Kategorie: Medien

Manifest für einen neuen Rundfunk mit Teilhabe der Beitragszahler

„Nutzen Sie noch die öffentlich-rechtlichen Medien? 

Falls ja: Löst das bei Ihnen wachsende Unzufriedenheit aus? 

Dann sind Sie damit nicht allein!

Auch wir, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ARD, ZDF und Deutschlandradio, vermissen Meinungsvielfalt in der Berichterstattung. Auch wir zweifeln angesichts publik gewordener Skandale an den bestehenden Strukturen der öffentlich-rechtlichen Medien. Doch wir schätzen das Prinzip eines beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks als wichtige Säule von Demokratie und Kultur. Wir sind von seinen Grundsätzen und dem Programmauftrag überzeugt. Beides sehen wir allerdings in Gefahr.“

So werben Medienmacher und Unterstützer der öffentlich-rechtlichen Programme für ein Manifest, das an Deutlichkeit nicht mehr zu überbieten ist. Um damit Erfolg zu haben, ist es mit einer Petition verbunden, die 50 000 Stimmen erreichen muss. Unterzeichner sind also jederzeit willkommen. Es geht um nichts weniger als die Erneuerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Um die Einbeziehung derer, die diesen Rundfunk mit ihren Gebühren finanzieren. Und um das Entfernen des stetig zunehmenden Einflusses der Politik. In Zeiten, in denen man kaum noch unterscheiden kann, was fake news und was echte Nachrichten sind, wird diese Erneuerung jeden Tag wichtiger. Es muss Nachrichtenquellen geben, bei denen man sich in alle Richtungen informieren kann, die nicht von Werbetreibenden, und auch nicht von Politikern manipuliert werden.

Ein kleines Beispiel, warum das so wichtig ist: Israel will den arabischen Sender Al Jazeera abschalten, weil es sich um ein „Hetzblatt gegen Israel und zugunsten der Hamas“ handele. Die Bundesregierung zeigt sich „äußerst besorgt“ über die Beschneidung der Meinungsfreiheit. Aber: In Deutschland wurden russische Sender wie Russia today abgeschaltet, weil sie nach Ansicht der Bundesregierung fake news verbreiten und versuchen, die Bundesbürger im Sinne Russlands zu manipulieren. In der Ukraine wurde unter Präsident Selensky und Kriegsbedingungen 2023 ein neues Mediengesetz verabschiedet, das der ukrainischen Regierung volle Kontrolle über sämtliche Medien des Landes bis hin zu Bloggern gibt – alle können nach Bedarf zensiert werden. Bei den US-Medien sorgte das für größte Besorgnis und Aufrufe an Selensky, dies nicht zu tun – in Deutschland wurde gar nicht erst über das Gesetz berichtet.

Besonders auffällig wurde der Einfluss der Bundespolitik auf die Medien während Corona. Auch die öffentlich-rechtlichen Sender plusterten sich in Empörung der „Gerechten“ gegen jede Stimme auf, die sich gegen die restriktiven Maßnahmen der Regierung zu stellen wagte – das ging bis hin zur Heute-Show, die sich eigentlich der Satire verschrieben hat. Wer es wagte, sich öffentlich gegen die Impfflicht zu stellen, wurde von den Medien ausgegrenzt und verurteilt. Über die Sorgen der Menschen bezüglich der Impfungen und möglicher Nebenwirkungen wurde, wenn überhaupt, abwertend berichtet. Impfschäden wurden lange völlig tot geschwiegen. Die öffentlich-rechtlichen Medien sind immer öfter Sprachrohr der Regierungspolitik, bezeichnen sich aber trotzdem als unabhängig.

Die oben genannte Petition richtet sich an ARD/ZDF/DLR Rundfunkräte und Intendanten, die Rundfunkkommission der Länder und den Deutschen Bundestag.

Die Rundfunkräte überwachen die Einhaltung des gesetzlichen Sendeauftrags und sollen im Sinne des vom Gesetzgeber erdachten Vielfaltssicherungskonzepts die Offenheit des Zugangs zum Programm der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten für verschiedene gesellschaftlich relevante Gruppen garantieren. Der Rundfunkrat bestimmt nicht die Programmplanung; diese ist Aufgabe des Intendanten, sondern berät ihn lediglich.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2014 ein Urteil zur Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesprochen. Das Gericht erließ dabei ein „Gebot der Vielfaltsicherung“ bei der Besetzung der Rundfunkräte. Der „Anteil der staatlichen und staatsnahen Mitglieder“ wurde ausdrücklich auf höchstens ein Drittel der gesetzlichen Mitglieder des jeweiligen Gremiums begrenzt, um die Staatsferne sicherzustellen.

Kritik wird beispielsweise daran geübt, dass zwar die Kirchen im Rundfunkrat vertreten sind, jedoch meistens keine Vertreter von anderen relevanten Religionsgemeinschaften, Atheisten und Agnostikern. Auch kann einem sich ändernden Bevölkerungsquerschnitt nur durch einen neuen Staatsvertrag Rechnung getragen werden. Ein weiterer Kritikpunkt des Gerichtes ist, dass die Beitragszahler bei der Zusammensetzung des Rates keinerlei Mitsprache- oder Wahlrecht haben.

In einer Studie des Netzwerkes Neue Deutsche Medienmacher*innen untersuchte Fabian Goldmann alle 542 Mitglieder der Rundfunkräte (ARD-Anstalten, Deutschlandradio, Deutsche Welle und ZDF). Er kommt zu dem Ergebnis, dass weder die Räte ihrem Anspruch, die Vielfalt der Gesellschaft zu repräsentieren, gerecht werden, noch dass benachteiligte Gruppen ausreichend anzutreffen sind. Goldmann kommt zum Fazit, dass eine gerechtere Repräsentation am fehlenden politischen Willen scheitere. Zur Verbesserung schlägt er unter anderem rotierende Sitze, Losverfahren und regelmäßige Neubewerbungen für einige Plätze vor.

Beispiel ARD: Die Verwaltungsräte der ARD-Landesrundfunkanstalten werden ausschließlich oder überwiegend vom Rundfunkrat gewählt. Die Aufgaben bestehen vor allem darin, den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss zu prüfen, den Dienstvertrag mit der Intendantin oder dem Intendanten abzuschließen und dessen bzw. deren Geschäftsführung zu überwachen. Gesetzliche Basis sind der ARD-Staatsvertrag (insb. §7 Abs. 2) und die ARD-Satzung (insb. §5a Abs. 1 und 2). Da Rundfunk Ländersache ist, orientieren sich die Gremien bei ihrer Arbeit jeweils an den für ihre Landesrundfunkanstalt geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Nun sollte man also meinen, durch die verschiedenen Kontrollgremien seien einem Missbrauch von Rundfunkgebühren genügend Sicherheitsriegel vorgeschoben. Aber dem ist nicht so.

2022 wurde öffentlich, welche komfortable Versorgung sich die Intendantin des rbb, Patricia Schlesinger, für die juristische Direktorin des Senders, Susann Lange, im Jahr 2020 unterschrieben hatte: Ihr Anstellungsvertrag sicherte dieser eine Grundvergütung von 195.000 Euro brutto jährlich, sowie eine „variable Vergütung“ von bis zu 8,33 Prozent, außerdem eine monatliche Aufwandsentschädigung von 250 Euro plus eine Kfz-Pauschale von 500 Euro. Dazu kam eine üppige, lebenslange Ruhestandsregelung: Sie errechnet sich aus einer vereinbarten Vergütung von 212.719 Euro (Grundvergütung plus variabler Anteil) jährlich. Der Vertrag der Juristischen Direktorin ist auf fünf Jahre befristet und endet Ende 2025.

Die Familie der Direktorin war im Vertrag gleich mit versorgt: Im Todesfall sichert dieser ein jährliches Witwengeld von 60 Prozent des Ruhegeldes zu, das an ihrem Todestag fällig werden würde. Waisen erhielten 20 Prozent davon und Halbwaisen 12 Prozent des Ruhegeldes. Darüber hinaus wurden auch andere Hinterbliebene mit einem sogenannten „Sterbegeld“ versorgt. Dazu zählen laut Vertrag nicht nur der Ehepartner oder die Ehepartnerin, sondern auch leibliche und angenommene Kinder, Verwandte der aufsteigenden Linie, Geschwister und Geschwisterkinder sowie Stiefkinder, die zum Zeitpunkt des Todes zur häuslichen Gemeinschaft der rbb-Juristin gehört haben…

Die Direktorin wurde vom Rundfunkrat auf Vorschlag der Intendantin gewählt. Ein Arbeitsvertrag wurde dem Rat nicht vorgelegt. Das Gehalt der Direktorin, die offenbar nicht die einzige beim rbb mit einem solchen Vertrag gewesen sein soll, war deutlich höher als beispielsweise das des Ministerpräsidenten. Nadia Pröpper-Schwirtzek, zertifizierte Compliance-Anwältin mit Spezialisierung auf Arbeitsrecht, hält die Vergütungs- und Versorgungsansprüche in den Verträgen für deutlich unangemessen, und deshalb in Teilen sittenwidrig.

Susann Lange wurde, genau wie Patricia Schlesinger, aus dem Amt entfernt. Der Intendantin selbst werden umstrittene Beraterverträge, Schlesingers Gehaltserhöhung auf 303.000 Euro, zusätzliche Boni, einen hochwertigen Dienstwagen (Wert: 145 000 €, mit Massagesitzen) samt zwei Chauffeuren , die Renovierung der Chefetage und Abendessen in ihrer Privatwohnung auf RBB-Kosten mit angeblich falschen Rechnungen vorgeworfen. Sie soll außerdem mehr als ein halbes Dutzend Urlaubsreisen auf Kosten des rbb gemacht haben, bei denen sie teilweise Familienangehörige begleiteten. Patricia Schlesinger klagte umgehend sowohl gegen ihre Entlassung, als auch um ein Ruhegeld von 18 400€ im Monat, das ihr laut Arbeitsvertrag lebenslang zusteht.

„Wie konnte Rundfunkrat und Verwaltungsrat entgehen, dass eine Frau an der Senderspitze die Bodenhaftung verloren hat, offenbar Regeln verletzte und womöglich Gesetze brach? Die Staatsanwaltschaft sieht bei Schlesinger, ihrem Ehemann und Ex-Verwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf mittlerweile einen Anfangsverdacht wegen Untreue und Vorteilsnahme“, schrieb im August 2022 der zur Springer-Presse gehörende Business-Insider, der den ganzen Skandal enthüllt hatte. Da gab es ein Boni-System, das Zusatzeinkommen garantierte, es gab geheime Absprache-Sitzungen vor den offiziellen Verwaltungsratstreffen, Wolf-Dieter Wolf hatte Schlesingers Ehemann Gerhard Spörl Honorare über rund 140 000 € verschafft, so die NZZ. Das komplette Gehalt der Intendantin wurde nie vorgelegt; auch die Wirtschaftsberichte des Senders blieben unter Verschluss. Obwohl hunderte von Seite stark, gab es für die Öffentlichkeit jährlich nur eine knappe Mitteilung über den jeweiligen Jahresverlust. Im Ranking der ARD-Sender belegt der rbb den letzten Platz.

Jörg Wagner vom rbb veröffentlichte im „Medienmagazin“ bei Radio Eins den kritischen Beitrag einer Journalistin über die ganze Affaire, der RBB-Finanzchef Claus Kerkhoff nicht gut aussehen ließ. Den Beitrag ließ der rbb, wie ebenfalls business Insider berichtete, nachträglich löschen, „weil er den Prozess der redaktionellen Abnahme nicht wie vorgeschrieben durchlaufen“ habe.

Vor dem Untersuchungsausschuss des Landes Brandenburg verweigerten alle drei Beteiligten die Aussage. Der rbb soll mittlerweile Forderungen in sechsstelliger Höhe gegen Schlesinger haben. Diese hat jetzt einen in monatlich fünfstelliger Höhe dotierten Beratervertrag. Laut Arbeitsvertrag beim rbb darf sie bis zu 90 Prozent ihres Ruhegehaltes ohne Anrechnung dazu verdienen. Der Sender prüft jetzt, ob das Ruhegeld wenigstens bis zum Beginn des offiziellen Rentenalters Schlesingers zurück gehalten werden kann.

„Wir sind Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der öffentlich-rechtlichen Medien aus verschiedenen Regionen des Landes. Wir arbeiten in unterschiedlichen Gewerken, Abteilungen und Redaktionen. Wir sind Programmmacher, Techniker, Sachbearbeiter, Kameraleute, Moderatoren, Sprecher sowie Musiker aus den Rundfunkorchestern und -chören. Uns eint der Wunsch nach Erneuerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks,“ heißt es im Vorwort zur anfangs genannten Petition.

„Auch wir, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ARD, ZDF und Deutschlandradio, vermissen Meinungsvielfalt in der Berichterstattung. Auch wir zweifeln angesichts publik gewordener Skandale an den bestehenden Strukturen der öffentlich-rechtlichen Medien. Doch wir schätzen das Prinzip eines beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks als wichtige Säule von Demokratie und Kultur. Wir sind von seinen Grundsätzen und dem Programmauftrag überzeugt. Beides sehen wir allerdings in Gefahr. Wir haben uns zusammengetan und ein Manifest für einen neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk entworfen. Damit wollen wir unsere Stimme und Expertise in die Debatte um dessen Zukunft einbringen: einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der sein Publikum ernst nimmt, der Debatten zulässt und ein breites Meinungsspektrum abbildet, ohne zu diffamieren.

Wir beobachten schwindendes Vertrauen der Menschen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Zweifel an der gebotenen Regierungsferne sind nicht zu überhören. Von vielen wird die immer größer werdende Lücke zwischen Programmauftrag und Umsetzung beklagt. Zugleich ist es immer wichtiger für den demokratisch-gesellschaftlichen Diskurs, vertrauenswürdige öffentlich-rechtliche Medien zu haben.

Wir fordern:

  • Rückkehr zu Programminhalten, die den im Medienstaatsvertrag festgelegten Grundsätzen wie Meinungsvielfalt, Pluralität und Ausgewogenheit entsprechen.
  • Teilhabe der Beitragszahlenden bei medienpolitischen, finanziellen und personellen Entscheidungen, beispielsweise durch einen Bürgerrat.
  • Ein Beteiligungsverfahren, durch das alle relevanten Verbände und Initiativen, die sich für Veränderungen in den öffentlich-rechtlichen Medien einsetzen, eingebunden werden. Eine Möglichkeit ist ein Medienkonvent.“
  • Meinungs- und Informationsvielfalt
  • Ausgewogenheit und Fairness
  • Transparenz und Unabhängigkeit
  • Förderung von Kultur und Bildung
  • Bürgerbeteiligung
  • beitragsfinanziert,

das sind die Punkte, die das Manifest fordert. Der Wortlaut ist absolut lesenswert, deshalb hier in ganzer Länge:

„Seit geraumer Zeit verzeichnen wir eine Eingrenzung des Debattenraums anstelle einer Erweiterung der Perspektive. Wir vermissen den Fokus auf unsere Kernaufgabe: Bürgern multiperspektivische Informationen anzubieten. Stattdessen verschwimmen Meinungsmache und Berichterstattung zusehends auf eine Art und Weise, die den Prinzipien eines seriösen Journalismus widerspricht. Nur sehr selten finden relevante inhaltliche Auseinandersetzungen mit konträren Meinungen statt. Stimmen, die einen – medial behaupteten – gesellschaftlichen Konsens hinterfragen, werden wahlweise ignoriert, lächerlich gemacht oder gar ausgegrenzt. Inflationär bedient man sich zu diesem Zwecke verschiedener „Kampfbegriffe“ wie „Querdenker“, „Schwurbler“, „Klima-Leugner“, „Putin-Versteher“, „Gesinnungspazifist“ und anderen, mit denen versucht wird, Minderheiten mit abweichender Meinung zu diffamieren und mundtot zu machen.

Das sorgfältige Überprüfen zweifelhafter Meldungen ist wichtig. Allerdings suggerieren sogenannte Faktenchecks oft durch ihre Machart, Überschrift und Formulierungen eine vermeintlich absolute Wahrheit, die selten existiert. Der freie gesellschaftliche Diskurs wird dadurch schmerzhaft beschnitten.

Innere und äußere Bedingungen führen dazu, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ihren journalistisch-ethischen Standards nicht mehr genügen können. Dazu zählen innerbetriebliche Praktiken wie die schon vor Dreh- bzw. Reportage-Beginn feststehende Kernaussage von Beiträgen, die Zentralisierung der Berichterstattung über sogenannte Newsrooms oder Newsdesks, zu großer Zeitdruck bei der Recherche, eine überwiegend an Einschaltquoten orientierte Programmgestaltung, Sparmaßnahmen der Sender am Programm und nicht zuletzt die Tatsache, dass zwei Drittel des redaktionellen Personals nur Zeitverträge haben oder gar komplett ohne Angestelltenverhältnis als sogenannte Freie arbeiten müssen. Letzteres führt zu Existenzängsten, die wiederum entsprechend „angepassten“ Journalismus begünstigen. Aufgrund der hohen personellen Fluktuation bleibt zudem oft keine Zeit für fachlichen Wissenstransfer.

Innere Pressefreiheit existiert derzeit nicht in den Redaktionen. Die Redakteure in den öffentlich-rechtlichen Medien sind zwar formal unabhängig, meist gibt es auch Redaktionsausschüsse, die über die journalistische Unabhängigkeit wachen sollten. In der Praxis aber orientieren sich die öffentlich-rechtlichen Medien am Meinungsspektrum der politisch-parlamentarischen Mehrheit. Anderslautende Stimmen aus der Zivilgesellschaft schaffen es nur selten in den Debattenraum.

Dazu erschwert äußere Einflussnahme durch Politik, Wirtschaft und Lobbygruppen einen unabhängigen Qualitätsjournalismus. Interessensverflechtungen von Politik und Wirtschaft werden zu selten in tagesaktuellen Beiträgen aufgezeigt und erörtert. Alltägliche Recherchen bleiben im Kern oft oberflächlich.

Bei der Programmgestaltung dürfen Faktoren wie Einschaltquoten, die derzeit als allgegenwärtiges Argument für die dramatische Ausdünnung und populistische Ausrichtung der Kultur- und Bildungsangebote sorgen, keine Rolle spielen. Der öffentlich- rechtliche Rundfunk muss auch vermeintliche „Nischenbereiche“ abbilden und zu vermitteln versuchen – was seinem Bildungsauftrag entspräche, jedoch immer weniger stattfindet. Zudem darf sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht die strikt und gleichförmig durchformatierten Programme privater Sender zum (schlechten) Vorbild nehmen, wie dies aktuell weitestgehend der Fall ist. Dies gilt auch und vor allem in musikalischer Hinsicht für die ARD-Radioprogramme.

An der Auswahl der Mitglieder der Rundfunk-, Fernseh- und Verwaltungsräte, der höchsten Kontrollgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten, sind die Beitragszahler nicht direkt beteiligt. Die Verwaltungsräte kontrollieren die Geschäftsführung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, doch wer kontrolliert die Verwaltungsräte?

Das heißt: es gibt keine Partizipation der Beitragszahler bei medienpolitischen, finanziellen und personellen Entscheidungen.

Auch die Programme werden größtenteils ohne Publikumsbeteiligung erstellt. Die meisten Programmbeschwerden von Beitragszahlern finden kaum Gehör und haben entsprechend wenig Einfluss auf die Berichterstattung und generelle Programmgestaltung. Sowohl das Publikum als auch die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden in der Regel nicht über die Reaktionen und Beschwerden zum Programm informiert.

Nur ein Teil der Inhalte der öffentlich-rechtlichen Medien ist im Internet abrufbar und meist nur für eine begrenzte Dauer. Diese Praxis widerspricht der Idee eines öffentlich- rechtlichen Rundfunks und dem Gedanken eines universellen Wissenszuwachses im Internet.“

So soll der neue öffentlich-rechtliche Rundfunk von Morgen für die Ersteller des Manifestes aussehen:

„Das Prinzip der Rundfunkbeitragszahlung wird beibehalten. Es sichert die Unabhängigkeit des neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das heißt: öffentlich-rechtliche Anstalten werden von der Bevölkerung finanziert, aber auch kontrolliert.

Finanzflüsse sind transparent und öffentlich einsehbar. Dies gilt insbesondere für die Budgetverteilung zwischen einzelnen Ressorts, Redaktionen und der Verwaltung. Die Bezahlung aller Mitarbeiter, einschließlich Führungsposten bis hin zur Intendanz, ist transparent und einheitlich nach einem für alle geltenden Tarifvertrag geregelt. Die Berichte der Landesrechnungshöfe sind auf den Plattformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks leicht auffindbar.

Der neue öffentlich-rechtliche Rundfunk verzichtet auf Werbeeinnahmen aller Art, sodass Werbeverträge nicht zu Befangenheit in der Berichterstattung führen können.

Den Beitragszahlern gehört der neue öffentlich-rechtliche Rundfunk. Ihre mehrheitliche Einbindung in den Kontrollgremien ist daher selbstverständlich. Diese Arbeit wird angemessen honoriert. Sie schließt die Wahrnehmung eines weiteren Amts, welches Interessenkonflikte birgt, aus. Die repräsentative Zusammensetzung der Kontrollgremien könnte beispielsweise nach dem Vorbild der Besetzung von Bürgerräten erfolgen. Direkte Wahl, Rotationsprinzip oder Losverfahren sind Möglichkeiten, um die Gesellschaft repräsentativ abzubilden.

Der neue öffentlich-rechtliche Rundfunk fungiert als Vierte Säule der Demokratie. Im Auftrag der Bevölkerung übernimmt er wichtige Kontrollaufgaben gegenüber den Gewalten Exekutive, Legislative und Judikative. Damit er diesen Auftrag erfüllen kann, ist seine Unabhängigkeit von Staat, Wirtschaft und Lobbygruppen garantiert.

Drehtür-Effekte zwischen Politik und dem neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind dank mehrjähriger Sperrfristen ausgeschlossen; professionelle Distanz ist jederzeit gewährleistet. Jegliche Art von Interessenskonflikt wird angegeben, wie es auch in wissenschaftlichen Arbeiten üblich ist. Das Führungspersonal ist verpflichtet, jährlich einen öffentlichen Transparenzbericht vorzulegen. Führungspositionen müssen öffentlich ausgeschrieben sowie nach einem transparenten Auswahlverfahren besetzt werden und sind zeitlich limitiert. Eine Vertragsverlängerung ist nur nach Abstimmung durch die direkt unterstellten Mitarbeiter möglich.

Der neue öffentlich-rechtliche Rundfunk kontrolliert die Politik und nicht umgekehrt. Die Politik hat keinen Einfluss auf Inhalte. Es wird neutral, multiperspektivisch und zensurfrei im Rahmen des Grundgesetzes berichtet.

Dazu gehört die Verpflichtung, vermeintliche Wahrheiten immer wieder zu überprüfen. Für die Berichterstattung bedeutet dies ergebnisoffene und unvoreingenommene Recherche sowie die Präsentation unterschiedlicher Sichtweisen und möglicher Interpretationen.

Das Publikum hat einen Anspruch darauf, sich mit einem Sachverhalt auseinandersetzen und selbstständig eine Meinung bilden zu können, anstatt eine „eingeordnete“ Sicht präsentiert zu bekommen.

Meldungen von Nachrichtenagenturen werden soweit möglich nicht ungeprüft übernommen. Der neue öffentlich-rechtliche Rundfunk nimmt seine Verantwortung wahr, Ereignisse jenseits von Agenturmeldungen zu recherchieren und darüber zu berichten.

Fairness und respektvoller Umgang im Miteinander stehen im Fokus unseres Handelns, sowohl innerhalb der Funkhäuser als auch mit unserem Publikum. Die Journalisten des neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunks benutzen kein Framing und verwenden keine abwertenden Formulierungen.

Petitionen und Programmbeschwerden seitens der Gebührenzahler werden vom neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ernst genommen. Eine Ombudsstelle entscheidet über deren Einordung, Umsetzung und Veröffentlichung. Inhaltliche Korrekturen der Berichterstattung werden an derselben Stelle kommuniziert wie die fehlerhafte Nachricht im Programm.

Zur Darstellung der politischen und gesellschaftlichen Vielfalt gehört Lokaljournalismus als wesentliches Fundament des neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Auch Themen aus dünn besiedelten Regionen, die vermeintlich nur von lokaler Relevanz sind oder Minderheiten betreffen, müssen sich im Programm spiegeln. Die Entscheidung, auch aus Gegenden fernab von Ballungsgebieten oder Metropolen zu berichten, muss von journalistischem Anspruch geleitet sein und darf sich nicht dem Kostendruck beugen.

Der neue öffentlich-rechtliche Rundfunk kommt seinem Auftrag in gleichem Maße auch in Sachen Bildung und Kultur nach. Bildung und Kultur haben substanziellen Anteil am Programmangebot und werden angemessen budgetiert und personell ausgestattet.

Kultur in ihrer breiten Vielfalt ist ein wichtiger Baustein und Ausdruck der demokratischen Gesellschaft. Diese Vielfalt gilt es umfangreich zu präsentieren und dokumentieren. Das betrifft alle Disziplinen wie Musik, Literatur, Theater, Bildende Künste und andere. Besonderes Augenmerk wird dabei auf den aktiven Förderaspekt gelegt, beispielsweise durch eigene Produktionen sowie die Unterstützung von regionalen Künstlern.

Der neue öffentlich-rechtliche Rundfunk setzt mit eigenen Klangkörpern wie Orchestern, Big Bands und Chören Akzente im kulturellen Leben und engagiert sich im Bereich der Radiokunst Hörspiel.

Die Archive des neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind frei zugänglich. Sie sind wesentliche Wissens- und Identitätsspeicher unserer Gesellschaft und somit von großer kultureller und historischer Bedeutung mit immenser Strahlkraft. Aus den Archiven, die er kontinuierlich in breitem Umfange erweitern sollte, kann der neue öffentlich-rechtliche Rundfunk anhaltend schöpfen und sich und die Gesellschaft damit der Relevanz von Kultur und Bildung versichern.

Die Inhalte der Archive und Mediatheken des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind dauerhaft abrufbar. Die bereits gesendeten Beiträge und Produktionen stehen zeitlich unbegrenzt zur Verfügung. So kann jederzeit auf das kollektive Gedächtnis der Gesellschaft zurückgegriffen werden. Dies ist für die öffentliche Meinungsbildung unverzichtbar.

Der neue öffentlich-rechtliche Rundfunk verfügt über eine von Rundfunkbeiträgen finanzierte, nicht kommerzielle Internetplattform für Kommunikation und Austausch. Diese verwendet offene Algorithmen und handelt nicht mit Nutzerdaten. Er setzt in diesem Raum ein Gegengewicht zu den kommerziellen Anbietern, weil ein zensurfreier, gewaltfreier Austausch zu den Kernaufgaben des neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört.

Qualitätsjournalismus braucht eine solide Basis. Im neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk arbeiten überwiegend fest angestellte Journalisten, damit sie weitestgehend frei von ökonomischen und strukturellen Zwängen sind. Dadurch sind sie unabhängig und ausschließlich dem Pressekodex verpflichtet. Für Recherche steht ausreichend Zeit zur Verfügung. Die individuelle Verantwortung des Redakteurs bzw. Reporters muss gewährleistet sein und nicht zentralistisch von einem Newsroom oder Newsdesk übernommen werden.

Journalistische Autonomie ist ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung journalistischer Qualität und Meinungsvielfalt. Deshalb wird die Weisungs-Ungebundenheit redaktioneller Tätigkeit im Hinblick auf Themenauswahl, Themengestaltung und Mitteleinsatz nicht nur in Redaktionsstatuten, sondern auch in den Landespressegesetzen und Rundfunk-Staatsverträgen festgeschrieben.

Outsourcing ist kontraproduktiv. Es verhindert öffentliche Kontrolle und fördert Lohndumping. Die Produktion von Programminhalten, die Bereitstellung von Produktionstechnik und -personal sowie die Bearbeitung von Publikumsrückmeldungen erfolgen deshalb durch die Sender.

Der neue (wie auch der jetzige!) öffentlich-rechtliche Rundfunk steht nicht in Konkurrenz zu den privaten Medien. Daher wird die vorrangige Bewertung nach Einschaltquoten bzw. Zugriffszahlen abgeschafft.

Die Stabilität unserer Demokratie erfordert einen transparent geführten neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk als offenen Debattenraum. Zu dessen Eckpfeilern gehört die Unabhängigkeit der Berichterstattung, die Abbildung von Meinungsvielfalt sowie die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern.“

Alle Fotos sind Screenshots von den Websites der Medienanstalten

Sind die Tageszeitungen noch zu retten? Beispiel Rhein-Zeitung

Sind die deutschen Tageszeitungen noch zu retten? Die Auflagen besonders der Regionalzeitungen schrumpfen alarmierend schnell, auch die Digital-Angebote der Blätter machen das nicht wett. Das geht aus der jüngsten Statistik der IVW (Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V.) hervor.

Regionale Tageszeitungen haben es auf dem Print-Markt schwerer als alle anderen. Der wichtigste Aspekt, der sie von Mitbewerbern unterscheidet, ist ihre jeweilige regionale und lokale Berichterstattung. Aber gerade diese ist besonders teuer und personalintensiv. Weder durch Abo-Zahlen, noch über den Anzeigenmarkt lässt sich diese Form der Berichterstattung mit Gewinn umsetzen, weshalb die betroffenen Medienhäuser in den letzten beiden Jahrzehnten hier besonders stark den Rotstift ansetzten. Damit jedoch entfällt für zahlreiche Leser der Grund, sich die Abos überhaupt noch zu leisten. Zusätzlich leiden Tageszeitungen unter hohen Papier-, Herstellungs- und Vertriebskosten.

Beispiel Rheinland-Pfalz: Im Herzen von Rheinland-Pfalz, aber nicht in der Landeshauptstadt, residiert die Rhein-Zeitung. Anfang der 1990er Jahre zählte das in Koblenz ansässige Blatt 30 Lokalredaktionen im nördlichen Rheinland-Pfalz. Bis auf kleine Bereiche an den Rändern gibt es keine Mitbewerber. Das Verbreitungsgebiet deckt sich weitgehend mit dem ehemaligen Regierungsbezirk Koblenz (1,7 Millionen Einwohner). Es gab eine sehr kleinteilige Berichterstattung und viel direkten Kontakt mit Lesern. Da erschien das erste große Problem am Verlagshimmel: Es wurde üblich, immer mehr Fotos in Farbe zu veröffentlichen. Um dies umzusetzen, musste der Mittelrhein-Verlag teure neue Druckmaschinen anschaffen. So wurden die 1990er Jahre die ersten, die zu großen Umstrukturierungen führten.

Parallel zu den neuen Maschinen wurde das gesamte Erscheinungsbild des Blattes überholt: Man ging von fünf auf sechs Spalten, veränderte Schrift, Überschriften, Bildformate. Die Zahl der Lokalredaktionen wurde erstmals verringert: Aus 30 wurden 12. Die anderen 18 Standorte, bei denen oft langfristige Mietverträge bestanden, wurden nicht sofort aufgelöst, sondern arbeiteten zunächst der jeweiligen Redaktion zu. Redaktionsleiter wurden abgestuft und bei Eintritt in den Ruhestand nicht mehr ersetzt. Volontäre wurden nach der Ausbildung nicht mehr automatisch übernommen. In den folgenden Jahren sank die Zahl der fest angestellten Redakteure kontinuierlich.

1987 schon hatte die Rhein-Zeitung den Versuch unternommen, sich auch in der Landeshauptstadt Mainz zu etablieren und mit großem Aufwand die Lokalredaktion Mainz gegründet. Das Blatt nannte sich hier Mainzer Rhein-Zeitung und trat gegen den Platzhirsch Allgemeine Zeitung Mainz an. Ende 1998 wurde dort eine verkaufte Auflage von 11 984 Exemplaren erreicht. Im Laufe der Jahre sank die Auflage jedoch kontinuierlich: Zum 31. Dezember 2013 wurde die Lokalredaktion bei einer Auflage von 6 913 Exemplaren aufgelöst und der Titel eingestellt. Die Mainzer Rhein-Zeitung war nicht rentabel zu betreiben.

Parallel zu den finanziellen Herausforderungen wuchsen für die Zeitungen die digitalen Möglichkeiten. Erst mussten keine Texte mehr in die Setzerei geschickt werden, sondern wurden von den Schreibern allein bearbeitet. Die Redaktionen bekamen zusätzlich zu ihren schwarz-weiß-Fotolaboren Maschinen, die Farbfilme entwickeln konnten. Die Fotos konnte man zunächst in einem aufwändigen Prozess funken, später gleich digital in die Seiten einbauen, die ab diesem Zeitpunkt komplett in den Redaktionen produziert wurden. Korrektoren gab es da schon lange nicht mehr. Jetzt sparte man viel Personal in der Druckerei ein, indem die Redakteure diese Arbeiten übernahmen. Das sorgte für mehr Aktualität: Nun konnten die Redaktionen bis kurz vor der jeweiligen Andruckzeit noch aktuelle Nachrichten nachschieben. Deshalb wurden Spätschichten eingeführt, obwohl die Zahl der Redakteure weiter sank. Wenig später kamen die ersten Digitalkameras auf den Markt, die eine große Arbeitserleichterung bedeuteten, musste man doch nicht mehr stundenlang im Labor stehen. Kurzfristig sorgten die neuen Entwicklungen für einen kleinen Aufschwung.

Im Jahr 2000 verzeichnete die Rhein-Zeitung eine verkaufte Gesamtauflage von 239 072 Exemplaren, davon 224 365 im Abonnement. Man begann, über ein neues Druckhaus nachzudenken. Das Internet bestand nun seit etwa zehn Jahren und wurde langsam für die Masse an Verbrauchern alltagstauglich. Die sozialen Netzwerke waren noch nicht geboren.

Trotz der scheinbar guten Geschäftslage war man sich im Verlag dessen bewusst, dass die Kosten weiter steigen würden. Durch die Verbreitung in einem Flächenland war man trotz der Konzentration der Redaktionen bei den Anzeigenpreisen an Grenzen gestoßen. Zwar hatte man in der Druckerei durch die Digitalisierung erhebliche Personalkosten einsparen können. Aber das Papier stieg kontinuierlich im Preis, der Vertrieb mit seiner Hauszustellung auch in den kleinsten Orten des Landes wurde immer schwieriger und kostenträchtiger. Eine dynamische Website musste erstellt und täglich aktuell gehalten werden. In diesem Rahmen wurde das gesamte Zeitungsarchiv digitalisiert, um es den Lesern zur Verfügung zu stellen; eine Herkulesaufgabe.

Trotzdem war der Höhepunkt der Auflagenstärke überschritten. In den folgenden Jahren wurde das Internet zum größten Feind der Print-Tageszeitungen, denn es war rund um die Uhr aktuell. Der Kleinanzeigenmarkt brach ein, nachdem seit 1994 Amazon und seit 1995 Ebay mit viel günstigeren und gleichzeitig einfacheren Methoden Kunden an sich banden. Auch der Stellenmarkt wurde immer dünner: Es gab zeitweise praktisch keine Stellenanzeigen mehr. Das Arbeitsamt und die Wirtschaft waren ebenfalls digitalisiert worden und konnten offene Stellen im Internet anbieten.

Hatte man Ende der 1990er Jahre noch überlegt, in welche Richtung sich die Zeitung weiter entwickeln sollte: mit regionalem und lokalem Schwerpunkt oder eher konzentriert auf überregionale, nationale und internationale Nachrichten, war es jetzt beschlossene Sache: Man würde das Lokale weiter konzentrieren, dafür Regionalseiten einführen, denen die Lokalredaktionen zuarbeiten mussten, und sich ansonsten auf die „großen“ Nachrichten konzentrieren, die über ohnehin abonnierte Nachrichtenagenturen zugeliefert wurden. Einzelne zentral beauftragte Reporter brachen einige Themen auf Regionalebene herunter oder kommentierten.

Foto: Rhein-Zeitung.de

1998 wurde Google gegründet. Die Suchmaschine zählte schon im Jahr 2000 mehr als eine Milliarde Seiten. Jetzt begann das unaufhaltsame Sinken der Auflagen. Schon in den ersten Jahren des neuen Jahrtausends wurde öffentlich über die „Krise der Tageszeitungen“ diskutiert. Und das war erst der Anfang.

Im Jahr 2001 entwickelte die Redaktion der Rhein-Zeitung das erste E-Paper der Bundesrepublik Deutschland. Die Tageszeitung war damit im Original-Format ab dem Zeitpunkt der Drucklegung online abrufbar, was geradezu unglaublich aktuell war. 2004 ging Facebook an den Start. Es tötete das regionale Forum „Wer kennt wen“, das 2006 gegründet worden und zunächst extrem beliebt war, langsam, aber stetig und wurde über seine Gruppen zum Vermittler von lokalen und regionalen Nachrichten. 2005 ging Youtube an den Start und 2006 wurde Twitter gegründet. Diese Nachrichten-Plattform, das heutige X, kann als internationale, stets topaktuelle Nachrichtenquelle genutzt werden, wenn man dort ausschließlich Medien abonniert. Youtube liefert aktuelle Videos zu allem, was gerade in der Welt passiert .Damit wird es überflüssig, Geld für eine einzelne Tageszeitung auszugeben, wenn man über die Weltlage informiert sein will. 2010 folgte Instagram für IOS und 2012 für Android. Die Rhein-Zeitung versuchte, sich dieser Entwicklung zu stellen, indem sie damit begann, ihr Online-Angebot mit aktuellen Videos anzureichern, wofür extra Redakteure eingesetzt wurden.

42 Millionen Euro hatte der Verlag in das neue Druckhaus investiert, das im Mai 2012 groß eingeweiht wurde. Da lag die verkaufte Auflage der Rhein-Zeitung bei 202 340, davon 182 363 Abos. Die Redakteure mussten jetzt auch Konten auf Facebook und Twitter mit aktuellem Content befüllen. Dadurch stieg aber das Risiko, die Ausgabe des nächsten Tages durch Vorabmeldungen zu „verramschen“. Daher beschloss der Verlag, eine radikale Bezahlschranke einzurichten. Ab 4. November 2013 konnte niemand mehr ohne Bezahlung auf das digitale Angebot zugreifen. Das war und ist wesentlich krasser, als es viele andere Tageszeitungen bis heute halten. Sie bieten zumeist einen kostenfreien Teil und einen +Teil gegen Bezahlung an. Für die Rhein-Zeitung war es eine riskante Wette: Um zu reüssieren, musste sie ihre Abonnenten bei der Stange halten.

Foto: Rhein-Zeitung.de

1,5 Jahre nach Einführung der Bezahlschranke lag die verkaufte Auflage der Rhein-Zeitung bei 188 345 Ausgaben, davon 171 405 Abonnenten und 9 071 E-Paper-Leser. Heute, nach dem dritten Quartal 2023 und zehn Jahre nach Einführung der Bezahlschranke, liegt die verkaufte Auflage bei gerade noch 134 447 Stück, davon 17 999 e-Paper, 121 822 Abonnenten und 8 640 E-Paper-Abonnenten. Allein im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Verlust von 7,7 Prozent. Die 12 teuren Lokalredaktionen wurden noch einmal massiv eingeschmolzen, die Lokalnachrichten damit ebenfalls – mit dem Ergebnis, dass die meisten der 1 113 Kommunen im Verbreitungsgebiet Nachrichten aus ihrem Leben nicht einmal jeden zweiten Tag lesen können. Damit ist das einst so starke Alleinstellungsmerkmal dieser Tageszeitung nur noch marginal vorhanden. Informationen zu den vielen kleinen und größeren für Lokalredaktionen so undankbaren Terminen bekommen die einstigen treuen Leser heute beim Einkaufen, aus dem kostenlosen Anzeigen-Blatt, den Mitteilungsblättern ihrer Verwaltungen und über Facebook-Gruppen. Das lokale Angebot wirkt auf den ersten Blick groß, besteht aber de facto aus einzelnen Spotlights zu den jeweiligen Gebieten.

Mit dieser Entwicklung ist die Rhein-Zeitung nicht allein. Deutschlandweit liegen die Auflagenverluste der Tageszeitungen zwischen 5 und 10 Prozent, Tendenz weiter sinkend. Auch andere Regionalzeitungen haben ihre Lokalberichterstattung stark eingeschmolzen. Die Nachrichten-Seiten dieser Zeitungen sind aber durch das Internet parallel dazu obsolet geworden. Die Notwendigkeit, dass Redakteure für sie Nachrichten einordnen, ein Argument, das gern als Begründung dafür genutzt wird, weshalb man eine Tageszeitung abonnieren sollte, bestätigen immer weniger Leser. Das einzige Gebiet, auf dem sie unschlagbar waren, den lokalen Bereich, haben die Printmedien aus Kostengründen derart verschlankt, dass potentielle Leser nicht mehr erkennen, warum sie für so wenig Information und Service Abos für knapp 50 Euro im Monat abschließen sollen. Wenn sich nicht nachhaltig etwas ändert, etwa durch staatliche Förderung von Lokalzeitungen, werden die Tageszeitungen in absehbarer Zeit Geschichte sein.

Wer sich nicht durch den Zahlendschungel der IVW wühlen möchte, kann Details zu den Auflagen der deutschen Tageszeitungen und Zeitschriften auch gebündelt beim Meedia-Magazin nachlesen.

Beitragsbild: Mali Maeder, Pexels

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Pressefreiheit: Nur in Skandinavien, Irland und Grönland noch alles gut

Krisen, Kriege und die anhaltende Ausbreitung des Autoritarismus haben dazu geführt, dass die Lage der Pressefreiheit im vergangenen Jahr so instabil war wie seit langem nicht. Dies lässt sich aus der neuen Rangliste der Pressefreiheit ablesen, die Reporter ohne Grenzen (RSF) zum Internationalen Tag der Pressefreiheit 2023 veröffentlicht haben. Entwicklungen wie die fast völlige Unterdrückung unabhängiger Berichterstattung in Russland infolge des Ukrainekriegs, massenhafte Festnahmen von Medienschaffenden in der Türkei und die weiter gestiegenen Aggressionen gegenüber Reportern am Rande von Demonstrationen in Deutschland sorgten dafür, dass viele Länder auf der Rangliste abrutschten. Die teils deutlichen Abstiege zeigen, wie volatil die weltweite Lage in einer Zeit von Krisen ist.

„Die Aggressivität gegenüber Medienschaffenden steigt weiter. Viele Regierungen und gesellschaftliche Gruppen versuchen, kritische Berichterstattung zu unterbinden. Erschreckend ist, dass die Zahl der Übergriffe in Deutschland auf ein Rekordhoch gestiegen ist“, sagte RSF-Vorstandssprecher Michael Rediske. „Demokratische Regierungen müssen Medien in ihren eigenen Ländern unterstützen, den Druck auf autoritäre Regime erhöhen und auch Exilmedien stärken. Desinformation darf nicht die Oberhand behalten.“

Die Lage der Pressefreiheit ist der RSF-Skala zufolge in 31 Ländern „sehr ernst“, in 42 „schwierig“, in 55 gibt es „erkennbare Probleme“, und in 52 ist die Lage „gut“ oder „zufriedenstellend“. Die Arbeitsbedingungen für Medienschaffende sind also in rund 70 Prozent der Länder weltweit problematisch, ähnlich wie im Vorjahr. Drei Länder sind dieses Jahr in die schlechteste Kategorie „sehr ernst“ abgerutscht: Tadschikistan, Indien und die Türkei.

Das größte Problem ist nach wie vor die Sicherheitslage für Journalisten. Sie werden auf Demonstrationen angegriffen, kommen in bewaffneten Konflikten ums Leben, werden gezielt ermordet, willkürlich festgenommen oder zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Sicherheitslage ist in 36 von 180 Ländern „sehr ernst“ – in Kriegsländern wie der Ukraine und dem Jemen ebenso wie in den größten Gefängnissen der Welt für Medienschaffende, China, Myanmar und Iran. In 33 weiteren ist die Sicherheitslage „ernst“ – von Peru bis Israel, von Hongkong bis zu den USA.

Auch organisierte Desinformation ist in vielen Ländern ein wachsendes Problem: In 118, also zwei Drittel aller Länder, gab eine Mehrheit der Befragten an, dass politische Akteure in ihrem Land in massive Desinformations- oder Propagandakampagnen involviert sind.

Deutschland belegt Rang 21. Der Abstieg um fünf Plätze ist vor allem mit dem Vorbeiziehen anderer Länder zu erklären, die sich zum Teil stark verbessert haben; Deutschlands Punktezahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr nur um 0,13 auf 81,91 von 100 verschlechtert. Grund dafür ist die weiter wachsende Gewalt gegen Journalistinnen, Journalisten und Medien: Mit 103 physischen Angriffen dokumentiert RSF den höchsten Stand seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 2015. Im Kalenderjahr 2021 hatte es 80 Angriffe gegeben, 2020 waren es 65.

Wie die aktuelle Nahaufnahme Deutschland von RSF zeigt, fand mit 87 von 103 Fällen die Mehrheit der Attacken in verschwörungsideologischen, antisemitischen und extrem rechten Kontexten statt. Obwohl die Corona-Pandemie 2022 abflaute, wurde, teils zu anderen Themen, weiterhin demonstriert, so dass Versammlungen auch 2022 die gefährlichsten Orte für die Presse blieben. Zwei Drittel der Angriffe passierten in Ostdeutschland (Sachsen: 24, Berlin: 17, Thüringen: 13). Ein bundesweites Problem ist die Straflosigkeit. Viele der betroffenen Journalistinnen und Reporter äußerten Unzufriedenheit über die Arbeit von Polizei und Justiz. RSF fordert deshalb dringend effektiven Schutz.

Punkte verloren hat Deutschland auch in der Kategorie „sozialer Kontext“. Medienschaffende erleben zunehmende Queerfeindlichkeit, Sexismus und Rassismus, vor allem, wenn sie über diese Themen berichten.

Die Gesetzeslage ergibt ein zwiespältiges Bild: Positiv bewertet RSF den Digital Services Act der EU, der die großen Internetkonzerne in die Pflicht nimmt. In die richtige Richtung, so RSF, geht auch der Entwurf des European Media Freedom Act, der Europa vor Desinformation schützen soll. Problematisch ist die von der EU geplante Chatkontrolle. Zum Kinderschutz gedacht, würde sie auch in Deutschland eine fast vollständige Überwachung journalistischer Chats ermöglichen. Kritik gibt es auch am novellierten BND-Gesetz, gegen das RSF Verfassungsbeschwerde eingelegt hat, weil es ausländischen Journalistinnen und Journalisten weiterhin weniger Schutz bietet als inländischen. Auch gegen das Artikel-10-Gesetz, das das Ausspähen Medienschaffender durch Software wie den sogenannten Staatstrojaner erlaubt, klagt RSF in Karlsruhe.

Die Medienvielfalt in Deutschland war 2022 weniger von Zusammenlegungen oder Schließungen von Tageszeitungen bedroht. Auswirkungen hatten aber die Entscheidungen großer Verlagshäuser, Zeitschriften einzustellen, sowie Skandale im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Auf den ersten und letzten drei Plätzen der Rangliste gibt es zum ersten Mal seit mehreren Jahren signifikante Veränderungen. Norwegen belegt zum siebten Mal in Folge den ersten Platz. Es ist das einzige Land, das bei allen Indikatoren mehr als 90 von 100 Punkten erzielt hat. Erstmals seit langem folgt auf dem zweiten Platz mit Irland ein Land außerhalb Skandinaviens. In Irland hat der Pluralismus auf dem Medienmarkt zuletzt zugenommen, ein neues Verleumdungsgesetz schützt Medienschaffende vor missbräuchlichen Klagen, und die Regierung hat sich bereit erklärt, den Großteil der Vorschläge einer Kommission für die Zukunft der Medien umzusetzen. Damit verdrängt Irland Dänemark vom zweiten auf den dritten Platz. Schweden fällt aus den Top 3 auf den vierten Platz. Mit einer Verfassungsänderung wurde dort Auslandsspionage unter Strafe gestellt und ins Strafgesetzbuch aufgenommen, was gegen Medienschaffende, Whistleblowerinnen und Whistleblower verwendet werden könnte. Zudem gab es einige Fälle von Polizeigewalt.

Die letzten Plätze belegen in diesem Jahr ausschließlich Regime in Asien. In Vietnam (178, -4) hat die Regierung ihre Jagd auf unabhängige Reporter und Kommentatoren fast abgeschlossen. Zuletzt traf es den Blogger Nguyen Lan Thang. Mitte April verurteilte ihn ein Gericht in Hanoi wegen „Propaganda gegen den Staat“ zu sechs Jahren Haft. Inhaftierte Medienschaffende sind teils entsetzlichen Haftbedingungen ausgesetzt: Sie werden misshandelt, isoliert und bekommen keine ärztliche Versorgung. Im August starb deshalb der Blogger Do Cuong Dong in Gewahrsam. In Vietnam geraten kritische Bloggerinnen und Blogger oft ins Visier der Behörden, weil sie die einzigen Quellen für unabhängig recherchierte Informationen sind. Die traditionellen Medien folgen den Anweisungen der seit 1975 regierenden Kommunistischen Partei.

Weiter verschlechtert hat sich auch die Situation in China (179, -4), einem der größten Exporteure von Propaganda. In keinem Land sitzen mehr Journalistinnen und Journalisten wegen ihrer Arbeit im Gefängnis, aktuell sind es mindestens 100. Mehr als zehn von ihnen könnten im Gefängnis sterben, wenn sie nicht sofort freigelassen werden. Mit einer seit Mao Zedong nie dagewesenen Machtkonzentration hat sich Staats- und Parteichef Xi Jinping eine historische dritte Amtszeit gesichert und setzt seinen vor zehn Jahren begonnenen Feldzug gegen den Journalismus fort. Wenig überraschend bleibt Nordkorea (180) auf dem letzten Platz, wo die Regierung keinerlei unabhängige Berichterstattung zulässt.

Die Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen vergleicht die Situation für Journalistinnen, Journalisten und Medien in 180 Staaten und Territorien. Sie stützt sich auf fünf Indikatoren: Neben Sicherheit sind dies politischer Kontext, rechtlicher Rahmen, wirtschaftlicher und soziokultureller Kontext. Diese Indikatoren werden in jedem der 180 untersuchten Staaten und Territorien ermittelt – zum einen auf Grundlage einer qualitativen Untersuchung, für die ausgewählte Journalistinnen, Wissenschaftler und Menschenrechtsverteidigerinnen in den jeweiligen Ländern einen Fragebogen mit 123 Fragen beantworteten, zum anderen auf Grundlage von quantitativen Erhebungen zu Übergriffen auf Journalisten und Medien, deren Zahl in den Indikator Sicherheit einfließt. Mittels einer Formel wird daraus ein Punktwert zwischen 0 und 100 ermittelt, wobei 0 das schlechtestmögliche und 100 das bestmögliche Ergebnis ist. Aus der Abfolge der Punktwerte der einzelnen Länder ergibt sich die weltweite Rangliste.

Zur 20. Ausgabe wurde die Rangliste 2022 erstmals mit einer neuen Methode ermittelt, um die Komplexität der Verhältnisse, die die Pressefreiheit weltweit beeinflussen, besser widerzuspiegeln. RSF hat die neue Methodik mit einem Expertenkomitee aus Medien und Forschung erarbeitet. Aufgrund der geänderten Methodik ist beim Vergleich der Rangliste insgesamt und von einzelnen Ergebnissen vor und nach 2021 Vorsicht geboten.

Für das Kalenderjahr 2022 hat Reporter ohne Grenzen (RSF) in Deutschland insgesamt 103 Angriffe auf Medienschaffende geprüft und dokumentiert. Das ist der höchste Stand seit Beginn der Zählung im Jahr 2015. Zum Vergleich: 2021 gab es 80 Angriffe, 2020 waren es 65. Das Ausmaß der Gewalt gegen Medienschaffende dürfte in der Realität noch größer sein, von einer hohen Dunkelziffer ist auszugehen. Da es zu vielen Fällen von Übergriffen und Angriffen nur Schilderungen, aber keine Ermittlungen oder Gerichtsverfahren gibt, kann eine solche Zählung wissenschaftlichen oder juristischen Kriterien nicht genügen. Dazu kommt, dass es, wenn Medienschaffende selbst angegriffen werden, naturgemäß relativ wenige Bildbeweise gibt.

Am häufigsten waren im Jahr 2022 Tritte und Schläge, auch mit Gegenständen (wie Plakaten, Trommelklöppeln oder Quarzhandschuhen). Als Angriff gewertet wurden diese, sofern sie die Körper und / oder die Ausrüstung von Journalisten tatsächlich getroffen haben. Medienschaffende wurden auch mit Gegenständen beworfen (z.B. Eiern, Glasflaschen oder Schlamm), festgehalten, an den Haaren gezogen oder gewürgt. In anderen Fällen hielten Angreifende ein Megafon mit lauten Geräuschen an das Ohr der Betroffenen, rissen ihnen die Corona-Schutzmaske herunter oder schubsten sie so, dass sie stürzten oder verletzt wurden.

Mit rund 84 Prozent (87 von 103 Fällen) fand die Mehrheit der Angriffe im verschwörungsideologischen, antisemitischen oder extrem rechten Kontext statt. Seit Beginn der Pandemie haben extrem rechte Personen und Gruppen an den Veranstaltungen der Querdenken-Bewegung teilgenommen und dort Journalisten angegriffen; inzwischen werden diese Veranstaltungen häufig von bekannten Rechtsextremen organisiert, so dass eine analytische Trennung von extrem rechten und anderen Motiven nicht mehr möglich ist.

Bei 36 dieser Angriffe konnte ein rechter bis extrem rechter Hintergrund bestätigt werden, etwa weil die Angreifenden namentlich bekannt oder Mitglieder rechter Organisationen wie AfD, Die Basis, Dritter Weg, Freie Sachsen und NPD sind. Neben Angriffen aus extrem rechten Parteien und militanten Neonazi-Organisationen wie dem Thüringer Heimatschutz sowie der verbotenen nationalsozialistischen Vereinigung Combat 18 waren auch rechtsextreme Hooligans von Dynamo Dresden beteiligt. Am 1. Oktober griffen sie einen Reporter des Kurier sowie mehrere Polizisten an und brachten die beiden Kameras des Reporters in ihren Besitz.

Der gefährlichste Ort für Journalisten waren in Deutschland Demonstrationen, hier wurden rund 84 Prozent der Angriffe (86 von 103 Fällen) gezählt. Die meisten der 103 verifizierten Angriffe ereigneten sich in Sachsen (24), gefolgt von Berlin (17), Thüringen (13), Bayern (10), Baden-Württemberg (9), Sachsen-Anhalt (7), Rheinland-Pfalz (5), Mecklenburg-Vorpommern (4), Niedersachsen (4), Hessen (3), Nordrhein-Westfalen (3), Schleswig-Holstein (2), Hamburg (1) und Saarland (1). Am 6. Januar übergossen Teilnehmende eines „Querdenken“-Protests im bayerischen Mittenwald einen Fotografen von hinten mit Kerzenwachs. Bei einem sogenannten Montagsspaziergang am 26. Januar in Homburg (Saar) rammte  ein rechtsextremer Teilnehmer einem Reporter der Rheinpfalz mit voller Wucht den Kopf in den Bauch. Der Täter wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Bei einem Gedenkmarsch der Neonazipartei „Freie Sachsen“ am 13. Februar hielt ein Teilnehmer einem Kameramann eine Kerze unter dessen Vollbart und brannte diesen teilweise ab.  Wie bereits in den Vorjahren wurde Jörg Reichel, Geschäftsführer der dju in ver.di Berlin-Brandenburg, der seit langem als Kontaktperson für den Schutz von Journalisten auf Demonstrationen gilt, auch im Jahr 2022 angegriffen. Demonstrierende traten dem Gewerkschafter am 23. April in Berlin von hinten in die Beine, schubsten ihn und forderten ihn auf, die Versammlung zu verlassen. Am 27. April schlug ein Demonstrant in München einem Journalisten mit der Faust ins Gesicht. Am Rande einer Demonstration am 3. Oktober im thüringischen Heiligenstadt erlitt ein Journalist blaue Flecken und einen Schlag auf die Schläfe. Sein Begleitschutz wurde ebenfalls angegriffen und leicht verletzt. 

Seit zwei Jahren haben gewalttätige Teilnehmende der Querdenken-Proteste die Erfahrung gemacht: Mit Strafen müssen sie kaum rechnen. Obwohl die Polizei Betroffenen zufolge oft vor Ort war und manchmal unmittelbar daneben stand, griff diese oft nicht ein und leitete auch keine Ermittlungen ein. Nicht einmal in der Hälfte der 103 Fälle entschieden Betroffene sich aus Angst vor Bloßstellung in rechten Netzwerken für eine Anzeige, noch wurde von Amts wegen ermittelt.

Erstmals hat RSF Betroffene systematisch zu ihren Erfahrungen mit der Polizei befragt. In knapp einem Drittel aller Fälle (27 von 88) verhielt sich die Polizei nach einem Angriff zur Zufriedenheit der Journalisten, etwa indem sie diesen half, wieder aufzustehen, freundlich mit ihnen sprach, eine Anzeige aufnahm oder Tatverdächtige festnahm. In einzelnen Fällen eskortierte die Polizei Reporter aus Demonstrationen hinaus, so dass diese zwar in Sicherheit waren, aber nicht mehr aus der Nähe berichten konnten. 

In knapp einem Fünftel der Fälle (17 von 88) gaben die Betroffenen an, dass ihnen Unterstützung verwehrt blieb, obwohl sich Polizisten ganz in der Nähe aufhielten oder zum Einschreiten aufgefordert wurden. Betroffene berichteten RSF auch von einer Täter-Opfer-Umkehr durch die Polizei. Polizisten gaben den Journalisten die Schuld oder eine Mitverantwortung dafür, angegriffen worden zu sein. Statt die Tatverdächtigen zu verfolgen,  nahm die Polizei  die Personalien der Journalisten auf. 

In sechs Fällen griffen Polizisten Pressevertreter an. Bei einer „Querdenken“-Demonstration am 14. Februar 2022 in Hannover schubste ein Polizist einen filmenden Journalisten und schlug ihm das Smartphone aus der Hand. Ein Journalist beschrieb anonym, die Polizei habe ihm – offenbar absichtlich – Pfefferspray ins Gesicht gesprüht, obwohl er auf seinen Pressestatus hingewiesen habe. Auf eine Anzeige verzichtete die betroffene Person. In einem anderen der sechs Fälle entschuldigte sich die Polizei im Nachhinein. Viele Journalisten, die über die extreme Rechte recherchieren, arbeiten seit Jahren mit Begleitschutz. Regional bieten zivilgesellschaftliche Organisationen an, auch freie Journalistinnen bei ihren Einsätzen zu begleiten. Insbesondere weibliche und queere Medienschaffende erhalten regelmäßig Beleidigungen hinsichtlich ihrer Kompetenz oder ihres Aussehens, Vergewaltigungs- und Morddrohungen – auf der Straße ebenso wie per Post, per E-Mail, per Telefon und in den Sozialen Medien.

Anlass zur Sorge bietet für den RSF weiterhin die Cybersicherheitsstrategie der Bundesregierung, die 2021 für fünf Jahre beschlossen wurde und eine Ausweitung der Befugnisse für Sicherheitsbehörden vorsieht. Die schwarz-rote Bundesregierung beabsichtigte unter anderem die „Entwicklung technischer und operativer Lösungen für den rechtmäßigen Zugang zu Inhalten aus verschlüsselter Kommunikation (…)”, also eine Umgehung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mittels Hintertüren, die die IT-Sicherheit aller Nutzer erheblich schwächen würde. RSF sieht insbesondere die Vertrauenswürdigkeit digitaler Kommunikationsmittel nach wie vor bedroht, auf die Medienschaffende und ihre Quellen im Alltag angewiesen sind.

Hinzu kommen Befugnisse zur aktiven Cyberabwehr und der Ausbau der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (​​ZITiS), bislang ohne eine gesetzliche Grundlage. Zwar soll diese Grundlage geschaffen werden, jedoch kritisiert RSF die immer weiter vorangetriebene Ausweitung der behördlichen Überwachungsbefugnisse ohne Prüfung einer tatsächlichen Notwendigkeit sowie Effektivität und Berücksichtigung einer ganzheitlichen Auswirkung auf Grund- und Menschenrechte. Insbesondere zeigt sich, dass der Gesetzgeber bei einem Mehr an Befugnissen für Sicherheitsbehörden es versäumt hat, eine angemessene Kontrolle sicherzustellen. So verwiesen Medienberichte im März 2023 darauf, dass das Bundeskriminalamt (BKA) und ZITiS bereits seit anderthalb Jahren an einem „Live-Zugang” zu verschlüsselten Smartphones arbeiten − ohne Kenntnis der Bundesregierung und entgegen dem Koalitionsvertrag.

Bereits Ende 2021 hätte die Bundesregierung die EU-Richtlinie zum Whistleblowerschutz umsetzen müssen. Im Dezember 2022 verabschiedete der Bundestag ein entsprechendes Gesetz, das jedoch im Bundesrat von unionsregierten Ländern wieder gestoppt wurde. Das EU-weit gültige Ziel: Wer Korruption, Missstände oder Betrug meldet, soll besser geschützt werden, sowohl in Behörden als auch in Unternehmen. Bereits der ursprüngliche deutsche Gesetzesentwurf war teilweise als zu wenig hilfreich kritisiert worden: RSF hielt die Anforderungen für zu hoch, die regeln, wann Informanten mit ihrem Verdacht oder ihrem Wissen an Medien herantreten dürfen. Dadurch werde die Zusammenarbeit von Investigativjournalismus und Hinweisgebenden vor allem bei Wirtschaftskriminalität und illegalen Geheimdienstaktivitäten erschwert. Kritisiert wird auch die Verpflichtung, dass Informanten sich zunächst an nicht-öffentliche interne oder externe Meldestellen wenden müssen. Ebenso ist die Weitergabe als vertraulich oder geheim eingestufter Dokumente kaum geschützt.

Bereits Mitte März 2023 unternahmen die Regierungsfraktionen einen neuen Anlauf, die EU-Richtlinie umzusetzen und dabei teilweise den Bundesrat zu umgehen.

Mächtige Akteure überziehen einzelne Journalisten oder Medienhäuser mit Drohungen und Zivilklagen, um sie einzuschüchtern. Genannt wird dies SLAPP, kurz für „Strategic Lawsuits Against Public Participation“. Finanzstarke Unternehmen reichen Zivilklagen ein, die oft unbegründet sind oder sich an Formfehlern aufhängen; ihre Anwälte versuchen sogar, Berichterstattung bereits im Vorfeld gänzlich zu verhindern. Freie Journalisten und kleinere Zeitungsverlage oder alternative Publikationen ohne finanzielle Rücklagen sind besonders gefährdet. SLAPP-Klagen bewegen sich dabei in einem Spannungsfeld von legitimem Rechtsgebrauch und offenkundigem Rechtsmissbrauch.

In der EU ist derzeit eine Richtlinie gegen Einschüchterungsklagen in Vorbereitung, deren Erarbeitung RSF unter anderem im Rahmen des zivilgesellschaftlichen NO-SLAPP-Bündnisses in Deutschland und auf EU-Ebene begleitet. Ziel ist es, dass offenkundig unbegründete Klagen frühzeitig von nationalen Gerichten abgewiesen werden können. RSF beobachtet, dass Journalisten vor allem grenzüberschreitend mit SLAPP von Unternehmen bedroht werden, die politische Interessen durchsetzen wollen − insbesondere aus Ländern wie Bulgarien oder Rumänien, in denen die Rechtsstaatlichkeit schwach ausgeprägt ist. Deswegen begrüßt RSF, dass die geplante EU-Richtlinie bei grenzüberschreitenden Klagen auch in Deutschland greifen und bestehende zivilrechtliche Lücken schließen würde. Zudem empfiehlt sie den Mitgliedstaaten, auch strafrechtliche Lücken zu schließen, deren Regulierung nicht in der EU-Kompetenz liegt.

Auch jenseits von SLAPP-Klagen stehen Gerichte nicht immer auf Seiten der Pressefreiheit. Am deutlichsten wurde das beim Urteil im Fretterode-Prozess: Zwei aktive Neonazis, die 2018 im thüringischen Fretterode zwei Journalisten in ihrem Auto überfallen und schwer verletzt hatten, wurden nach etlichen Ermittlungspannen im September 2022 lediglich zu Bewährungsstrafen und Sozialarbeit verurteilt. Die Richterin am Landgericht Mühlhausen sah in dem Überfall keinen gezielten Angriff auf Journalisten und die freie Presse. Das Urteil stieß bundesweit auf scharfe Kritik; es sei nicht nachvollziehbar, dass das Gericht die politische Motivation der Tat nicht berücksichtigt habe, so die Staatsanwaltschaft. 

Das Landgericht Berlin wies im Dezember 2022 eine Klage der Journalistin Lea Remmert auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen das Land Berlin ab. Remmert war während TV-Aufnahmen bei der 1.-Mai-Demo 2020 in Berlin nachweislich von einem Polizisten ins Gesicht geschlagen worden, so dass sie stürzte und zwei Zähne verletzt wurden. Das Gericht argumentierte, zum einen habe der gewalttätige Polizist nicht ermittelt werden können, zum anderen sei nicht zu klären, ob dieser vorsätzlich oder fahrlässig zugeschlagen oder sie nur unbeabsichtigt getroffen habe. Der Journalistin wurde sogar eine Mitschuld unterstellt, da sie sich im Bereich einer gewalttätigen Demonstration aufgehalten hatte. 

Aktiv wurde das Landeskriminalamt Niedersachsen bei der Journalistin Andrea Röpke, die bekannt ist für ihre Recherchen und Veröffentlichungen über das rechtsextreme Milieu. Die Abteilung Staatsschutz hatte aufgrund einer Verleumdungsanzeige gegen Röpke durch einen AfD-Politiker ihre Daten gespeichert und auch in einen nationalen Datenpool für „politisch motivierte Straftaten … von erheblicher Bedeutung“ eingestellt. Einer Klage dagegen seitens der Journalistin hat das Verwaltungsgericht Stade stattgegeben.

Während in den vergangenen Jahren Übergriffe der Polizei auf Medienschaffende vor allem im Zusammenhang mit Querdenker-Demonstrationen standen, wurden 2022 und im ersten Quartal 2023 Vorfälle vermehrt von Klimaschutzdemonstrationen oder Aktionen von Gruppen wie „Letzte Generation“, „Fridays for Future“ und ähnlichen gemeldet. Journalist*innen, die Aktionen wie das Festkleben auf Straßen dokumentieren, werden zur Seite geschubst, am Fotografieren oder Filmen gehindert. So wurde beispielsweise einer Redakteurin des „ND – Der Tag“ am 18. Mai während einer Aktion gegen die Raffinerie Schwedt im Mai in Brandenburg das Redaktionsequipment mit Laptop und Handy abgenommen. Der Journalist Danni Pilger, der regelmäßig über die Aktionen von Klimaaktivisten unter anderem auf Twitter berichtet, wurde im April in Frankfurt am Rande einer solchen Aktion für zweieinhalb Tage in Polizeigewahrsam genommen. Es gibt zahlreiche weitere Beispiele.

Einen frühen Höhepunkt im Jahr 2023 stellen die Vorgänge bei den Protestaktionen in Lützerath dar, als die Polizei das besetzte Dorf am Rande des Braunkohletagebaus geräumt hat. Dabei wurde gewaltsam nicht nur gegen Aktivisten und Demonstrierende vorgegangen, sondern auch gegen Medienschaffende, was RSF kritisierte, so wie viele andere Organisationen. Die dju in ver.di beobachtete schon im Vorfeld der Räumung immer wieder gewalttätige Angriffe auf Medienvertreter und eine Behinderung der Pressearbeit durch die Polizei und Sicherheitsunternehmen. Kritisiert wurde auch die Akkreditierungspraxis der Polizei. Ein Presseleitfaden der Polizei Aachen enthielt zahlreiche, nicht gerechtfertigte Einschränkungen von Pressearbeit.

Die Medienvielfalt in Deutschland war 2022 anders als in den vergangenen Jahren weniger davon bedroht, dass Tageszeitungen zusammengelegt oder geschlossen worden wären. Massive Auswirkungen hatten aber die Entscheidungen großer Verlagshäuser, Zeitschriften einzustellen, sowie Skandale im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR). rbb-Skandal – dieses Schlagwort prägte ab Sommer das Medienjahr 2022. Und es rückte Fehlverhalten auch in anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ins Blickfeld, insbesondere beim NDRund BR. Das erschütterte Vertrauen in den ÖRR, und das zögerliche Verhalten der Politik bei der Reformdebatte hat Auswirkungen auf die Rundfunkfreiheit.

Der neue bundesweite Medienstaatsvertrag (MStV), der am 1. Juli 2023 in Kraft treten soll, sollte ursprünglich eine Strukturreform der ÖRR beinhalten. Er nimmt nur am Rande Bezug auf die Skandale; nachjustiert wurde durch die Einführung einheitlicher Compliance-Regelungen für ARD, ZDF und DLR. Gestärkt werden auch die Aufsichtsgremien, doch Diversität ist dort kaum verwirklicht: Vertreter der Zivilgesellschaft sind unterrepräsentiert, Publikumsvertreter weiterhin nicht vorgesehen. Mehrere Ministerpräsidenten sowie Dutzende Staatssekretäre und Minister sitzen persönlich in den Rundfunkgremien.

Seit Anfang 2023 kündigten die Konzerne Bertelsmann, Springer und Burda massive Stellenkürzungen sowie Einstellung und Verkauf von Magazinen an. Im Februar verkündete Bertelsmann-Chef Thomas Rabe das Aus für seinen Hamburger Verlag Gruner & Jahr und für mehr als  20 Zeitschriften. Sie sollen entweder eingestellt oder verkauft, 700 Stellen sollen abgebaut werden. Wenig später erklärte Springer SE, dass der Konzern in den kommenden drei Jahren 100 Millionen Euro mehr erwirtschaften will – vor allem durch Sparmaßnahmen in den Printredaktionen von BILD und WELT. 

Insgesamt leidet die Presse unter massiven Kostensteigerungen: Die Papierpreise haben sich verdoppelt, auch Druckfarben und -platten sind massiv teurer geworden. Der gestiegene Mindestlohn gilt auch für das Zustellpersonal. Die Funke Mediengruppe hat im März 2023 deshalb die Zustellung ihrer Ostthüringer Zeitung in ländlichen Regionen eingestellt, in denen der weite Weg von Briefkasten zu Briefkasten diese unrentabel macht. Die Leserschaft wird dort auf digitale Angebote bei reduziertem Preis umgestellt, ihr werden dafür Schulungen angeboten. 

Die Werbeeinnahmen sind weiter rückläufig. Zwar sieht der Koalitionsvertrag eine finanzielle Unterstützung der Presse vor, aber bisher wird über die konkrete Ausgestaltung noch nicht einmal diskutiert. Angesichts der Krise der Printzeitung und der Gefahr einer schrumpfenden Medienvielfalt wird seit Jahren die steuerliche Förderung von gemeinnützigem Journalismus gefordert. Diese einzuführen, ist ein noch uneingelöstes Versprechen im Koalitionsvertrag. 

 

Tageszeitungen kämpfen ums Überleben: Zahlen 2018 und Zukunftspläne

Unverändert schwierig war die Lage der Printmedien, hier besonders der Tageszeitungen, auch im Jahr 2018. Laut Meedia, einem Unternehmen der Handelsblatt Media Group, gab es bei den großen Tageszeitungen eine einzige, der es gelang, ihren Verkauf im Vergleich zu 2017 zu steigern: Den Tagesspiegel Berlin. Eine Liste der Veränderungen der 82 größten Regionalzeitungen hat Meedia hier veröffentlicht. Betrachtet werden die Ergebnisse von Abo- plus Einzelverkauf. Alle Verlage erlitten deutliche Umsatzeinbrüche. Entsprechend viel Vernebelungstaktik gibt es bei den Verlegern, wenn es darum geht, die Reichweite ihrer Medien darzustellen: Man spricht möglichst nur von Lesern – gemeint sind 2,7 mal die verkaufte Gesamtauflage. Dabei rechnen sich die Verleger ihre Gesamtauflage wesentlich höher als andere Unternehmen, die statistische Grundlagen der Mediennutzung zusammenstellen.

Bisher keinen frei zugänglichen Überblick gibt es über den Erfolg der Versuche, einzelne Artikel nur hinter einer Bezahlschranke zur Verfügung zu stellen, den sogenannten Paid Content. Statista vermeldet, dass laut Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger 214 Zeitungen  aktuell eine Paywall im Einsatz haben. Davon setzen 150 auf ein Freemium Modell. Dabei bleibt ein Teil der Artikel kostenfrei, während der Rest des Online-Angebotes nur nach Erwerb eines Tagespasses oder Abos zugänglich wird. 37 Blätter setzen auf das so genannte Metered Model. Ein Beispiel hierfür ist die Welt, bei der Leser monatlich freien Zugang zu maximal 20 Artikel haben. Ist dieses Kontingent erschöpft, müssen sie bis zum nächsten Monat warten oder ein Abo abschließen. Schließlich gibt es noch die harte Bezahlschranke, bei der das komplette Online-Angebot kostenpflichtig wird. Für dieses Modell haben sich 19 Zeitungen entschieden. Diese Liste zeigt auf, welche Modelle die jeweiligen Zeitungen nutzen.

Der Bund Deutscher Zeitungsverleger BDZV zieht es vor, den öffentlichen Schwerpunkt bei der digitalen Nutzung seiner Angebote in Form von E-Papern zu setzen. Hier verzeichnen die Verlage deutliche Erfolge.

Im 4. Quartal 2018 meldeten insgesamt 247 Zeitungen (3/2017: 246 Zeitungen) ihre E-Paper-Auflagen an die IVW. Den weitaus größten Anteil an der E-Paper-Auflage verbuchen die Tageszeitungen mit täglich 1,21 Millionen Verkäufen. Davon entfallen 916.338 Exemplare auf die lokalen und regionalen Abonnementzeitungen, ein Anstieg um 19 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. 206.852 digitale Zeitungsexemplare verkaufen die überregionalen Zeitungen täglich; knapp 89.000 die Kaufzeitungen. Mit rund 180.000 Verkäufen folgen die Sonntagszeitungen und Wochenzeitungen (142.073). Die Wochenzeitung „Die Zeit“ hat mit 104.869 verkauften E-Paper pro Ausgabe laut BDZV die höchste digitale Auflage aller Zeitungen.

Von den 1.533.995 pro Erscheinungstag verkauften E-Paper-Exemplaren werden mehr als 800.000 im regelmäßigen Abonnement bezogen. Damit wächst die abonnierte Auflage um 19,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal und liegt bei 52 Prozent.

„Bereits 12,6 Millionen Internetnutzer lesen die digitale Zeitung sogar täglich. Nimmt man die durchschnittlichen Monatswerte, verzeichnen die Zeitungen 44,4 Millionen Nutzer ihrer digitalen Angebote im Web. Das sind 64 Prozent der deutschsprachigen Bevölkerung ab 16 Jahren. Fast zwei Dritttel nutzen also regelmäßig Websites und Apps der Zeitungen,“ rechnet der Verlegerverband seinen digitalen Erfolg groß. Diese Zahlen dokumentiere eine aktuelle Auswertung der ZMG Zeitungsmarktforschung Gesellschaft; ein Unternehmen, das dem BDZV gehört. Die Studie basiere auf den Zahlen der Arbeitsgemeinschaft Online Forschung (AGOF digital facts 2018-4).

Die verkaufte Auflage aller Tageszeitungen in Deutschland lag Ende 2018 bei 17.277.687, vermeldet der BDZV. 12.672.998 davon wurden im Abonnement verkauft. Aus der verkauften Auflage von rund 17,3 Millionen Stück errechnet der Verband eine Reichweite von 89 Prozent in der bundesdeutschen Bevölkerung über 14 Jahre. (62,7 von 70,5 Millionen Menschen). Eine Tageszeitung soll also im Durchschnitt von 2,7 Menschen gelesen werden. 75 Prozent der Leser teilen ihre Zeitung, davon wieder 52 Prozent innerhalb des eigenen Haushaltes.

Nicht weiter aufgeschlüsselt wird in der Statistik der Verlage der Unterschied zwischen Einzel- und sonstigem Verkauf.

Die IVW ist die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V. in Berlin. Sie ist eine staatlich unabhängige, nicht kommerzielle und neutrale Prüfinstitution für den deutschen Werbeträgermarkt und gibt detaillierte Aufstellungen der Entwicklung aller Printmedien in Deutschland heraus, die hier abgerufen werden können.

„Das Internet ist ihre erste Informationsquelle: 73 Prozent der 18- bis 29-Jährigen bzw. 68 Prozent der 30- bis 49-jährigen beziehen Nachrichten am ehesten über Online-Medien. Trotz dieser hohen Affinität zu Internet-Angeboten ist es jungen Zielgruppen nicht gleichgültig, aus welchen Quellen die Nachrichten stammen. Mediennutzer unter 30 steuern nicht etwa Social Media-Dienste wie Twitter oder Facebook als bevorzugte Nachrichtenquelle an, sondern die Online-Angebote von etablierten Printmarken,“ erklärt der BDZV. Das zeige eine Studie des amerikanischen Marktforschungs-instituts Pew Research Center, für die 16.114 Erwachsene in acht westeuropäischen Ländern befragt wurden.

Der Zugewinn durch die digitale Zeitungsnutzung sei bei den jungen Lesern unter 30 Jahren am größten.  88,7 Prozent der 14- bis 29-Jährigen nutzen regelmäßig die gedruckten und digitalen Zeitungsangebote. Das sind 7,9 Millionen Nutzer mehr gegenüber der reinen Printreichweite. Bei den 30- bis 49-Jährigen liegt die Zeitungsnutzung auf ähnlich hohem Niveau (91,5 Prozent). Auch wer 50 Jahre und älter sei, greife regelmäßig zur Zeitung. Die Netto-Reichweite aus Print und Digital liege bei dieser Altersgruppe bei 87,6 Prozent.

Unterschiede gebe es nur im bevorzugten Kanal: Während die Jüngeren am liebsten über Rechner oder Smartphone auf die Zeitungsangebote zugreifen, sei die gedruckte Ausgabe nach wie vor der Favorit bei den über 50-Jährigen. 33,9 Prozent der 14- bis 29-Jährigen und 53,8 Prozent der 30- bis 49-Jährigen lesen laut BDZV regelmäßig eine gedruckte Zeitung. Ausgewiesene Print-Liebhaber seien die reiferen Leser ab 50 Jahren. In dieser Altersgruppe erziele die gedruckte Zeitung eine Reichweite von 74,8 Prozent (ma 2018 Presse II).  

Niedriger als beim Verband der Zeitungsverleger BDZV sieht Statista die verkaufte Auflage der Tageszeitungen in 2018:

Rund 44,6 Millionen Deutsche lesen laut VuMa mehrmals wöchentlich in einer Zeitung. Die Verkaufszahlen in Deutschland sind rückläufig. Wurden 2006 im Durchschnitt jeden Tag rund 21 Millionen Zeitungen verkauft, lag die verkaufte Auflage der Tageszeitungen im Jahr 2018 nur noch bei 14,1 Millionen Exemplaren. Mit den Auflagen sinken auch die Gesamteinnahmen der Zeitungen, im Jahr 2017 lagen sie bei rund 7,41 Milliarden Euro. Gegenüber dem Vorjahr war das ein Rückgang von zwei Prozent. Vor allem die Werbeumsätze der Zeitungen sind demnach in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Hoffnung mache den Zeitungsverlegern hingegen die wachsenden Auflagen der E-Paper-Ausgaben und die zunehmende Verbreitung von Paid-Content-Modellen bei den Zeitungsportalen in Deutschland. 145 Zeitungen mit Paid-Content-Modell bieten das sogenannte Freemium-Modell an, bei dem die Redaktion darüber entscheide, welche Artikel kostenlos bzw. kostenpflichtig online gelesen werden können.

Die auflagenstärksten Zeitungen hierzulande sind laut Statista die Bild-Zeitung, die Süddeutsche Zeitung und die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). Die verkaufte Auflage der Frankfurter Allgemeinen Zeitung lag in diesem Zeitraum demnach bei mehr als 235.000 Exemplaren. Am höchsten war mit deutlichem Abstand die verkaufte Auflage der Bild-Zeitung (inkl. B.Z. und Fußball Bild).

1954 so Statista, wurden insgesamt 225 Tageszeitungen (publizistische Einheiten) in Deutschland herausgegeben. 64 Jahre später wurden laut BDZV nur noch 114 Tageszeitungen veröffentlicht. Im Jahr 1991 hatten die Tageszeitungen eine tägliche Auflage von rund 27,3 Millionen Exemplaren. 27 Jahre später lag die verkaufte Auflage bei rund 14,1 Millionen Exemplaren. Die E-Paper-Auflage der Süddeutschen Zeitung lag laut Statista im 4. Quartal 2018 bei mehr als 69.000 Exemplaren. Auf dem zweiten Platz folgt laut IVW-Auflagenliste die Bild/ B.Z. Deutschland (inkl. Fussballbild). Das Handelsblatt lag mit mehr als 56.500 E-Papers auf Rang drei.

Künstliche Intelligenz (KI) ist für die deutschen Zeitungsverlage von wachsender Bedeutung. 74 Prozent der Unternehmen halten den Einsatz entsprechender Verfahren für „relevant bis sehr relevant“, bei den großen Verlagshäusern sind es sogar 96 Prozent. Insbesondere in marktnahen Bereichen wie etwa dem Einsatz von Roboterjournalismus in der Sport-, Wetter- und Börsenberichterstattung oder dem vorbeugenden Kündiger-Management sollen entsprechende Anwendungen stark ausgebaut werden. Dies ist eines der wesentlichen Ergebnisse der repräsentativen Studie „Trends der Zeitungsbranche 2019“, die der BDZV am 30. Januar 2019 in Berlin vorstellte. 72 Verleger und Geschäftsführer hatten daran teilgenommen.  Die Studie identifizierte drei TOP-Trends:

  1. Künstliche Intelligenz: Viele Verlage nutzen bereits die KI-Potenziale.
  2. Innovative Angebots- und Preismodelle: Eine flexible Angebots- und Preisgestaltung wird in den Verlagen als Chance genutzt.
  3. Logistik als Wachstumstreiber: Die Verlage setzen mit neuen Technologien auf neue Geschäftsmodelle

Aktuell genutzt werden KI-Anwendungen im Werbemarkt (16 Prozent) und der Redaktion (19 Prozent). Doch zeigten die Planungen für die nächsten drei Jahre, dass nicht nur hier Zuwächse auf 69 Prozent beziehungsweise 64 Prozent erwartet werden,  sondern dass auch der Lesermarkt (64 Prozent), Logistik (43 Prozent) und Controlling (33 Prozent) mit Hilfe von KI optimiert werden sollen. Die Verlage rechnen weiterhin mit einem starken Wachstum der E-Paper-Auflagen und auch mit zunehmenden Werbeerlösen aus dem digitalen Geschäft, zugleich aber mit Verlusten am Vertriebs- und Werbemarkt bei den gedruckten Zeitungen.  Im „Wachtumstreiber Logistik“
plant man den Einsatz innovativer Technologien mit digitalen Zusteller-Infosystemen und  elektrisch betriebenen Zustell-Fahrzeugen ebenso wie neue Arbeitsmodelle jenseits der auf wenige Stunden befristeten Zeitungszustellung am frühen Morgen.

79 Prozent der Verlage geben außerdem an, eine Angebots- und Preisdifferenzierung bereits einzusetzen oder zu planen. „Im Fokus stehen besonders Bundle-Angebote aus Print und Digital sowie neue digitale Angebotsformen.

Ein Dauerproblem und eine existenzielle Belastung bleibt für alle Verlage, besonders aber die Tageszeitungen, das Problem der Kosten von Druck und Zustellung, sowie der zeitliche Nachteil gegenüber den digitalen Medien. Ein besonderer Dorn im Auge sind den Verlagen ARD und ZDF. Die öffentlichen Rundfunkanstalten finanzieren sich komplett aus Zwangsbeiträgen und tragen nicht die Last teurer Druckhäuser und Vertriebsnetze. Zudem drängen die digitalen Medien immer mehr in die eigentliche Domäne der Verlage: Ausführliche Hintergrund-Informationen und das Lokale. Suchmaschinen wie Google verlinken die redaktionellen Inhalte der Verlage, haben dadurch ein hoch kompetentes Angebot, beteiligen die Verlage aber nicht an den Erlösen, die sie damit erwirtschaften. Versuche, Google zu zwingen, Lizenzgebüren für das Verwenden der Links zu zahlen, hatten bisher nicht den gewünschten Erfolg. Inzwischen fordert BDZV-Präsident Dr. Mathias Döpfner ein europäisches Leistungsschutzrecht, das den Verlagen einen dauerhaften Zugang zu den Geld-Töpfen gewährleisten soll.

Siehe auch: Niedergang der Printmedien und die dortigen Links

Der Medien-Supergau heißt Claas Relotius

Ehrenkodex des Deutschen Presserates

Eine gute Geschichte ist eine gute Geschichte, das wird immer so sein

Ehrenkodex des Deutschen Presserates

Rangliste der Pressefreiheit 2018

Der Abend: Konzept einer digitalen Tageszeitung

FDT: Macht es nochmal, Leute, aber macht es nicht genauso

Update: Funke-Gruppe will bei Tageszeitungen kräftig sparen

Update: Reform des Urheberrechts: EU einigt sich auf Leistungsschutzrecht

Update: Plattform für Nachrichten: Apple schreckt die Zeitungsverlage auf

Update: Digital Natives zahlen am häufigsten für journalistischen Content

Update: Mediengruppe DuMont will all ihre Tageszeitungen verkaufen

Update: RHEINPFALZ: Der größte Umbruch seit über 40 Jahren

Update: „DuMont hat den Trend verschlafen“

Update: Studie: Vertrauen in die Medien hängt von Thema ab

Update: „Wenn Zeitungen eingehen, sinkt die Wahlbeteiligung“

Update: Hoch verschuldete Funke-Mediengruppe will DuMont-Zeitungen kaufen

Update: Warren Buffet: Zeitungs- und Printmedien werden größtenteils aussterben

Update: Wir brauchen gute Manager an der Spitze von Redaktionen

Update: US-Investor Warren Buffet verkauft sein Zeitungsgeschäft

Update: Kahlschlag: Rhein-Zeitung reduziert Lokalredaktionen auf drei

Holtzbrinck: Die „Zeit“ finanziert den Tagesspiegel und die Handelsblatt-Gruppe

Der Medien-Supergau heißt Claas Relotius: Lügenbaron beim Spiegel

„Der Spiegel bittet jeden und jede, der oder die mit falschen Zitaten, erfundenen Details ihres Lebens, in erdachten Szenen, an fiktiven Orten oder sonst in falschen Zusammenhängen in Artikeln von Claas Relotius im Spiegel aufgetaucht sein mögen, um Entschuldigung. Das Haus entschuldigt sich auch bei seinen Leserinnen und Lesern, bei allen geschätzten Kolleginnen und Kollegen in der Branche, bei den Preiskomitees und -jurys, den Journalistenschulen, bei der Familie Rudolf Augsteins, bei Geschäftspartnern und Kunden. Der Spiegel wird eine Kommission berufen, der auch Externe angehören werden, um die Vorgänge aufzuklären und um Wiederholungsfälle zu vermeiden.“

Bittere Zeilen des Spiegel-Chefredakteurs Ullrich Fichtner, die ahnen lassen, was für ein Super-Gau das Nachrichtenmagazin selbst, die ganze Medienwelt und einen Jungmann von 33 Jahren getroffen hat, der am Mittwoch vom Olymp des Journalismus öffentlich in die Gosse verbannt wurde. Claas Relotius, vielfach preisgekrönter Reporter des Spiegels, musste eingestehen, dass gerade die besten seiner Reportagen mehr Fantasie als Realität waren, dass er selbst ein krankhafter Lügner ist.

Erst gut zwei Wochen zuvor, am 3. Dezember, wurde der Journalist erneut ausgezeichnet: Mit dem Reporterpreis 2018. Die Jury, wie vor ihr andere, zeigte sich begeistert von einem Artikel „beispielloser Leichtigkeit, Dichte und Relevanz, der nie offenlässt, auf welchen Quellen er basiert.“ Besonders letzteres liest sich heute wie ein böser Scherz.

In der Tat faszinieren die Texte des jungen Profis: „… Sie setzt sich auf einen Platz vorn rechts, auf langen Busfahrten, sagt sie, werde ihr oft übel.“ Oder: „Gladdis holt tief Luft, sie presst ihre Fäuste auf ihrem Schoß gegeneinander, so fest, dass ihre Fingerknochen weiß hervortreten.“ Oder: „Sie trägt eine Bluse und eine Halskette mit einem Kreuz, sie blättert in ihrer Bibel. Sie hat so oft darin gelesen, dass sich der Umschlag gegilbt und die Seiten gewellt haben. Sie schlägt das 3. Buch Mose auf, Kapitel 24, dort steht: ‚Wer irgendeinen Menschen erschlägt, der soll des Todes sterben.'“

Diese Zitate aus Relotius-Geschichten erwähnt Ullrich Fichtner, der die ganze Dokumentation „eine Rekonstruktion in eigener Sache“ nennt. Schonungslos zählt der Chefredakteur 55 Artikel auf, die Relotius allein oder als Co-Autor geschrieben hat. 14 von ihnen – soviel war zum Zeitpunkt der Drucklegung bekannt – sind in weiten Teilen frei erfunden, die meisten in Bereichen, die nur schwer über prüfbar sind. Der Spiegel unterhält eine Abteilung „Dokumentation“, die Angaben der Autoren unabhängig nachprüft. Aber wie überprüft man, was im CD-Player während einer OP lief? Welche Bücher jemand liest, was eine Person getragen oder was sie im persönlichen, vertraulichen Gespräch gesagt hat? Man müsste hunderte von Telefonaten führen und würde immer noch nicht alles wissen; Telefonate, an die ein Unternehmen, das seinen Redakteuren traut, mangels Verdacht aber gar nicht denken würde.

Vertrauen – ein Stichwort, das sich durch die gesamte Affaire zieht. Claas Relotius ist langsam in die Redaktion hineingewachsen; zunächst als freier Mitarbeiter, dann mit festem Honorar. Zuvor hatte er als freier Journalist für andere, namhafte Blätter in Deutschland geschrieben. Er trat freundlich und bescheiden, zu Beginn wohl manchmal fast unbeholfen auf. Dazu sein Aussehen: Hochgewachsen, schlank, nordischer Typ mit hoher Stirn, blonden Haaren, blauen Augen und einem gewinnenden Lächeln. Kurz: Man vertraute ihm und schätzte die durchgängig „gute Ware“, die verlässlich von ihm zu erwarten war.

Dafür hatte der junge Mann beim Spiegel einen Traum-Job: Neben Zeiten ganz normaler Redaktionsarbeit reiste er immer wieder in ferne Länder, ausgestattet mit viel Zeit und Freiraum, um dort eigenem Gutdünken Themen aufzutun oder nachzugehen, die dann in langen, schönen Reportagen ihren Niederschlag fanden.

„Immer wieder arbeitet Relotius in seinen Texten mit Musik und Musikzitaten, das zieht sich durch, und die zugehörigen Szenen sind oft mit faszinierender Perfektion gestaltet,“ schreibt Ullrich Fichtner. “ Es stehen dann Sträflinge in Waschräumen und beginnen unvermittelt, Popsongs anzustimmen, oder ein verlorenes Kind geht eine dunkle Straße entlang mit einem traurigen Lied auf den Lippen. Die Musik erweitert den Assoziationsraum der Geschichten, sie werden überwältigend sinnlich an diesen Stellen, sie geben der Fantasie der Leserschaft Futter. Das Schreiben fühlt sich dann filmisch an, es beginnt ein „Kino im Kopf“, und diese Formulierung gehört nicht zufällig zu den stehenden Redewendungen bei Preisverleihungen an Journalisten.“ Relatios wusste dieses Talent auch als Trainer in Geld umzuwandeln: „Bis heute erzählte ich überall stolz, dass ich bei Claas Relatios das Schreiben von Reportagen gelernt habe,“ twitterte ein trauriger User.

Noch lange hätte das alles so weiter gehen können, wäre da nicht der Co-Autor Juan Moreno gewesen, mit dem zusammen die Geschichte „Jaegers Grenze“ entstand, in der es um die US-Grenze zu Mexiko geht. Moreno, der seit 2007 für den Spiegel in der ganzen Welt unterwegs ist, war entsetzt von den Fantasiekonstrukten Relatius‘ und machte die Spiegel-Redaktion auf Unwahrheiten aufmerksam. Mehrere Wochen und aufwändige Recherchen auf eigene Kosten brauchte Moreno, bis er beim Spiegel endlich durchdrang: „Er (Relotius) verteidigt sich auf ebenso brillante wie verschlagene Weise. So eloquent antwortet er auf die Vorwürfe, und er gibt auf so perfekte Weise auch Imperfektionen in seiner Arbeit zu, dass plötzlich Moreno wieder wie ein Stänkerer aussieht,“ beschreibt Ullrich Fichtner die Schwierigkeiten, denen Juan Moreno ausgesetzt war. Schließlich gelang es ihm durch persönliches Befragen der angeblich von Relotius Interviewten und Dokumentation der Befragung per Video, das Lügengebäude nachzuweisen. Damit konfrontiert, gestand Claas Relotius am Donnerstag schließlich viele weitere Fäschungen. Am Sonntag räumte er seinen Schreibtisch aus, seit gestern ist seine Spiegel-Karriere für ihn selbst Geschichte.

Nicht so für das Nachrichtenmagazin, das sich den Worten seines Gründers Rudolf Augstein verpflichtet fühlt: „Sagen was ist“. „Sagen, was ist, das heißt in den Worten des Statuts von 1949: ‚Alle im Spiegel verarbeiteten und verzeichneten Nachrichten, Informationen, Tatsachen müssen unbedingt zutreffen [……] Berichtigungen kann sich der Spiegel nicht erlauben.‘ Das gilt. Es ist Verpflichtung. Wort für Wort“, schreibt Ullrich Fichtner. “ Dass es Relotius gelingen konnte, jahrelang durch die Maschen der Qualitätssicherung zu schlüpfen, die der Spiegel in Jahrzehnten geknüpft hat, tut besonders weh, und es stellt Fragen an die interne Organisation, die unverzüglich anzugehen sind. Nicht verhindert zu haben, dass die seit 1949 im Spiegel-Statut verbrieften Werte des Hauses in derart flagranter Weise verletzt werden, verursacht einen stechenden Schmerz, und das ist nicht nur hingesagt.“

Nun wird eine Kommission eingesetzt, die alles prüfen soll, was der Lügenbaron je geschrieben hat. Leser und Ex-Informanten, die zur Aufklärung beitragen können, sind gebeten, sich zu melden.

Die Enthüllungen verursachten den ganzen Tag über einen Sturm in den Medien und auch im Netz. Als erstes wurde dem jungen Autor noch gestern der Peter Scholl-Latour-Preis entzogen, der ihm dieses Jahr für seine in Teilen gefälschte Reportage „Löwenjungen“ verliehen wurde. Sein twitter-account verschwand von der Bildfläche, ein neuer Account unter gleichem Namen wurde eröffnet und wettert gegen seine öffentliche Verurteilung.

Das Unternehmen Reemtsma twitterte: “ Respekt für die ehrliche Aufarbeitung und den Umgang des @DerSPIEGEL & seiner Chefredaktion mit dem Fall #Relotius. 2017 war Claas Relotius Preisträger des Reemtsma Liberty Award. Wir sind betroffen, vor allem aber sehr nachdenklich.“

Betroffenheit vieler User, aber auch hämische Schadenfreude so manchen Lesers über die „Lügenpresse“, beherrschten die Reaktionen. Alle anderen Medien, für die der junge Mann in den letzten zehn Jahren geschrieben hat, sind hektisch damit beschäftigt, seine Artikel aufzulisten und deren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Der Schaden, den Claas Relotius angerichtet hat, wird noch Jahre in Erinnerung bleiben.

In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Fälle von Journalisten, die Geschichten oder Interviews erfunden oder aus bestehenden Texten neu zusammengesetzt haben. Einer der prominentesten Fälle ist der des Schweizer Journalisten Tom Kummer, der Interviews für das SZ Magazin mit Hollywood-Stars gefälscht hatte. Zehn Jahre später ereilte das inzwischen eingestellte Jugendmagazin Neon von Gruner + Jahr das gleiche Schicksal: Autor Ingo Mocek hatte ebenfalls Interviews mit US-Prominenten erfunden. Aber Klatschgeschichten zu erfinden ist nochmal etwas anderes, als politische Themen der Zeitgeschichte nach Belieben umzuschreiben. Hier geht es an das Grundvertrauen der Leser in die Medien, zerstört ein einzelner Mann die seriöse Arbeit von Tausenden. Was kann man nun glauben – und was nicht?

Eines sollte man bei allem Misstrauen nicht vergessen: Es war auch ein Journalist, der das ganze Lügengebäude aufgedeckt hat. Der sich nicht abhalten ließ, als man ihm nicht glaubte, der sein eigenes Geld eingesetzt hat, um die Wahrheit herauszufinden. Und als die Wahrheit einmal klar war, hat sich das Nachrichtenmagazin selbst so schonungslos wie irgend denkbar selbst angeklagt und schuldig bekannt. Das sollte Hoffnung geben: Es gibt eine journalistische Ehre und Menschen, die sich an ein darauf beruhendes Regelwerk halten. Sie sind die Mehrheit – auch, und vielleicht sogar weil man wenig von ihnen hört. Sie sind zu beschäftigt damit, zu „sagen, was ist.“ Und leider ist nicht alles, was ist, aus dem Stoff, den man für Journalistenpreise liefern muss.

Was sagt nun der junge Karrierist selbst zu seinen Taten? Ullrich Fichtner hat ihn danach gefragt. „Ich neige dazu“, sagt er, „die Kontrolle haben zu wollen. Und ich habe diesen Drang, diesen Trieb, es irgendwie zu schaffen. Man schafft es natürlich nicht. Man schafft eine Fälschung.“ Wenn die Recherche gut laufe, wenn er interessante Leute finde, arbeite er wie ein „normaler“ Journalist, dann verändere er auch sein Material nicht, poliere nichts. Wenn es aber hake, sagt Relotius, wenn er nicht weiterkomme, wenn er nicht zu einer Geschichte finde, dann beginne er zu fälschen. Dann schreibe er gefälschte Sätze hin und lasse sie stehen, und er finde sie teilweise selbst so dreist, so lächerlich, dass er während des Schreibens zu sich sage: „Come on! Im Ernst jetzt? Damit kommst du niemals durch!“

Machte ihm in den vergangenen Jahren das Fälschen auch Spaß? Freut er sich an einem gelungenen Einstieg, einer schönen Szene, einem Detail, wenn alles gut erfunden ist? Über solche Fragen schüttelte Relotius am vergangenen Donnerstag den Kopf. Er sagt, dass es ihn sogar ekele vor sich selbst, wenn er fälsche. Dass es ihm leid tue, alles, dass er sich zutiefst schäme. Dass ihm nun erst bewusst werde, was er seiner Umgebung angetan habe. Mit ihm stimme etwas nicht, sagt Claas Relotius, daran müsse er nun arbeiten. „Ich bin krank, und ich muss mir jetzt helfen lassen.“

Nur wenige der zahlreichen Kommentatoren in den sozialen Medien haben über diesen Aspekt nachgedacht. Einen Tweet habe ich gefunden, in dem es heißt: „Tom Relatius tut mir auch leid. Ich hoffe, er hat ein Umfeld, das ihn jetzt auffängt.“

Siehe auch: Krankhaftes Lügen: Ursache und Symptome

Update: Relotius gibt verbleibende Journalistenpreise zurück

Update: Fühlen was sein könnte

Update: Juan Moreno darüber, wie er den Betrug aufdeckte

Update: „Wir werden den Fall in Demut aufarbeiten

Update: USA fordern Aufklärung im Spiegel-Betrugsfall

Update: Spiegel antwortet

Update: „Sagen was ist“ – Story vs Wirklichkeit

date: Neuer CR: „Wir haben uns zu sehr einseifen lassen“

Update: Relotius hat auch noch Spenden veruntreut

Update: Journalisten auf Twitter und Facebook: Warum Mathias Döpfner totale Enthaltsamkeit empfiehlt

Update: Michael Bröcker nennt 5 Vorsätze für besseren Journalismus

Update: „Erfindungen sind nicht zu rechtfertigen!“

Update: FAZ-Nicht-Recherche „Das dunkle Netzwerk und der kluge Kopf dahinter“...

Update: Wie ein Reporter den Spiegel rettete