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Nein, das ist kein Film, das ist echtes Leben: Wir werden wirklich überwacht!

„Alle wissen es, doch niemand spricht es aus – Deutschland ist nicht souverän„. Unter dieser Überschrift habe ich im Juli letzten Jahres, als langsam klar wurde, welche Dimension die Enthüllungen von Edward Snowden haben, zusammengefasst,  dass Deutschland noch immer an den Folgen des Zweiten Weltkrieges trägt. Da gibt es unter anderem das G10-Gesetz, das unsere Geheimdienste bis heute verpflichtet, mit denen der Siegermächte zusammen zu arbeiten.  Dieses Thema ist heute aktueller denn je.

„Was ist der Bundesregierung über eine Vorausschreibung zur Überwachung Sozialer Netze durch das Oberkommando der US-Army in Europa bekannt?“ „Die Bundesregierung beobachtet derartige Vorausschreibungen nicht aktiv und hat daher über die Medienberichterstattung hinaus keine Kenntnis von dem Vorgang,“ antwortet am 18. März 2014 das Bundes-Innenministrium auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Nur zwei Monate später berichtete dpa, der BND wolle 300 Millionen Euro haben, um das Internet sicherer zu machen. netzpolitik.org zitiert in Auszügen und kommentiert: „Geplant ist nach dpa-Informationen der Aufbau eines Informationsringes mit internationalen Partnerdiensten des deutschen Auslandsnachrichtendienstes. So sollen Spionageangriffe über das Internet erkannt werden, bevor sie die Infrastruktur in Deutschland erreichen. Abwehrmechanismen könnten so rechtzeitig in Kraft gesetzt werden. […]

Bei den BND-Plänen geht es aber nicht nur um die Abwehr von Wirtschaftsspionage, sondern auch um Rezepte gegen Cyber-Attacken auf kritische Infrastruktur wie etwa die Elektrizitäts- oder Wasserversorgung. Für den BND sind unter anderem Glasfaserkabel im Ausland interessant, deren Datenströme sich nach Schadsoftware durchsuchen lassen. Das Besondere an der Strategie: Durch enge Zusammenarbeit vor allem mit europäischen Geheimdiensten, aber auch mit US-Partnern soll Schadsoftware erkannt werden, bevor sie Computer in Deutschland angegreift. Entscheidende Voraussetzung für den Erfolg dieser Strategie ist laut Schindler, dass man eine große Datenbasis hat – zu möglichen Angreifern, zu Angriffswegen, zu technischen Details.“

„Wie muss man sich das vorstellen?“ fragt Autor Markus Beckedahl. „Ein Ringtauschsystem mit NSA und GCHQ, damit diese unseren Diensten berichten, wenn sie uns angreifen um unsere Wirtschaft, Politik und die Gesellschaft zu überwachen? Gefallen hat man offenbar auch am Tempora-Programm der Briten gefunden, wobei immer noch ungeklärt ist, wie die Netzüberwachung des BND in deutschen Netzen funktioniert.“

Am 30 Mai 2014 schafft es die Nachricht sogar in die Tagesschau:  „Insgesamt benennt der BND fünf Bereiche, in denen umfangreich modernisiert werden soll. Sonst, so heißt es gegenüber Parlamentariern, drohe man, hinter Spanien und Italien zurückzufallen. Im Bereich der traditionellen Internet- und Fernmeldeüberwachung, so interne Strategieüberlegungen, müsse man angesichts der riesigen Datenmengen vermehrt auf die Analyse sogenannter Metadaten setzen, also der Frage, wer wann mit wem kommuniziert habe. Dies sei zeitgemäßer als die Inhaltserfassung. Die gespeicherten Metadaten sollen dann gefiltert werden, um bei Bedarf und Verdacht Zugriff auf Telefonate und E-Mails zu haben.“

„Der Bundesnachrichtendienst (BND) will künftig die sozialen Netze in “Echtzeit” ausforschen können und digital aufrüsten,“ schreibt netzpolitik.org. […] Das Projekt läuft intern unter dem Titel “Echtzeitanalyse von Streaming-Daten” und ist Teil einer sogenannten “Strategischen Initiative Technik” (SIT). […]Bereits in diesem Jahr will der Auslandsgeheimdienst seine Technik verbessern, um Weblogs, Foren und Portale wie Flickr, Facebook und Twitter systematisch auswerten zu können. Neben der Internetüberwachung sollen mobile Geräte zum Abfangen von Messdaten von Raketentests angeschafft werden, außerdem will der Dienst künftig verstärkt Verbindungsdaten, sogenannte Metadaten, ausspähen. […] Außerdem will der Dienst offenbar Software-Sicherheitslücken für gezielte Spähattacken nutzen können.“

„Ausdrücklich wird in den Dokumenten darauf verwiesen, dass NSA & GCHQ das schließlich auch können,“ kommentiert wieder Markus Beckedahl. „Gleichzeitig will man eine eigene Vorratsdatenspeicherung, weil die ja so schön grundrechtsfreundlich sei. Und man möchte vermehrt selbst als cyberkrimineller Geheimdienst auftreten und selbst Unsicherheit im Namen von Sicherheit schaffen, indem Sicherheitslücken nicht gestopft sondern zum Angriff verwendet werden.“

Was lernen wir aus diesem Beispiel?

  • Alle Geheimdienste der Welt sind gleich. Der einzige Unterschied: Die in den USA haben mehr Geld.
  • Alle Regierungen der Welt sind gleich. Sie sagen uns erst die Wahrheit, wenn diese schon auf dem Tisch liegt.

No Spy-Abkommen mit den USA oder rein europäische Datennetze, um eine Ausforschung von Übersee zu verhindern, sind lächerlich. Das Netz hat seine Mitte (jedenfalls für uns Deutsche) im eigenen Land. Will man etwas dagegen unternehmen, muss man auch genau hier anfangen. Siehe dazu: Was tun gegen totale Datenkontrolle?

1,7 Milliarden Dollar, so die Süddeutsche Zeitung, stehen den amerikanischen Geheimdiensten jährlich zur Verfügung. Der „Generaldirektor“ James Clapper lügt bei Berichten über die Verwendung des Geldes auch den zuständigen US-Ausschüssen, ohne mit der Wimper zu zucken,s ins Gesicht. Dies, so berichtete Edward Snowden dieser Tage, sei für ihn das Schlüsselerlebnis gewesen, nach dem er sich entschieden habe, zum Whistleblower zu werden.

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Ein passendes Handbuch zum Ausspähen der sozialen Netze liegt übrigens in den USA schon bereit. Analog zum Handbuch „The Art of Deception„, über das ich bereits ausführlich berichtet habe, gibt es alle nötigen Informationen in einer Power Point Präsentation. Im Jahr 2010 hat der BND 37 Millionen Mails auf terroristische Inhalte hin gefiltert. Genau 12 davon erwiesen sich als relevant – was den Berliner Anwalt Niko Härting dazu veranlasste, Beschwerde gegen den BND wegen unverhältnismäßiger Massenüberwachung einzureichen.  1999 gab es einen ähnlichen Fall, in dem es um Telefonüberwachung durch den BND ging.

„Diese Liste muss sowohl dem Bundeskanzleramt als auf der G10-Kommission bekannt gewesen sein, die solche Überwachungsmaßnahmen beaufsichtigen und autorisieren. Das zeigt, dass auch deutsche Stellen in der Herausgabe von Quasi-Vollmachten Institutionen wie dem US-FISA-Gericht, der die NSA-Maßnahmen genehmigt, in nichts nachstehen,“ kommentiert netzpolitik.org.

„Die vom BND auf der Grundlage des G-10-Gesetzes erhobenen Daten mit Deutschlandbezug werden dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) regelmäßig berichtet und in einer offenen Bundestagsdrucksache veröffentlicht“, heißt es in einer Stellungnahme des Nachrichtendienstes dagegen im Juli 2013. Für das gesamte Jahr 2012 seien dies rund 850 000 Datensätze gewesen. „Eine millionenfache monatliche Weitergabe von Daten aus Deutschland an die NSA durch den BND findet nicht statt.“ Im gesamten Jahr 2012 seien lediglich zwei personenbezogene Datensätze deutscher Bürger an die NSA übermittelt worden. In einem Spiegel-Interview hatte Tage zuvor Edward Snowden von einer sehr engen Zusammenarbeit des BND mit der NSA berichtet…

Zurzeit beginnen das BKA und das FBI damit, ihre Dateien für Fingerabdrücke „auszutauschen“: Das BKA hat 2,3 Millionen, das FBI soll 70 Millionen Datensätze haben, sowie die kostenträchtige, zugehörige Technik bieten. „Der automatische Abgleich von Fingerabdrücken zwischen BKA und FBI ist Teil eines noch weitaumfassenderen Abkommens zwischen Deutschland und den USA. Dieses hatten die damaligen Bundesminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Brigitte Zypries (SPD) als Vertreter Deutschlands bereits im Jahr 2008 ausgehandelt“, berichtet winfuture dazu.

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„Wenn Staaten mit Daten bezahlen“ titelt zum selben Thema diese Woche die ZEIT. In dem Beitrag geht es darum, wie die USA andere Staaten zur Mitarbeit bewegen: „Die Geschichte von PISCES beginnt ein Jahr nach dem 11. September 2011. Damals bot das US-amerikanische Verteidigungsministerium einer Hand voll „Risikoländern“ einen Deal an: Pakistan, Afghanistan, der Jemen, Irak und andere sollten das Grenzkontrollsystem Personal Identification Secure Comparison and Evaluation System (PISCES) geschenkt bekommen. Mit dieser Software können Reisende an Flughäfen und anderen Kontrollpunkten überprüft werden. In Echtzeit werden Gesicht, Ausweisnummer, Fingerabdruck und andere biografische Informationen mit den Daten von Terror-Fahndungslisten abgeglichen,“ schreibt die Zeitung. Bei Wikipedia steht allerdings zu lesen, dass es das Programm bereits seit 1997 gibt und dass es im Jahr 2001 eben genau dieses definierte Ziel verfehlte, die 9/11-Terroristen abzufangen. Keine Ahnung – wissen wir nicht, sind wir nicht beteiligt – wir handeln nach festgelegten Abkommen… so viel, aber kaum mehr erfährt, wer die Bundesregierung um Auskunft darüber bittet, welche Überwachungsmaßnehmen in Deutschland stattfinden, welche Kooperationen bestehen und wer was darf. Nicht selten enthält die Frage bereits mehr Information, als die Antwort.

Die Bundestagsfraktion „Die Linke“ stellt immer wieder kleine Anfragen an die Bundesregierung und erweist sich dabei als recht treffsicher. „Bereits heute sind die Personenerkennungssysteme der US-amerikanischen Bundespolizei FBI die größten biometrischen Polizeidatenbanken der Welt: Das „Integrated Automated Fingerprint Identification System“ (IAFIS) greift auf Daten von mehr als 90 Millionen Personen zurück, und im „National DNA Index System“ (NDIS) sind DNA-Profile von knapp neun Millionen Menschen gespeichert.

Zusätzlich baut das FBI im Rahmen seiner Programme „Next Generation Identification“ (NGI) und „Combined DNA Index System“ (CODIS) massiv die Fähigkeiten zur Speicherung und Weiterverarbeitung biometrischer Merkmale aus“, heißt es beispielsweise in einer Anfrage vom August 2011. Den passenden Vertrag dazu, datiert aus dem Jahr 2008 gibt es zu diesem Zeitpunkt schon lange. Man findet ihn hier. Ein Durchführungshandbuch hängt gleich dran.

Solche Beispiele lassen sich beliebig weiter führen. Von der Bundesregierung wird man nie auch nur ein Wort mehr erfahren, als unvermeidlich. Vor diesem Hintergrund gewinnen die beiden Themenabende des ZDF in der diesjährigen Himmelfahrtswoche ganz neue Bedeutung. Im Film über die Zusammenarbeit deutscher Dienste mit den USA geben amerikanische Gesprächspartner in großer Ehrlichkeit Auskunft darüber, dass sie sich nach 9/11 bewusst sowohl über Rechtslage, als auch Rechtsempfinden der eigenen Bevölkerung hinweg gesetzt haben. Wer immer sich den treibenden Kräften in den Weg stellte, wurde platt gemacht. Auch der zweite, kürzere Film zum politischen Gezerre um die Zukunft Edward Snowdens ist ausgesprochen aussagekräftig: Wer immer sich den USA entgegen stellt, hat mit deutlichen Konsequenzen zu rechnen.

Wenn alle Seiten kungeln, scheuen auch alle Seiten die Öffentlichkeit. Wem das als Begründung noch nicht genügt, der möge sich an das geflügelte Wort erinnern, in dem es heißt: „Es gibt nichts, was man nicht kaufen kann“…

Seit Edward Snowden sich entschlossen hat zu reden, wird die internationale Öffentlichkeit über die Aktivitäten westlicher Geheimdienste so genau informiert wie niemals zuvor. Niemand kann mehr behaupten, es handele sich dabei um Verschwörungstheorien – alles ist belegt.

Und was passiert? Die Öffentlichkeit, auch die deutsche, verhält sich, als gehe sie das alles nichts an. Als sehe sie einen Krimi im Fernsehen. Die Linken, deren Mitglieder sich teilweise noch bestens aus eigener Erfahrung an den Überwachungsstaat DDR erinnern, haben da schon eine andere Sensibilität. Insofern sollte sich ein mündiger Bürger durchaus einmal zumuten, ihnen zuzuhören, auch wenn sie von den anderen Parteien gern kalt gestellt werden. In Lateinamerika und im karibischen Raum gibt es ganze Regierungen, die angeblich unter „Paranoia“ leiden und überall Infiltrationen der US-Geheimdienste vermuten. Seit Snowden wissen wir: Paranoia geht anders…

Wenn nicht ein Knalleffekt eintritt, der jedem Einzelnen klar macht, was totale Überwachung bedeuten kann – vor allem, wenn man nicht mehr, wie wir heute, auf der Gewinnerseite steht – wird das wohl auch so bleiben.

So lange, bis es zu spät ist.

Siehe auch:

Alle wissen es, doch niemand spricht es aus: Deutschland ist nicht souverän

Wie manipuliert man Menschen?  

Manipulation: Einfach, wenn man weiß, wie’s geht – und sehr wirkungsvoll…

Warum wir nicht schweigen dürfen

Update: XML-„Bomben“ kommen über Outlook 

Update: Millionen Fotos aus den sozialen Netzen

Update: Antiterrordateigesetz soll novelliert werden

Update: Kleine Anfrage zum türkischen Geheimdienst in Deutschland

Update: Warnung aus UK: Massive Cyberattacken aus den USA erwartet

Update: Thomas de Maizière spricht sich für die Überwachung sozialer Netze in Echtzeit aus

Update: Grundrechtereport 2014: Geheimdienste im Informationskrieg gegen alle

Update: Ein Jahr Snowden: Was bisher geschah

Update: USA verstimmt über deutsche Ermittlungen

Update: Ausspähen sozialer Netzwerke vorerst gebremst

Update: CIA folgt dir jetzt auf twitter

Update: 200 US-Agenten in Deutschland als Diplomaten akreditiert und: BND mauert

Update: Reverse engeneering: Hacker bauen NSA-Programme nach

Update: BND schöpft internationalen Datenverkehr ab

Update: So unwissend war Deutschland wirklich – Snowden-Dokumente als PdF

Update: Kolumne: „Macht Amerika endlich platt“

Update: Staatstrojaner für Smartphones entdeckt

Update: So ehrlich sind BND und deutsche Politiker

Update: NSA: Anonym = Extremist,    Tor-Netzwerk im Visier

Update: NSA darf 192 Länder und Zop-Organisationen ausspähen

Update: Ex-NSA-Mitarbeiter vor dem Untersuchungsausschuss: NSA ist totalitär, BND arbeitet aktiv mit

Update: Ex-NSA-Direktor Binney: „Wir haben einen falschen Weg eingeschlagen“

Update: NSA-Untersuchungsausschuss greift zur Schreibmaschine

Update: Zur Ausreise aufgeforderter CIA-Mann bleibt einfach da

Update: So arbeiten Chinas Spione

Update: 007 mitten in Berlin…   Video dazu     Weitere Reaktionen

Update: Britische Spione können Meinung manipulieren

Update: Browser-Fingerabdruck macht Verstecken unmöglich

Update: CIA und BND über Jahrzehnte eng verbunden

Update: Frevel gegen den Rechtsstaat

Update: DARPA und die Fortschritte der totalen technischen Überwachung

Update: DARPA, Google und der kleine Totalüberwachungschip als Pille

Update: Zweiter Whistleblower enthüllt Details über US-Terrorverdachtsliste

Update: MonsterMind: NSA will mit eigenem Netz im Caberkrieg vollautomatisch zurückschlagen

Update: Neue Bundestrojaner im Einsatz

Update: Google für Geheimdienste heißt ICREACH

Update: In Bad Aibling spionieren NSA und BND gemeinsam und geheim

Update: Neue Handy-Verschlüsselung alarmiert das FBI

Update: Codename Eikonal: BND leitete geschützte Daten Deutscher an NSA weiter

Update: Trojaner „Regin“ entdeckt: so aufwendig wie Stuxnet

Update: Regin, die komplexe, versteckte Plattform

Update: Eikonal im Untersuchungsausschuss: Der Apotheker vom BND

Update: NSA-Untersuchungsausschuss ist eine Farce

Update: Regin steht im Dienst der „Five Eyes“

Update: FBI hat drei russische Spione enttarnt (englisch) und hier in deutsch

Update: Obama will mehr Datenaustausch, Silicon Valley nicht

Update: Tim Cook: „We risk our way of life“

Update: Facebook sees massive institutional buying

Update: „Todesstern der Malware-Galaxie“

Update: BND hat für NSA Unternehmen und Politiker ausgehorcht

Update: BND: Mit der Lizenz zum Lügen

Update: USA haben Freigabe der Selektorenliste gar nicht verboten…

Update: Datendeal mit der NSA

Update: U.S. court hands win to NSA over metadata collection

Update: EU-Bürger erhalten Klagerecht in den USA

Update: Grenzenlose Überwachung schreitet voran

Update: Wikileaks: Weinender Engel macht Fernseher zur Wanze

Update: How CIA hacks smartphones and TVs all over the world

Update: Wikileaks veröffentlicht tausende Dokumente

Update: Journalisten werden offenbar seit zehn Jahren beobachtet

Update: Statistik mit Hilfe von Handy-Apps

Update: Staatstrojaner greift jetzt auf Handys zu

Update: Investigativer Journalismus: Der BND hat ein Auge drauf

Update: Wir ahnungslosen Insassen der Funkzelle…

Update: eu-LISA: EU baut neue Super-Behörde zur Überwachung

Update: (CSU-)Innenministerium will Überwachung der Medien erlauben

Update: Justizministerium besteht aus Passwort-Herausgabepflicht

Update: Code-Name „Maximator“: BND spioniert umfangreicher als bisher bekannt

Update: Alle 19 Geheimdienste sollen künftig Staatstrojaner vorbeugend nutzen können

Update: Pegasus-Projekt: Angriff auf die Demokratie

Gutachten zur Abgeordnetenbestechung soll geheim bleiben – WARUM?

Am heutigen 17. Oktober findet eine Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zum Thema “Bekämpfung Abgeordnetenbestechung” statt. Dazu existiert bereits seit dem Jahr 2008 ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das dringend Reformen anmahnt. Dieses Gutachten wurde jedoch offiziell nie öffentlich gemacht – mit Hinweis auf das Urheberrecht.

netzpolitik.org hat das Gutachten vor zwei Wochen exklusiv online gestellt (weiter unten der komplette Bericht in Kopie) und ausführlich kommentiert.

Heute erreichte den Gründer und Chefredakteur von netzpolitik.org, Markus Beckedahl,  ein Einschreiben des Bundestages, wonach das Gutachten umgehend aus dem Netz zu entfernen sei.

Angesichts der Diskussionen der letzten Wochen über Nebeneinkommen von Abgeordneten, aber auch angesichts der offensichtlichen Bestrebungen der Regierung, immer mehr  Gremien einzurichten, die nichtöffentlich tagen und zur Geheimhaltung verpflichtet sind (siehe Berichterstattung in diesem Blog zum ESM und dem Vorstoß Wolfgang Schäubles zur  Neuordnung der europäischen Union) halte ich es für notwendig, netzpolitik.org zu unterstützen. Transparenz ist eine wesentliche Grundlage der Demokratie. Bezahlte Lobbyarbeit – in welcher Form auch immer – darf für Abgeordnete kein Thema sein.

Hier nun zunächst der Kommentar von Markus Beckedahl zum heutigen Einschreiben, anschließend die Berichterstattung zum Gutachten – wörtlich übernommen aus dem Blog von netzpolitik.org.

Nein. Das Gutachten zur Abgeordnetenkorruption bleibt öffentlich und auch hier verfügbar.

‚Dem deutschen Volke‘ steht vorne auf dem Bundestagsgebäude, das Volk bezahlt die Erstellung von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienste, es gibt keinen Geheimhaltungsgrund für das Gutachten – sonst dürfte es auch nicht nach IFG herausgegeben werden – und der Verweis auf das Urheberrecht ist für ein im Auftrag durch Beamte oder Angestellte des Bundestages in ihrer Arbeitszeit erstellten Gutachtens indiskutabel.

Die Diskussion der vergangenen Wochen hat noch einmal nachdrücklich gezeigt, welche Wichtigkeit das Thema der (Un-)Bestechlichkeit für die Öffentlichkeit hat. Das zeigte nicht nur die Diskussion um Peer Steinbrück und seine Nebenredeneinkünfte. Was soll man von einem Parlament halten, dessen wissenschaftlicher Dienst zwar dazu forscht, aber diese Ergebnisse dann unter Verschluss und damit vom Bürger fernhalten will?“

Deutsche Gesetzgebung eher symbolisch

Von  | Veröffentlicht am: 01.10.2012 bei netzpolitik.org

Die deutschen Gesetze zur Abgeordnetenbestechung sind “praktisch bedeutungslose symbolische Gesetzgebung” und müssen dringend verschärft werden. Diesem Urteil des Bundesgerichtshof schließt sich auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem vor vier Jahren erstellten Gutachten an. Das Dokument wird bisher geheim gehalten, netzpolitik.org veröffentlicht jetzt das komplette Gutachten.

Die Wikipedia sagt auf der Seite Abgeordnetenbestechung: In den meisten anderen Ländern ist dieser Straftatbestand schärfer als in Deutschland.
Der entsprechende Paragraf im Strafgesetzbuch stellt ausschließlich den direkten Kauf von Stimmen vor einer Abstimmung unter Strafe. Und auch das wurde erst 1994 eingeführt.

Im Jahr 2005 ist die UN-Konvention gegen Korruption in Kraft getreten. Dieser völkerrechtlich bindende Vertrag enthält Präventionsmaßnahmen gegen Korruption sowie die die Pflicht der Staaten, verschiedene Sachverhalte rund um Korruption unter Strafe zu stellen. Bisher haben 161 Staaten das Übereinkommen ratifiziert. Deutschland nicht, zusammen mit Myanmar, Sudan, Saudi-Arabien, Nordkorea und Syrien. Deutschland ist hier Bananenrepublik – weit weg vom internationalen Standard.

Bereits im September 2008 hat der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages ein Gutachten “Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption” erstellt, der diesen Zustand kritisiert und dringenden Reformbedarf anmeldet.

Im Dezember 2008 berichtete der Spiegel aus dem Dokument: „Tatsächlich gilt ein deutscher Abgeordneter nur dann als korrupt, wenn nachgewiesen werden kann, dass er sich vor einer Wahl oder Abstimmung in einem Parlament kaufen ließ. Nimmt er dagegen den Lohn für sein Votum erst nach einer Abstimmung an, als eine Art “Dankeschön”, geht er straffrei aus – so entlarvt das bestehende Gesetz weniger die Bestechlichkeit eines Abgeordneten als seine Dummheit, sich die Gefälligkeit zum falschen Zeitpunkt erweisen zu lassen.“

Doch die Öffentlichkeit hat dieses Gutachten nie zu sehen bekommen. Zwar kann man mittlerweile auf FragDenStaat.de nach Informationsfreiheitsgesetz eine Anfrage stellen. Eine Veröffentlichung wird jedoch verboten, wegen des Urheberrechts: „Ich weise deshalb darauf hin, dass das Ihnen übersandte Gutachten für Sie persönlich bestimmt ist. Die Übersendung beinhaltet nicht die Befugnis der Verbreitung oder Veröffentlichung. Die unerlaubte Veröffentlichung oder Verbreitung von Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und hat sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen“.

Das sehen wir nicht ein. Die Wissenschaftlichen Dienste werden von unseren Steuern bezahlt. Die Gutachten werden im Auftrag von gewählten Abgeordneten erstellt. Wir sind der Meinung, in dieser Art zustande gekommene Studien müssen auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

Bestärkt fühlen wir uns von einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin. Das hat vor zwei Wochen entschieden: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erfasst auch Dokumente der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages.

Daher veröffentlichen wir an dieser Stelle das komplette Gutachten als PDF.

Aus der Zusammenfassung:

  • Die Abgeordnetenbestechung, für die keine einheitliche Definition existiert und deren repressive Bekämpfung in Deutschland seit Jahren sehr kontrovers diskutiert wird, ist im Straftatbestand des § 108e StGB pönalisiert, dessen enger Anwendungsbereich sich jedoch lediglich auf den Teilbereich des Stimmenkaufs bzw. –verkaufs bei Wahlen oder Abstimmungen in Volksvertretungen beschränkt:
  • Die derzeitige bewusst restriktive Fassung der Norm begegnet in der Rechtswissenschaft und in der öffentlichen Diskussion wegen der Privilegierung von Mandatsträgern erheblicher Kritik, da § 108e StGB als praktisch bedeutungslose „symbolische Gesetzgebung“ viele Fälle strafwürdiger politischer Korruption nicht wirksam erfasse, zahlreiche Umgehungsmöglichkeiten biete und die gesellschaftspolitische Realität der stetig zunehmenden Einflussnahme auf Parlamentarier nicht adäquat widerspiegele. Angesichts dieser tatbestandlichen Defizite und des vom BGH angemahnten legislatorischen Handlungsbedarfs sowie im Hinblick auf die teilweise noch nicht implementierten Vorgaben internationaler und europäischer Antikorruptionsübereinkommen und ferner auch in rechtsvergleichender Perspektive ist im Ergebnis zu konstatieren, dass die Abgeordnetenbestechung in Deutschland durch den Tatbestand des § 108e StGB hinsichtlich des mit der Norm intendierten Schutzes der Integrität und Unabhängigkeit der Mandatsausübung keine ausreichende strafrechtliche Regelung erfahren hat und diesbezüglich Reformbedarf besteht. Die Notwendigkeit einer Erweiterung und Verschärfung des § 108e StGB ist insbesondere auch mit Blick auf die Ratifikation des von Deutschland bereits am 27. Januar 1999 gezeichneten Strafrechtsübereinkommens des Europarates über Korruption sowie der am 9. Dezember 2003 gezeichneten UN-Konvention gegen Korruption, die einen globalen Mindeststandard der Kriminalisierung der Abgeordnetenbestechung etabliert, angezeigt.

Auch Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, kritisiert die Zurückhaltung von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes vor der Öffentlichkeit. Bereits in seinem 3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit bestätigte er:

  • Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG gilt auch für Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

Schaar sprach sich auch dagegen aus, …

  • … dass der Bundestag die Herausgabe von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes unter Hinweis auf Urheberrechte ablehnt. Schließlich seien diese Gutachten aus Steuermitteln finanziert und dienten der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben.

Christian Humborg, Geschäftsführer von Transparency International Deutschland, kommentiert den Inhalt des Gutachtens:

  • Die Regierungsfraktionen sollten sich endlich zu Herzen nehmen, was der Wissenschaftliche Dienst bereits vor vier Jahren feststellte, nämlich dass Reformbedarf beim Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung besteht.

Am heutigen 17. Oktober findet eine Anhörung im Rechtsausschuss zum Thema “Bekämpfung Abgeordnetenbestechung” statt. Bis dahin können sich interessierte Bürger informieren, das Gutachten lesen und sich dann an die Bundestagsabgeordneten wenden – damit diese Abgeordnetenbestechung endlich wirksam unter Strafe stellen.

Wer uns unterstützen will: Das Gutachten kann gerne an anderen Stellen des Netzes gespiegelt werden. Je öfter es verteilt wird, umso weniger kann der Inhalt wieder der Öffentlichkeit entzogen werden.

Update: Auf change.org gibt es auch eine Petition zum Thema:

  • Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages,
  • ich fordere Sie auf, die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) zu ratifizieren.
  • Abgeordnetenbestechung muss auch in Deutschland endlich strafbar sein!
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Siehe auch:
Gesetzentwürfe und Stellungnahmen zur Anhörung des Rechtsausschusses und:
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Update: Soeben hat der Pressedienst des Deutschen Bundestages das Ergebnis der heutigen Anhörung im Rechtsausschuss veröffentlicht:
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„Handlungsbedarf bei der Abgeordnetenbestechung“

Vorsitzender Siegfried Kauder (CDU/CSU)

Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses, eröffnete die Anhörung. © DBT/Melde

Experten sehen mehrheitlich Handlungsbedarf bei der Bekämpfung von Abgeordnetenbestechung und fordern eine entsprechende Gesetzgebung. Das ist das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) mit sieben Fachleuten am Mittwoch, 17. Oktober 2012. Anlass waren Gesetzesinitiativen der drei Oppositionsfraktionen. Nach Meinung der SPD-Fraktion ist die Vorschrift der Abgeordnetenbestechung nicht ausreichend, weshalb die Fraktion einen Gesetzentwurf (17/8613) eingebracht hat. Nach geltendem Recht seien Bestechlichkeit und Bestechung von Parlamentariern nur als Stimmenverkauf und -kauf bei Wahlen strafwürdig. Bis heute gebe es keine strafrechtliche Regelung, die sämtliche strafwürdige Verhaltensweisen von Mandatsträgern im Bereich der Vorteilsannahme und –zuwendung erfasst.

Vorschläge der Linken und Grünen

Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Gesetzentwurf (17/1412), Abgeordnetenbestechlichkeit in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Die Regelung solle für den Bundestag, die 16 Landtage und die Räte von Gemeinden gelten. So solle beispielsweise ein Mitglied des Bundestages mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren belegt werden, wenn er „für eine Handlung oder Unterlassung, die im Zusammenhang mit der Ausübung seines Mandats steht, einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wenn dies seiner aus dem Mandat folgenden rechtlichen Stellung widerspricht“.

Wie die Grünen in ihrem Gesetzentwurf (17/5933) erläutern, fordert das Übereinkommen der Vereinten Nationen und des Europarates gegen Korruption die Unterzeichnerstaaten auf, die Bestechung und die Bestechlichkeit von Mandatsträgern und Abgeordneten konsequent unter Strafe zu stellen. Die geltende Regelung der Abgeordnetenbestechung im Strafgesetzbuch werde diesen Anforderungen nicht gerecht. Dadurch werde die Bekämpfung der Korruption geschwächt und das Ansehen Deutschlands in der Welt beschädigt.

„Wirtschaft befürwortet eine Gesetzgebung“

Privatdozent Dr. Sebastian Wolf von Transparency International aus Berlin, Prof. Dr. Wolfgang Jäckle, Dozent an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Münster sowie Prof. Dr. Bernd Heinrich, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Humboldt-Universität Berlin begrüßten die drei Gesetzesinitiativen. Sie seien sehr „konstruktiv“, sagte Wolf. Da allerdings jeder Entwurf Schwächen habe, forderte er indirekt eine Synthese.

Wolf wies zudem darauf hin, dass mittlerweile in der deutschen Wirtschaft eine „breite Mehrheit“ eine derartige Gesetzgebung befürworte. Dagegen kam Wolfgang Jäckle zu dem Ergebnis, dass der Vorschlag der Grünen-Fraktion am geeignetsten wäre. Bernd Heinrich sah die Vorteile überwiegend bei dem Entwurf der SPD-Fraktion.

Völker- und verfassungsrechtliche Bedenken

Dr. Gerald Kretschmer, Ministerialrat a.D. aus Bonn, und Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, der an der Universität Würzburg öffentliches Recht lehrt, wiesen alle drei Gesetzesinitiativen zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung zurück und äußersten völkerrechtliche beziehungsweise verfassungsrechtliche Bedenken.

Schwarz erklärte, dass es sich im internationalen Vergleich in Deutschland um ein „Luxusproblem“ handele. Er äußerte Verständnis dafür, diese Problematik auch in Deutschland zu thematisieren. Allerdings seien derartige Vorkommnisse hierzulande kaum vorhanden. (ver/17.10.2012)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Dr. Ulrich Franke, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe
  • Prof. Dr. Bernd Heinrich, Humboldt-Universität zu Berlin, Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht
  • Prof. Dr. Wolfgang Jäckle, Dozent, Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Münster
  • Eberhard Kempf, Rechtsanwalt, Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins (DAV),Frankfurt am Main
  • Dr. Gerald Kretschmer, Ministerialrat a. D., Bonn
  • Dr. Regina Michalke, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main
  • Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Lehrprofessur für Öffentliches Recht
  • Privatdozent Dr. Sebastian Wolf, LL.M.Eur., Transparency International Deutschland e. V., Berlin
  • N. N.

NACHTRAG:

So kann Lobbyarbeit praktisch aussehen: Das Berliner CDU-Fraktionsmitglied im Abgeordnetenhaus Michael Freiberg ist einen typischen Berufsweg gegangen: Verwaltungsschule – Verwaltung – aktive Politik.

Ab 1995 war er Stadtrat im Bezirk Neukölln, danach bis Oktober 2006 stellvertretender Bezirksbürgermeister. Im Frühjahr 2007 machte Freiberg sich mit als Politikberater selbstständig. Seine Arbeit: Türöffner für Interessenvertreter und Lobby-Gruppen. Sein Lebenslauf verweist auf eine beeindruckende Liste von Aktivitäten innerhalb verschiedenster Gremien in Berlin-

Im Oktober 2011 gelang Michael Freiberg der Einzug ins Landesparlament als Direktkandidat, wo er zurzeit als Abgeordneter Gehalt und Rentenanspruch erarbeitet. Trotzdem besteht seine Homepage mit dem Beratungsangebot der Freiberg Consulting fort.

Jetzt die Frage: Genügt es, wenn so ein Mann die Höhe seiner Nebeneinkünfte pauschal angibt? Oder macht es vielleicht Sinn zu erfahren, wem der Abgeordnete für wieviel Geld wo eine Tür öffnet?

Entscheiden Sie selbst.

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Update 9.11.2012: Rent a Volksvertreter 
Update 29.2.2013: Deutschland blamiert sich im Vergleich – Zehn-Stufen-Modell erlaubt weiter Verschleierung
                                       Antwortboykott: Wenn Politiker plötzlich verstummen
Update 5.3.2013: Transparency begrüßt interfraktionellen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung
Update: FDP blockiert Gesetz – Petition unterzeichnen
                  Hier können Sie recherchieren 
Update: Rechtsausschuss des Bundestages hat der Unterzeichnung der UN-Konvention zugestimmt