Schlagwort: Lobby

Hallo Europa: Willst du vielleicht dein Gold beleihen? Geht ganz einfach….

Nachtigall, ich hör‘ dir trapsen: Der World Gold Council (WGC) hat den europäischen Staaten einen scheinbar ganz einfachen Weg vorgeschlagen, zu mehr Bargeld zu kommen: Sie könnten ihre Goldreserven beleihen. Das würde auf einen Schlag mehr als 400 Milliarden Bargeld in die klammen Kassen bringen und weitere Neuverschuldungen erstmal verhindern.

Nur ist das System bereits völlig überschuldet und noch lange nicht am Ende der Krise angekommen… Wenn es zusammenbricht, sind die Goldreserven weg und damit die einzig sinnvolle Sicherheit für ein neues Währungssystem. Wie „sicher“ die europäischen Staaten ihre Etats schön rechnen wurde gerade am Wochenende wieder sehr deutlich: Trotz des ausgewiesenen Finanz-Fachmannes Mario Monti an der Spitze des Landes hat zum Beispiel Italien ganz plötzlich ein Finanzloch von neun Milliarden Euro entdeckt …

Deshalb gäbe es eigentlich nur einen guten Grund, Gold als Sicherheit für neue Schulden zu verpfänden (Achtung Ironie): Wenn „unser“ Gold, das jahrzehntelang in Fort Knox unserem Zugriff entzogen war, vielleicht nur noch wie solches aussähe, innen aber einen ganz anderen Kern hätte… Ob das so sein könnte, werden wir auch bei der geplanten Rückführung durch die Bundesbank nicht erfahren, denn diese verzichtet gezielt auf Probebohrungen in den Barren…

Der World Gold Council ist eine globale Lobby-Organisation der Goldminenindustrie. Ziel des World Gold Council ist es, die Nachfrage nach Gold zu stimulieren und zu erhalten. Der Council hat seinen Sitz in London und verfügt über Büros an sieben verschiedenen Standorten weltweit. Insgesamt werden 100 Mitarbeiter beschäftigt.

Der World Gold Council wurde im Jahr 1987 von Goldminenbetreibern gegründet und hat derzeit 20 Mitglieder. Diese Minenunternehmen stehen laut eigenen Angaben derzeit für etwa 60 Prozent der weltweiten jährlichen Goldproduktion. Mit Stand November 2011 erwirtschafteten diese Goldminenbetreiber zusammen mehr als 80 Milliarden Dollar  Umsatz und verfügten über eine Marktkapitalisierung von 250 Milliarden.

Der World Gold Council konzentriert bei der Förderung der Goldnachfrage auf vier verschiedene Sektoren:

  • Investment, private und institutionelle Investoren
  • Schmuck
  • Technologie
  • Öffentlicher Sektor, also Regierungen und Zentralbanken

Vorstandsvorsitzender des World Gold Council ist seit Januar 2009 Aram Shismanian. Chef des Aufsichtsrates ist seit September 2010 Ian Telfer, der gleichzeitig Chairman von GoldCorp  und seit mehr als 25 Jahren in der Minenindustrie tätig ist.

Der World Gold Council hat im Jahre 2003 gemeinsam mit Finanzdienstleistern den ersten börsengehandelten Fonds auf Gold etabliert. Vom World Gold Council geförderte Gold-ETF verwalten derzeit mehr als 87 Milliarden Dollar.  Quelle: Wikipedia

Siehe auch: Wie sicher ist der Kauf von Goldbarren? 

Update: Bank für internationalen Zahlungsausgleich beobachtet Ruhe vor dem Sturm

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Gutachten zur Abgeordnetenbestechung soll geheim bleiben – WARUM?

Am heutigen 17. Oktober findet eine Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zum Thema “Bekämpfung Abgeordnetenbestechung” statt. Dazu existiert bereits seit dem Jahr 2008 ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das dringend Reformen anmahnt. Dieses Gutachten wurde jedoch offiziell nie öffentlich gemacht – mit Hinweis auf das Urheberrecht.

netzpolitik.org hat das Gutachten vor zwei Wochen exklusiv online gestellt (weiter unten der komplette Bericht in Kopie) und ausführlich kommentiert.

Heute erreichte den Gründer und Chefredakteur von netzpolitik.org, Markus Beckedahl,  ein Einschreiben des Bundestages, wonach das Gutachten umgehend aus dem Netz zu entfernen sei.

Angesichts der Diskussionen der letzten Wochen über Nebeneinkommen von Abgeordneten, aber auch angesichts der offensichtlichen Bestrebungen der Regierung, immer mehr  Gremien einzurichten, die nichtöffentlich tagen und zur Geheimhaltung verpflichtet sind (siehe Berichterstattung in diesem Blog zum ESM und dem Vorstoß Wolfgang Schäubles zur  Neuordnung der europäischen Union) halte ich es für notwendig, netzpolitik.org zu unterstützen. Transparenz ist eine wesentliche Grundlage der Demokratie. Bezahlte Lobbyarbeit – in welcher Form auch immer – darf für Abgeordnete kein Thema sein.

Hier nun zunächst der Kommentar von Markus Beckedahl zum heutigen Einschreiben, anschließend die Berichterstattung zum Gutachten – wörtlich übernommen aus dem Blog von netzpolitik.org.

Nein. Das Gutachten zur Abgeordnetenkorruption bleibt öffentlich und auch hier verfügbar.

‚Dem deutschen Volke‘ steht vorne auf dem Bundestagsgebäude, das Volk bezahlt die Erstellung von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienste, es gibt keinen Geheimhaltungsgrund für das Gutachten – sonst dürfte es auch nicht nach IFG herausgegeben werden – und der Verweis auf das Urheberrecht ist für ein im Auftrag durch Beamte oder Angestellte des Bundestages in ihrer Arbeitszeit erstellten Gutachtens indiskutabel.

Die Diskussion der vergangenen Wochen hat noch einmal nachdrücklich gezeigt, welche Wichtigkeit das Thema der (Un-)Bestechlichkeit für die Öffentlichkeit hat. Das zeigte nicht nur die Diskussion um Peer Steinbrück und seine Nebenredeneinkünfte. Was soll man von einem Parlament halten, dessen wissenschaftlicher Dienst zwar dazu forscht, aber diese Ergebnisse dann unter Verschluss und damit vom Bürger fernhalten will?“

Deutsche Gesetzgebung eher symbolisch

Von  | Veröffentlicht am: 01.10.2012 bei netzpolitik.org

Die deutschen Gesetze zur Abgeordnetenbestechung sind “praktisch bedeutungslose symbolische Gesetzgebung” und müssen dringend verschärft werden. Diesem Urteil des Bundesgerichtshof schließt sich auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem vor vier Jahren erstellten Gutachten an. Das Dokument wird bisher geheim gehalten, netzpolitik.org veröffentlicht jetzt das komplette Gutachten.

Die Wikipedia sagt auf der Seite Abgeordnetenbestechung: In den meisten anderen Ländern ist dieser Straftatbestand schärfer als in Deutschland.
Der entsprechende Paragraf im Strafgesetzbuch stellt ausschließlich den direkten Kauf von Stimmen vor einer Abstimmung unter Strafe. Und auch das wurde erst 1994 eingeführt.

Im Jahr 2005 ist die UN-Konvention gegen Korruption in Kraft getreten. Dieser völkerrechtlich bindende Vertrag enthält Präventionsmaßnahmen gegen Korruption sowie die die Pflicht der Staaten, verschiedene Sachverhalte rund um Korruption unter Strafe zu stellen. Bisher haben 161 Staaten das Übereinkommen ratifiziert. Deutschland nicht, zusammen mit Myanmar, Sudan, Saudi-Arabien, Nordkorea und Syrien. Deutschland ist hier Bananenrepublik – weit weg vom internationalen Standard.

Bereits im September 2008 hat der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages ein Gutachten “Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption” erstellt, der diesen Zustand kritisiert und dringenden Reformbedarf anmeldet.

Im Dezember 2008 berichtete der Spiegel aus dem Dokument: „Tatsächlich gilt ein deutscher Abgeordneter nur dann als korrupt, wenn nachgewiesen werden kann, dass er sich vor einer Wahl oder Abstimmung in einem Parlament kaufen ließ. Nimmt er dagegen den Lohn für sein Votum erst nach einer Abstimmung an, als eine Art “Dankeschön”, geht er straffrei aus – so entlarvt das bestehende Gesetz weniger die Bestechlichkeit eines Abgeordneten als seine Dummheit, sich die Gefälligkeit zum falschen Zeitpunkt erweisen zu lassen.“

Doch die Öffentlichkeit hat dieses Gutachten nie zu sehen bekommen. Zwar kann man mittlerweile auf FragDenStaat.de nach Informationsfreiheitsgesetz eine Anfrage stellen. Eine Veröffentlichung wird jedoch verboten, wegen des Urheberrechts: „Ich weise deshalb darauf hin, dass das Ihnen übersandte Gutachten für Sie persönlich bestimmt ist. Die Übersendung beinhaltet nicht die Befugnis der Verbreitung oder Veröffentlichung. Die unerlaubte Veröffentlichung oder Verbreitung von Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und hat sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen“.

Das sehen wir nicht ein. Die Wissenschaftlichen Dienste werden von unseren Steuern bezahlt. Die Gutachten werden im Auftrag von gewählten Abgeordneten erstellt. Wir sind der Meinung, in dieser Art zustande gekommene Studien müssen auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

Bestärkt fühlen wir uns von einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin. Das hat vor zwei Wochen entschieden: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erfasst auch Dokumente der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages.

Daher veröffentlichen wir an dieser Stelle das komplette Gutachten als PDF.

Aus der Zusammenfassung:

  • Die Abgeordnetenbestechung, für die keine einheitliche Definition existiert und deren repressive Bekämpfung in Deutschland seit Jahren sehr kontrovers diskutiert wird, ist im Straftatbestand des § 108e StGB pönalisiert, dessen enger Anwendungsbereich sich jedoch lediglich auf den Teilbereich des Stimmenkaufs bzw. –verkaufs bei Wahlen oder Abstimmungen in Volksvertretungen beschränkt:
  • Die derzeitige bewusst restriktive Fassung der Norm begegnet in der Rechtswissenschaft und in der öffentlichen Diskussion wegen der Privilegierung von Mandatsträgern erheblicher Kritik, da § 108e StGB als praktisch bedeutungslose „symbolische Gesetzgebung“ viele Fälle strafwürdiger politischer Korruption nicht wirksam erfasse, zahlreiche Umgehungsmöglichkeiten biete und die gesellschaftspolitische Realität der stetig zunehmenden Einflussnahme auf Parlamentarier nicht adäquat widerspiegele. Angesichts dieser tatbestandlichen Defizite und des vom BGH angemahnten legislatorischen Handlungsbedarfs sowie im Hinblick auf die teilweise noch nicht implementierten Vorgaben internationaler und europäischer Antikorruptionsübereinkommen und ferner auch in rechtsvergleichender Perspektive ist im Ergebnis zu konstatieren, dass die Abgeordnetenbestechung in Deutschland durch den Tatbestand des § 108e StGB hinsichtlich des mit der Norm intendierten Schutzes der Integrität und Unabhängigkeit der Mandatsausübung keine ausreichende strafrechtliche Regelung erfahren hat und diesbezüglich Reformbedarf besteht. Die Notwendigkeit einer Erweiterung und Verschärfung des § 108e StGB ist insbesondere auch mit Blick auf die Ratifikation des von Deutschland bereits am 27. Januar 1999 gezeichneten Strafrechtsübereinkommens des Europarates über Korruption sowie der am 9. Dezember 2003 gezeichneten UN-Konvention gegen Korruption, die einen globalen Mindeststandard der Kriminalisierung der Abgeordnetenbestechung etabliert, angezeigt.

Auch Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, kritisiert die Zurückhaltung von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes vor der Öffentlichkeit. Bereits in seinem 3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit bestätigte er:

  • Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG gilt auch für Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

Schaar sprach sich auch dagegen aus, …

  • … dass der Bundestag die Herausgabe von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes unter Hinweis auf Urheberrechte ablehnt. Schließlich seien diese Gutachten aus Steuermitteln finanziert und dienten der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben.

Christian Humborg, Geschäftsführer von Transparency International Deutschland, kommentiert den Inhalt des Gutachtens:

  • Die Regierungsfraktionen sollten sich endlich zu Herzen nehmen, was der Wissenschaftliche Dienst bereits vor vier Jahren feststellte, nämlich dass Reformbedarf beim Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung besteht.

Am heutigen 17. Oktober findet eine Anhörung im Rechtsausschuss zum Thema “Bekämpfung Abgeordnetenbestechung” statt. Bis dahin können sich interessierte Bürger informieren, das Gutachten lesen und sich dann an die Bundestagsabgeordneten wenden – damit diese Abgeordnetenbestechung endlich wirksam unter Strafe stellen.

Wer uns unterstützen will: Das Gutachten kann gerne an anderen Stellen des Netzes gespiegelt werden. Je öfter es verteilt wird, umso weniger kann der Inhalt wieder der Öffentlichkeit entzogen werden.

Update: Auf change.org gibt es auch eine Petition zum Thema:

  • Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages,
  • ich fordere Sie auf, die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) zu ratifizieren.
  • Abgeordnetenbestechung muss auch in Deutschland endlich strafbar sein!
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Siehe auch:
Gesetzentwürfe und Stellungnahmen zur Anhörung des Rechtsausschusses und:
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Update: Soeben hat der Pressedienst des Deutschen Bundestages das Ergebnis der heutigen Anhörung im Rechtsausschuss veröffentlicht:
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„Handlungsbedarf bei der Abgeordnetenbestechung“

Vorsitzender Siegfried Kauder (CDU/CSU)

Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses, eröffnete die Anhörung. © DBT/Melde

Experten sehen mehrheitlich Handlungsbedarf bei der Bekämpfung von Abgeordnetenbestechung und fordern eine entsprechende Gesetzgebung. Das ist das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) mit sieben Fachleuten am Mittwoch, 17. Oktober 2012. Anlass waren Gesetzesinitiativen der drei Oppositionsfraktionen. Nach Meinung der SPD-Fraktion ist die Vorschrift der Abgeordnetenbestechung nicht ausreichend, weshalb die Fraktion einen Gesetzentwurf (17/8613) eingebracht hat. Nach geltendem Recht seien Bestechlichkeit und Bestechung von Parlamentariern nur als Stimmenverkauf und -kauf bei Wahlen strafwürdig. Bis heute gebe es keine strafrechtliche Regelung, die sämtliche strafwürdige Verhaltensweisen von Mandatsträgern im Bereich der Vorteilsannahme und –zuwendung erfasst.

Vorschläge der Linken und Grünen

Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Gesetzentwurf (17/1412), Abgeordnetenbestechlichkeit in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Die Regelung solle für den Bundestag, die 16 Landtage und die Räte von Gemeinden gelten. So solle beispielsweise ein Mitglied des Bundestages mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren belegt werden, wenn er „für eine Handlung oder Unterlassung, die im Zusammenhang mit der Ausübung seines Mandats steht, einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wenn dies seiner aus dem Mandat folgenden rechtlichen Stellung widerspricht“.

Wie die Grünen in ihrem Gesetzentwurf (17/5933) erläutern, fordert das Übereinkommen der Vereinten Nationen und des Europarates gegen Korruption die Unterzeichnerstaaten auf, die Bestechung und die Bestechlichkeit von Mandatsträgern und Abgeordneten konsequent unter Strafe zu stellen. Die geltende Regelung der Abgeordnetenbestechung im Strafgesetzbuch werde diesen Anforderungen nicht gerecht. Dadurch werde die Bekämpfung der Korruption geschwächt und das Ansehen Deutschlands in der Welt beschädigt.

„Wirtschaft befürwortet eine Gesetzgebung“

Privatdozent Dr. Sebastian Wolf von Transparency International aus Berlin, Prof. Dr. Wolfgang Jäckle, Dozent an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Münster sowie Prof. Dr. Bernd Heinrich, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Humboldt-Universität Berlin begrüßten die drei Gesetzesinitiativen. Sie seien sehr „konstruktiv“, sagte Wolf. Da allerdings jeder Entwurf Schwächen habe, forderte er indirekt eine Synthese.

Wolf wies zudem darauf hin, dass mittlerweile in der deutschen Wirtschaft eine „breite Mehrheit“ eine derartige Gesetzgebung befürworte. Dagegen kam Wolfgang Jäckle zu dem Ergebnis, dass der Vorschlag der Grünen-Fraktion am geeignetsten wäre. Bernd Heinrich sah die Vorteile überwiegend bei dem Entwurf der SPD-Fraktion.

Völker- und verfassungsrechtliche Bedenken

Dr. Gerald Kretschmer, Ministerialrat a.D. aus Bonn, und Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, der an der Universität Würzburg öffentliches Recht lehrt, wiesen alle drei Gesetzesinitiativen zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung zurück und äußersten völkerrechtliche beziehungsweise verfassungsrechtliche Bedenken.

Schwarz erklärte, dass es sich im internationalen Vergleich in Deutschland um ein „Luxusproblem“ handele. Er äußerte Verständnis dafür, diese Problematik auch in Deutschland zu thematisieren. Allerdings seien derartige Vorkommnisse hierzulande kaum vorhanden. (ver/17.10.2012)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Dr. Ulrich Franke, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe
  • Prof. Dr. Bernd Heinrich, Humboldt-Universität zu Berlin, Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht
  • Prof. Dr. Wolfgang Jäckle, Dozent, Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Münster
  • Eberhard Kempf, Rechtsanwalt, Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins (DAV),Frankfurt am Main
  • Dr. Gerald Kretschmer, Ministerialrat a. D., Bonn
  • Dr. Regina Michalke, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main
  • Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Lehrprofessur für Öffentliches Recht
  • Privatdozent Dr. Sebastian Wolf, LL.M.Eur., Transparency International Deutschland e. V., Berlin
  • N. N.

NACHTRAG:

So kann Lobbyarbeit praktisch aussehen: Das Berliner CDU-Fraktionsmitglied im Abgeordnetenhaus Michael Freiberg ist einen typischen Berufsweg gegangen: Verwaltungsschule – Verwaltung – aktive Politik.

Ab 1995 war er Stadtrat im Bezirk Neukölln, danach bis Oktober 2006 stellvertretender Bezirksbürgermeister. Im Frühjahr 2007 machte Freiberg sich mit als Politikberater selbstständig. Seine Arbeit: Türöffner für Interessenvertreter und Lobby-Gruppen. Sein Lebenslauf verweist auf eine beeindruckende Liste von Aktivitäten innerhalb verschiedenster Gremien in Berlin-

Im Oktober 2011 gelang Michael Freiberg der Einzug ins Landesparlament als Direktkandidat, wo er zurzeit als Abgeordneter Gehalt und Rentenanspruch erarbeitet. Trotzdem besteht seine Homepage mit dem Beratungsangebot der Freiberg Consulting fort.

Jetzt die Frage: Genügt es, wenn so ein Mann die Höhe seiner Nebeneinkünfte pauschal angibt? Oder macht es vielleicht Sinn zu erfahren, wem der Abgeordnete für wieviel Geld wo eine Tür öffnet?

Entscheiden Sie selbst.

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Update 9.11.2012: Rent a Volksvertreter 
Update 29.2.2013: Deutschland blamiert sich im Vergleich – Zehn-Stufen-Modell erlaubt weiter Verschleierung
                                       Antwortboykott: Wenn Politiker plötzlich verstummen
Update 5.3.2013: Transparency begrüßt interfraktionellen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung
Update: FDP blockiert Gesetz – Petition unterzeichnen
                  Hier können Sie recherchieren 
Update: Rechtsausschuss des Bundestages hat der Unterzeichnung der UN-Konvention zugestimmt

Die Macht der Banken – und warum sie zerschlagen werden sollten

Banken arbeiten immer und ausschließlich im eigenen Interesse. Das eigene Interesse lässt sich leicht und klar formulieren: Sie möchten ein Maximum an Geld erwirtschaften, bzw. neu schöpfen. Deshalb vergeben Banken Kredite, besonders gern hohe, auch wenn die Rückzahlung nicht unbedingt sicher ist. Deshalb investieren Banken möglichst gewinnbringend, und sei es in Staatsanleihen bankrotter Länder, solange irgendwer dafür bürgt – um Beispiel die EZB. Banken tun alles, was das Gesetz nicht verbietet. Vor einer Gratwanderung in der Frage, was noch gesetzeskonform ist, scheuen sie umso weniger zurück, je höher die Gewinnaussichten sind.

Von Banken ein moralisches Gewissen zu verlangen ist etwa so sinnvoll, wie Raubkatzen zu Vegetariern erziehen zu wollen. 

Das ist die Botschaft einer Dokumentation des deutsch-französischen Fernsehsenders ARTE, die Anfang September ausgestrahlt wurde und auf großes öffentliches Interesse stieß. Die Original Dokumentation ist in Deutschland auf Youtube jetzt gesperrt, nachdem es eine Woche lang im Archiv des Senders online war. Eine gekürzte Fassung wurde in Österreich ausgestrahlt (ORF II).

Das Original-Video ist aber auch noch online und ohne Wechsel der ID bei disclose.tv zu sehen.

Besonders vor dem Hintergrund der jüngsten EU-Debatte um die Zerschlagung von Großbanken, bzw. Bankenkontrolle und  Bankenunion hat dieser Film eine brennende Aktualität, zeigt er doch, in welchem Ausmaß sich Banken bereits in der Politik etabliert haben und diese mit bestimmen.

Damit ist der Film gleichzeitig eine Warnung, genau zu prüfen, was Politiker als Ziele definieren, wie sie ihre Definition formulieren und wie die öffentlichen Medien dann darüber berichten.

Der einzige Weg, Banken daran zu hindern, unbegrenzt weiter Wirtschaft und Politik zugunsten ihres Profites zu manipulieren ist es,  ihre Macht zu verkleinern. In diesem Sinne hat eine EU-Expertengruppe diese Woche gefordert, die Geldhäuser in separate Einheiten aufspalten, um zu verhindern, dass die Steuerzahler bei der nächsten Finanzkrise wieder für die Bankenrettung in die Bresche springen müssen. Wenn große Geldhäuser wie die Deutsche Bank mit mehr als 15 Prozent ihres Vermögens selbst Handel treiben, sollten das Investmentbanking und das Privatkundengeschäft künftig in unabhängige Einheiten aufgeteilt werden, heißt es im Dokument, über das die «Süddeutsche Zeitung» bereits im Voraus berichtet hatte.

Das Papier über tiefgreifende Bankenreformen stammte aus der Feder von Experten um den finnischen Notenbankchef Erkki Liikanen und wurde mit Spannung erwartet. Das von EU-Kommissar Michel Barnier eingesetzte Gremium fordert demnach, dass die Banken riskante Spekulationsgeschäfte vom Konten- oder Kreditgeschäft mit Privat- und Firmenkunden trennen müssen. Damit könnten die Einlagen der Sparer nicht mehr herangezogen werden, um die riskanten Geschäfte abzusichern oder zu finanzieren. Allerdings sollen beide Geschäftsfelder innerhalb der Konzerne weitergeführt werden dürfen.

Verwirklicht die EU die Pläne des Gremiums, würde das Bankenwesen revolutioniert werden. Europas Regierungen hatten nach der Finanzkrise Hunderte Milliarden Euro in die Rettung des Bankenwesens gesteckt, um den Kollaps des gesamten Geldsystems zu verhindern. Mit einer Auftrennung der Bankbereiche könnte eine Regierung eine kränkelnde Sparte leichter pleite gehen lassen; das bisherige Argument, die Institute seien systemrelevant, würde wegfallen. Der Eigenhandel der Banken soll jedoch auf jeden Fall von Börsengeschäften für Kunden abgespaltet werden.

Die Expertengruppe sprach sich ausserdem dafür aus, dass die EU von den Instituten verlangt, mehr Kapital vorzuhalten, etwa zur Absicherung von Immobiliengeschäften. Auch für Bonuszahlungen von Bankmanagern soll es Regeln geben. Die gesamte ausgezahlte Summe dürfe die der gezahlten Dividenden nicht überschreiten. Geldhäuser sollten Boni ihrer Manager künftig teilweise in Bonds auszahlen.

In der Krise habe kein Geschäftsmodell der Banken besonders gut oder schlecht funktioniert, betonte Liikanen. Ursache für die Krise sei gewesen, dass die Banken zu risikoreiche Geschäfte eingingen und diese zu wenig absicherten.

Die Gruppe um den finnischen Notenbankchef war vor einem Jahr eingesetzt worden, um Europas Finanzsystem krisenfester zu machen. In welchem Zeitraum sich die Pläne umsetzen lassen, hängt von den Staats- und Regierungschefs ab. Zurzeit steht in Brüssel die Umsetzung einer europäischen Bankenaufsicht im Fokus. Bei der Finanzbranche stoßen diese Pläne naturgemäß auf wenig Gegenliebe. Sie kämpft laut der in Brüssel bereits dafür, dass Universalbanken als solche erhalten bleiben. Zusätzlich soll eine riskante Sparte erst abgetrennt werden, wenn sie zehn Prozent der Bilanzsumme eines Geldinstitutes ausmacht (Quellen: Süddeutsche und Tages-Anzeiger).

Haben solche Pläne überhaupt eine Chance?

Das darf getrost bezweifelt werden, wenn man sich ansieht, an welchen wichtigen Schnittstellen Ex-Banker allein von Goldman-Sachs inzwischen sitzen:

Die Eliteschmiede der Universalbank, die über ein Vermögen von 700 Milliarden verfügen soll und 30 000 Mitarbeiter rund um den Globus beschäftigt, wurde vor einiger Zeit auch von der Süddeutschen vorgestellt.  Eines steht jedenfalls spätestens nach dem Ansehen obenstehenden Videos fest: So lange kein gegenteiliger Beweis erbracht ist, darf man davon ausgehen, dass diese Männer ihrem ehemaligen Arbeitgeber auch nach ihrem Ausscheiden die Treue halten.

Zwar gibt es immer mal wieder Diskussionen um zweifelhafte Rollen von Banker-Politikern (wird in der Arte-Doku am Beispiel Amerikas aufgearbeitet), doch scheitern klare Regelungen zu Trennung von Banken und Politik an nicht vorhandenen Gesetzen. Freiwillige Selbstverpflichtung von Banken zu verlangen, wäre einfach nur naiv.

Hier ein Auszug aus einem Spiegel-Bericht zum Interessenkonflikt im Amt am Beispiel Mario Draghi:

„Das internationale Bankenseminar der Group of Thirty (G30) findet jedes Jahr zeitgleich mit dem Herbsttreffen von Internationalem Währungsfonds (IWF) und Weltbank statt und ist nur für ausgewählte Besucher zugänglich. Hinter der G30 verbirgt sich ein Zusammenschluss führender Banker und Ökonomen, die nach eigenen Angaben Einfluss auf die Entscheidungen im Finanzsektor nehmen wollen. Prominente Mitglieder sind unter anderem hochrangige Vertreter von Goldman Sachs, Morgan Stanley und JPMorgan Chase International sowie ehemalige und amtierende Zentralbankchefs. Axel Weber, Ex-Präsident der Deutschen Bundesbank, gehört ebenfalls zu der einflussreichen Runde.

Seit vielen Jahren ist auch Mario Draghi Mitglied der G30. Daran änderte sich auch nichts, als Draghi im vergangenen Jahr zum Chef der Europäischen Zentralbank aufstieg. Die G30 kommentierte seinen Karrieresprung sogar euphorisch in einer Mitteilung: Draghi gehöre zu jenen Mitgliedern des Clubs, die eine noch herausforderndere Position in der Weltwirtschaft angenommen hätten.

Der EU-Ombudsmann Nikiforos Diamandouros hat Ermittlungen gegen Draghi aufgenommen und der Zentralbank einen verbindlichen Fragenkatalog zugeschickt. Bis zum 31. Oktober 2012 soll die EZB mitteilen, wie sie Draghis Rolle in der G30 bewertet und ob sie in seiner Mitgliedschaft einen Interessenkonflikt sieht.

Kenneth Haar, dessen Verein Corporate Europe Observatory die Beschwerde beim EU-Ombudsmann eingebracht hat, sieht einen klaren Interessenkonflikt zwischen Draghis Mitgliedschaft in der G30 und dessen Amt: „Die EZB nimmt in eine immer größer werdende Rolle bei der Bankenregulierung ein“, sagt Haar. „Es sollte uns Sorgen bereiten, dass ausgerechnet ein Mitglied der G30 ihr Chef ist.“ Die Zentralbank bestätigte, dass die Fragen des Ombudsmanns bei ihr eingegangen seien, wies die Vorwürfe eines Interessenskonfliktes jedoch zurück.“

Wie schwer die komplexe Materie durchschaubar ist, zeigt ein heutiger Artikel der Zeit (Auszüge):

„Der mächtigste Mann Europa sei Mario Draghi, hieß es im September. Andere nannten den EZB-Chef den den neuen Kanzler Europas – eine Anspielung auf die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel, die vielen als die mächtigste Frau Europas gilt. Draghi hatte da gerade angekündigt, die Notenbank werde unbegrenzt Anleihen der Krisenländer kaufen. (…) In Wahrheit beschränkte der Notenbankchef aber selbst seinen Einfluss, indem er ihn von der Politik abhängig machte. Die EZB werde den Staaten in Not nur beispringen, wenn diese sich unter den europäischen Rettungsschirm begäben, kündigte er an. (…) Es sind die Euro-Finanzminister, die entscheiden, ob Hilfe aus dem ESM gewährt werden soll. Der Bundestag oder sein Haushaltsausschuss segnen jeden einzelnen Beschluss ab. Für den Fall, dass ein Land die ESM-Vorgaben akzeptiert, sie aber später doch nicht erfüllt, gibt es allerdings keine klar definierten Sanktionen – außer der Drohung, die Auszahlung der Hilfskredite zu stoppen.“

……      Immerhin weiß die Zeit uns zu sagen, welche Betriebsamkeit in den nächsten Tagen ansteht:

„Am 18. und 19. Oktober tagen in Brüssel die EU-Regierungschefs. Dann wollen sie auch über die Neuordnung der Europäischen Währungsunion beraten. Griechenlands Regierungschef Samaras will seinen Kollegen außerdem am liebsten ein neues Sparprogramm präsentieren, das sein Parlament abgesegnet hat.

Zehn Tage vorher kommen die Euro-Finanzminister in Luxemburg zusammen. Eurogruppen-Chef Jean-Claude Juncker will die Gelegenheit nutzen, um am 8. Oktober erstmals auch den ESM-Gouverneursrat einzuberufen. Damit träte der ESM offiziell in Kraft.

Die Finanzminister selbst werden vermutlich unter anderem darüber beraten, wie Europa seine Banken besser unter Kontrolle bringen kann. Das ist neben der Lage in den südlichen Ländern der EU das zweite große Thema, über das die Politik derzeit diskutiert. Im Gespräch sind Vorschriften zu mehr Eigenkapital, eine strengere Haftung für Banker, ein europäischer Bankenfonds für den Pleitefall und eine gemeinsame Aufsicht inklusive Einlagensicherung und Hilfen aus dem Rettungsfonds (Bankenunion). Angeblich sind die Pläne zur Bankenunion besonders weit gediehen. Doch die Finanzminister waren sich auf ihrem letzten Treffen in Nikosia noch nicht einig, wie sie funktionieren soll. Gerade hat die Kommission zudem konkrete Pläne vorgelegt, die Banken zu zerschlagen. Wie viel das helfen würde, ist umstritten.

Auch auf der Jahrestagung von IWF und Weltbank vom 11. bis 14. Oktober in Tokio wird die Eurokrise eine Rolle spielen. Der IWF, der zusammen mit der EZB und der EU-Kommission als Troika prüft, ob die Krisenländer ihre Sparauflagen einhalten, zögert, weitere Hilfe zu leisten. Außerdem fordert er angeblich einen zweiten Schuldenschnitt für Griechenland.“

Soweit die Zeit.

Die Welt textet nach der heutigen Entscheidung der EZB, ab sofort Staatsanleihen zu kaufen, aus meiner Sicht ausgesprochen kurzsichtig:

„Europa steht jetzt dort, wo die USA und Großbritannien schon lange stehen: Der Krisenkontinent hat eine Notenbank, die bereit ist, Geld zu drucken, damit die Staatengemeinschaft ihre Investoren auszahlen kann. In einem angelsächsisch geprägten Finanzmarkt ist das zunächst einmal ein Vorteil.

Aber ebenso wie Amerikaner und Briten harren der Europäer gewaltige Aufgaben, die sie bislang nur zum Teil angegangen sind und die sich nicht in ein oder zwei Jahren erledigen lassen. Neben all den Sparmaßnahmen brauchen Portugal und Spanien Reformen, die zum Aufbau wettbewerbsfähiger Industrien führen. Die Länder müssen ihre Arbeitsmärkte öffnen, so dass junge Leute Jobs finden. Letzteres gilt auch für Italien. Erst wenn die Wirtschaft dieser drei Länder wächst, werden sie die Krise überwinden.“

Um das Maß voll zu machen, gab es noch eine interessante Nachricht der FAZ:

„Der Euroraum soll künftig mit einem eigenen Budget ausgestattet werden. Mit der angestrebten intensiveren Kooperation der Staaten innerhalb des Euroraums müsse die Gemeinschaft auch über Solidaritätsinstrumente wie ein gemeinsames Budget reden, heißt es in einem Entwurf der Ratspräsidentschaft für die Schlussfolgerungen des Treffens der EU-Staats- und Regierungschefs Mitte Oktober in Brüssel.

Dazu gehöre auch, zu prüfen, wie der Euroraum die nötigen Reformen in kriselnden Eurostaaten durch begrenzte, vorübergehende, flexible und gezielte finanzielle Anreize unterstützen könne.“

Die Banken können also zufrieden sein. Wenn nicht noch ein Wunder geschieht, bleibt ihre Finanzierung gesichert, bis das gesamte Währungssystem zusammenbricht.

Update: EZB kauft ab sofort Staatsanleihen

Update: Bankenaufsicht Bafin findet Idee der Bankenzerschlagung bedenkenswert 

Update: Goldmann-Sachs macht im dritten Quartal 2012 1,5 Milliarden Gewinn 

Update: Die deutsche Bank ist eines der vier gefährlichsten Institute für die Weltwirtschaft 

Update: Die Vergangenheit holt Goldmann-Sachs wieder ein

Update: EU-Kompromiss zur Bankenunion 

Update: Die leeren Versprechungen der Bankenretter