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Die Lehre aus Zypern: Vertrauen ist Glückssache – unsere Freiheit auch?

Danke, Eurogruppe.

Danke, Troika (IWF, EU-Kommission, EZB).

Danke, Regierung von Zypern.

Ihr alle habt uns mit einem Schlag aufgeweckt. Ihr habt uns mit einem Schlag klar gemacht, was euer Wort wert ist: NICHTS.

Zypern ist ein kleiner Staat mit nicht einmal einer Million Einwohnern. Und weit weg – quasi schon fast in Arabien. Oder in der Türkei – ganz wie man es sehen möchte. Da kann man ruhig ein wenig drohen – zum Beispiel damit, dass die Eurozone kein Zypern braucht. Man kann auch ruhig mal einen Testlauf machen, was passiert, wenn man alle Bürger an den Bankenschulden beteiligt – egal, ob sie nur ein paar Tausend Euro auf dem Konto haben oder von den grandiosen Zinsen der zypriotischen Banken (immer noch 4,5 Prozent für Einlagen) mit richtig großen Depots profitieren wollten. Zwar sind Einlagen bis 100 000 Euro europaweit geschützt – aber man kann ja mal probieren, was passiert, wenn man das kurzerhand aushebelt…

Dachtet ihr.

Damit habt ihr euch einen Bärendienst erwiesen. Sogar die vertrauensseligsten Sparer, zum Beispiel die Deutschen, die ihrer Regierung fast alles glauben, haben jetzt Angst um ihr Geld und passen auf.

Wisst ihr was? Ich hoffe, sie hören nicht nur nie wieder damit auf. Nein, ich hoffe, sie stehen jetzt endlich auf. Dann kann vielleicht noch verhindert werden, von langer Hand geplant ist und auch bereits in verschiedenen Ländern Europas als Testballon läuft: Das komplette Verbot von Bargeld.

Und damit die Möglichkeit, alle Bürger nach Belieben zu enteignen; mehr noch: komplett zu steuern.

Die Einlagen auf Zyperns Banken sollen knapp 127 Milliarden Euro betragen, das ist satte sieben Mal soviel wie das Volumen des Staatshaushaltes, das bei 18 Milliarden liegt. 31 Milliarden der Bankeinlagen sollen russischen Firmen und Privatiers gehören. Die Bank of Cyprus ist das größte Geldhaus, hält fast ein Drittel aller Geldeinlagen. Rund ein Drittel der Bank von Zypern soll in russischen Händen sein. Letzteres – zusammen mit der großzügigen 4,5 Prozent-Verzinsung von Geld in Zypern – begründet den allenthalben verlautbarten Vorwurf der Geldwäsche.

Nun sagt die Troika (IWF, EU-Kommission und EZB), bei einer Finanzhilfe steige die zypriotische Verschuldungsquote im Verhältnis zum Brutto-Inlandsprodukt (BIP) zu stark an (von 86 auf 140 Prozent). Das sei nicht tragbar, weshalb Zypern 5,8 Milliarden Euro seines Finanzbedarfs selbst erbringen müsse, und zwar durch Beteiligung der  Sparer.

Auch in der Vergangenheit wurden Anleger bereits zur Kasse gebeten – allerdings in anderer Form und stärker am Verursacherprinzip orientiert: Wer meinte, mit der finanziellen Lage von Banken/Staaten spekulieren zu müssen, musste Opfer bringen. An anderer Stelle wurde in diesem Blog schon dargelegt, dass es sich dabei allerdings eher um Pseudo-Opfer handelte.

Neu bei der Zypern-Hilfe ist eine lineare Veranschlagung aller Sparer: Wer über 100 000 Euro auf der Bank hatte, sollte bis gestern 9,9 Prozent, wer weniger als 100 000 Euro besaß, 6,75 Prozent zahlen. Das führt zu absurden Situationen: Ein Vater, der gerade den Ausbildungskredit für seine Tochter in Höhe von 12 000 Euro auf seinem Konto gut geschrieben worden ist, muss von diesem „Guthaben“ ebenfalls die Zwangsabgabe abführen. Und damit niemand aus der Reihe springt, hat die Zentralbank alle Banken bis Donnerstag geschlossen, alle Finanz-Transaktionen mit Ausnahme des Abhebens geringer Bargeldmengen unterbunden.

Der folgende Aufschrei hat dann doch tatsächlich alle „überrascht“…

Zypern 2Es gäbe dazu mehr zu sagen – zum Beispiel, dass die Aktien der Deutschen Bank und der Commerzbank durch das Zypern-Problem unter Druck geraten sind – dass die Aktienmärkte am ersten Börsentag nach der Entscheidung weltweit ins Minus gerieten, dass der Goldpreis erstmals wieder stieg. Oder dass vor Zypern riesige Gasvorkommen lagern, die das Land in einigen Jahren reich machen werden – und dass Gazprom gegen Lizenzen finanzielle Hilfestellung angeboten hat – aber das soll heute nur am Rande Thema sein.

Logischerweise wollte das zypriotische Parlament diesem Hilfspaket am Montag erstmal nicht zustimmen – man will ja an der Macht bleiben. Das Ergebnis der „Nachverhandlung“ bei der EU war dann allerdings recht mager: Trotz des „mahnenden Aufrufs“ aus den USA, die Kleinsparer fair zu behandeln, hat sich die Troika dazu durchgerungen, Zypern Gestaltungsfreiheit bei der „Progression“ der Zwangsabgabe zu gewähren, die in der Summe aber bei 5,8 Milliarden Euro bleiben muss. Heißt auf deutsch: Je mehr die Kleinsparer entlastet werden, desto stärker trifft es die Groß-Anleger.

Das war nun aber nicht das Codewort, auf das Europa gewartet hatte, liebe Troika…

Was wir hören wollten, war, dass das VERSPRECHEN GILT ! Sind nun Spareinlagen bis 100 000 Euro sicher oder nicht?

Danke, ihr habt es uns gesagt: Sie sind es nicht.

Nein, wir wollen jetzt nicht wissen, warum sie es nicht sind. Wir haben schon verstanden, worum es geht: Vertrauen ist Glückssache.

Betrachten wir jetzt einmal das gesamte Mosaik – dann sehen wir besser, wohin die Reise geht:

  • Die USA sind zurzeit dabei, weltweit nicht nur die Finanzdaten aller Menschen einzusammeln, sondern auch das physische Gold. 
  • Parallel dazu arbeiten die Euro-Staaten daran, das Bargeld abzuschaffen: Im Dezember 2011 verbot Italien alle Bargeldzahlungen über 1000 Euro. Die Griechen dürfen schon seit Januar 2011 privat maximal 1500, geschäftlich maximal 3000 Euro bar bezahlen. In Spanien liegt seit November 2012 die Grenze bei 2500 Euro für alle, Frankreich will ab 2014 eine Bargeldgrenze von 1000 Euro für alle einführen. In Schweden, so ging es erst vor wenigen Tagen durch die Medien, fordern Behörden, Unternehmen und Gewerkschaften gar die komplette Einstellung des Bargeldverkehrs – zurzeit liegt die Obergrenze noch bei 3000 Euro.

Was bedeutet es, wenn Menschen weder physische Werte wie Gold oder Silber, noch bare Zahlungsmittel in der Hand haben?

Muss man das wirklich noch erklären?

Muss man noch erklären, dass Menschen, deren Wohl und Wehe von elektronischen Buchungen auf Chips in Plastikkarten abhängt, bis unter die Haut manipulierbar sind? Wohin sollten sie noch gehen, wenn ihre Chips gelöscht würden? (Nein, das Thema Chips unter Menschenhaut klammern wir heute aus…)

GOLD UND BARGELD BEDEUTEN FREIHEIT !

Wer freiwillig seine Freiheit aufgibt, hat es nicht anders verdient.

Siehe auch: Grafik Veränderung der europäischen Staatsschulden seit 2010

Update: Euro-Finanzminister raten Zypern, Kleinanleger von Zwangsabgabe auszunehmen

Update: Sparer in Sorge: Die Suche nach der „guten“ Großbank

Update: Wirtschaft in Zypern: „Finanzieller Völkermord“

Update: Geldwäsche in Zypern unter der Lupe

Update: Russischer Ex-Finanzminister: 10 Prozent Verluste wären wenig

Fortsetzung:  Es wird immer schlimmer…

Mit 36 von 55 Stimmen hat das Parlament von Zypern am heutigen Dienstag das Rettungspaket abgelehnt. Tenor: Die Zwangsabgabe sei ungerecht – Europa müsse Zypern schon um des Euro willen retten. Den ganzen Tag über hatte es aus dem Inselstaat geraunt, man habe seinen ganz eigenen Weg in Aussicht, der sogar die Troika erstaunen werde.

Bereits Stunden vor der Entscheidung des Parlaments hatte sich der zypriotische Finanzminister auf den Weg nach Moskau gemacht, wo er morgen um Hilfe nachsuchen will. Russland zeigte sich empört über das EU-Rettungspaket, wie auch den steten Vorwurf der Geldwäsche. Nun gibt es Gelegenheit zur Retourkutsche – sei es über Kredite oder mit Hilfe von Gazprom.

Finanzminister Schäuble äußerte sich am Dienstag im heute-Interview: Zypern sei an seiner Lage selbst schuld. Im übrigen glaube er nicht, dass noch viel Zeit sei: Die beiden größten Banken des Landes seien nicht einmal mehr im Besitz von Notfallmitteln und faktisch insolvent. Schäuble soll, wie die Deutschen Mittelstandsnachrichten berichten, ursprünglich sogar eine Zwangsabgabe von 40 Prozent gefordert haben.

Mittlerweile hat, wie der Focus berichtet, die Kirche dem Staat Zypern ihr Geld angeboten, um zur Rettung beizutragen. Zyperns Banken sollen jetzt noch bis kommenden  Dienstag, also eine weitere Woche, geschlossen bleiben, um einen Run zu verhindern.

Die Banken greifen die Idee der Zwangsabgabe freudig auf: Der Chefökonom der Commerzbank, Jörg Krämer, hat schonmal vorgeschlagen, in Italien 15 Prozent einzuziehen.

Und die Grünen in Neuseeland warnen, die   Zentralbank befinde sich in der letzten Phase zur Implementierung eines speziellen Mechanismus, der im Falle eines Bankzusammenbruchs die unangekündigte Schließung aller Institute vorsehe. Über Nacht soll dann eine Teilenteignung von Sparkonten erfolgen, um Banken nach Art Zyperns einen Bailout auf Kosten der Sparer zu liefern. Der Durchgriff auf die Vermögen der Bürger durch Staat und Banken wäre damit gesetzlich gewährleistet…

Update: Diese russischen Konzerne parken Geld auf Zypern

Update: Zwei Banken öffnen vielleicht gar nicht mehr

Update: EZB und Deutschland nehmen Zypern in die Zange

Update: Moskau und Berlin pokern um Zypern

Update: Zypern-Delegation ergebnislos aus Moskau zurück 

Update: Troika lehnt Zyperns Plan B ab

Update: Schäuble: Finanzsektor muss seinen Beitrag leisten 

Der dritte Akt: An einem Freitag nach Börsenschluss

Noch bevor vom zypriotischen Parlament irgendeine Entscheidung publik gemacht wurde, nahmen die Forderungen der EU an das Land weiter zu. Ein Regierungsbeamter sagte Journalisten, dass die Troika den Eigenbeitrag Zyperns um 900 Millionen Euro anheben will, berichtet der Telegraph. Dieser Betrag solle mit Blick auf eine mögliche Kapitalflucht und sich verschlechternden Bedingungen im Haushalt als Sicherheitspuffer fungieren.

Mehrheitlich stimmen die Abgeordneten am Freitag abend dann für die Einführung von Kapitalverkehrskontrollen und für die Bildung eines Solidaritätsfonds. Letzterer soll unter anderem für Rekapitalisierung der nationalen Banken verwendet werden.

Ab sofort können die Banken zur Kapitalverkehrskontrolle ohne jede Vorwarnung folgende Maßnahmen ergreifen:

• Beschränkung de täglichen Limits für Bar-Abhebungen
• Keine vorzeitige Kündigung von Sparbüchern möglich
• Zwingende Verlängerung von befristet gebundenem Geld
• Umwandlung von Verechnungs-Konten in Girokonten
• Verbot von Bargeld-Überweiungen
• Beschränkungen von Bank-Karten, Kreditkarten, Pre-Paid-Karten
• Verbot der Einlösung von Schecks
• Verbot von Überweisungen innerhalb der selben Bank
• Kein Zugang zu Kreditvermittlern
• Beschränkungen bei allen Überweisungen
• Jede andere Maßnahme, die die Zentralbank oder eine andere Bank zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit für notwenig erachtet

Damit sollen sowohl ein Bank-Run als auch der Abzug reicher Konto-Inhaber verhindert werden.

Als nächstes Gesetz wurde die Restrukturierung des Banken-Sektors beschlossen. Die Laiki Bank wird aufgespalten, die Schrottpapiere kommen in eine Bad Bank. Einlageninhaber über 100 000 Euro können damit bis zu 60 Prozent ihres Kapitals verlieren. Die griechische Piräus Bank übernimmt die 291 Filialen der angeschlagenen zyprischen Banken Cyprus Bank und Popular Bank in Griechenland. EU-Behörden und der griechische Finanzstabilitätsfonds gaben bereits grünes Licht für die Transaktion. Damit soll verhindert werden, dass der griechische Bankenbereich von der Krise auf Zypern angesteckt wird.

Konten unter 100 000 Euro sollen verschont bleiben. Für Einlagen über 100 000 Euro auf der Bank von Zypern soll jetzt nach Beratungen mit der EU eine einmalige Abgabe von 20 Prozent erhoben werden, für Einlagen über 100 000 Euro auf anderen Banken Zyperns vier Prozent. Bei der Bank of Cyprus sollen die meisten reichen Ausländer ihre Depots haben.

Die Parlamentsdebatte war in Zypern und Griechenland von Protesten begleitet.

Quelle: Deutsche Mittelstandsnachrichten und andere.

Update: Datenschützer: Rasante Zunahme der Konten-Einsichten durch den Staat

Update: Moskau alarmiert seine Bürger: Holt euer Geld aus Europas Banken

Update: Krise vor Brüssel-Treffen: Streit um Banken-Restrukturierung

Das Ergebnis in Brüssel

Noch einmal ein Aufbäumen in Zypern – letzter Versuch, das Hauptgeschäft des Inselstaates, seinen Bankensektor zu erhalten – dann wurde in Brüssel doch beschlossen, was unausweichlich schien: Die Bank of Cyprus muss die rund 9 Milliarden Schulden der abzuwickelnden Laika Bank übernehmen, das soll die Guthaben über 100 000 Euro um bis zu 40 Prozent belasten.  „Das ist das einzig Gute am zyprischen Drama: Es zeigt, dass man eine bedeutende Bank abwickeln und eine zweite schrumpfen kann, ohne dass die Finanzmärkte verrückt spielen“, kommentierte der Spiegel. Vertrauen hingegen, und zwar das der Wähler und Einwohner der Eurzone in ihre Banken – und was noch viel schlimmer ist, in ihre Politiker, ist jedoch in einer Weise zerstört, die die ganze Eurozone erschüttert.

Wer  nun eigentlich die Kleinsparer zunächst in die Pflicht genommen hat, wurde in den letzten Tagen heftig diskutiert. Besonders, nachdem die Menschen in Zypern Deutschland als Schuldigen ausgemacht hatten, betonte Finanzminister Schäuble immer wieder, es sei die zypriotische Regierung gewesen, die die großen Bankkunden zu Lasten der Kleinen habe schonen wollen. Dabei lag der wesentliche Fehler viel tiefer: Es hat zunächst einmal niemand verhindert. DAS, und nur das, wird letztlich im Gedächtnis bleiben, wenn die nächsten „Rettungsaktionen“ anstehen – und sie werden kommen. Wenn man keine Nebelkanonen in Sachen „Geldwäsche“ abschießen kann, wenn es schlicht darum geht, Verluste zu verteilen, dann wird man sehen, ob die Euro-Politiker eine Lektion gelernt haben – sonst ist die Währung verloren.

Ohnehin wird sich erst in den kommenden Wochen und Monaten zeigen, wieviel Kapital im Euro und in den Euro-Ländern bleibt. Allenthalben wird zu Recht die Frage gestellt: Wenn eine Mini-Volkswirtschaft wie Zypern bereits solch dramatische Situationen heraufbeschwört: Was passiert dann, wenn Italien kommt? Oder Spanien? Oder Frankreich? Wer bitte wartet denn freiwillig, bis man sein Vermögen per Zwangsmaßnahme einfriert oder rasiert?

Trotz der drastischen Sperrmaßnahmen ist offenbar auch in Zypern nicht gelungen, das Geld komplett im Land zu halten. Wie die FAZ meldet, wurde bereits seit Januar ein verstärkter Vermögensabfluss registriert. Er hat sich in dem kurzen Zeitraum zwischen der Ablehnung des Rettungspakets durch das zypriotische Parlament und den Kapitalverkehrskontrollen vervielfacht. Möglicherweise sind so auf den letzten Drücker noch Milliarden außer Landes dirigiert worden. Gerüchten zufolge sollen auch hochrangige Zentralbank-Mitarbeiter ihr Geld außer Landes geführt haben.

Jetzt kommt das nächste unerfreuliche, aber ebenfalls bereits bekannte Theater: Die Euroländer untereinander schieben sich Schuldzuweisungen zu – und die Bundesregierung versucht, sich so lange wie möglich der notwendigen Debatte des Bundestages zur Zustimmung über das Paket zu entziehen. Alles in allem nichts, was wirklich auf Euroland stolz machen könnte.

Update: Nordzypern: Ein Hauch Schadenfreude im türkischen Teil

Update: Luxemburg fürchtet um sein Geschäftsmodell

Update: EU-Gesetzentwurf: Sparguthaben bei Bankenpleiten heranziehen

Update: Chef der Bank of Cyprus ist zurückgetreten

Update: Spanien erwartet 2013 eine weitere deutliche Verschärfung der Rezession

Update: Deutscher Sparkassenpräsident an Oligarchen: „Bei uns sind alle Einlagen sicher“

Update: Zyperns Rettung wird lang und schmerzhaft

Update: Vorstände beider Großbanken entlassen

Update: So funktioniert die deutsche Einlagensicherung

Update: Zyperns Banken schenkten Politikern und Firmen Millionen

Update: Bank-Run in Siena: Monte dei Paschi-Kunden  zogen Milliarden ab

Update: Klare Aussage der EZB: Zypern ist Blaupause für künftige Fälle

Update: Guthaben unter 100 000 Euro sind „möglichst sicher“

Update: EU half europäischen Banken, ihre Zyperneinlagen zu retten

Update: EU-Kommissar Barnier: Reiche Sparer sollen grundsätzlich haften

Update: EU-Finanzminister: Sparerhaftung soll Normalfall werden

Update: Zypern in der Krise – eine Bilanz / Ausführliche Anfrage der Linken an die Regierung und die Antworten

Gutachten zur Abgeordnetenbestechung soll geheim bleiben – WARUM?

Am heutigen 17. Oktober findet eine Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zum Thema “Bekämpfung Abgeordnetenbestechung” statt. Dazu existiert bereits seit dem Jahr 2008 ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das dringend Reformen anmahnt. Dieses Gutachten wurde jedoch offiziell nie öffentlich gemacht – mit Hinweis auf das Urheberrecht.

netzpolitik.org hat das Gutachten vor zwei Wochen exklusiv online gestellt (weiter unten der komplette Bericht in Kopie) und ausführlich kommentiert.

Heute erreichte den Gründer und Chefredakteur von netzpolitik.org, Markus Beckedahl,  ein Einschreiben des Bundestages, wonach das Gutachten umgehend aus dem Netz zu entfernen sei.

Angesichts der Diskussionen der letzten Wochen über Nebeneinkommen von Abgeordneten, aber auch angesichts der offensichtlichen Bestrebungen der Regierung, immer mehr  Gremien einzurichten, die nichtöffentlich tagen und zur Geheimhaltung verpflichtet sind (siehe Berichterstattung in diesem Blog zum ESM und dem Vorstoß Wolfgang Schäubles zur  Neuordnung der europäischen Union) halte ich es für notwendig, netzpolitik.org zu unterstützen. Transparenz ist eine wesentliche Grundlage der Demokratie. Bezahlte Lobbyarbeit – in welcher Form auch immer – darf für Abgeordnete kein Thema sein.

Hier nun zunächst der Kommentar von Markus Beckedahl zum heutigen Einschreiben, anschließend die Berichterstattung zum Gutachten – wörtlich übernommen aus dem Blog von netzpolitik.org.

Nein. Das Gutachten zur Abgeordnetenkorruption bleibt öffentlich und auch hier verfügbar.

‚Dem deutschen Volke‘ steht vorne auf dem Bundestagsgebäude, das Volk bezahlt die Erstellung von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienste, es gibt keinen Geheimhaltungsgrund für das Gutachten – sonst dürfte es auch nicht nach IFG herausgegeben werden – und der Verweis auf das Urheberrecht ist für ein im Auftrag durch Beamte oder Angestellte des Bundestages in ihrer Arbeitszeit erstellten Gutachtens indiskutabel.

Die Diskussion der vergangenen Wochen hat noch einmal nachdrücklich gezeigt, welche Wichtigkeit das Thema der (Un-)Bestechlichkeit für die Öffentlichkeit hat. Das zeigte nicht nur die Diskussion um Peer Steinbrück und seine Nebenredeneinkünfte. Was soll man von einem Parlament halten, dessen wissenschaftlicher Dienst zwar dazu forscht, aber diese Ergebnisse dann unter Verschluss und damit vom Bürger fernhalten will?“

Deutsche Gesetzgebung eher symbolisch

Von  | Veröffentlicht am: 01.10.2012 bei netzpolitik.org

Die deutschen Gesetze zur Abgeordnetenbestechung sind “praktisch bedeutungslose symbolische Gesetzgebung” und müssen dringend verschärft werden. Diesem Urteil des Bundesgerichtshof schließt sich auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem vor vier Jahren erstellten Gutachten an. Das Dokument wird bisher geheim gehalten, netzpolitik.org veröffentlicht jetzt das komplette Gutachten.

Die Wikipedia sagt auf der Seite Abgeordnetenbestechung: In den meisten anderen Ländern ist dieser Straftatbestand schärfer als in Deutschland.
Der entsprechende Paragraf im Strafgesetzbuch stellt ausschließlich den direkten Kauf von Stimmen vor einer Abstimmung unter Strafe. Und auch das wurde erst 1994 eingeführt.

Im Jahr 2005 ist die UN-Konvention gegen Korruption in Kraft getreten. Dieser völkerrechtlich bindende Vertrag enthält Präventionsmaßnahmen gegen Korruption sowie die die Pflicht der Staaten, verschiedene Sachverhalte rund um Korruption unter Strafe zu stellen. Bisher haben 161 Staaten das Übereinkommen ratifiziert. Deutschland nicht, zusammen mit Myanmar, Sudan, Saudi-Arabien, Nordkorea und Syrien. Deutschland ist hier Bananenrepublik – weit weg vom internationalen Standard.

Bereits im September 2008 hat der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages ein Gutachten “Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption” erstellt, der diesen Zustand kritisiert und dringenden Reformbedarf anmeldet.

Im Dezember 2008 berichtete der Spiegel aus dem Dokument: „Tatsächlich gilt ein deutscher Abgeordneter nur dann als korrupt, wenn nachgewiesen werden kann, dass er sich vor einer Wahl oder Abstimmung in einem Parlament kaufen ließ. Nimmt er dagegen den Lohn für sein Votum erst nach einer Abstimmung an, als eine Art “Dankeschön”, geht er straffrei aus – so entlarvt das bestehende Gesetz weniger die Bestechlichkeit eines Abgeordneten als seine Dummheit, sich die Gefälligkeit zum falschen Zeitpunkt erweisen zu lassen.“

Doch die Öffentlichkeit hat dieses Gutachten nie zu sehen bekommen. Zwar kann man mittlerweile auf FragDenStaat.de nach Informationsfreiheitsgesetz eine Anfrage stellen. Eine Veröffentlichung wird jedoch verboten, wegen des Urheberrechts: „Ich weise deshalb darauf hin, dass das Ihnen übersandte Gutachten für Sie persönlich bestimmt ist. Die Übersendung beinhaltet nicht die Befugnis der Verbreitung oder Veröffentlichung. Die unerlaubte Veröffentlichung oder Verbreitung von Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und hat sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen“.

Das sehen wir nicht ein. Die Wissenschaftlichen Dienste werden von unseren Steuern bezahlt. Die Gutachten werden im Auftrag von gewählten Abgeordneten erstellt. Wir sind der Meinung, in dieser Art zustande gekommene Studien müssen auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

Bestärkt fühlen wir uns von einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin. Das hat vor zwei Wochen entschieden: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erfasst auch Dokumente der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages.

Daher veröffentlichen wir an dieser Stelle das komplette Gutachten als PDF.

Aus der Zusammenfassung:

  • Die Abgeordnetenbestechung, für die keine einheitliche Definition existiert und deren repressive Bekämpfung in Deutschland seit Jahren sehr kontrovers diskutiert wird, ist im Straftatbestand des § 108e StGB pönalisiert, dessen enger Anwendungsbereich sich jedoch lediglich auf den Teilbereich des Stimmenkaufs bzw. –verkaufs bei Wahlen oder Abstimmungen in Volksvertretungen beschränkt:
  • Die derzeitige bewusst restriktive Fassung der Norm begegnet in der Rechtswissenschaft und in der öffentlichen Diskussion wegen der Privilegierung von Mandatsträgern erheblicher Kritik, da § 108e StGB als praktisch bedeutungslose „symbolische Gesetzgebung“ viele Fälle strafwürdiger politischer Korruption nicht wirksam erfasse, zahlreiche Umgehungsmöglichkeiten biete und die gesellschaftspolitische Realität der stetig zunehmenden Einflussnahme auf Parlamentarier nicht adäquat widerspiegele. Angesichts dieser tatbestandlichen Defizite und des vom BGH angemahnten legislatorischen Handlungsbedarfs sowie im Hinblick auf die teilweise noch nicht implementierten Vorgaben internationaler und europäischer Antikorruptionsübereinkommen und ferner auch in rechtsvergleichender Perspektive ist im Ergebnis zu konstatieren, dass die Abgeordnetenbestechung in Deutschland durch den Tatbestand des § 108e StGB hinsichtlich des mit der Norm intendierten Schutzes der Integrität und Unabhängigkeit der Mandatsausübung keine ausreichende strafrechtliche Regelung erfahren hat und diesbezüglich Reformbedarf besteht. Die Notwendigkeit einer Erweiterung und Verschärfung des § 108e StGB ist insbesondere auch mit Blick auf die Ratifikation des von Deutschland bereits am 27. Januar 1999 gezeichneten Strafrechtsübereinkommens des Europarates über Korruption sowie der am 9. Dezember 2003 gezeichneten UN-Konvention gegen Korruption, die einen globalen Mindeststandard der Kriminalisierung der Abgeordnetenbestechung etabliert, angezeigt.

Auch Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, kritisiert die Zurückhaltung von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes vor der Öffentlichkeit. Bereits in seinem 3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit bestätigte er:

  • Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG gilt auch für Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

Schaar sprach sich auch dagegen aus, …

  • … dass der Bundestag die Herausgabe von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes unter Hinweis auf Urheberrechte ablehnt. Schließlich seien diese Gutachten aus Steuermitteln finanziert und dienten der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben.

Christian Humborg, Geschäftsführer von Transparency International Deutschland, kommentiert den Inhalt des Gutachtens:

  • Die Regierungsfraktionen sollten sich endlich zu Herzen nehmen, was der Wissenschaftliche Dienst bereits vor vier Jahren feststellte, nämlich dass Reformbedarf beim Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung besteht.

Am heutigen 17. Oktober findet eine Anhörung im Rechtsausschuss zum Thema “Bekämpfung Abgeordnetenbestechung” statt. Bis dahin können sich interessierte Bürger informieren, das Gutachten lesen und sich dann an die Bundestagsabgeordneten wenden – damit diese Abgeordnetenbestechung endlich wirksam unter Strafe stellen.

Wer uns unterstützen will: Das Gutachten kann gerne an anderen Stellen des Netzes gespiegelt werden. Je öfter es verteilt wird, umso weniger kann der Inhalt wieder der Öffentlichkeit entzogen werden.

Update: Auf change.org gibt es auch eine Petition zum Thema:

  • Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages,
  • ich fordere Sie auf, die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) zu ratifizieren.
  • Abgeordnetenbestechung muss auch in Deutschland endlich strafbar sein!
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Siehe auch:
Gesetzentwürfe und Stellungnahmen zur Anhörung des Rechtsausschusses und:
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Update: Soeben hat der Pressedienst des Deutschen Bundestages das Ergebnis der heutigen Anhörung im Rechtsausschuss veröffentlicht:
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„Handlungsbedarf bei der Abgeordnetenbestechung“

Vorsitzender Siegfried Kauder (CDU/CSU)

Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses, eröffnete die Anhörung. © DBT/Melde

Experten sehen mehrheitlich Handlungsbedarf bei der Bekämpfung von Abgeordnetenbestechung und fordern eine entsprechende Gesetzgebung. Das ist das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) mit sieben Fachleuten am Mittwoch, 17. Oktober 2012. Anlass waren Gesetzesinitiativen der drei Oppositionsfraktionen. Nach Meinung der SPD-Fraktion ist die Vorschrift der Abgeordnetenbestechung nicht ausreichend, weshalb die Fraktion einen Gesetzentwurf (17/8613) eingebracht hat. Nach geltendem Recht seien Bestechlichkeit und Bestechung von Parlamentariern nur als Stimmenverkauf und -kauf bei Wahlen strafwürdig. Bis heute gebe es keine strafrechtliche Regelung, die sämtliche strafwürdige Verhaltensweisen von Mandatsträgern im Bereich der Vorteilsannahme und –zuwendung erfasst.

Vorschläge der Linken und Grünen

Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Gesetzentwurf (17/1412), Abgeordnetenbestechlichkeit in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Die Regelung solle für den Bundestag, die 16 Landtage und die Räte von Gemeinden gelten. So solle beispielsweise ein Mitglied des Bundestages mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren belegt werden, wenn er „für eine Handlung oder Unterlassung, die im Zusammenhang mit der Ausübung seines Mandats steht, einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wenn dies seiner aus dem Mandat folgenden rechtlichen Stellung widerspricht“.

Wie die Grünen in ihrem Gesetzentwurf (17/5933) erläutern, fordert das Übereinkommen der Vereinten Nationen und des Europarates gegen Korruption die Unterzeichnerstaaten auf, die Bestechung und die Bestechlichkeit von Mandatsträgern und Abgeordneten konsequent unter Strafe zu stellen. Die geltende Regelung der Abgeordnetenbestechung im Strafgesetzbuch werde diesen Anforderungen nicht gerecht. Dadurch werde die Bekämpfung der Korruption geschwächt und das Ansehen Deutschlands in der Welt beschädigt.

„Wirtschaft befürwortet eine Gesetzgebung“

Privatdozent Dr. Sebastian Wolf von Transparency International aus Berlin, Prof. Dr. Wolfgang Jäckle, Dozent an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Münster sowie Prof. Dr. Bernd Heinrich, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Humboldt-Universität Berlin begrüßten die drei Gesetzesinitiativen. Sie seien sehr „konstruktiv“, sagte Wolf. Da allerdings jeder Entwurf Schwächen habe, forderte er indirekt eine Synthese.

Wolf wies zudem darauf hin, dass mittlerweile in der deutschen Wirtschaft eine „breite Mehrheit“ eine derartige Gesetzgebung befürworte. Dagegen kam Wolfgang Jäckle zu dem Ergebnis, dass der Vorschlag der Grünen-Fraktion am geeignetsten wäre. Bernd Heinrich sah die Vorteile überwiegend bei dem Entwurf der SPD-Fraktion.

Völker- und verfassungsrechtliche Bedenken

Dr. Gerald Kretschmer, Ministerialrat a.D. aus Bonn, und Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, der an der Universität Würzburg öffentliches Recht lehrt, wiesen alle drei Gesetzesinitiativen zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung zurück und äußersten völkerrechtliche beziehungsweise verfassungsrechtliche Bedenken.

Schwarz erklärte, dass es sich im internationalen Vergleich in Deutschland um ein „Luxusproblem“ handele. Er äußerte Verständnis dafür, diese Problematik auch in Deutschland zu thematisieren. Allerdings seien derartige Vorkommnisse hierzulande kaum vorhanden. (ver/17.10.2012)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Dr. Ulrich Franke, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe
  • Prof. Dr. Bernd Heinrich, Humboldt-Universität zu Berlin, Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht
  • Prof. Dr. Wolfgang Jäckle, Dozent, Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Münster
  • Eberhard Kempf, Rechtsanwalt, Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins (DAV),Frankfurt am Main
  • Dr. Gerald Kretschmer, Ministerialrat a. D., Bonn
  • Dr. Regina Michalke, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main
  • Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Lehrprofessur für Öffentliches Recht
  • Privatdozent Dr. Sebastian Wolf, LL.M.Eur., Transparency International Deutschland e. V., Berlin
  • N. N.

NACHTRAG:

So kann Lobbyarbeit praktisch aussehen: Das Berliner CDU-Fraktionsmitglied im Abgeordnetenhaus Michael Freiberg ist einen typischen Berufsweg gegangen: Verwaltungsschule – Verwaltung – aktive Politik.

Ab 1995 war er Stadtrat im Bezirk Neukölln, danach bis Oktober 2006 stellvertretender Bezirksbürgermeister. Im Frühjahr 2007 machte Freiberg sich mit als Politikberater selbstständig. Seine Arbeit: Türöffner für Interessenvertreter und Lobby-Gruppen. Sein Lebenslauf verweist auf eine beeindruckende Liste von Aktivitäten innerhalb verschiedenster Gremien in Berlin-

Im Oktober 2011 gelang Michael Freiberg der Einzug ins Landesparlament als Direktkandidat, wo er zurzeit als Abgeordneter Gehalt und Rentenanspruch erarbeitet. Trotzdem besteht seine Homepage mit dem Beratungsangebot der Freiberg Consulting fort.

Jetzt die Frage: Genügt es, wenn so ein Mann die Höhe seiner Nebeneinkünfte pauschal angibt? Oder macht es vielleicht Sinn zu erfahren, wem der Abgeordnete für wieviel Geld wo eine Tür öffnet?

Entscheiden Sie selbst.

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Update 9.11.2012: Rent a Volksvertreter 
Update 29.2.2013: Deutschland blamiert sich im Vergleich – Zehn-Stufen-Modell erlaubt weiter Verschleierung
                                       Antwortboykott: Wenn Politiker plötzlich verstummen
Update 5.3.2013: Transparency begrüßt interfraktionellen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung
Update: FDP blockiert Gesetz – Petition unterzeichnen
                  Hier können Sie recherchieren 
Update: Rechtsausschuss des Bundestages hat der Unterzeichnung der UN-Konvention zugestimmt