jan Böhmermann nun eine Satire abgeliefert hat oder nicht, spaltet die Nation bis auf Manager-Ebene. Mathias Döpfner beispielsweise, der Vorstandsvorsitzende der Springer AG, sagt, er habe über das Machwerk laut gelacht. In einem offenen Brief hat er sich mit Jan Böhmermann solidarisiert. Doppeltes Aha: Solidarisierung ok, interessant; aber worüber Herr Döpfner so lacht, erstaunt doch irgendwie…

Oliver Welke erklärte in der letzten Heute-Show, dass Satire „alles“ darf und ausschließlich die Kanzlerin Fehler gemacht habe. Komiker Bernhard Hoëcker sieht das differenzierter: „Witze über das Geschlechtsteil von Politikern sind einfach nicht mein Stil. Da hört mein Humor auf.“ Martin Sonneborn, Herausgeber des Satire-Magazins „Titanic“ und Mitglied des Europa-Parlaments hält die Reaktionen von Recep Tayyip Erdogan für „absolut irres Verhalten„, das nur davon übertroffen werde, „wie devot sich die Kollegin Merkel im Moment verhält“.

Dieter Hallervorden springt Böhmermann bei, indem er ein sehr flaches,  scheinbares Solidaritäts-Lied komponiert hat, mit dem er in Wahrheit leider vor allem sich selbst fördern will. Bushido hingegen twitterte heute: „Wenn Boehmermann auf Rapper macht, dann sollte er auch die Konsequenzen tragen. Willkommen in unserer Welt du Tourist!!!“  Yanis Varoufakis, der böse Bube Griechenlands, letztes Jahr von Böhmermann mit dem „Fake-Stinkefinger“ auf’s Korn genommen, verteidigt den Deutschen: „Europa hat zuerst seine Seele verloren“, schrieb Varoufakis im Hinblick auf das Flüchtlingsabkommen mit der Türkei (auf twitter). „Jetzt verliert es seinen Humor.“

Wie dem auch sei: Ohne Blessuren kommt in diesem Fall niemand mehr davon. Ob Jan Böhmermann noch einmal auf diese Weise „dichten“ würde, ist fraglich, wenn man sieht, wie ihn die Folgen offensichtlich verschrecken. Oder warum sonst hat er nun seine nächste Sendung abgesagt?

Schön wäre, wenn der Vorfall unsere zerstrittene Parteienlandschaft mal wieder in die Spur bringen und zu einer gemeinsamen Linie über das Vorgehen in der Migrantenfrage führen würde. Aber das wird wohl ein Wunschtraum bleiben.

Siehe auch: 

Je suis Charlie – für Meinungsfreiheit und ein friedliches Miteinander

Schmähkritik ist etwas althergebracht Germanisches

Die Schmähkritik Böhmermanns im Ganzen dokumentiert

Die verfassungsrechtliche Dimension der Causa Böhmermann

Dümmer als das Presserecht erlaubt

Erdogan: Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufspringen, bis wir am Ziel sind

Update: Böhmermann will sich nicht beugen

Update: Merkel befürwortet Verfahren

Kommentar der BILD:

16-04-_2016_23-01-13

Update: Erdogan saß 1998 selbst wegen eines Gedichtes im Gefängnis

Update: In der Türkei gibt es wichtigeres als Böhmermann

Update: Böhmermann macht komplette Medienpause

17-04-_2016_20-09-24

Update: Sultan Erdogan, der Vizekanzler

Update: Parodist Oliver Kalkofe rechnet im Video ab:

Update: „Kunst kommt nicht von Kotzen“

Update: Die vergessene Liebe zwischen Türken und Deutschen

Update: Dieter Nuhr: Darf Satire alles?

Update: SWR-Reporter in Istanbul festgesetzt

Update: Warum Merkel schlauer ist als der schrille Rest

Update: Erdogan-Anwalt erwirkt Buchschwärzung

Update: „Erdogan ist ein Fall für die Psychiatrie“

Update: Erdogan: Türken in den Niederlanden sollen angeblich Beleidigungen melden

Update: Merkel bereut ersten Kommentar zu Böhmermann

Update: Gravierender Ansehensverlust für Angela Merkel

Update: Radiosendung „sanft & sorgfältig“ wird eingestellt

Update: Niederländischer Telegraaf verhöhnt Erdogan als Affen

Update: Erdogan will EU-gefördertes Konzert Zum Genozid an den Armeniern stoppen

Update: Keine Chance, Erdogan zu verklagen

Update: Erdogan-Kritiker tot aufgefunden

Update: „Erdogan hat getobt wegen der Karrikaturen“

Update: 12.4.1998: Lebenslanges Politikverbot für Erdogan

Update: Schmäh-Kultur in den USA: White House Correspondent’s Dinner

Update: Böhmermann: „Was Satire darf und was nicht, entscheidet immer noch die Bundeskanzlerin“

Update: „Die Bundesregierung hat sich ohne Not zum Büttel gemacht“

Update: Böhmermann geht wieder auf Sendung

Update: Schmähgedicht wird im Bundestag vorgetragen und diskutiert

Update: Erdogan gewinnt erste Runde vor Gericht

Update: Jan Böhmermann: Kein Ziel, kein Herz, keine Agenda

Update: Landgericht Hamburg: Weite Teile des Böhmermann-Gedichtes bleiben verboten

Update: Majestätsbeleidigung nicht mehr strafbar

Update: Reisewarnung: Achtung vor „falschen Likes“ in Social Media

Update: Türkei will Erdogan-Zeichnung aus deutscher Ausstellung entfernen

Update: Böhmermann verklagt Angela Merkel

Update: Peinlich, peinlicher, Böhmermann

Investmentbanking: Die mafiöse Karriere unserer Deutschen (Vorzeige-) Bank…

UpdateBanken sind Firmen. Keine staatlichen Institutionen.

Banken arbeiten gewinnorientiert. Auf wessen Kosten sie Gewinne machen, ist ihnen ziemlich wurscht.

In den Banken gibt es Investmentabteilungen. Da sitzen Menschen, die im Hauptberuf genauso gut Zocker in Casinos sein könnten. Sie arbeiten offiziell für ihr Unternehmen, in Wirklichkeit aber für sich selbst. Für sich selbst und ihre millionenschweren Boni. Das kann schonmal lebensgefährlich werden, manche Investmentbanker sterben gar durch eigene Hand. Gefährlich ist es auf jeden Fall, ihnen Geld anzuvertrauen – denn man kann nie wissen, ob man dadurch nicht zur Deponie für Giftpapiere wird.

Gefährlich wird es – leider wegen des Rufschadens und glücklicherweise, weil Gesetze manchmal doch noch greifen – irgendwann sogar für die größte Bank der Welt, wenn sie ihren Zockern zuviel freie Hand gewährt und dann noch deren Anführer zum Vorstand macht. Anshu Jain spielt eine Hauptrolle in der Welle von Betrugsprozessen, denen sich die Deutsche Bank zurzeit ausgesetzt sieht. Der hochintelligente, gnadenlos disziplinierte indische Brite, in dessen Augen ein jederzeit sprungbereiter Tiger lodert, hat die Filiale der Deutschen Bank in der City of London zur Geldmaschine gemacht.

Die untenstehende ZDF-Dokumentation zeigt auf, wie wenig sich das Raumschiff Deutsche Bank um Gesetze schert, um welch unglaubliche Summen es dabei geht, und wie richtig es ist, dass Milliardenstrafen verhängt werden.

Siehe auch: Abgezockt, für dumm „verkauft“ – und immer wieder die Deutsche Bank

Wer ist Anshu Jain, Familie Jain, Jainismus und Anshu Jain in Wikipedia

Nach der aktuellen Hauptversammlung: Anshu Jain bekommt noch mehr Macht – Pressekompass

Update: Rain Man vor Gericht

Update: Fitschen und Jain gehen, John Cryan soll Bank alleine führen

Update: Anshu Jain verzichtet auf zehn Millionen Gehalt und will sechs Monate umsonst für die Bank arbeiten

Update: Deutsche Bank erwartet Milliardenverlust

Update: Tabuala rasa in der Führung – die neue Deutsche Bank

Update: Dreimal Freispruch im Kirsch-Prozess

Update: Deutsche Bank auf in den USA auf 14 Milliarden verklagt – Kurs stürzt ab

Update: Berlin urges US to treat Deutsche fairly in misselling case

Update: Arbeitet die Bundesregierung an einem Rettungsplan für die Deutsche Bank?

Update: Türkei schielt auf Deutsche Bank

Update: Anshu Jain geht zurück auf Los

Update: Milliardengrab mit Kurspotential unter Null

Update: Anhaltend schlechte Geschäfte – John Cryan vor der Ablösung

Update: Neuer Vorstand – das letzte Aufgebot

Update: „Dysfunktionalstes Unternehmen“  : IT-Chefin verlässt Deutsche Bank

Update: Job-Kahlschlag in den USA

Update: Bafin schickt Sonderbeauftragten in Deutsche Bank

Update: Verdacht auf Geldwäsche: Razzia bei der Deutschen Bank

Update: Das Trump-Problem der Deutschen Bank

Update: Donald Trump gegen die Deutsche Bank: Eine Bank im Kreuzfeuer

Update: EZB: Deutsche Bank hatte Probleme mit der Tragfähigkeit ihres Geschäftsmodells

Update: Deutsche Bank will 6000 Stellen im Privatkundensektor streichen

Update: Deutsche Bank zahlt in den USA 100 Millionen Strafe wegen Korruption

Bestattung alternativ: Durch’s Feuer gehen, im Ruheforst bleiben dürfen

Es dauert nur Sekunden: Die schwere Tür hebt sich und gibt den Blick auf einen großen, rundum glühenden Ofen frei. Geräuschlos wird der Sarg hineingeschoben. Von oben kommt Sauerstoff hinzu, Flammen schießen herab und umhüllen das Behältnis mit dem toten Körper. Ein Fauchen – und schon schließt sich die Tür wieder. Der Rest ist Kopfkino.

Vier Verbrennungsöfen gibt es im Rhein-Taunus-Krematorium Dachsenhausen, der fünfte ist in Planung. Alle sind nach hoch modernen Erkenntnissen gebaut, und alle sind rund um die Uhr in Betrieb: Feuerbestattung hat Konjunktur. „Streichen Sie den Satz ‚Ich lasse mich später verbrennen‘ aus Ihrem Wortschatz. Wählen Sie zwischen Körperbestattung und Feuerbestattung. Beides ist gleich würdevoll und hat nichts mit den Erinnerungen der Kriegsgeneration zu tun,“ sagt Olaf Erdmann, Kundenberater des privaten Krematoriums, das nach eigener Aussage das größte Deutschlands ist. Er leitet an diesem Wochenende gleich mehrere Führungen Interessierter durch die verschiedenen Gebäude des Unternehmens  hoch über dem Tal der Loreley.

Obwohl laut Erdmann hier rund 60 Mitarbeiter beschäftigt sind, davon mindestens fünf pro Schicht direkt im technischen Bereich, ist keiner von ihnen zu sehen. Alles scheint vollautomatisch zu laufen. Manchmal meint man, einen leichten Rauchgeruch wahrzunehmen – aber eher wie von einem Holzfeuer. Ansonsten sieht man lange Gänge, verzinkte Abluftschächte, blaue Deckel, eine Menge roter und schwarzer Regelungsventile, Metallgitter-Treppen, helle Kacheln. Zu hören ist ein Brummen und Fauchen – im obersten Raum fast gar nicht, in den Etagen drunter teilweise sehr laut.

Bestatter können Verstorbene zu jeder Tages- und Nachtzeit anliefern und in einem der Kühlräume unterbringen, bis die vorgeschriebene zweite amtsärztliche Leichenschau erfolgt ist, die zwingend jeder Einäscherung vorausgehen muss. Bevor ein Mensch nicht mindestens 48 Stunden nachweislich tot ist, darf er weder beerdigt, noch verbrannt werden. Dann geht es der Reihe nach: Etwa alle drei Stunden öffnet sich die Ofentür, um den nächsten Sarg aufzunehmen.

Eine Feuerbestattung läuft in Dachsenhausen in drei Etappen ab, während derer die Temperatur von 800 zuerst auf 100, dann auf 1200 Grad erhöht wird. Aschereste des Sarges werden zwischendurch abgesaugt. Am Ende bleibt ein merkwürdig klein anmutender Haufen zerbrochener, poröser Knochen übrig, die einen weiteren, automatisierten Weg durchlaufen: Sie werden fein gemahlen. Medizinischer Stahl, etwa von künstlichen Gelenken, wird mittels Magneten entfernt. Edelmetalle könnte man aussieben. Hier hat sich das Unternehmen jedoch verpflichtet, nicht tätig zu werden: „Wir lassen das Gold bei der Asche,“ sagt Olaf Erdmann. „Das geht ganz einfach, indem wir die entsprechenden Siebe entfernen. Stehlen kann es auch niemand: Der gesamte Ablauf der Einäscherung wird mit Kameras überwacht.“

Man sieht die Kameras nicht – man sieht im „Aschekasten“ voller Knochen auch kein Edelmetall – jedenfalls nicht auf den ersten Blick und mit bloßem Auge. Die Knochenmenge ist ganz unterschiedlich – je nach Konstitution der jeweiligen Verstorbenen. Zuordnen kann man diese Überreste nur noch mit Hilfe eines kleinen runden Schamott-Steines, der zu Beginn des Prozesses in den Sarg gelegt wird: Er ist numeriert, und diese Nummer ist registriert. Der Stein wird mit der Asche in die Urne gegeben – so ist theoretisch immer eine Identifikation möglich.

Das Rhein-Taunus-Krematorium bietet einen Rundum-Service: Wer möchte, kann seine Trauerfeier direkt hier abhalten, und zwar nach dem Ritus, der gerade gewünscht wird. Wer das möchte, kann sofort anschließend die Urne auch beerdigen: Entweder namenlos auf einer Wiese – mit Namensschild an einer Stele auf einem Blumenfeld, oder in einem Ruheforst. Das Büro der deutschen Friedhofsgesellschaft, einer Tochtergesellschaft des Krematoriums, bei der auch Olaf Erdmann angestellt ist, liegt direkt auf dem Gelände. Die Gesellschaft verwaltet 15 private Friedhöfe, darunter auch Ruheforste. Rein theoretisch wäre es also möglich, einen Verstorbenen drei Tage nach seinem Tod eingeäschert und beerdigt zu haben.

In der Praxis sieht es nicht ganz so aus: Es gibt Menschen, die es nicht über sich bringen, die Überreste ihrer geliebten Toten in die Erde zu geben. Für sie steht im Krematorium ein Raum der Stille bereit. Bis zu einem Jahr darf die Urne hier in einer Urnenwand bleiben. Die Angehörigen bekommen einen Schlüssel und können zu jeder Tages- oder Nachtzeit kommen, um letzte Zwiesprache zu halten. Danach jedoch muss die Urne in die Erde – so verlangt es das deutsche Recht. Wer sie auf dem Gelände des Krematoriums betten will, kauft eine maximale Ruhezeit von 15 Jahren, die nicht verlängerbar ist. „Danach holen wir die Behälter aus dem Boden und bringen sie zum benachbarten alten Waldfriedhof. Dort wird die Asche samt Schamottstein in ein Sammelgrab gegeben, danach wird die Urne entsorgt,“ sagt Olaf Erdmann.

Wer das Sammelgrab verhindern will, kann andere Wege beschreiten: Sogenannte Bio-Urnen bestehen beispielsweise aus Mais. Sie lösen sich im Boden innerhalb relativ kurzer Zeit vollständig auf und geben dem Knochenmehl den Raum, sich wieder mit der Natur zu verbinden. Besonders schön kann dieser Vorgang in einem Ruheforst sein.

Zum Beispiel in Beulich, auf der anderen Rhein-Seite: Gleich hinter dem Sportplatz geht es zu einem Parkplatz, von dort hinunter in einen naturbelassenen Mischwald an einem sanften Hang über dem Baybachtal. Moos, Pilze unter den Bäumen, Vogelgesang – eine friedvolle, erholsame Stimmung herrscht hier zwischen den Bäumen verschiedensten Alters. Rustikale Holzbänke laden zum Verweilen ein. Hier ist man der Schöpfung nah, kann zu sich kommen. Man erwirbt einen Platz an einem Baum, der sich anhand der Dicke des Stammes und der Zahl der dort ebenfalls Beerdigten berechnet. Dort kann die Urne bleiben, solange der Friedhof als solcher gewidmet ist. Eine schöne Vorstellung des natürlichen Kreislaufs, die an die Geschichte des Herrn von Ribbeck erinnert, aus dessen Grab der berühmte Birnbaum wuchs.

Auch im Ruheforst Beulich darf Jeder seine Trauerfeier gestalten, wie er es für richtig hält: Mit oder ohne Geistlichen, nach den Riten der verschiedenen Weltreligionen oder auch völlig frei. Es gibt einen Platz mit Sitzbänken rund um ein kleines Zentrum, das ein schlichtes Kreuz, gehauen in den Stamm eines toten Baumes ziert. Die Gräber selbst sind nicht gekennzeichnet – hier und da sieht man kleine Grüße der Angehörigen in Form von frischen Blumen, Zweigen oder kleinen Figuren. Wer möchte, kann ein kleines Namensschild seines Verstorbenen an einen Baum nageln lassen. Es ist ein ruhiger, ein beruhigender friedvoller Ort mit viel Würde, den man durchaus Heimat nennen und besuchen kann, wann immer man möchte.

Auch im Garten des Rhein-Taunus-Krematoriums gibt es einen stets zugänglichen Platz zum Trauern. Umgeben von Sitzbänken ist ein sogenanntes Rondell, auf dem Hinterbliebene Zeichen der Liebe ablegen können. Es ist mehr als voll: Für die meisten Menschen ist ein Ort des Trauerns unverzichtbar, das wird auf dem mit Engeln, Fotos und Sprüchen überhäuften engen Raum mehr als deutlich.

Raum der Toten verlassen

Eines können Trauernde in Deutschland auf legalem Weg niemals bekommen – auch nicht, wenn sie etwa Hindus sind und einen zweiten Teil des Rituals in Indien durchführen wollen: Sie bekommen weder Knochen, noch Asche persönlich ausgehändigt. „Das ist verboten, und wir halten uns hier an Recht und Gesetz,“ betont Olaf Erdmann. Im übrigen könne er auch nicht empfehlen, etwa, wie es in anderen Ländern möglich ist, die Urne eines Verstorbenen auf den Kaminsims zu stellen. „Es gibt einen Raum der Lebenden und einen der Toten. Man sollte die Möglichkeit haben, den Raum der Toten auch verlassen zu können.“

Genauso sieht das Bestatter Franzwerner Junker aus Boppard. Es könne zu einer großen Belastung werden, die Asche eines Verstorbenen aufzubewahren, oder sich etwa, wie das in unseren europäischen Nachbarländern möglich ist, einen Diamanten daraus machen zu lassen. „Was passiert, wenn Sie einen neuen Lebenspartner finden, oder wenn Sie dann selbst sterben? Parken Sie die Urne dann im Keller? Oder geben Sie sie in den Hausmüll, wie ich das in den USA gesehen habe?“

Berechtigte Einwände, in der Tat.

Auch in einer anderen Frage stimmen die beiden Männer überein: Fragen Sie nicht den Bestatter, was Sie nach de Tod Ihres Angehörigen tun müssen, sondern sagen Sie ihm, was Sie sich wünschen. Angemessen Abschied zu nehmen ist für die Seele der Hinterbliebenen von großer Bedeutung. Dazu kann gehören, das tote Familienmitglied erst einmal zuhause zu waschen, anzukleiden und aufzubahren. „Jeder Verstorbene darf bis zu 36 Stunden zuhause bleiben, darauf dürfen Sie bestehen,“ sagt Franzwerner Junker. Man kann sogar einen Menschen, der im Krankenhaus gestorben ist, erst noch einmal heimbringen, bevor er bestattet wird. Transportiert werden dürfen Verstorbene allerdings nur per Bestatter.

„Wer einmal die Erfahrung gemacht hat, wie es ist, einen Menschen nach seinem Tod zu waschen, zu kleiden und für den Sarg herzurichten, weiß, wieviel Dank er von der Seele zurück bekommt, berichtet Junker. Er selbst nehme immer wieder wahr, dass sich die Atmosphäre im Raum spürbar entspanne, wenn der Tote achtsam und würdig behandelt werde und rate deshalb Angehörigen, sich dieser Erfahrung nicht zu berauben. Man könne sich auch beim Bestatter einfinden und unter dessen Anleitung arbeiten. Angst vor irgendwelchen Giften müsse man nicht haben: „Das Gerücht vom Leichengift gehört ins Reich der Legenden. Jeder Tote, der nicht an einer ansteckenden Krankheit gelitten hat, darf angefasst, umarmt und geküsst werden. Machen Sie sich im Umgang mit einem Verstorbenen immer eines bewusst: Es handelt sich um die höchste Form von Hilflosigkeit, der ein Mensch ausgesetzt sein kann. Sein Recht auf Würde hat er damit aber nicht verloren – im Gegenteil. Wenn Sie Ihr Handeln danach ausrichten, können Sie nichts falsch machen.“

Man muss auch nicht ständig befürchten, im Umgang mit Verstorbenen gegen geltendes Recht zu verstoßen. „Das Bestattungsgesetz ist kurz, die Liste der Verbote noch kürzer. Und alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt,“ betont Franzwerner Junker – nicht ohne den Hinweis, dass auch Bestatter Menschen sind. „Es mag sein, dass man Sie drängen will, Ihren Toten möglichst schnell zu übergeben, damit er dann in einer Leichenhalle aufgebahrt werden kann. Wenn Sie spüren, dass Ihnen das nicht gut tut, wehren Sie sich und sagen Sie, was Sie sich wünschen. Fürchten Sie nicht eine zu schnelle Zersetzung – da passiert in den erlaubten 36 Stunden relativ wenig – außerdem kann man Kühlgeräte aufstellen. Sehen Sie den Bestatter als Ihren Partner, der Ihnen eine würdige Form des Abschieds ermöglichen kann.“

Es gibt Menschen, die Jahrzehnte vor ihrem Ableben ihre Beerdigung geplant haben: Von der Kleidung, die sie im Sarg tragen wollen, über die Lieder, die gesungen werden sollen, bis hin zum Wortlaut der Todesanzeige. Aber das sind wenige. Immer wieder hört man Geschichten, wie beispielsweise die vom plötzlichen Tod eines langjährigen Ehepartners, der innerhalb weniger Stunden vom Bestatter außer Haus gebracht wird.  Eine traumatisierte zweite Hälfte, die noch am Morgen nichts geahnt hatte, muss den Abend und die Nacht des selben, sowie aller folgenden Tage allein am Tisch, auf dem Sofa und im Ehebett verbringen, ohne überhaupt verstanden zu haben, was genau passiert ist. Ohne Möglichkeit, den Tod des geliebten Menschen zu be-greifen, bis die Seele des Zurückbleibenden bereit ist, ihn gehen zu lassen, kann schwerer seelischer Schaden entstehen.

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Später dann ärgert man sich auf dem Friedhof vielleicht über „aufmerksame“ Mitmenschen, die meinen, jeden (nicht getanen) Handschlag an Nachbargräbern kommentieren, bzw. rügen zu müssen. Kommunale Friedhofsordnungen können schonmal für Aufsehen sorgen; etwa wenn Trauernde sich bei der Gestaltung von Grabsteinen nicht an das halten, was in den Regeln festgelegt ist. Schwierig kann es auch werden, wenn der Verstorbene kein Mitglied einer christlichen Kirche mehr ist. Auf welchem Friedhof kann er beigesetzt werden? Wie kann man auch ohne Geistlichen ein würdiges Abschiedsritual halten? Und dann noch die Kosten: Bestatter, Grabstelle, Trauerfeier mit Imbiss, Grabstein, Liegezeit, Einebnung, Entsorgung des Grabsteines…

All diesen Fragen und vielen weiteren lässt sich im Vorfeld begegnen. Dann lösen sich viele möglicherweise bestehenden Ängste in Wohlgefallen auf; wir können, wenn ein Angehöriger in den Sterbeprozess geht, das tun, was am wichtigsten ist: Mit eineingeschränkter Aufmerksamkeit an seiner Seite sein und in Liebe Abschied nehmen.

Was muss ich jetzt tun, was darf ich, bzw. was nicht? Ein Blick ins Gesetz hilft sehr schnell weiter: Man darf eine ganze Menge und sollte sich auf keinen Fall unter Zeitdruck setzen lassen.

Was sagt das Gesetz?

Das Bestattungsgesetz ist in Deutschland Ländersache. Es gibt jedoch vergleichsweise wenig Unterschiede zwischen den Bundesländern.  Allen gemeinsam ist die Kernaussage: Es herrscht im Gegensatz zu unseren europäischen Nachbarn Bestattungs-PFLICHT.  Damit sind Städte und Gemeinden verpflichtet, entsprechende Friedhöfe samt Infrastruktur vorzuhalten. In den Ländergesetzen, hier am Beispiel Rheinland-Pfalz betrachtet, gibt es einige wenige relevante Passagen, die man sich leicht merken kann:

  • Die Würde des Toten und das sittliche Empfinden der Allgemeinheit sind zu achten.
  • Jede Leiche muss bestattet werden. Auf ein tot geborenes oder in der Geburt verstorbenes Kind finden die Bestimmungen dieses Gesetzes entsprechende Anwendung, wenn das Gewicht des Kindes mindestens 500 Gramm beträgt. Beträgt das Gewicht weniger als 500 Gramm (Fehlgeburt), so ist eine Bestattung zu genehmigen, wenn ein Elternteil dies beantragt.
  • Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Bei Verstorbenen, die geschäftsunfähig waren oder das 14. Lebensjahr nicht vollendet hatten oder deren Wille nicht bekannt ist, ist der Wille der nach … Verantwortlichen maßgebend.

Für die Erfüllung der aufgrund dieses Gesetzes bestehenden Verpflichtungen ist der Erbe verantwortlich. Soweit ein Erbe nicht rechtzeitig zu ermitteln ist oder aus anderen Gründen nicht oder nicht rechtzeitig in Anspruch genommen werden kann, sind die folgenden Personen in der angegebenen Reihenfolge verantwortlich, sofern sie voll geschäftsfähig sind:

1. der Ehegatte oder Lebenspartner,

2. die Kinder,

3. die Eltern,

4. der sonstige Sorgeberechtigte,

5. die Geschwister,

6. die Großeltern,

7. die Enkelkinder.

Wer einen Toten auffindet oder beim Eintritt des Todes anwesend ist, hat unverzüglich eine der verantwortlichen Personen oder die Polizei zu benachrichtigen. Vom Auffinden von Körperteilen ist die Polizei unverzüglich zu unterrichten.

Tod, Todeszeitpunkt, Todesart und Todesursache werden von einem Arzt festgestellt (Leichenschau).

  • Jeder erreichbare niedergelassene Arzt ist verpflichtet, die Leichenschau unverzüglich vorzunehmen sowie die Todesbescheinigung auszustellen und auszuhändigen. Das selbe gilt für Ärzte von Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen für die dort Verstorbenen. Erfolgt die Feststellung des Todes durch einen Arzt während eines Einsatzes im Rettungsdienst oder im Notfalldienst, so ist dieser nur zur Ausstellung und Aushändigung einer vorläufigen Todesbescheinigung verpflichtet.
  • Bestehen Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod, hat der Arzt sofort die Polizei zu verständigen. Er soll dafür sorgen, dass an der Leiche und deren Umgebung bis zum Eintreffen der Polizei keine Veränderungen vorgenommen werden.
  • Der Verantwortliche  hat die Leichenschau unverzüglich zu veranlassen; dies gilt auch dann, wenn eine vorläufige Todesbescheinigung ausgestellt worden ist. Tritt der Tod in einem Betrieb, einem Heim, einer Schule, einer Anstalt, einem Krankenhaus oder einer vergleichbaren Einrichtung ein, veranlasst der Leiter oder Inhaber dieser Einrichtung die Leichenschau.
  • Leichen sind nach Abschluss der Leichenschau unverzüglich einzusargen. Während der Überführung und während der Bestattungsfeier sowie außerhalb von Leichenhallen ist der Sarg geschlossen zu halten. Die örtliche Ordnungsbehörde kann Ausnahmen zulassen.

Eine Leiche ist nach Ausstellung der Todesbescheinigung in eine Leichenhalle zu überführen, sofern nicht eine Überführung in eine andere Einrichtung zur Durchführung einer richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Leichenschau, ärztlicher Maßnahmen oder wissenschaftlicher Untersuchungen erfolgt (…)  Die Überführung muss spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes beginnen.

  • Zur Überführung von Leichen im Straßenverkehr dürfen nur hierfür besonders ausgestattete Leichenfahrzeuge verwendet werden.
  • Eine Leiche darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden. Die Erdbestattung oder Einäscherung muss innerhalb von sieben Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen.

Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis 1000 Euro belegt.

Was kostet ein Todesfall?

Einen ersten Überblick kann man beispielsweise bei bestattungen.de finden. Um sicher zu gehen, dass die gewünschte Form der Bestattung auch finanzierbar ist, kann man mit dem Bestatter seiner Wahl einen Vorsorgevertrag abschließen. Dabei wird die voraussichtlich benötigte Summe Geldes plus zu erwartende Teuerungen hinterlegt. Um sich vor einer möglichen Insolvenz oder Geschäftsschließung des Bestatters abzusichern, nutzt man ein Treuhandkonto. Da die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr zahlen, kann man auch eine sogenannte Sterbeversicherung abschließen. Der Beitrag ist vergleichsweise niedrig, weil die Summe zweckbestimmt ist und nur im Todesfall ausgezahlt wird. Eine Bestattungsverfügung, die genau festlegt, was mit den eigenen sterblichen Überresten geschehen soll, kann man ins notarielle Testament aufnehmen, beim gewählten Bestattungsunternehmen oder an einem gut auffindbaren Ort zuhause hinterlegen. Mehr Details gibt es beispielsweise bei bestattungsplanung.de. Eine solche Verfügung entlastet die Angehörigen und stellt sicher, dass unerwünschte Rituale entfallen, erwünschte aber durchgeführt werden.

Weiterführende Links: 

Studie: Traditionelle Bestattungen werden immer unbeliebter

Bundesverband Deutscher Bestatter

Ratgeber Sozialbestattung

Feuerbestattung

Geschichte der Feuerbestattung und mehr

Naturbestattungsort suchen

Rhein-Taunus-Krematorium

Info-Film Rhein-Taunus-Krematorium: Ablauf Feuerbestattung

Deutsche Friedhofsgesellschaft

Dachsenhausen: Krematorien stehen in hartem Wettbewerb

Am Ende bleiben Rauch, Asche und Zahngold

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Update: Das sind die neuen letzten Ruhestätten