Schlagwort: Transparenz

Manifest für einen neuen Rundfunk mit Teilhabe der Beitragszahler

„Nutzen Sie noch die öffentlich-rechtlichen Medien? 

Falls ja: Löst das bei Ihnen wachsende Unzufriedenheit aus? 

Dann sind Sie damit nicht allein!

Auch wir, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ARD, ZDF und Deutschlandradio, vermissen Meinungsvielfalt in der Berichterstattung. Auch wir zweifeln angesichts publik gewordener Skandale an den bestehenden Strukturen der öffentlich-rechtlichen Medien. Doch wir schätzen das Prinzip eines beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks als wichtige Säule von Demokratie und Kultur. Wir sind von seinen Grundsätzen und dem Programmauftrag überzeugt. Beides sehen wir allerdings in Gefahr.“

So werben Medienmacher und Unterstützer der öffentlich-rechtlichen Programme für ein Manifest, das an Deutlichkeit nicht mehr zu überbieten ist. Um damit Erfolg zu haben, ist es mit einer Petition verbunden, die 50 000 Stimmen erreichen muss. Unterzeichner sind also jederzeit willkommen. Es geht um nichts weniger als die Erneuerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Um die Einbeziehung derer, die diesen Rundfunk mit ihren Gebühren finanzieren. Und um das Entfernen des stetig zunehmenden Einflusses der Politik. In Zeiten, in denen man kaum noch unterscheiden kann, was fake news und was echte Nachrichten sind, wird diese Erneuerung jeden Tag wichtiger. Es muss Nachrichtenquellen geben, bei denen man sich in alle Richtungen informieren kann, die nicht von Werbetreibenden, und auch nicht von Politikern manipuliert werden.

Ein kleines Beispiel, warum das so wichtig ist: Israel will den arabischen Sender Al Jazeera abschalten, weil es sich um ein „Hetzblatt gegen Israel und zugunsten der Hamas“ handele. Die Bundesregierung zeigt sich „äußerst besorgt“ über die Beschneidung der Meinungsfreiheit. Aber: In Deutschland wurden russische Sender wie Russia today abgeschaltet, weil sie nach Ansicht der Bundesregierung fake news verbreiten und versuchen, die Bundesbürger im Sinne Russlands zu manipulieren. In der Ukraine wurde unter Präsident Selensky und Kriegsbedingungen 2023 ein neues Mediengesetz verabschiedet, das der ukrainischen Regierung volle Kontrolle über sämtliche Medien des Landes bis hin zu Bloggern gibt – alle können nach Bedarf zensiert werden. Bei den US-Medien sorgte das für größte Besorgnis und Aufrufe an Selensky, dies nicht zu tun – in Deutschland wurde gar nicht erst über das Gesetz berichtet.

Besonders auffällig wurde der Einfluss der Bundespolitik auf die Medien während Corona. Auch die öffentlich-rechtlichen Sender plusterten sich in Empörung der „Gerechten“ gegen jede Stimme auf, die sich gegen die restriktiven Maßnahmen der Regierung zu stellen wagte – das ging bis hin zur Heute-Show, die sich eigentlich der Satire verschrieben hat. Wer es wagte, sich öffentlich gegen die Impfflicht zu stellen, wurde von den Medien ausgegrenzt und verurteilt. Über die Sorgen der Menschen bezüglich der Impfungen und möglicher Nebenwirkungen wurde, wenn überhaupt, abwertend berichtet. Impfschäden wurden lange völlig tot geschwiegen. Die öffentlich-rechtlichen Medien sind immer öfter Sprachrohr der Regierungspolitik, bezeichnen sich aber trotzdem als unabhängig.

Die oben genannte Petition richtet sich an ARD/ZDF/DLR Rundfunkräte und Intendanten, die Rundfunkkommission der Länder und den Deutschen Bundestag.

Die Rundfunkräte überwachen die Einhaltung des gesetzlichen Sendeauftrags und sollen im Sinne des vom Gesetzgeber erdachten Vielfaltssicherungskonzepts die Offenheit des Zugangs zum Programm der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten für verschiedene gesellschaftlich relevante Gruppen garantieren. Der Rundfunkrat bestimmt nicht die Programmplanung; diese ist Aufgabe des Intendanten, sondern berät ihn lediglich.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2014 ein Urteil zur Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesprochen. Das Gericht erließ dabei ein „Gebot der Vielfaltsicherung“ bei der Besetzung der Rundfunkräte. Der „Anteil der staatlichen und staatsnahen Mitglieder“ wurde ausdrücklich auf höchstens ein Drittel der gesetzlichen Mitglieder des jeweiligen Gremiums begrenzt, um die Staatsferne sicherzustellen.

Kritik wird beispielsweise daran geübt, dass zwar die Kirchen im Rundfunkrat vertreten sind, jedoch meistens keine Vertreter von anderen relevanten Religionsgemeinschaften, Atheisten und Agnostikern. Auch kann einem sich ändernden Bevölkerungsquerschnitt nur durch einen neuen Staatsvertrag Rechnung getragen werden. Ein weiterer Kritikpunkt des Gerichtes ist, dass die Beitragszahler bei der Zusammensetzung des Rates keinerlei Mitsprache- oder Wahlrecht haben.

In einer Studie des Netzwerkes Neue Deutsche Medienmacher*innen untersuchte Fabian Goldmann alle 542 Mitglieder der Rundfunkräte (ARD-Anstalten, Deutschlandradio, Deutsche Welle und ZDF). Er kommt zu dem Ergebnis, dass weder die Räte ihrem Anspruch, die Vielfalt der Gesellschaft zu repräsentieren, gerecht werden, noch dass benachteiligte Gruppen ausreichend anzutreffen sind. Goldmann kommt zum Fazit, dass eine gerechtere Repräsentation am fehlenden politischen Willen scheitere. Zur Verbesserung schlägt er unter anderem rotierende Sitze, Losverfahren und regelmäßige Neubewerbungen für einige Plätze vor.

Beispiel ARD: Die Verwaltungsräte der ARD-Landesrundfunkanstalten werden ausschließlich oder überwiegend vom Rundfunkrat gewählt. Die Aufgaben bestehen vor allem darin, den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss zu prüfen, den Dienstvertrag mit der Intendantin oder dem Intendanten abzuschließen und dessen bzw. deren Geschäftsführung zu überwachen. Gesetzliche Basis sind der ARD-Staatsvertrag (insb. §7 Abs. 2) und die ARD-Satzung (insb. §5a Abs. 1 und 2). Da Rundfunk Ländersache ist, orientieren sich die Gremien bei ihrer Arbeit jeweils an den für ihre Landesrundfunkanstalt geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Nun sollte man also meinen, durch die verschiedenen Kontrollgremien seien einem Missbrauch von Rundfunkgebühren genügend Sicherheitsriegel vorgeschoben. Aber dem ist nicht so.

2022 wurde öffentlich, welche komfortable Versorgung sich die Intendantin des rbb, Patricia Schlesinger, für die juristische Direktorin des Senders, Susann Lange, im Jahr 2020 unterschrieben hatte: Ihr Anstellungsvertrag sicherte dieser eine Grundvergütung von 195.000 Euro brutto jährlich, sowie eine „variable Vergütung“ von bis zu 8,33 Prozent, außerdem eine monatliche Aufwandsentschädigung von 250 Euro plus eine Kfz-Pauschale von 500 Euro. Dazu kam eine üppige, lebenslange Ruhestandsregelung: Sie errechnet sich aus einer vereinbarten Vergütung von 212.719 Euro (Grundvergütung plus variabler Anteil) jährlich. Der Vertrag der Juristischen Direktorin ist auf fünf Jahre befristet und endet Ende 2025.

Die Familie der Direktorin war im Vertrag gleich mit versorgt: Im Todesfall sichert dieser ein jährliches Witwengeld von 60 Prozent des Ruhegeldes zu, das an ihrem Todestag fällig werden würde. Waisen erhielten 20 Prozent davon und Halbwaisen 12 Prozent des Ruhegeldes. Darüber hinaus wurden auch andere Hinterbliebene mit einem sogenannten „Sterbegeld“ versorgt. Dazu zählen laut Vertrag nicht nur der Ehepartner oder die Ehepartnerin, sondern auch leibliche und angenommene Kinder, Verwandte der aufsteigenden Linie, Geschwister und Geschwisterkinder sowie Stiefkinder, die zum Zeitpunkt des Todes zur häuslichen Gemeinschaft der rbb-Juristin gehört haben…

Die Direktorin wurde vom Rundfunkrat auf Vorschlag der Intendantin gewählt. Ein Arbeitsvertrag wurde dem Rat nicht vorgelegt. Das Gehalt der Direktorin, die offenbar nicht die einzige beim rbb mit einem solchen Vertrag gewesen sein soll, war deutlich höher als beispielsweise das des Ministerpräsidenten. Nadia Pröpper-Schwirtzek, zertifizierte Compliance-Anwältin mit Spezialisierung auf Arbeitsrecht, hält die Vergütungs- und Versorgungsansprüche in den Verträgen für deutlich unangemessen, und deshalb in Teilen sittenwidrig.

Susann Lange wurde, genau wie Patricia Schlesinger, aus dem Amt entfernt. Der Intendantin selbst werden umstrittene Beraterverträge, Schlesingers Gehaltserhöhung auf 303.000 Euro, zusätzliche Boni, einen hochwertigen Dienstwagen (Wert: 145 000 €, mit Massagesitzen) samt zwei Chauffeuren , die Renovierung der Chefetage und Abendessen in ihrer Privatwohnung auf RBB-Kosten mit angeblich falschen Rechnungen vorgeworfen. Sie soll außerdem mehr als ein halbes Dutzend Urlaubsreisen auf Kosten des rbb gemacht haben, bei denen sie teilweise Familienangehörige begleiteten. Patricia Schlesinger klagte umgehend sowohl gegen ihre Entlassung, als auch um ein Ruhegeld von 18 400€ im Monat, das ihr laut Arbeitsvertrag lebenslang zusteht.

„Wie konnte Rundfunkrat und Verwaltungsrat entgehen, dass eine Frau an der Senderspitze die Bodenhaftung verloren hat, offenbar Regeln verletzte und womöglich Gesetze brach? Die Staatsanwaltschaft sieht bei Schlesinger, ihrem Ehemann und Ex-Verwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf mittlerweile einen Anfangsverdacht wegen Untreue und Vorteilsnahme“, schrieb im August 2022 der zur Springer-Presse gehörende Business-Insider, der den ganzen Skandal enthüllt hatte. Da gab es ein Boni-System, das Zusatzeinkommen garantierte, es gab geheime Absprache-Sitzungen vor den offiziellen Verwaltungsratstreffen, Wolf-Dieter Wolf hatte Schlesingers Ehemann Gerhard Spörl Honorare über rund 140 000 € verschafft, so die NZZ. Das komplette Gehalt der Intendantin wurde nie vorgelegt; auch die Wirtschaftsberichte des Senders blieben unter Verschluss. Obwohl hunderte von Seite stark, gab es für die Öffentlichkeit jährlich nur eine knappe Mitteilung über den jeweiligen Jahresverlust. Im Ranking der ARD-Sender belegt der rbb den letzten Platz.

Jörg Wagner vom rbb veröffentlichte im „Medienmagazin“ bei Radio Eins den kritischen Beitrag einer Journalistin über die ganze Affaire, der RBB-Finanzchef Claus Kerkhoff nicht gut aussehen ließ. Den Beitrag ließ der rbb, wie ebenfalls business Insider berichtete, nachträglich löschen, „weil er den Prozess der redaktionellen Abnahme nicht wie vorgeschrieben durchlaufen“ habe.

Vor dem Untersuchungsausschuss des Landes Brandenburg verweigerten alle drei Beteiligten die Aussage. Der rbb soll mittlerweile Forderungen in sechsstelliger Höhe gegen Schlesinger haben. Diese hat jetzt einen in monatlich fünfstelliger Höhe dotierten Beratervertrag. Laut Arbeitsvertrag beim rbb darf sie bis zu 90 Prozent ihres Ruhegehaltes ohne Anrechnung dazu verdienen. Der Sender prüft jetzt, ob das Ruhegeld wenigstens bis zum Beginn des offiziellen Rentenalters Schlesingers zurück gehalten werden kann.

„Wir sind Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der öffentlich-rechtlichen Medien aus verschiedenen Regionen des Landes. Wir arbeiten in unterschiedlichen Gewerken, Abteilungen und Redaktionen. Wir sind Programmmacher, Techniker, Sachbearbeiter, Kameraleute, Moderatoren, Sprecher sowie Musiker aus den Rundfunkorchestern und -chören. Uns eint der Wunsch nach Erneuerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks,“ heißt es im Vorwort zur anfangs genannten Petition.

„Auch wir, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ARD, ZDF und Deutschlandradio, vermissen Meinungsvielfalt in der Berichterstattung. Auch wir zweifeln angesichts publik gewordener Skandale an den bestehenden Strukturen der öffentlich-rechtlichen Medien. Doch wir schätzen das Prinzip eines beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks als wichtige Säule von Demokratie und Kultur. Wir sind von seinen Grundsätzen und dem Programmauftrag überzeugt. Beides sehen wir allerdings in Gefahr. Wir haben uns zusammengetan und ein Manifest für einen neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk entworfen. Damit wollen wir unsere Stimme und Expertise in die Debatte um dessen Zukunft einbringen: einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der sein Publikum ernst nimmt, der Debatten zulässt und ein breites Meinungsspektrum abbildet, ohne zu diffamieren.

Wir beobachten schwindendes Vertrauen der Menschen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Zweifel an der gebotenen Regierungsferne sind nicht zu überhören. Von vielen wird die immer größer werdende Lücke zwischen Programmauftrag und Umsetzung beklagt. Zugleich ist es immer wichtiger für den demokratisch-gesellschaftlichen Diskurs, vertrauenswürdige öffentlich-rechtliche Medien zu haben.

Wir fordern:

  • Rückkehr zu Programminhalten, die den im Medienstaatsvertrag festgelegten Grundsätzen wie Meinungsvielfalt, Pluralität und Ausgewogenheit entsprechen.
  • Teilhabe der Beitragszahlenden bei medienpolitischen, finanziellen und personellen Entscheidungen, beispielsweise durch einen Bürgerrat.
  • Ein Beteiligungsverfahren, durch das alle relevanten Verbände und Initiativen, die sich für Veränderungen in den öffentlich-rechtlichen Medien einsetzen, eingebunden werden. Eine Möglichkeit ist ein Medienkonvent.“
  • Meinungs- und Informationsvielfalt
  • Ausgewogenheit und Fairness
  • Transparenz und Unabhängigkeit
  • Förderung von Kultur und Bildung
  • Bürgerbeteiligung
  • beitragsfinanziert,

das sind die Punkte, die das Manifest fordert. Der Wortlaut ist absolut lesenswert, deshalb hier in ganzer Länge:

„Seit geraumer Zeit verzeichnen wir eine Eingrenzung des Debattenraums anstelle einer Erweiterung der Perspektive. Wir vermissen den Fokus auf unsere Kernaufgabe: Bürgern multiperspektivische Informationen anzubieten. Stattdessen verschwimmen Meinungsmache und Berichterstattung zusehends auf eine Art und Weise, die den Prinzipien eines seriösen Journalismus widerspricht. Nur sehr selten finden relevante inhaltliche Auseinandersetzungen mit konträren Meinungen statt. Stimmen, die einen – medial behaupteten – gesellschaftlichen Konsens hinterfragen, werden wahlweise ignoriert, lächerlich gemacht oder gar ausgegrenzt. Inflationär bedient man sich zu diesem Zwecke verschiedener „Kampfbegriffe“ wie „Querdenker“, „Schwurbler“, „Klima-Leugner“, „Putin-Versteher“, „Gesinnungspazifist“ und anderen, mit denen versucht wird, Minderheiten mit abweichender Meinung zu diffamieren und mundtot zu machen.

Das sorgfältige Überprüfen zweifelhafter Meldungen ist wichtig. Allerdings suggerieren sogenannte Faktenchecks oft durch ihre Machart, Überschrift und Formulierungen eine vermeintlich absolute Wahrheit, die selten existiert. Der freie gesellschaftliche Diskurs wird dadurch schmerzhaft beschnitten.

Innere und äußere Bedingungen führen dazu, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ihren journalistisch-ethischen Standards nicht mehr genügen können. Dazu zählen innerbetriebliche Praktiken wie die schon vor Dreh- bzw. Reportage-Beginn feststehende Kernaussage von Beiträgen, die Zentralisierung der Berichterstattung über sogenannte Newsrooms oder Newsdesks, zu großer Zeitdruck bei der Recherche, eine überwiegend an Einschaltquoten orientierte Programmgestaltung, Sparmaßnahmen der Sender am Programm und nicht zuletzt die Tatsache, dass zwei Drittel des redaktionellen Personals nur Zeitverträge haben oder gar komplett ohne Angestelltenverhältnis als sogenannte Freie arbeiten müssen. Letzteres führt zu Existenzängsten, die wiederum entsprechend „angepassten“ Journalismus begünstigen. Aufgrund der hohen personellen Fluktuation bleibt zudem oft keine Zeit für fachlichen Wissenstransfer.

Innere Pressefreiheit existiert derzeit nicht in den Redaktionen. Die Redakteure in den öffentlich-rechtlichen Medien sind zwar formal unabhängig, meist gibt es auch Redaktionsausschüsse, die über die journalistische Unabhängigkeit wachen sollten. In der Praxis aber orientieren sich die öffentlich-rechtlichen Medien am Meinungsspektrum der politisch-parlamentarischen Mehrheit. Anderslautende Stimmen aus der Zivilgesellschaft schaffen es nur selten in den Debattenraum.

Dazu erschwert äußere Einflussnahme durch Politik, Wirtschaft und Lobbygruppen einen unabhängigen Qualitätsjournalismus. Interessensverflechtungen von Politik und Wirtschaft werden zu selten in tagesaktuellen Beiträgen aufgezeigt und erörtert. Alltägliche Recherchen bleiben im Kern oft oberflächlich.

Bei der Programmgestaltung dürfen Faktoren wie Einschaltquoten, die derzeit als allgegenwärtiges Argument für die dramatische Ausdünnung und populistische Ausrichtung der Kultur- und Bildungsangebote sorgen, keine Rolle spielen. Der öffentlich- rechtliche Rundfunk muss auch vermeintliche „Nischenbereiche“ abbilden und zu vermitteln versuchen – was seinem Bildungsauftrag entspräche, jedoch immer weniger stattfindet. Zudem darf sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht die strikt und gleichförmig durchformatierten Programme privater Sender zum (schlechten) Vorbild nehmen, wie dies aktuell weitestgehend der Fall ist. Dies gilt auch und vor allem in musikalischer Hinsicht für die ARD-Radioprogramme.

An der Auswahl der Mitglieder der Rundfunk-, Fernseh- und Verwaltungsräte, der höchsten Kontrollgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten, sind die Beitragszahler nicht direkt beteiligt. Die Verwaltungsräte kontrollieren die Geschäftsführung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, doch wer kontrolliert die Verwaltungsräte?

Das heißt: es gibt keine Partizipation der Beitragszahler bei medienpolitischen, finanziellen und personellen Entscheidungen.

Auch die Programme werden größtenteils ohne Publikumsbeteiligung erstellt. Die meisten Programmbeschwerden von Beitragszahlern finden kaum Gehör und haben entsprechend wenig Einfluss auf die Berichterstattung und generelle Programmgestaltung. Sowohl das Publikum als auch die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden in der Regel nicht über die Reaktionen und Beschwerden zum Programm informiert.

Nur ein Teil der Inhalte der öffentlich-rechtlichen Medien ist im Internet abrufbar und meist nur für eine begrenzte Dauer. Diese Praxis widerspricht der Idee eines öffentlich- rechtlichen Rundfunks und dem Gedanken eines universellen Wissenszuwachses im Internet.“

So soll der neue öffentlich-rechtliche Rundfunk von Morgen für die Ersteller des Manifestes aussehen:

„Das Prinzip der Rundfunkbeitragszahlung wird beibehalten. Es sichert die Unabhängigkeit des neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das heißt: öffentlich-rechtliche Anstalten werden von der Bevölkerung finanziert, aber auch kontrolliert.

Finanzflüsse sind transparent und öffentlich einsehbar. Dies gilt insbesondere für die Budgetverteilung zwischen einzelnen Ressorts, Redaktionen und der Verwaltung. Die Bezahlung aller Mitarbeiter, einschließlich Führungsposten bis hin zur Intendanz, ist transparent und einheitlich nach einem für alle geltenden Tarifvertrag geregelt. Die Berichte der Landesrechnungshöfe sind auf den Plattformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks leicht auffindbar.

Der neue öffentlich-rechtliche Rundfunk verzichtet auf Werbeeinnahmen aller Art, sodass Werbeverträge nicht zu Befangenheit in der Berichterstattung führen können.

Den Beitragszahlern gehört der neue öffentlich-rechtliche Rundfunk. Ihre mehrheitliche Einbindung in den Kontrollgremien ist daher selbstverständlich. Diese Arbeit wird angemessen honoriert. Sie schließt die Wahrnehmung eines weiteren Amts, welches Interessenkonflikte birgt, aus. Die repräsentative Zusammensetzung der Kontrollgremien könnte beispielsweise nach dem Vorbild der Besetzung von Bürgerräten erfolgen. Direkte Wahl, Rotationsprinzip oder Losverfahren sind Möglichkeiten, um die Gesellschaft repräsentativ abzubilden.

Der neue öffentlich-rechtliche Rundfunk fungiert als Vierte Säule der Demokratie. Im Auftrag der Bevölkerung übernimmt er wichtige Kontrollaufgaben gegenüber den Gewalten Exekutive, Legislative und Judikative. Damit er diesen Auftrag erfüllen kann, ist seine Unabhängigkeit von Staat, Wirtschaft und Lobbygruppen garantiert.

Drehtür-Effekte zwischen Politik und dem neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind dank mehrjähriger Sperrfristen ausgeschlossen; professionelle Distanz ist jederzeit gewährleistet. Jegliche Art von Interessenskonflikt wird angegeben, wie es auch in wissenschaftlichen Arbeiten üblich ist. Das Führungspersonal ist verpflichtet, jährlich einen öffentlichen Transparenzbericht vorzulegen. Führungspositionen müssen öffentlich ausgeschrieben sowie nach einem transparenten Auswahlverfahren besetzt werden und sind zeitlich limitiert. Eine Vertragsverlängerung ist nur nach Abstimmung durch die direkt unterstellten Mitarbeiter möglich.

Der neue öffentlich-rechtliche Rundfunk kontrolliert die Politik und nicht umgekehrt. Die Politik hat keinen Einfluss auf Inhalte. Es wird neutral, multiperspektivisch und zensurfrei im Rahmen des Grundgesetzes berichtet.

Dazu gehört die Verpflichtung, vermeintliche Wahrheiten immer wieder zu überprüfen. Für die Berichterstattung bedeutet dies ergebnisoffene und unvoreingenommene Recherche sowie die Präsentation unterschiedlicher Sichtweisen und möglicher Interpretationen.

Das Publikum hat einen Anspruch darauf, sich mit einem Sachverhalt auseinandersetzen und selbstständig eine Meinung bilden zu können, anstatt eine „eingeordnete“ Sicht präsentiert zu bekommen.

Meldungen von Nachrichtenagenturen werden soweit möglich nicht ungeprüft übernommen. Der neue öffentlich-rechtliche Rundfunk nimmt seine Verantwortung wahr, Ereignisse jenseits von Agenturmeldungen zu recherchieren und darüber zu berichten.

Fairness und respektvoller Umgang im Miteinander stehen im Fokus unseres Handelns, sowohl innerhalb der Funkhäuser als auch mit unserem Publikum. Die Journalisten des neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunks benutzen kein Framing und verwenden keine abwertenden Formulierungen.

Petitionen und Programmbeschwerden seitens der Gebührenzahler werden vom neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ernst genommen. Eine Ombudsstelle entscheidet über deren Einordung, Umsetzung und Veröffentlichung. Inhaltliche Korrekturen der Berichterstattung werden an derselben Stelle kommuniziert wie die fehlerhafte Nachricht im Programm.

Zur Darstellung der politischen und gesellschaftlichen Vielfalt gehört Lokaljournalismus als wesentliches Fundament des neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Auch Themen aus dünn besiedelten Regionen, die vermeintlich nur von lokaler Relevanz sind oder Minderheiten betreffen, müssen sich im Programm spiegeln. Die Entscheidung, auch aus Gegenden fernab von Ballungsgebieten oder Metropolen zu berichten, muss von journalistischem Anspruch geleitet sein und darf sich nicht dem Kostendruck beugen.

Der neue öffentlich-rechtliche Rundfunk kommt seinem Auftrag in gleichem Maße auch in Sachen Bildung und Kultur nach. Bildung und Kultur haben substanziellen Anteil am Programmangebot und werden angemessen budgetiert und personell ausgestattet.

Kultur in ihrer breiten Vielfalt ist ein wichtiger Baustein und Ausdruck der demokratischen Gesellschaft. Diese Vielfalt gilt es umfangreich zu präsentieren und dokumentieren. Das betrifft alle Disziplinen wie Musik, Literatur, Theater, Bildende Künste und andere. Besonderes Augenmerk wird dabei auf den aktiven Förderaspekt gelegt, beispielsweise durch eigene Produktionen sowie die Unterstützung von regionalen Künstlern.

Der neue öffentlich-rechtliche Rundfunk setzt mit eigenen Klangkörpern wie Orchestern, Big Bands und Chören Akzente im kulturellen Leben und engagiert sich im Bereich der Radiokunst Hörspiel.

Die Archive des neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind frei zugänglich. Sie sind wesentliche Wissens- und Identitätsspeicher unserer Gesellschaft und somit von großer kultureller und historischer Bedeutung mit immenser Strahlkraft. Aus den Archiven, die er kontinuierlich in breitem Umfange erweitern sollte, kann der neue öffentlich-rechtliche Rundfunk anhaltend schöpfen und sich und die Gesellschaft damit der Relevanz von Kultur und Bildung versichern.

Die Inhalte der Archive und Mediatheken des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind dauerhaft abrufbar. Die bereits gesendeten Beiträge und Produktionen stehen zeitlich unbegrenzt zur Verfügung. So kann jederzeit auf das kollektive Gedächtnis der Gesellschaft zurückgegriffen werden. Dies ist für die öffentliche Meinungsbildung unverzichtbar.

Der neue öffentlich-rechtliche Rundfunk verfügt über eine von Rundfunkbeiträgen finanzierte, nicht kommerzielle Internetplattform für Kommunikation und Austausch. Diese verwendet offene Algorithmen und handelt nicht mit Nutzerdaten. Er setzt in diesem Raum ein Gegengewicht zu den kommerziellen Anbietern, weil ein zensurfreier, gewaltfreier Austausch zu den Kernaufgaben des neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört.

Qualitätsjournalismus braucht eine solide Basis. Im neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk arbeiten überwiegend fest angestellte Journalisten, damit sie weitestgehend frei von ökonomischen und strukturellen Zwängen sind. Dadurch sind sie unabhängig und ausschließlich dem Pressekodex verpflichtet. Für Recherche steht ausreichend Zeit zur Verfügung. Die individuelle Verantwortung des Redakteurs bzw. Reporters muss gewährleistet sein und nicht zentralistisch von einem Newsroom oder Newsdesk übernommen werden.

Journalistische Autonomie ist ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung journalistischer Qualität und Meinungsvielfalt. Deshalb wird die Weisungs-Ungebundenheit redaktioneller Tätigkeit im Hinblick auf Themenauswahl, Themengestaltung und Mitteleinsatz nicht nur in Redaktionsstatuten, sondern auch in den Landespressegesetzen und Rundfunk-Staatsverträgen festgeschrieben.

Outsourcing ist kontraproduktiv. Es verhindert öffentliche Kontrolle und fördert Lohndumping. Die Produktion von Programminhalten, die Bereitstellung von Produktionstechnik und -personal sowie die Bearbeitung von Publikumsrückmeldungen erfolgen deshalb durch die Sender.

Der neue (wie auch der jetzige!) öffentlich-rechtliche Rundfunk steht nicht in Konkurrenz zu den privaten Medien. Daher wird die vorrangige Bewertung nach Einschaltquoten bzw. Zugriffszahlen abgeschafft.

Die Stabilität unserer Demokratie erfordert einen transparent geführten neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk als offenen Debattenraum. Zu dessen Eckpfeilern gehört die Unabhängigkeit der Berichterstattung, die Abbildung von Meinungsvielfalt sowie die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern.“

Alle Fotos sind Screenshots von den Websites der Medienanstalten

Wird der Goldpreis manipuliert? CFTC startet eine Vor-Untersuchung

Der Goldpreis ist seit Monaten in stetem Sinkflug, obwohl er angesichts der Welt-Finanzlage definitiv steigen müsste. Dies hat nun auch die CFTC auf den Plan gerufen.  Die Commodity Futures Trading Commission mit Sitz in Washington, D.C. ist eine unabhängige Behörde der Vereinigten Staaten und reguliert die Future- und Optionsmärkte in den USA. Ihre Aufgabe ist es, gemäß des The Commodity Exchange Act (CEA), 7 USC § 1 ff. Handelspartner vor Manipulationen, missbräuchlichen Handelspraktiken und Betrug zu schützen. Dazu überwacht die CFTC die Bildung der Preise auf den Rohstoffmärkten. Sie untersucht zum Beispiel, wie groß der Einfluss der Spekulanten auf die Preisbildung ist. Bei Unregelmäßigkeiten darf die Behörde einschreiten. So kann die CFTC etwa Obergrenzen für offene Positionen der Marktteilnehmer festlegen.

Wie das Wall Street Journal in seiner amerikanischen und deutschen Ausgabe berichtet, gibt es bereits seit 2008 Beschwerden bezüglich der Transparenz des Silberpreises. Die CFTC, die seit 2009 von dem Ex-Goldman-Banker Gary Gensler geleitet wird, hat in den weltweiten Ermittlungen im Liborskandal eine bedeutende Rolle gespielt. Beim Libor sollen Händler Daten manipuliert haben, die sie regelmäßig an die British Bankers Association übermittelt haben. Barclays, die Royal Bank of Scotland und die UBS haben bereits Strafen in Milliardenhöhe akzeptiert. In der Folge hat sich die Aufmerksamkeit der Behörde auf die Transparenz des Gold-Fixings konzentriert, das zweimal täglich in London stattfindet.

Am Fixing des Goldpreises in London sind fünf Banken beteiligt: Barclays, Deutsche Bank, HSBC,  Bank of Nova Scotia  und Société Générale. Die Silberpreise legen einmal täglich Bank of Nova Scotia, Deutsche Bank und HSBC fest. Die Preis-Festlegung erfolgt im Rahmen von Telefonkonferenzen auf der Basis von Angebot und Nachfrage, ohne dass dazu der Handel ausgesetzt wird. Das Fixing bestimmt unter anderem auch darüber, wie viel Bergbauunternehmen mit dem Verkauf des Rohstoffs verdienen, sowie über den Wert von Derivaten, deren Kurse an die Metallpreise gebunden sind.

Immer wieder kursieren Vermutungen, dass der Goldpreis von den Notenbanken manipuliert wird, die ein vitales Interesse daran haben, dass dieser relativ niedrig bleibt. Dazu berichtete zum Beispiel das ARD-Börsenmagazin bereits vor drei Jahren. Auch Jochen StanzlChefredakteur des Gold- & Rohstoff-Report, äußerte im Sommer 2012 dazu eine Theorie: Ist es nicht im Interesse der Notenbanken, oder gar der „Zentralbank der Zentralbanken“, der Bank for International Settlements BIS also, Gold zu kontrollieren? Warum gab es im August und September 2011 wiederholte Margenerhöhungen an der New Yorker Edelmetallbörse COMEX bei den Edelmetallen Gold und Silber, einige sogar an aneinanderfolgenden Tagen? Was wurde da versucht? Warum kann ich mit einer Strategie, bei der ich Gold außerhalb der COMEX-Handelszeiten handle, und es während der Handelszeiten leerverkaufe, eine phänomenale Performance erwirtschaften? 

Stanzel verweist auf  einen Brief aus dem Jahr 1975, adressiert an den damaligen US-Präsidenten Gerald Ford. Darin bittet Arthur Burns, der damalige Vorsitzende der Federal Reserve, den Präsidenten, sich beim Gipfel des Internationalen Währungsfonds IWF  dafür auszusprechen, dass einzelne Länder nur bestimmte, individuell festgelegte maximale Mengen an Gold besitzen dürfen. Der Fed-Chairman äußerte sich besorgt darüber, dass Frankreich eine Liberalisierung des Goldhandels anstrebe. Dies könnte die Bedeutung des Goldpreises auf unkontrollierbare Art und Weise steigern, und dies sei schließlich nicht gewünscht…

Siehe auch: Die Fed, die Zinsen, der Goldpreis und die Illusion eines freien Marktes und 

Alarmstufe rot bei US-Offshore-Goldanlegern

Update: Absprachen beim Gold-Fixing: Barclays bestraft

 

Gutachten zur Abgeordnetenbestechung soll geheim bleiben – WARUM?

Am heutigen 17. Oktober findet eine Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zum Thema “Bekämpfung Abgeordnetenbestechung” statt. Dazu existiert bereits seit dem Jahr 2008 ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das dringend Reformen anmahnt. Dieses Gutachten wurde jedoch offiziell nie öffentlich gemacht – mit Hinweis auf das Urheberrecht.

netzpolitik.org hat das Gutachten vor zwei Wochen exklusiv online gestellt (weiter unten der komplette Bericht in Kopie) und ausführlich kommentiert.

Heute erreichte den Gründer und Chefredakteur von netzpolitik.org, Markus Beckedahl,  ein Einschreiben des Bundestages, wonach das Gutachten umgehend aus dem Netz zu entfernen sei.

Angesichts der Diskussionen der letzten Wochen über Nebeneinkommen von Abgeordneten, aber auch angesichts der offensichtlichen Bestrebungen der Regierung, immer mehr  Gremien einzurichten, die nichtöffentlich tagen und zur Geheimhaltung verpflichtet sind (siehe Berichterstattung in diesem Blog zum ESM und dem Vorstoß Wolfgang Schäubles zur  Neuordnung der europäischen Union) halte ich es für notwendig, netzpolitik.org zu unterstützen. Transparenz ist eine wesentliche Grundlage der Demokratie. Bezahlte Lobbyarbeit – in welcher Form auch immer – darf für Abgeordnete kein Thema sein.

Hier nun zunächst der Kommentar von Markus Beckedahl zum heutigen Einschreiben, anschließend die Berichterstattung zum Gutachten – wörtlich übernommen aus dem Blog von netzpolitik.org.

Nein. Das Gutachten zur Abgeordnetenkorruption bleibt öffentlich und auch hier verfügbar.

‚Dem deutschen Volke‘ steht vorne auf dem Bundestagsgebäude, das Volk bezahlt die Erstellung von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienste, es gibt keinen Geheimhaltungsgrund für das Gutachten – sonst dürfte es auch nicht nach IFG herausgegeben werden – und der Verweis auf das Urheberrecht ist für ein im Auftrag durch Beamte oder Angestellte des Bundestages in ihrer Arbeitszeit erstellten Gutachtens indiskutabel.

Die Diskussion der vergangenen Wochen hat noch einmal nachdrücklich gezeigt, welche Wichtigkeit das Thema der (Un-)Bestechlichkeit für die Öffentlichkeit hat. Das zeigte nicht nur die Diskussion um Peer Steinbrück und seine Nebenredeneinkünfte. Was soll man von einem Parlament halten, dessen wissenschaftlicher Dienst zwar dazu forscht, aber diese Ergebnisse dann unter Verschluss und damit vom Bürger fernhalten will?“

Deutsche Gesetzgebung eher symbolisch

Von  | Veröffentlicht am: 01.10.2012 bei netzpolitik.org

Die deutschen Gesetze zur Abgeordnetenbestechung sind “praktisch bedeutungslose symbolische Gesetzgebung” und müssen dringend verschärft werden. Diesem Urteil des Bundesgerichtshof schließt sich auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem vor vier Jahren erstellten Gutachten an. Das Dokument wird bisher geheim gehalten, netzpolitik.org veröffentlicht jetzt das komplette Gutachten.

Die Wikipedia sagt auf der Seite Abgeordnetenbestechung: In den meisten anderen Ländern ist dieser Straftatbestand schärfer als in Deutschland.
Der entsprechende Paragraf im Strafgesetzbuch stellt ausschließlich den direkten Kauf von Stimmen vor einer Abstimmung unter Strafe. Und auch das wurde erst 1994 eingeführt.

Im Jahr 2005 ist die UN-Konvention gegen Korruption in Kraft getreten. Dieser völkerrechtlich bindende Vertrag enthält Präventionsmaßnahmen gegen Korruption sowie die die Pflicht der Staaten, verschiedene Sachverhalte rund um Korruption unter Strafe zu stellen. Bisher haben 161 Staaten das Übereinkommen ratifiziert. Deutschland nicht, zusammen mit Myanmar, Sudan, Saudi-Arabien, Nordkorea und Syrien. Deutschland ist hier Bananenrepublik – weit weg vom internationalen Standard.

Bereits im September 2008 hat der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages ein Gutachten “Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption” erstellt, der diesen Zustand kritisiert und dringenden Reformbedarf anmeldet.

Im Dezember 2008 berichtete der Spiegel aus dem Dokument: „Tatsächlich gilt ein deutscher Abgeordneter nur dann als korrupt, wenn nachgewiesen werden kann, dass er sich vor einer Wahl oder Abstimmung in einem Parlament kaufen ließ. Nimmt er dagegen den Lohn für sein Votum erst nach einer Abstimmung an, als eine Art “Dankeschön”, geht er straffrei aus – so entlarvt das bestehende Gesetz weniger die Bestechlichkeit eines Abgeordneten als seine Dummheit, sich die Gefälligkeit zum falschen Zeitpunkt erweisen zu lassen.“

Doch die Öffentlichkeit hat dieses Gutachten nie zu sehen bekommen. Zwar kann man mittlerweile auf FragDenStaat.de nach Informationsfreiheitsgesetz eine Anfrage stellen. Eine Veröffentlichung wird jedoch verboten, wegen des Urheberrechts: „Ich weise deshalb darauf hin, dass das Ihnen übersandte Gutachten für Sie persönlich bestimmt ist. Die Übersendung beinhaltet nicht die Befugnis der Verbreitung oder Veröffentlichung. Die unerlaubte Veröffentlichung oder Verbreitung von Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und hat sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen“.

Das sehen wir nicht ein. Die Wissenschaftlichen Dienste werden von unseren Steuern bezahlt. Die Gutachten werden im Auftrag von gewählten Abgeordneten erstellt. Wir sind der Meinung, in dieser Art zustande gekommene Studien müssen auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

Bestärkt fühlen wir uns von einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin. Das hat vor zwei Wochen entschieden: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erfasst auch Dokumente der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages.

Daher veröffentlichen wir an dieser Stelle das komplette Gutachten als PDF.

Aus der Zusammenfassung:

  • Die Abgeordnetenbestechung, für die keine einheitliche Definition existiert und deren repressive Bekämpfung in Deutschland seit Jahren sehr kontrovers diskutiert wird, ist im Straftatbestand des § 108e StGB pönalisiert, dessen enger Anwendungsbereich sich jedoch lediglich auf den Teilbereich des Stimmenkaufs bzw. –verkaufs bei Wahlen oder Abstimmungen in Volksvertretungen beschränkt:
  • Die derzeitige bewusst restriktive Fassung der Norm begegnet in der Rechtswissenschaft und in der öffentlichen Diskussion wegen der Privilegierung von Mandatsträgern erheblicher Kritik, da § 108e StGB als praktisch bedeutungslose „symbolische Gesetzgebung“ viele Fälle strafwürdiger politischer Korruption nicht wirksam erfasse, zahlreiche Umgehungsmöglichkeiten biete und die gesellschaftspolitische Realität der stetig zunehmenden Einflussnahme auf Parlamentarier nicht adäquat widerspiegele. Angesichts dieser tatbestandlichen Defizite und des vom BGH angemahnten legislatorischen Handlungsbedarfs sowie im Hinblick auf die teilweise noch nicht implementierten Vorgaben internationaler und europäischer Antikorruptionsübereinkommen und ferner auch in rechtsvergleichender Perspektive ist im Ergebnis zu konstatieren, dass die Abgeordnetenbestechung in Deutschland durch den Tatbestand des § 108e StGB hinsichtlich des mit der Norm intendierten Schutzes der Integrität und Unabhängigkeit der Mandatsausübung keine ausreichende strafrechtliche Regelung erfahren hat und diesbezüglich Reformbedarf besteht. Die Notwendigkeit einer Erweiterung und Verschärfung des § 108e StGB ist insbesondere auch mit Blick auf die Ratifikation des von Deutschland bereits am 27. Januar 1999 gezeichneten Strafrechtsübereinkommens des Europarates über Korruption sowie der am 9. Dezember 2003 gezeichneten UN-Konvention gegen Korruption, die einen globalen Mindeststandard der Kriminalisierung der Abgeordnetenbestechung etabliert, angezeigt.

Auch Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, kritisiert die Zurückhaltung von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes vor der Öffentlichkeit. Bereits in seinem 3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit bestätigte er:

  • Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG gilt auch für Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

Schaar sprach sich auch dagegen aus, …

  • … dass der Bundestag die Herausgabe von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes unter Hinweis auf Urheberrechte ablehnt. Schließlich seien diese Gutachten aus Steuermitteln finanziert und dienten der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben.

Christian Humborg, Geschäftsführer von Transparency International Deutschland, kommentiert den Inhalt des Gutachtens:

  • Die Regierungsfraktionen sollten sich endlich zu Herzen nehmen, was der Wissenschaftliche Dienst bereits vor vier Jahren feststellte, nämlich dass Reformbedarf beim Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung besteht.

Am heutigen 17. Oktober findet eine Anhörung im Rechtsausschuss zum Thema “Bekämpfung Abgeordnetenbestechung” statt. Bis dahin können sich interessierte Bürger informieren, das Gutachten lesen und sich dann an die Bundestagsabgeordneten wenden – damit diese Abgeordnetenbestechung endlich wirksam unter Strafe stellen.

Wer uns unterstützen will: Das Gutachten kann gerne an anderen Stellen des Netzes gespiegelt werden. Je öfter es verteilt wird, umso weniger kann der Inhalt wieder der Öffentlichkeit entzogen werden.

Update: Auf change.org gibt es auch eine Petition zum Thema:

  • Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages,
  • ich fordere Sie auf, die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) zu ratifizieren.
  • Abgeordnetenbestechung muss auch in Deutschland endlich strafbar sein!
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Siehe auch:
Gesetzentwürfe und Stellungnahmen zur Anhörung des Rechtsausschusses und:
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Update: Soeben hat der Pressedienst des Deutschen Bundestages das Ergebnis der heutigen Anhörung im Rechtsausschuss veröffentlicht:
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„Handlungsbedarf bei der Abgeordnetenbestechung“

Vorsitzender Siegfried Kauder (CDU/CSU)

Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses, eröffnete die Anhörung. © DBT/Melde

Experten sehen mehrheitlich Handlungsbedarf bei der Bekämpfung von Abgeordnetenbestechung und fordern eine entsprechende Gesetzgebung. Das ist das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) mit sieben Fachleuten am Mittwoch, 17. Oktober 2012. Anlass waren Gesetzesinitiativen der drei Oppositionsfraktionen. Nach Meinung der SPD-Fraktion ist die Vorschrift der Abgeordnetenbestechung nicht ausreichend, weshalb die Fraktion einen Gesetzentwurf (17/8613) eingebracht hat. Nach geltendem Recht seien Bestechlichkeit und Bestechung von Parlamentariern nur als Stimmenverkauf und -kauf bei Wahlen strafwürdig. Bis heute gebe es keine strafrechtliche Regelung, die sämtliche strafwürdige Verhaltensweisen von Mandatsträgern im Bereich der Vorteilsannahme und –zuwendung erfasst.

Vorschläge der Linken und Grünen

Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Gesetzentwurf (17/1412), Abgeordnetenbestechlichkeit in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Die Regelung solle für den Bundestag, die 16 Landtage und die Räte von Gemeinden gelten. So solle beispielsweise ein Mitglied des Bundestages mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren belegt werden, wenn er „für eine Handlung oder Unterlassung, die im Zusammenhang mit der Ausübung seines Mandats steht, einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wenn dies seiner aus dem Mandat folgenden rechtlichen Stellung widerspricht“.

Wie die Grünen in ihrem Gesetzentwurf (17/5933) erläutern, fordert das Übereinkommen der Vereinten Nationen und des Europarates gegen Korruption die Unterzeichnerstaaten auf, die Bestechung und die Bestechlichkeit von Mandatsträgern und Abgeordneten konsequent unter Strafe zu stellen. Die geltende Regelung der Abgeordnetenbestechung im Strafgesetzbuch werde diesen Anforderungen nicht gerecht. Dadurch werde die Bekämpfung der Korruption geschwächt und das Ansehen Deutschlands in der Welt beschädigt.

„Wirtschaft befürwortet eine Gesetzgebung“

Privatdozent Dr. Sebastian Wolf von Transparency International aus Berlin, Prof. Dr. Wolfgang Jäckle, Dozent an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Münster sowie Prof. Dr. Bernd Heinrich, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Humboldt-Universität Berlin begrüßten die drei Gesetzesinitiativen. Sie seien sehr „konstruktiv“, sagte Wolf. Da allerdings jeder Entwurf Schwächen habe, forderte er indirekt eine Synthese.

Wolf wies zudem darauf hin, dass mittlerweile in der deutschen Wirtschaft eine „breite Mehrheit“ eine derartige Gesetzgebung befürworte. Dagegen kam Wolfgang Jäckle zu dem Ergebnis, dass der Vorschlag der Grünen-Fraktion am geeignetsten wäre. Bernd Heinrich sah die Vorteile überwiegend bei dem Entwurf der SPD-Fraktion.

Völker- und verfassungsrechtliche Bedenken

Dr. Gerald Kretschmer, Ministerialrat a.D. aus Bonn, und Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, der an der Universität Würzburg öffentliches Recht lehrt, wiesen alle drei Gesetzesinitiativen zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung zurück und äußersten völkerrechtliche beziehungsweise verfassungsrechtliche Bedenken.

Schwarz erklärte, dass es sich im internationalen Vergleich in Deutschland um ein „Luxusproblem“ handele. Er äußerte Verständnis dafür, diese Problematik auch in Deutschland zu thematisieren. Allerdings seien derartige Vorkommnisse hierzulande kaum vorhanden. (ver/17.10.2012)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Dr. Ulrich Franke, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe
  • Prof. Dr. Bernd Heinrich, Humboldt-Universität zu Berlin, Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht
  • Prof. Dr. Wolfgang Jäckle, Dozent, Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Münster
  • Eberhard Kempf, Rechtsanwalt, Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins (DAV),Frankfurt am Main
  • Dr. Gerald Kretschmer, Ministerialrat a. D., Bonn
  • Dr. Regina Michalke, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main
  • Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Lehrprofessur für Öffentliches Recht
  • Privatdozent Dr. Sebastian Wolf, LL.M.Eur., Transparency International Deutschland e. V., Berlin
  • N. N.

NACHTRAG:

So kann Lobbyarbeit praktisch aussehen: Das Berliner CDU-Fraktionsmitglied im Abgeordnetenhaus Michael Freiberg ist einen typischen Berufsweg gegangen: Verwaltungsschule – Verwaltung – aktive Politik.

Ab 1995 war er Stadtrat im Bezirk Neukölln, danach bis Oktober 2006 stellvertretender Bezirksbürgermeister. Im Frühjahr 2007 machte Freiberg sich mit als Politikberater selbstständig. Seine Arbeit: Türöffner für Interessenvertreter und Lobby-Gruppen. Sein Lebenslauf verweist auf eine beeindruckende Liste von Aktivitäten innerhalb verschiedenster Gremien in Berlin-

Im Oktober 2011 gelang Michael Freiberg der Einzug ins Landesparlament als Direktkandidat, wo er zurzeit als Abgeordneter Gehalt und Rentenanspruch erarbeitet. Trotzdem besteht seine Homepage mit dem Beratungsangebot der Freiberg Consulting fort.

Jetzt die Frage: Genügt es, wenn so ein Mann die Höhe seiner Nebeneinkünfte pauschal angibt? Oder macht es vielleicht Sinn zu erfahren, wem der Abgeordnete für wieviel Geld wo eine Tür öffnet?

Entscheiden Sie selbst.

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Update 9.11.2012: Rent a Volksvertreter 
Update 29.2.2013: Deutschland blamiert sich im Vergleich – Zehn-Stufen-Modell erlaubt weiter Verschleierung
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Update 5.3.2013: Transparency begrüßt interfraktionellen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung
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Update: Rechtsausschuss des Bundestages hat der Unterzeichnung der UN-Konvention zugestimmt