Schlagwort: Informationsfreiheit

Sind die Internet-User noch vor der totalen Überwachung zu retten?

Haarsträubend ist der Hintergrund eines Gesetzes, das die Internet-Kommunikation in Russland total verändern wird. Mit dem vor wenigen Tagen beschlossenen Gesetz wurde jetzt die Einführung einer schwarzen Liste für Internetseiten beschlossen. Die Seiten können ohne weitere rechtliche Grundlage behördlich gesperrt werden.

Umgesetzt wird es offenbar, so der Spiegel,  mit Hilfe der landesweiten Einführung von Deep Packet Inspection (DPI, siehe Definition unten in diesem Blog). Damit lässt sich jedes Datenpaket, das durchs Netz transportiert wird, öffnen und überprüfen. DPI wird zwar im Gesetz nicht erwähnt. Doch das russische Kommunikationsministerium kam, gemeinsam mit den größten Internetunternehmen, die in Russland aktiv sind, bereits im August zu dem Schluss, dass das Gesetz nur mithilfe von DPI umgesetzt werden kann.

„DPI erlaubt es dem Staat, den Traffic jedes Nutzers zu überwachen, Websites und E-Mails mitzulesen, zu kopieren oder sogar zu verändern“, sagt Eric King, Forschungschef bei der Bürgerrechtsorganisation Privacy International. Man wisse, dass solche Techniken etwa in Tunesien vor dem arabischen Frühling eingesetzt worden seien. „Die Technik kann auch benutzt werden, um Werkzeuge auszuhebeln, mit denen Bürger in autoritären Regimen wie in China oder Iran Internetkontrollen umgehen können“, ergänzt King.

„Die Technik hat zwei Funktionen“, sagt der fürs Osteuropageschäft zuständige IBM-Manager Boris Poddubny, „Filterung und Sorm.“ Letzteres ist eine Abkürzung, grob übersetzbar als „System für operative Untersuchungstätigkeiten“. Der Begriff steht für das russische Überwachungsgesetz, das dem Geheimdienst FSB schon seit der Jahrtausendwende erlaubt, den Internetverkehr bestimmter Personen zu überwachen. Das aber lässt sich nun verfeinern. Poddubny sagt: „Es gibt möglicherweise Geräte, die Traffic kopieren, den DPI dann analysieren helfen kann, und es wird eine detaillierte Aufzeichnung geben: Wer lädt was herunter, wer hat sich im Internet was angesehen?“

Alexander Schkalikow vom Unternehmen Telecom Solutions, das in Russland seit 2007 DPI-Lösungen vertreibt, erklärte, DPI sei „sehr praktisch, weil das erlaubt, nicht den ganzen Traffic zu kopieren, sondern nur ein bestimmtes Protokoll oder die Inhalte eines bestimmten Kunden.“ Man könnte auch den gesamten Traffic einer Zielperson über DPI auf ein externes System kopieren. „Und das zeigt dann alle Sites an, die die Zielperson besucht hat.“       .Vollständiger Spiegel-Artikel hier:

Auch in Deutschland ist DPI im Einsatz, wie bei einer Veranstaltung der Bundestagsfraktion Die Linken und der Rosa-Luxemburg-Stiftung zu erfahren war:

Thomas Grob, Senior Expert Regulatory Strategy bei der Deutschen Telekom AG, berichtete vom DPI-Einsatz bei seinem Unternehmen. DPI werde nicht in öffentlichen Netzen eingesetzt, sondern lediglich zum Schutz von Geschäftskunden in Unternehmensnetzen. DPI könne aber live bei DDOs-Attacken und ähnlichen Bedrohungen zugeschaltet werden. In Mobilnetzen habe man Service Control Engines im Einsatz, um Services wie VoIP zu blocken. Die bräuchte man aber auch, um aus dem Verkehr Schlüsse für den Ausbau ziehen zu können außerdem wünsche sich die Bundesnetzagentur detaillierte Zahlen. Er wolle differenziert diskutieren, wie ein verantwortungsvoller Umgang mit dieser Technologie mit vielen Möglichkeiten gemacht werden könne.  Quelle: netzpolitik.org

Im bundesdeutschen Wirtschaftsleben geht es wenig zimperlich zu, wenn es darum geht, das Online-Verhalten der Mitarbeiter zu kontrollieren, wie letzte Woche in der Welt  Ullrich Hottelet zusammenfasste:

So bieten Firmen Dienste zum „Discussion-Mining“ an, die systematisch das Verhalten der Mitarbeiter in sämtlichen Kanälen analysieren. Sie listen auf, wer sich in welcher Form auf Facebook, Twitter, Xing oder in Online-Foren zu Themen geäußert hat, die das Unternehmen betreffen. Das läuft dann unter „Reputation-Management“.

Letztlich kann eine Schnüffelsoftware wie „CyberPatrol“ erfassen, was sich der Mitarbeiter im Internet alles angesehen hat. Solche Programme erstellen alle paar Sekunden Screenshots, also Kopien des Bildschirminhalts, und schicken sie bei entsprechender Systemeinstellung direkt an den Rechner des Chefs.

Kritisch beurteilen Experten einhellig die weitverbreitete SAP-Software, auch wenn der Konzern die Big-Brother-Funktionen nicht aktiv bewirbt. „Die SAP-Software ist nicht ansatzweise datenschutzrechtlich in Ordnung“, sagt Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD).

Verrufen bei Experten sind Unternehmen aus den USA, in denen Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter eine geringere Rolle als in Deutschland spielen. „Amerikanische Konzerne setzen solche Software ein, weil sie weltweit agieren. Sie sagen zwar, sie würden sie in Deutschland nicht nutzen, aber die Programme sind vorinstalliert“, sagt Weichert.

Besonders kritisch ist forensische Software, wie sie sonst nur IT-Experten der Polizei einsetzen, um Verdächtige zu überführen. Solche Programme überwachen alle Aktionen von Nutzern im Computernetz, selbst die flüchtigen Inhalte des Arbeitsspeichers lassen sich damit auslesen – und somit alle am Rechner eingegebenen Daten. Schmitz nennt als gängige Produkte „Encase„, das auch viele Polizeistellen verwenden, und die „Incident Response Software“ von Mandiant. Klicken Sie auf das Foto, um ein Demo-Video zu Encase zu sehen.

Nach Einschätzung von Ver.di-Experten wird ein Drittel aller Beschäftigten wegen seiner leistungsbezogenen Bezahlung anhand digital erfasster Daten beurteilt, ein Drittel würde zudem schlichtweg, oft unrechtmäßig, überwacht.

Wie groß nicht nur bei Unternehmen, sondern auch bei normalen Staatsbürgern das Interesse an Überwachungsprogrammen ist, kann ermessen, wer eine einfache google-Suche mit den entsprechenden Stichworten beginnt.

Und die Moral von der Geschicht‘? Das Web ist nicht frei – Vorsicht ist in jeder Hinsicht angebracht. Dazu gehören Verschlüsselungstechniken für die eigenen Daten ebenso wie die Pflicht, sich über technische Neuerungen und deren jeweilige Gegenspieler genauestens zu informieren. Noch geht das in ganz normaler Websuche.

Schließlich gilt es, all jene politisch zu unterstützen, die sich dafür einsetzen, dass im Internet nicht im rechtsfreien Raum wahlweise vom Staat, von Arbeitsgebern oder irgendwelchen profitorientierten Unternehmen herumspioniert werden kann. Wir brauchen verlässliche gesetzliche Grundlagen. Dazu gehört auch, sich im Internet in Frieden miteinander austauschen zu können.

Definitionen und ein wenig mehr

Deep Packet Inspection (DPI) (auch complete packet inspection oder Information eXtraction (IX)) steht für ein Verfahren in der NetzwerktechnikDatenpakete zu überwachen und zu filtern. Dabei werden gleichzeitig der Datenteil und der Headerteil des Datenpaketes auf bestimmte Merkmale wie ProtokollverletzungenComputervirenSpam und weitere unerwünschte Inhalte untersucht. Der Unterschied zur klassischen Stateful Packet Inspection besteht darin, dass diese nur den Headerteil des Paketes, nicht aber den erheblich aufwendigeren Datenteil überprüft.Deep Packet Inspection ermöglicht auch eine Regulierung von Datenströmen.
DPI wird derzeit meist in Enterprise-Anwendungen bei Providern, oft im Auftrag von Regierungen, in den unterschiedlichsten Anwendungsbereichen eingesetzt. Es ermöglicht eine erhebliche Absicherung des Informationsflusses, wird aber auch zur Vorratsdatenspeicherung, zum Abhören und Sammeln von Informationen und zur Zensur im Internet eingesetzt. Kritiker befürchten auch, dass die DPI-Technik in Zukunft dahingehend genutzt werden könnte, die Netzneutralität des Internets einzuschränken. Quelle: Wikipedia
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In der EU macht man sich derweil noch intensive Gedanken über die rechtlichen Grundlagen von Online-Überwachung. In dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit der deutschen Bundesregierung wird die Online-Durchsuchung als Maßnahme umschrieben, „entfernte PCs auf verfahrensrelevante Inhalte hin zu durchsuchen, ohne tatsächlich am Standort des Gerätes anwesend zu sein“. Ob sie als eine Durchsuchung im Rechtssinne anzusehen und inwieweit sie einer Wohnungs- oder Hausdurchsuchung gleichzusetzen ist (womit sie den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Eingriffsgesetze in das Wohnungsgrundrecht, z. B. nach der deutschen Strafprozessordnung genügen müsste), ist unter Juristen umstritten, obwohl die Bundesregierung die Auffassung vertritt, dass für spezielle Datentypen die Online-Durchsuchung bereits von geltendem Recht gedeckt sei. Eine Ermächtigungsgrundlage verfüge z. B. bereits der Zollfahndungsdienst als die die Maßnahme veranlassende Behörde. Dafür wird ein Programm für eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung (auch Quellen-TKÜ, die Überwachung der Telekommunikation am Rechner vor ihrer Verschlüsselung) installiert und eingesetzt, wenn bei der klassischen Telekommunikationsüberwachung die Inhalte verschlüsselt werden. Quelle: Wikipedia 
 
 
 

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Gutachten zur Abgeordnetenbestechung soll geheim bleiben – WARUM?

Am heutigen 17. Oktober findet eine Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zum Thema “Bekämpfung Abgeordnetenbestechung” statt. Dazu existiert bereits seit dem Jahr 2008 ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das dringend Reformen anmahnt. Dieses Gutachten wurde jedoch offiziell nie öffentlich gemacht – mit Hinweis auf das Urheberrecht.

netzpolitik.org hat das Gutachten vor zwei Wochen exklusiv online gestellt (weiter unten der komplette Bericht in Kopie) und ausführlich kommentiert.

Heute erreichte den Gründer und Chefredakteur von netzpolitik.org, Markus Beckedahl,  ein Einschreiben des Bundestages, wonach das Gutachten umgehend aus dem Netz zu entfernen sei.

Angesichts der Diskussionen der letzten Wochen über Nebeneinkommen von Abgeordneten, aber auch angesichts der offensichtlichen Bestrebungen der Regierung, immer mehr  Gremien einzurichten, die nichtöffentlich tagen und zur Geheimhaltung verpflichtet sind (siehe Berichterstattung in diesem Blog zum ESM und dem Vorstoß Wolfgang Schäubles zur  Neuordnung der europäischen Union) halte ich es für notwendig, netzpolitik.org zu unterstützen. Transparenz ist eine wesentliche Grundlage der Demokratie. Bezahlte Lobbyarbeit – in welcher Form auch immer – darf für Abgeordnete kein Thema sein.

Hier nun zunächst der Kommentar von Markus Beckedahl zum heutigen Einschreiben, anschließend die Berichterstattung zum Gutachten – wörtlich übernommen aus dem Blog von netzpolitik.org.

Nein. Das Gutachten zur Abgeordnetenkorruption bleibt öffentlich und auch hier verfügbar.

‚Dem deutschen Volke‘ steht vorne auf dem Bundestagsgebäude, das Volk bezahlt die Erstellung von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienste, es gibt keinen Geheimhaltungsgrund für das Gutachten – sonst dürfte es auch nicht nach IFG herausgegeben werden – und der Verweis auf das Urheberrecht ist für ein im Auftrag durch Beamte oder Angestellte des Bundestages in ihrer Arbeitszeit erstellten Gutachtens indiskutabel.

Die Diskussion der vergangenen Wochen hat noch einmal nachdrücklich gezeigt, welche Wichtigkeit das Thema der (Un-)Bestechlichkeit für die Öffentlichkeit hat. Das zeigte nicht nur die Diskussion um Peer Steinbrück und seine Nebenredeneinkünfte. Was soll man von einem Parlament halten, dessen wissenschaftlicher Dienst zwar dazu forscht, aber diese Ergebnisse dann unter Verschluss und damit vom Bürger fernhalten will?“

Deutsche Gesetzgebung eher symbolisch

Von  | Veröffentlicht am: 01.10.2012 bei netzpolitik.org

Die deutschen Gesetze zur Abgeordnetenbestechung sind “praktisch bedeutungslose symbolische Gesetzgebung” und müssen dringend verschärft werden. Diesem Urteil des Bundesgerichtshof schließt sich auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem vor vier Jahren erstellten Gutachten an. Das Dokument wird bisher geheim gehalten, netzpolitik.org veröffentlicht jetzt das komplette Gutachten.

Die Wikipedia sagt auf der Seite Abgeordnetenbestechung: In den meisten anderen Ländern ist dieser Straftatbestand schärfer als in Deutschland.
Der entsprechende Paragraf im Strafgesetzbuch stellt ausschließlich den direkten Kauf von Stimmen vor einer Abstimmung unter Strafe. Und auch das wurde erst 1994 eingeführt.

Im Jahr 2005 ist die UN-Konvention gegen Korruption in Kraft getreten. Dieser völkerrechtlich bindende Vertrag enthält Präventionsmaßnahmen gegen Korruption sowie die die Pflicht der Staaten, verschiedene Sachverhalte rund um Korruption unter Strafe zu stellen. Bisher haben 161 Staaten das Übereinkommen ratifiziert. Deutschland nicht, zusammen mit Myanmar, Sudan, Saudi-Arabien, Nordkorea und Syrien. Deutschland ist hier Bananenrepublik – weit weg vom internationalen Standard.

Bereits im September 2008 hat der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages ein Gutachten “Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption” erstellt, der diesen Zustand kritisiert und dringenden Reformbedarf anmeldet.

Im Dezember 2008 berichtete der Spiegel aus dem Dokument: „Tatsächlich gilt ein deutscher Abgeordneter nur dann als korrupt, wenn nachgewiesen werden kann, dass er sich vor einer Wahl oder Abstimmung in einem Parlament kaufen ließ. Nimmt er dagegen den Lohn für sein Votum erst nach einer Abstimmung an, als eine Art “Dankeschön”, geht er straffrei aus – so entlarvt das bestehende Gesetz weniger die Bestechlichkeit eines Abgeordneten als seine Dummheit, sich die Gefälligkeit zum falschen Zeitpunkt erweisen zu lassen.“

Doch die Öffentlichkeit hat dieses Gutachten nie zu sehen bekommen. Zwar kann man mittlerweile auf FragDenStaat.de nach Informationsfreiheitsgesetz eine Anfrage stellen. Eine Veröffentlichung wird jedoch verboten, wegen des Urheberrechts: „Ich weise deshalb darauf hin, dass das Ihnen übersandte Gutachten für Sie persönlich bestimmt ist. Die Übersendung beinhaltet nicht die Befugnis der Verbreitung oder Veröffentlichung. Die unerlaubte Veröffentlichung oder Verbreitung von Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und hat sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen“.

Das sehen wir nicht ein. Die Wissenschaftlichen Dienste werden von unseren Steuern bezahlt. Die Gutachten werden im Auftrag von gewählten Abgeordneten erstellt. Wir sind der Meinung, in dieser Art zustande gekommene Studien müssen auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

Bestärkt fühlen wir uns von einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin. Das hat vor zwei Wochen entschieden: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erfasst auch Dokumente der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages.

Daher veröffentlichen wir an dieser Stelle das komplette Gutachten als PDF.

Aus der Zusammenfassung:

  • Die Abgeordnetenbestechung, für die keine einheitliche Definition existiert und deren repressive Bekämpfung in Deutschland seit Jahren sehr kontrovers diskutiert wird, ist im Straftatbestand des § 108e StGB pönalisiert, dessen enger Anwendungsbereich sich jedoch lediglich auf den Teilbereich des Stimmenkaufs bzw. –verkaufs bei Wahlen oder Abstimmungen in Volksvertretungen beschränkt:
  • Die derzeitige bewusst restriktive Fassung der Norm begegnet in der Rechtswissenschaft und in der öffentlichen Diskussion wegen der Privilegierung von Mandatsträgern erheblicher Kritik, da § 108e StGB als praktisch bedeutungslose „symbolische Gesetzgebung“ viele Fälle strafwürdiger politischer Korruption nicht wirksam erfasse, zahlreiche Umgehungsmöglichkeiten biete und die gesellschaftspolitische Realität der stetig zunehmenden Einflussnahme auf Parlamentarier nicht adäquat widerspiegele. Angesichts dieser tatbestandlichen Defizite und des vom BGH angemahnten legislatorischen Handlungsbedarfs sowie im Hinblick auf die teilweise noch nicht implementierten Vorgaben internationaler und europäischer Antikorruptionsübereinkommen und ferner auch in rechtsvergleichender Perspektive ist im Ergebnis zu konstatieren, dass die Abgeordnetenbestechung in Deutschland durch den Tatbestand des § 108e StGB hinsichtlich des mit der Norm intendierten Schutzes der Integrität und Unabhängigkeit der Mandatsausübung keine ausreichende strafrechtliche Regelung erfahren hat und diesbezüglich Reformbedarf besteht. Die Notwendigkeit einer Erweiterung und Verschärfung des § 108e StGB ist insbesondere auch mit Blick auf die Ratifikation des von Deutschland bereits am 27. Januar 1999 gezeichneten Strafrechtsübereinkommens des Europarates über Korruption sowie der am 9. Dezember 2003 gezeichneten UN-Konvention gegen Korruption, die einen globalen Mindeststandard der Kriminalisierung der Abgeordnetenbestechung etabliert, angezeigt.

Auch Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, kritisiert die Zurückhaltung von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes vor der Öffentlichkeit. Bereits in seinem 3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit bestätigte er:

  • Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG gilt auch für Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

Schaar sprach sich auch dagegen aus, …

  • … dass der Bundestag die Herausgabe von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes unter Hinweis auf Urheberrechte ablehnt. Schließlich seien diese Gutachten aus Steuermitteln finanziert und dienten der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben.

Christian Humborg, Geschäftsführer von Transparency International Deutschland, kommentiert den Inhalt des Gutachtens:

  • Die Regierungsfraktionen sollten sich endlich zu Herzen nehmen, was der Wissenschaftliche Dienst bereits vor vier Jahren feststellte, nämlich dass Reformbedarf beim Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung besteht.

Am heutigen 17. Oktober findet eine Anhörung im Rechtsausschuss zum Thema “Bekämpfung Abgeordnetenbestechung” statt. Bis dahin können sich interessierte Bürger informieren, das Gutachten lesen und sich dann an die Bundestagsabgeordneten wenden – damit diese Abgeordnetenbestechung endlich wirksam unter Strafe stellen.

Wer uns unterstützen will: Das Gutachten kann gerne an anderen Stellen des Netzes gespiegelt werden. Je öfter es verteilt wird, umso weniger kann der Inhalt wieder der Öffentlichkeit entzogen werden.

Update: Auf change.org gibt es auch eine Petition zum Thema:

  • Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages,
  • ich fordere Sie auf, die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) zu ratifizieren.
  • Abgeordnetenbestechung muss auch in Deutschland endlich strafbar sein!
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Siehe auch:
Gesetzentwürfe und Stellungnahmen zur Anhörung des Rechtsausschusses und:
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Update: Soeben hat der Pressedienst des Deutschen Bundestages das Ergebnis der heutigen Anhörung im Rechtsausschuss veröffentlicht:
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„Handlungsbedarf bei der Abgeordnetenbestechung“

Vorsitzender Siegfried Kauder (CDU/CSU)

Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses, eröffnete die Anhörung. © DBT/Melde

Experten sehen mehrheitlich Handlungsbedarf bei der Bekämpfung von Abgeordnetenbestechung und fordern eine entsprechende Gesetzgebung. Das ist das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) mit sieben Fachleuten am Mittwoch, 17. Oktober 2012. Anlass waren Gesetzesinitiativen der drei Oppositionsfraktionen. Nach Meinung der SPD-Fraktion ist die Vorschrift der Abgeordnetenbestechung nicht ausreichend, weshalb die Fraktion einen Gesetzentwurf (17/8613) eingebracht hat. Nach geltendem Recht seien Bestechlichkeit und Bestechung von Parlamentariern nur als Stimmenverkauf und -kauf bei Wahlen strafwürdig. Bis heute gebe es keine strafrechtliche Regelung, die sämtliche strafwürdige Verhaltensweisen von Mandatsträgern im Bereich der Vorteilsannahme und –zuwendung erfasst.

Vorschläge der Linken und Grünen

Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Gesetzentwurf (17/1412), Abgeordnetenbestechlichkeit in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Die Regelung solle für den Bundestag, die 16 Landtage und die Räte von Gemeinden gelten. So solle beispielsweise ein Mitglied des Bundestages mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren belegt werden, wenn er „für eine Handlung oder Unterlassung, die im Zusammenhang mit der Ausübung seines Mandats steht, einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wenn dies seiner aus dem Mandat folgenden rechtlichen Stellung widerspricht“.

Wie die Grünen in ihrem Gesetzentwurf (17/5933) erläutern, fordert das Übereinkommen der Vereinten Nationen und des Europarates gegen Korruption die Unterzeichnerstaaten auf, die Bestechung und die Bestechlichkeit von Mandatsträgern und Abgeordneten konsequent unter Strafe zu stellen. Die geltende Regelung der Abgeordnetenbestechung im Strafgesetzbuch werde diesen Anforderungen nicht gerecht. Dadurch werde die Bekämpfung der Korruption geschwächt und das Ansehen Deutschlands in der Welt beschädigt.

„Wirtschaft befürwortet eine Gesetzgebung“

Privatdozent Dr. Sebastian Wolf von Transparency International aus Berlin, Prof. Dr. Wolfgang Jäckle, Dozent an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Münster sowie Prof. Dr. Bernd Heinrich, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Humboldt-Universität Berlin begrüßten die drei Gesetzesinitiativen. Sie seien sehr „konstruktiv“, sagte Wolf. Da allerdings jeder Entwurf Schwächen habe, forderte er indirekt eine Synthese.

Wolf wies zudem darauf hin, dass mittlerweile in der deutschen Wirtschaft eine „breite Mehrheit“ eine derartige Gesetzgebung befürworte. Dagegen kam Wolfgang Jäckle zu dem Ergebnis, dass der Vorschlag der Grünen-Fraktion am geeignetsten wäre. Bernd Heinrich sah die Vorteile überwiegend bei dem Entwurf der SPD-Fraktion.

Völker- und verfassungsrechtliche Bedenken

Dr. Gerald Kretschmer, Ministerialrat a.D. aus Bonn, und Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, der an der Universität Würzburg öffentliches Recht lehrt, wiesen alle drei Gesetzesinitiativen zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung zurück und äußersten völkerrechtliche beziehungsweise verfassungsrechtliche Bedenken.

Schwarz erklärte, dass es sich im internationalen Vergleich in Deutschland um ein „Luxusproblem“ handele. Er äußerte Verständnis dafür, diese Problematik auch in Deutschland zu thematisieren. Allerdings seien derartige Vorkommnisse hierzulande kaum vorhanden. (ver/17.10.2012)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Dr. Ulrich Franke, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe
  • Prof. Dr. Bernd Heinrich, Humboldt-Universität zu Berlin, Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht
  • Prof. Dr. Wolfgang Jäckle, Dozent, Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Münster
  • Eberhard Kempf, Rechtsanwalt, Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins (DAV),Frankfurt am Main
  • Dr. Gerald Kretschmer, Ministerialrat a. D., Bonn
  • Dr. Regina Michalke, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main
  • Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Lehrprofessur für Öffentliches Recht
  • Privatdozent Dr. Sebastian Wolf, LL.M.Eur., Transparency International Deutschland e. V., Berlin
  • N. N.

NACHTRAG:

So kann Lobbyarbeit praktisch aussehen: Das Berliner CDU-Fraktionsmitglied im Abgeordnetenhaus Michael Freiberg ist einen typischen Berufsweg gegangen: Verwaltungsschule – Verwaltung – aktive Politik.

Ab 1995 war er Stadtrat im Bezirk Neukölln, danach bis Oktober 2006 stellvertretender Bezirksbürgermeister. Im Frühjahr 2007 machte Freiberg sich mit als Politikberater selbstständig. Seine Arbeit: Türöffner für Interessenvertreter und Lobby-Gruppen. Sein Lebenslauf verweist auf eine beeindruckende Liste von Aktivitäten innerhalb verschiedenster Gremien in Berlin-

Im Oktober 2011 gelang Michael Freiberg der Einzug ins Landesparlament als Direktkandidat, wo er zurzeit als Abgeordneter Gehalt und Rentenanspruch erarbeitet. Trotzdem besteht seine Homepage mit dem Beratungsangebot der Freiberg Consulting fort.

Jetzt die Frage: Genügt es, wenn so ein Mann die Höhe seiner Nebeneinkünfte pauschal angibt? Oder macht es vielleicht Sinn zu erfahren, wem der Abgeordnete für wieviel Geld wo eine Tür öffnet?

Entscheiden Sie selbst.

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Update 9.11.2012: Rent a Volksvertreter 
Update 29.2.2013: Deutschland blamiert sich im Vergleich – Zehn-Stufen-Modell erlaubt weiter Verschleierung
                                       Antwortboykott: Wenn Politiker plötzlich verstummen
Update 5.3.2013: Transparency begrüßt interfraktionellen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung
Update: FDP blockiert Gesetz – Petition unterzeichnen
                  Hier können Sie recherchieren 
Update: Rechtsausschuss des Bundestages hat der Unterzeichnung der UN-Konvention zugestimmt