Schlagwort: Demokratie

Ein Mob von 15 000 Menschen als Waffe: Jahrestag der Erstürmung des US-Kapitols

Die Flaggen am Kapitol hängen am 6. Januar 2022 auf Halbmast. Vor einem Jahr gab es den bisher aggressivsten Angriff auf die Demokratie der Vereinigten Staaten von Amerika: Ein Mob von rund 15 000 Menschen, angestachelt vom Noch-Präsidenten Donald Trump, stürmte das ehrwürdige Haus mit dem Ziel, die Feststellung Joe Bidens als neuen Präsidenten zu verhindern.

Rund um den Globus ist die Geschichte dieses Tages unvergessen. Tausende von Stunden Videomaterials gibt es dazu. Eine Zusammenfassung der ARD (Video unten) zum Jahrestag zeigt weniger bekannte Szenen daraus auf. Sie beweisen, in welchem Ausmaß diejenigen lügen, die heute behaupten, es habe sich keineswegs um einen Umsturzversuch gehandelt. Man sieht zahlenmäßig turmhoch unterlegenes Sicherheitspersonal im verzweifelten Versuch, die Zugänge zum Haus gegen aggressive Menschenmassen zu verteidigen. Es war ein beinharter Nahkampf. Einer der Polizisten, Mike Fanone, wurde dabei von den anderen getrennt, in die Masse gezogen, in den Nacken getasert und verprügelt. Er erlitt einen Herzinfarkt und wäre fast gestorben. Im Video sieht man ihn verzweifelt schreien „Ich habe Kinder“… Es war pures Glück, dass ihn einzelne daraufhin retteten und zurück ließen.

Es war die schiere Masse von rund 15 000 Menschen, die sich gegen die Eingänge drückte und dort auf nur wenige Polizisten traf. Für mehr als einen wurde es lebensgefährlich. Im Video sieht man, wie einer der Eindringlinge dem jungen Polizisten David Hodges die Gasmaske vom Gesicht reißt. Er wird von der Masse gegen die Eingangstür gedrückt und um Haaresbreite zerquetscht. Ganz allein stand Officer Goodman in einem Gang, als die Aufrührer den Saal stürmen wollten, in dem sich verschreckte Senatoren zitternd unter Sitze duckten. Sie wären ausgeliefert gewesen, wenn der Officer nicht geistesgegenwärtig reagiert und, statt zu schießen, die Menge in das vom Saal abgewandte Treppenhaus gelockt hätte. Bis sie danach den richtigen Ort fanden, konnten die Abgeordneten in Sicherheit gebracht werden.

Teilnehmer am Sturm berichten, dass sie Donald Trump bedingungslos vertrauten. Sie glaubten, die Nation gegen einen Wahlbetrug verteidigen zu müssen und fühlten sich vom unterlegenen Trump ausgeschickt, die Situation zu korrigieren. Erst als dieser – viel zu spät – dazu aufrief, nun nach Hause zu gehen, hörte die Gewalt auf. Vier Tote waren am Tag des Sturms selbst zu beklagen. Vier der damaligen Sicherheitsbeamten haben in der Zeit danach Selbstmord begangen. Hunderte der Aggressoren und 140 Polizisten wurden verletzt, teilweise schwer.

Der Noch-Präsident, der dazu aufgerufen hatte, mit ihm gemeinsam zum Kapitol zu marschieren, saß derweil im Weißen Haus vor dem Fernseher, begeistert von seinen Anhängern und voller Hoffnung, sich wider jedes besseres Wissen im Amt halten zu können. Als das misslang, begab er sich auf einen beispiellosen Rachefeldzug, der dafür sorgt, dass die Demokratie in den USA ein Jahr später in viel größerer Gefahr ist, als beim Aufstand selbst.

60 Gerichte haben Klagen Donald Trumps abgewiesen, weil bei egal welchen Nachzählungen keinerlei Beweise für Manipulationen zutage traten. Dennoch hat dieser nie aufgehört, von Wahlbetrug zu sprechen. Die gebetsmühlenartig vorgetragene Behauptung hat sich in den Köpfen der Amerikaner, besonders der Republikaner, festgesetzt. 62 Prozent der Republikaner glauben noch immer, dass Joe Biden unrechtmäßig im Amt ist, berichtet die Newsweek.

Der rabiate Immobilienunternehmer hat seine Partei bis heute fest im Griff. Wer sich seiner Meinung nicht anschließt, wird gnadenlos gemobbt. Dazu gehören beispielsweise sein damaliger Vize, Mike Pence, Oppositionsführer Mitch McConnel, sowie Liz Cheney, die infolge ihrer Kritik am Verhalten des Präsidenten ihre Position als Fraktionsführerin im Abgeordnetenhaus verlor. Donald Trump hatte vor dem Aufstand in seiner Partei eine Zustimmungsrate von 83 Prozent. Ende Dezember 2021 lag sie noch immer bei 78 Prozent. Mike Pence hingegen fiel direkt nach seiner Kritik an Trumps Rolle von 78 auf 40, und zum Jahresende 2021 auf 28 Prozent Zustimmung. Mitch McConnels Zustimmungsrate in der Partei sank von 58 auf nur noch 26 Prozent, nachdem er den Sieg Joe Bidens anerkannt und anschließend von Trump gemobbt worden war. Die Rache des Ex-Präsidenten verfolgte auch alle Parteimitglieder, die beim zweiten Versuch, ihn des Amtes zu entheben, mit Ja gestimmt hatten.

So „dumm“, wie es ein republikanischer Abgeordneter im Nachhinein ausdrückte, wird der nächste Umsturzversuch wohl nicht ablaufen. Die Trump-Anhänger werden es tunlichst vermeiden, sich erneut derart plump und brutal selbst ins Unrecht zu setzen. Aber wer denkt, die Gefahr für die Demokratie sei vorbei, irrt gründlich:

Insgesamt 163 Republikaner kandidieren zurzeit für neue Ämter. Alle vertreten Trumps These, dass er bei der Präsidentschaftswahl betrogen wurde. 69 davon bemühen sich um Gouverneursposten in insgesamt 30 Bundesstaaten, 13 um Ämter als Staatsanwälte und weitere 18 wollen Staatssekretäre in Bereichen werden, die direkt für die Organisation von Wahlen verantwortlich sind. Sollten sie Erfolg haben, kann die Demokratie von innen unterwandert werden.

In Bundesstaaten, wo die Republikaner bereits großen Einfluss haben, wurden Wahlgesetze geändert. Besondere Empörung hat dabei Georgia hervorgerufen. Die Zahl der Wahllokale wurde hier in Gegenden, die traditionell die Demokraten wählen, massiv verringert. Gleichzeitig wurde es verboten, Menschen, die in langen Schlangen darauf warten, ihre Stimme abgeben zu können, mit Speisen und Getränken zu beliefern. Solche und ähnliche Maßnahmen sollen in Zukunft verhindern, dass Donald Trump an der Meinung der Wähler scheitert, oder an Behörden, die sich an Tatsachen halten. Wer seine Auffassung von Wahlbetrug nicht vertrete, so verriet ein Insider der Newsweek, werde von ihm als Kandidat verhindert.

Insgesamt rund 700 Verfahren wurden nach dem Sturm des Kapitols gegen die Täter aufgenommen. Darunter sind auch welche gegen den Ex-Präsidenten selbst. Der gibt freiwillig keinerlei Auskunft und verzögert die Herausgabe von Unterlagen und Protokollen mit allen Mitteln.

Jacob Chansley, der als „Schamane“ mit seiner Aufmachung aus der Masse heraus stach, wurde inzwischen zu 41 Monaten Gefängnis verurteilt, wo er sich gleich zu Beginn bitterlich darüber beklagte, nicht das gewünschte vegetarische Essen serviert zu bekommen. Reuters zählt eine Reihe weiterer Verurteilungen auf. Unter ihnen sind verwirrte Rechtsradikale ebenso wie Spitzensportler, ehemalige Soldaten und Marines.

Dick Cheney, ein früherer Vizepräsident, und seine Tochter Liz waren am Jahrestag die einzigen Republikaner, die sich zur Gedenkminute im Senat einfanden. Zum ersten Mal seit dem Aufstand nahm Präsident Joe Biden kein Blatt vor den Mund und bezeichnete seinen Vorgänger als „geschlagenen Präsidenten“, als Aufrührer, der die Demokratie in Gefahr bringt. Dieser reagierte prompt: Biden führe ein politisches Theater auf und spalte das amerikanische Volk. Eigentlich hatte Trump selbst eine Rede halten wollen, sagte diese jedoch kurz vor dem Jahrestag ab. Statt dessen sprachen die höchst umstrittenen Abgeordneten Matt Gaetz und Marjorie Taylor Green. Letztere wurde vor wenigen Tagen dauerhaft von Twitter verbannt, weil sie zum Sprachrohr Donald Trumps geworden war.

Der nächste Kampf zwischen Demokraten und Republikanern steht bevor: Erklärtes Ziel der Trump-Anhänger ist es, bei den anstehenden Midterm-Wahlen die Mehrheit im Senat zu erreichen, um Bidens Pläne möglichst effizient aushebeln zu können. Die Aussichten stehen gut. Der amtierende Präsident wurde nicht gewählt, weil das Volk ihn so liebt, sondern weil er die einzige Alternative zu Donald Trump darstellte. Seine Umfrageergebnisse und auch die seiner Vizepräsidentin sinken seitdem stetig. Der überstürzte Afghanistan-Rückzug und der Image-Verlust für die USA werden Biden in der Öffentlichkeitsmeinung ebenfalls zugerechnet, obwohl es Donald Trump gewesen war, der den Abzug ohne jegliche Bedingungen mit den Taliban vereinbart hatte. Keine guten Aussichten für eine Nation, die so gern alle anderen kritisiert, wenn sie ihrem Bild von Freiheit und Menschenrechten nicht entsprechen…

Siehe auch:

Wahlfeststellung im Kongress vom Aufstand der Trump-Anhänger gebremst

Donald Trump zu unterschätzen, wäre ein tödlicher Fehler

Narzisstische Wut will vernichten – H.G.T Tudor und Donald Trump

Updates:

Trump muss Dokumente aushändigen, die seine Schuld bestätigen

Donald Trumps wilde Drohungen: Den USA droht der nächste Sturm

Untersuchungsausschuss setzt Trump unter Druck

Trump wusste, dass sein Versuch, im Amt zu bleiben, illegal war

Mob jagte Mike Pence; Wahlergebnis sollte nicht zertifiziert werden

„Die Leute sind noch nicht stinkig genug“

Börsen-Fachmann Dirk Müller fasst eine einfache Wahrheit in Worte. Video einfach anschauen und verstehen – dauert nicht lange …

 

Gutachten zur Abgeordnetenbestechung soll geheim bleiben – WARUM?

Am heutigen 17. Oktober findet eine Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zum Thema “Bekämpfung Abgeordnetenbestechung” statt. Dazu existiert bereits seit dem Jahr 2008 ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das dringend Reformen anmahnt. Dieses Gutachten wurde jedoch offiziell nie öffentlich gemacht – mit Hinweis auf das Urheberrecht.

netzpolitik.org hat das Gutachten vor zwei Wochen exklusiv online gestellt (weiter unten der komplette Bericht in Kopie) und ausführlich kommentiert.

Heute erreichte den Gründer und Chefredakteur von netzpolitik.org, Markus Beckedahl,  ein Einschreiben des Bundestages, wonach das Gutachten umgehend aus dem Netz zu entfernen sei.

Angesichts der Diskussionen der letzten Wochen über Nebeneinkommen von Abgeordneten, aber auch angesichts der offensichtlichen Bestrebungen der Regierung, immer mehr  Gremien einzurichten, die nichtöffentlich tagen und zur Geheimhaltung verpflichtet sind (siehe Berichterstattung in diesem Blog zum ESM und dem Vorstoß Wolfgang Schäubles zur  Neuordnung der europäischen Union) halte ich es für notwendig, netzpolitik.org zu unterstützen. Transparenz ist eine wesentliche Grundlage der Demokratie. Bezahlte Lobbyarbeit – in welcher Form auch immer – darf für Abgeordnete kein Thema sein.

Hier nun zunächst der Kommentar von Markus Beckedahl zum heutigen Einschreiben, anschließend die Berichterstattung zum Gutachten – wörtlich übernommen aus dem Blog von netzpolitik.org.

Nein. Das Gutachten zur Abgeordnetenkorruption bleibt öffentlich und auch hier verfügbar.

‚Dem deutschen Volke‘ steht vorne auf dem Bundestagsgebäude, das Volk bezahlt die Erstellung von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienste, es gibt keinen Geheimhaltungsgrund für das Gutachten – sonst dürfte es auch nicht nach IFG herausgegeben werden – und der Verweis auf das Urheberrecht ist für ein im Auftrag durch Beamte oder Angestellte des Bundestages in ihrer Arbeitszeit erstellten Gutachtens indiskutabel.

Die Diskussion der vergangenen Wochen hat noch einmal nachdrücklich gezeigt, welche Wichtigkeit das Thema der (Un-)Bestechlichkeit für die Öffentlichkeit hat. Das zeigte nicht nur die Diskussion um Peer Steinbrück und seine Nebenredeneinkünfte. Was soll man von einem Parlament halten, dessen wissenschaftlicher Dienst zwar dazu forscht, aber diese Ergebnisse dann unter Verschluss und damit vom Bürger fernhalten will?“

Deutsche Gesetzgebung eher symbolisch

Von  | Veröffentlicht am: 01.10.2012 bei netzpolitik.org

Die deutschen Gesetze zur Abgeordnetenbestechung sind “praktisch bedeutungslose symbolische Gesetzgebung” und müssen dringend verschärft werden. Diesem Urteil des Bundesgerichtshof schließt sich auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem vor vier Jahren erstellten Gutachten an. Das Dokument wird bisher geheim gehalten, netzpolitik.org veröffentlicht jetzt das komplette Gutachten.

Die Wikipedia sagt auf der Seite Abgeordnetenbestechung: In den meisten anderen Ländern ist dieser Straftatbestand schärfer als in Deutschland.
Der entsprechende Paragraf im Strafgesetzbuch stellt ausschließlich den direkten Kauf von Stimmen vor einer Abstimmung unter Strafe. Und auch das wurde erst 1994 eingeführt.

Im Jahr 2005 ist die UN-Konvention gegen Korruption in Kraft getreten. Dieser völkerrechtlich bindende Vertrag enthält Präventionsmaßnahmen gegen Korruption sowie die die Pflicht der Staaten, verschiedene Sachverhalte rund um Korruption unter Strafe zu stellen. Bisher haben 161 Staaten das Übereinkommen ratifiziert. Deutschland nicht, zusammen mit Myanmar, Sudan, Saudi-Arabien, Nordkorea und Syrien. Deutschland ist hier Bananenrepublik – weit weg vom internationalen Standard.

Bereits im September 2008 hat der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages ein Gutachten “Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption” erstellt, der diesen Zustand kritisiert und dringenden Reformbedarf anmeldet.

Im Dezember 2008 berichtete der Spiegel aus dem Dokument: „Tatsächlich gilt ein deutscher Abgeordneter nur dann als korrupt, wenn nachgewiesen werden kann, dass er sich vor einer Wahl oder Abstimmung in einem Parlament kaufen ließ. Nimmt er dagegen den Lohn für sein Votum erst nach einer Abstimmung an, als eine Art “Dankeschön”, geht er straffrei aus – so entlarvt das bestehende Gesetz weniger die Bestechlichkeit eines Abgeordneten als seine Dummheit, sich die Gefälligkeit zum falschen Zeitpunkt erweisen zu lassen.“

Doch die Öffentlichkeit hat dieses Gutachten nie zu sehen bekommen. Zwar kann man mittlerweile auf FragDenStaat.de nach Informationsfreiheitsgesetz eine Anfrage stellen. Eine Veröffentlichung wird jedoch verboten, wegen des Urheberrechts: „Ich weise deshalb darauf hin, dass das Ihnen übersandte Gutachten für Sie persönlich bestimmt ist. Die Übersendung beinhaltet nicht die Befugnis der Verbreitung oder Veröffentlichung. Die unerlaubte Veröffentlichung oder Verbreitung von Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und hat sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen“.

Das sehen wir nicht ein. Die Wissenschaftlichen Dienste werden von unseren Steuern bezahlt. Die Gutachten werden im Auftrag von gewählten Abgeordneten erstellt. Wir sind der Meinung, in dieser Art zustande gekommene Studien müssen auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

Bestärkt fühlen wir uns von einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin. Das hat vor zwei Wochen entschieden: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erfasst auch Dokumente der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages.

Daher veröffentlichen wir an dieser Stelle das komplette Gutachten als PDF.

Aus der Zusammenfassung:

  • Die Abgeordnetenbestechung, für die keine einheitliche Definition existiert und deren repressive Bekämpfung in Deutschland seit Jahren sehr kontrovers diskutiert wird, ist im Straftatbestand des § 108e StGB pönalisiert, dessen enger Anwendungsbereich sich jedoch lediglich auf den Teilbereich des Stimmenkaufs bzw. –verkaufs bei Wahlen oder Abstimmungen in Volksvertretungen beschränkt:
  • Die derzeitige bewusst restriktive Fassung der Norm begegnet in der Rechtswissenschaft und in der öffentlichen Diskussion wegen der Privilegierung von Mandatsträgern erheblicher Kritik, da § 108e StGB als praktisch bedeutungslose „symbolische Gesetzgebung“ viele Fälle strafwürdiger politischer Korruption nicht wirksam erfasse, zahlreiche Umgehungsmöglichkeiten biete und die gesellschaftspolitische Realität der stetig zunehmenden Einflussnahme auf Parlamentarier nicht adäquat widerspiegele. Angesichts dieser tatbestandlichen Defizite und des vom BGH angemahnten legislatorischen Handlungsbedarfs sowie im Hinblick auf die teilweise noch nicht implementierten Vorgaben internationaler und europäischer Antikorruptionsübereinkommen und ferner auch in rechtsvergleichender Perspektive ist im Ergebnis zu konstatieren, dass die Abgeordnetenbestechung in Deutschland durch den Tatbestand des § 108e StGB hinsichtlich des mit der Norm intendierten Schutzes der Integrität und Unabhängigkeit der Mandatsausübung keine ausreichende strafrechtliche Regelung erfahren hat und diesbezüglich Reformbedarf besteht. Die Notwendigkeit einer Erweiterung und Verschärfung des § 108e StGB ist insbesondere auch mit Blick auf die Ratifikation des von Deutschland bereits am 27. Januar 1999 gezeichneten Strafrechtsübereinkommens des Europarates über Korruption sowie der am 9. Dezember 2003 gezeichneten UN-Konvention gegen Korruption, die einen globalen Mindeststandard der Kriminalisierung der Abgeordnetenbestechung etabliert, angezeigt.

Auch Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, kritisiert die Zurückhaltung von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes vor der Öffentlichkeit. Bereits in seinem 3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit bestätigte er:

  • Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG gilt auch für Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

Schaar sprach sich auch dagegen aus, …

  • … dass der Bundestag die Herausgabe von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes unter Hinweis auf Urheberrechte ablehnt. Schließlich seien diese Gutachten aus Steuermitteln finanziert und dienten der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben.

Christian Humborg, Geschäftsführer von Transparency International Deutschland, kommentiert den Inhalt des Gutachtens:

  • Die Regierungsfraktionen sollten sich endlich zu Herzen nehmen, was der Wissenschaftliche Dienst bereits vor vier Jahren feststellte, nämlich dass Reformbedarf beim Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung besteht.

Am heutigen 17. Oktober findet eine Anhörung im Rechtsausschuss zum Thema “Bekämpfung Abgeordnetenbestechung” statt. Bis dahin können sich interessierte Bürger informieren, das Gutachten lesen und sich dann an die Bundestagsabgeordneten wenden – damit diese Abgeordnetenbestechung endlich wirksam unter Strafe stellen.

Wer uns unterstützen will: Das Gutachten kann gerne an anderen Stellen des Netzes gespiegelt werden. Je öfter es verteilt wird, umso weniger kann der Inhalt wieder der Öffentlichkeit entzogen werden.

Update: Auf change.org gibt es auch eine Petition zum Thema:

  • Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages,
  • ich fordere Sie auf, die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) zu ratifizieren.
  • Abgeordnetenbestechung muss auch in Deutschland endlich strafbar sein!
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Siehe auch:
Gesetzentwürfe und Stellungnahmen zur Anhörung des Rechtsausschusses und:
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Update: Soeben hat der Pressedienst des Deutschen Bundestages das Ergebnis der heutigen Anhörung im Rechtsausschuss veröffentlicht:
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„Handlungsbedarf bei der Abgeordnetenbestechung“

Vorsitzender Siegfried Kauder (CDU/CSU)

Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses, eröffnete die Anhörung. © DBT/Melde

Experten sehen mehrheitlich Handlungsbedarf bei der Bekämpfung von Abgeordnetenbestechung und fordern eine entsprechende Gesetzgebung. Das ist das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) mit sieben Fachleuten am Mittwoch, 17. Oktober 2012. Anlass waren Gesetzesinitiativen der drei Oppositionsfraktionen. Nach Meinung der SPD-Fraktion ist die Vorschrift der Abgeordnetenbestechung nicht ausreichend, weshalb die Fraktion einen Gesetzentwurf (17/8613) eingebracht hat. Nach geltendem Recht seien Bestechlichkeit und Bestechung von Parlamentariern nur als Stimmenverkauf und -kauf bei Wahlen strafwürdig. Bis heute gebe es keine strafrechtliche Regelung, die sämtliche strafwürdige Verhaltensweisen von Mandatsträgern im Bereich der Vorteilsannahme und –zuwendung erfasst.

Vorschläge der Linken und Grünen

Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Gesetzentwurf (17/1412), Abgeordnetenbestechlichkeit in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Die Regelung solle für den Bundestag, die 16 Landtage und die Räte von Gemeinden gelten. So solle beispielsweise ein Mitglied des Bundestages mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren belegt werden, wenn er „für eine Handlung oder Unterlassung, die im Zusammenhang mit der Ausübung seines Mandats steht, einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wenn dies seiner aus dem Mandat folgenden rechtlichen Stellung widerspricht“.

Wie die Grünen in ihrem Gesetzentwurf (17/5933) erläutern, fordert das Übereinkommen der Vereinten Nationen und des Europarates gegen Korruption die Unterzeichnerstaaten auf, die Bestechung und die Bestechlichkeit von Mandatsträgern und Abgeordneten konsequent unter Strafe zu stellen. Die geltende Regelung der Abgeordnetenbestechung im Strafgesetzbuch werde diesen Anforderungen nicht gerecht. Dadurch werde die Bekämpfung der Korruption geschwächt und das Ansehen Deutschlands in der Welt beschädigt.

„Wirtschaft befürwortet eine Gesetzgebung“

Privatdozent Dr. Sebastian Wolf von Transparency International aus Berlin, Prof. Dr. Wolfgang Jäckle, Dozent an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Münster sowie Prof. Dr. Bernd Heinrich, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Humboldt-Universität Berlin begrüßten die drei Gesetzesinitiativen. Sie seien sehr „konstruktiv“, sagte Wolf. Da allerdings jeder Entwurf Schwächen habe, forderte er indirekt eine Synthese.

Wolf wies zudem darauf hin, dass mittlerweile in der deutschen Wirtschaft eine „breite Mehrheit“ eine derartige Gesetzgebung befürworte. Dagegen kam Wolfgang Jäckle zu dem Ergebnis, dass der Vorschlag der Grünen-Fraktion am geeignetsten wäre. Bernd Heinrich sah die Vorteile überwiegend bei dem Entwurf der SPD-Fraktion.

Völker- und verfassungsrechtliche Bedenken

Dr. Gerald Kretschmer, Ministerialrat a.D. aus Bonn, und Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, der an der Universität Würzburg öffentliches Recht lehrt, wiesen alle drei Gesetzesinitiativen zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung zurück und äußersten völkerrechtliche beziehungsweise verfassungsrechtliche Bedenken.

Schwarz erklärte, dass es sich im internationalen Vergleich in Deutschland um ein „Luxusproblem“ handele. Er äußerte Verständnis dafür, diese Problematik auch in Deutschland zu thematisieren. Allerdings seien derartige Vorkommnisse hierzulande kaum vorhanden. (ver/17.10.2012)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Dr. Ulrich Franke, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe
  • Prof. Dr. Bernd Heinrich, Humboldt-Universität zu Berlin, Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht
  • Prof. Dr. Wolfgang Jäckle, Dozent, Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Münster
  • Eberhard Kempf, Rechtsanwalt, Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins (DAV),Frankfurt am Main
  • Dr. Gerald Kretschmer, Ministerialrat a. D., Bonn
  • Dr. Regina Michalke, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main
  • Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Lehrprofessur für Öffentliches Recht
  • Privatdozent Dr. Sebastian Wolf, LL.M.Eur., Transparency International Deutschland e. V., Berlin
  • N. N.

NACHTRAG:

So kann Lobbyarbeit praktisch aussehen: Das Berliner CDU-Fraktionsmitglied im Abgeordnetenhaus Michael Freiberg ist einen typischen Berufsweg gegangen: Verwaltungsschule – Verwaltung – aktive Politik.

Ab 1995 war er Stadtrat im Bezirk Neukölln, danach bis Oktober 2006 stellvertretender Bezirksbürgermeister. Im Frühjahr 2007 machte Freiberg sich mit als Politikberater selbstständig. Seine Arbeit: Türöffner für Interessenvertreter und Lobby-Gruppen. Sein Lebenslauf verweist auf eine beeindruckende Liste von Aktivitäten innerhalb verschiedenster Gremien in Berlin-

Im Oktober 2011 gelang Michael Freiberg der Einzug ins Landesparlament als Direktkandidat, wo er zurzeit als Abgeordneter Gehalt und Rentenanspruch erarbeitet. Trotzdem besteht seine Homepage mit dem Beratungsangebot der Freiberg Consulting fort.

Jetzt die Frage: Genügt es, wenn so ein Mann die Höhe seiner Nebeneinkünfte pauschal angibt? Oder macht es vielleicht Sinn zu erfahren, wem der Abgeordnete für wieviel Geld wo eine Tür öffnet?

Entscheiden Sie selbst.

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Update 9.11.2012: Rent a Volksvertreter 
Update 29.2.2013: Deutschland blamiert sich im Vergleich – Zehn-Stufen-Modell erlaubt weiter Verschleierung
                                       Antwortboykott: Wenn Politiker plötzlich verstummen
Update 5.3.2013: Transparency begrüßt interfraktionellen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung
Update: FDP blockiert Gesetz – Petition unterzeichnen
                  Hier können Sie recherchieren 
Update: Rechtsausschuss des Bundestages hat der Unterzeichnung der UN-Konvention zugestimmt