Schlagwort: Gutachten

Gutachten zur Abgeordnetenbestechung soll geheim bleiben – WARUM?

Am heutigen 17. Oktober findet eine Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zum Thema “Bekämpfung Abgeordnetenbestechung” statt. Dazu existiert bereits seit dem Jahr 2008 ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das dringend Reformen anmahnt. Dieses Gutachten wurde jedoch offiziell nie öffentlich gemacht – mit Hinweis auf das Urheberrecht.

netzpolitik.org hat das Gutachten vor zwei Wochen exklusiv online gestellt (weiter unten der komplette Bericht in Kopie) und ausführlich kommentiert.

Heute erreichte den Gründer und Chefredakteur von netzpolitik.org, Markus Beckedahl,  ein Einschreiben des Bundestages, wonach das Gutachten umgehend aus dem Netz zu entfernen sei.

Angesichts der Diskussionen der letzten Wochen über Nebeneinkommen von Abgeordneten, aber auch angesichts der offensichtlichen Bestrebungen der Regierung, immer mehr  Gremien einzurichten, die nichtöffentlich tagen und zur Geheimhaltung verpflichtet sind (siehe Berichterstattung in diesem Blog zum ESM und dem Vorstoß Wolfgang Schäubles zur  Neuordnung der europäischen Union) halte ich es für notwendig, netzpolitik.org zu unterstützen. Transparenz ist eine wesentliche Grundlage der Demokratie. Bezahlte Lobbyarbeit – in welcher Form auch immer – darf für Abgeordnete kein Thema sein.

Hier nun zunächst der Kommentar von Markus Beckedahl zum heutigen Einschreiben, anschließend die Berichterstattung zum Gutachten – wörtlich übernommen aus dem Blog von netzpolitik.org.

Nein. Das Gutachten zur Abgeordnetenkorruption bleibt öffentlich und auch hier verfügbar.

‚Dem deutschen Volke‘ steht vorne auf dem Bundestagsgebäude, das Volk bezahlt die Erstellung von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienste, es gibt keinen Geheimhaltungsgrund für das Gutachten – sonst dürfte es auch nicht nach IFG herausgegeben werden – und der Verweis auf das Urheberrecht ist für ein im Auftrag durch Beamte oder Angestellte des Bundestages in ihrer Arbeitszeit erstellten Gutachtens indiskutabel.

Die Diskussion der vergangenen Wochen hat noch einmal nachdrücklich gezeigt, welche Wichtigkeit das Thema der (Un-)Bestechlichkeit für die Öffentlichkeit hat. Das zeigte nicht nur die Diskussion um Peer Steinbrück und seine Nebenredeneinkünfte. Was soll man von einem Parlament halten, dessen wissenschaftlicher Dienst zwar dazu forscht, aber diese Ergebnisse dann unter Verschluss und damit vom Bürger fernhalten will?“

Deutsche Gesetzgebung eher symbolisch

Von  | Veröffentlicht am: 01.10.2012 bei netzpolitik.org

Die deutschen Gesetze zur Abgeordnetenbestechung sind “praktisch bedeutungslose symbolische Gesetzgebung” und müssen dringend verschärft werden. Diesem Urteil des Bundesgerichtshof schließt sich auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem vor vier Jahren erstellten Gutachten an. Das Dokument wird bisher geheim gehalten, netzpolitik.org veröffentlicht jetzt das komplette Gutachten.

Die Wikipedia sagt auf der Seite Abgeordnetenbestechung: In den meisten anderen Ländern ist dieser Straftatbestand schärfer als in Deutschland.
Der entsprechende Paragraf im Strafgesetzbuch stellt ausschließlich den direkten Kauf von Stimmen vor einer Abstimmung unter Strafe. Und auch das wurde erst 1994 eingeführt.

Im Jahr 2005 ist die UN-Konvention gegen Korruption in Kraft getreten. Dieser völkerrechtlich bindende Vertrag enthält Präventionsmaßnahmen gegen Korruption sowie die die Pflicht der Staaten, verschiedene Sachverhalte rund um Korruption unter Strafe zu stellen. Bisher haben 161 Staaten das Übereinkommen ratifiziert. Deutschland nicht, zusammen mit Myanmar, Sudan, Saudi-Arabien, Nordkorea und Syrien. Deutschland ist hier Bananenrepublik – weit weg vom internationalen Standard.

Bereits im September 2008 hat der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages ein Gutachten “Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption” erstellt, der diesen Zustand kritisiert und dringenden Reformbedarf anmeldet.

Im Dezember 2008 berichtete der Spiegel aus dem Dokument: „Tatsächlich gilt ein deutscher Abgeordneter nur dann als korrupt, wenn nachgewiesen werden kann, dass er sich vor einer Wahl oder Abstimmung in einem Parlament kaufen ließ. Nimmt er dagegen den Lohn für sein Votum erst nach einer Abstimmung an, als eine Art “Dankeschön”, geht er straffrei aus – so entlarvt das bestehende Gesetz weniger die Bestechlichkeit eines Abgeordneten als seine Dummheit, sich die Gefälligkeit zum falschen Zeitpunkt erweisen zu lassen.“

Doch die Öffentlichkeit hat dieses Gutachten nie zu sehen bekommen. Zwar kann man mittlerweile auf FragDenStaat.de nach Informationsfreiheitsgesetz eine Anfrage stellen. Eine Veröffentlichung wird jedoch verboten, wegen des Urheberrechts: „Ich weise deshalb darauf hin, dass das Ihnen übersandte Gutachten für Sie persönlich bestimmt ist. Die Übersendung beinhaltet nicht die Befugnis der Verbreitung oder Veröffentlichung. Die unerlaubte Veröffentlichung oder Verbreitung von Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und hat sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen“.

Das sehen wir nicht ein. Die Wissenschaftlichen Dienste werden von unseren Steuern bezahlt. Die Gutachten werden im Auftrag von gewählten Abgeordneten erstellt. Wir sind der Meinung, in dieser Art zustande gekommene Studien müssen auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

Bestärkt fühlen wir uns von einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin. Das hat vor zwei Wochen entschieden: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erfasst auch Dokumente der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages.

Daher veröffentlichen wir an dieser Stelle das komplette Gutachten als PDF.

Aus der Zusammenfassung:

  • Die Abgeordnetenbestechung, für die keine einheitliche Definition existiert und deren repressive Bekämpfung in Deutschland seit Jahren sehr kontrovers diskutiert wird, ist im Straftatbestand des § 108e StGB pönalisiert, dessen enger Anwendungsbereich sich jedoch lediglich auf den Teilbereich des Stimmenkaufs bzw. –verkaufs bei Wahlen oder Abstimmungen in Volksvertretungen beschränkt:
  • Die derzeitige bewusst restriktive Fassung der Norm begegnet in der Rechtswissenschaft und in der öffentlichen Diskussion wegen der Privilegierung von Mandatsträgern erheblicher Kritik, da § 108e StGB als praktisch bedeutungslose „symbolische Gesetzgebung“ viele Fälle strafwürdiger politischer Korruption nicht wirksam erfasse, zahlreiche Umgehungsmöglichkeiten biete und die gesellschaftspolitische Realität der stetig zunehmenden Einflussnahme auf Parlamentarier nicht adäquat widerspiegele. Angesichts dieser tatbestandlichen Defizite und des vom BGH angemahnten legislatorischen Handlungsbedarfs sowie im Hinblick auf die teilweise noch nicht implementierten Vorgaben internationaler und europäischer Antikorruptionsübereinkommen und ferner auch in rechtsvergleichender Perspektive ist im Ergebnis zu konstatieren, dass die Abgeordnetenbestechung in Deutschland durch den Tatbestand des § 108e StGB hinsichtlich des mit der Norm intendierten Schutzes der Integrität und Unabhängigkeit der Mandatsausübung keine ausreichende strafrechtliche Regelung erfahren hat und diesbezüglich Reformbedarf besteht. Die Notwendigkeit einer Erweiterung und Verschärfung des § 108e StGB ist insbesondere auch mit Blick auf die Ratifikation des von Deutschland bereits am 27. Januar 1999 gezeichneten Strafrechtsübereinkommens des Europarates über Korruption sowie der am 9. Dezember 2003 gezeichneten UN-Konvention gegen Korruption, die einen globalen Mindeststandard der Kriminalisierung der Abgeordnetenbestechung etabliert, angezeigt.

Auch Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, kritisiert die Zurückhaltung von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes vor der Öffentlichkeit. Bereits in seinem 3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit bestätigte er:

  • Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG gilt auch für Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

Schaar sprach sich auch dagegen aus, …

  • … dass der Bundestag die Herausgabe von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes unter Hinweis auf Urheberrechte ablehnt. Schließlich seien diese Gutachten aus Steuermitteln finanziert und dienten der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben.

Christian Humborg, Geschäftsführer von Transparency International Deutschland, kommentiert den Inhalt des Gutachtens:

  • Die Regierungsfraktionen sollten sich endlich zu Herzen nehmen, was der Wissenschaftliche Dienst bereits vor vier Jahren feststellte, nämlich dass Reformbedarf beim Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung besteht.

Am heutigen 17. Oktober findet eine Anhörung im Rechtsausschuss zum Thema “Bekämpfung Abgeordnetenbestechung” statt. Bis dahin können sich interessierte Bürger informieren, das Gutachten lesen und sich dann an die Bundestagsabgeordneten wenden – damit diese Abgeordnetenbestechung endlich wirksam unter Strafe stellen.

Wer uns unterstützen will: Das Gutachten kann gerne an anderen Stellen des Netzes gespiegelt werden. Je öfter es verteilt wird, umso weniger kann der Inhalt wieder der Öffentlichkeit entzogen werden.

Update: Auf change.org gibt es auch eine Petition zum Thema:

  • Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages,
  • ich fordere Sie auf, die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) zu ratifizieren.
  • Abgeordnetenbestechung muss auch in Deutschland endlich strafbar sein!
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Siehe auch:
Gesetzentwürfe und Stellungnahmen zur Anhörung des Rechtsausschusses und:
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Update: Soeben hat der Pressedienst des Deutschen Bundestages das Ergebnis der heutigen Anhörung im Rechtsausschuss veröffentlicht:
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„Handlungsbedarf bei der Abgeordnetenbestechung“

Vorsitzender Siegfried Kauder (CDU/CSU)

Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses, eröffnete die Anhörung. © DBT/Melde

Experten sehen mehrheitlich Handlungsbedarf bei der Bekämpfung von Abgeordnetenbestechung und fordern eine entsprechende Gesetzgebung. Das ist das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) mit sieben Fachleuten am Mittwoch, 17. Oktober 2012. Anlass waren Gesetzesinitiativen der drei Oppositionsfraktionen. Nach Meinung der SPD-Fraktion ist die Vorschrift der Abgeordnetenbestechung nicht ausreichend, weshalb die Fraktion einen Gesetzentwurf (17/8613) eingebracht hat. Nach geltendem Recht seien Bestechlichkeit und Bestechung von Parlamentariern nur als Stimmenverkauf und -kauf bei Wahlen strafwürdig. Bis heute gebe es keine strafrechtliche Regelung, die sämtliche strafwürdige Verhaltensweisen von Mandatsträgern im Bereich der Vorteilsannahme und –zuwendung erfasst.

Vorschläge der Linken und Grünen

Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Gesetzentwurf (17/1412), Abgeordnetenbestechlichkeit in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Die Regelung solle für den Bundestag, die 16 Landtage und die Räte von Gemeinden gelten. So solle beispielsweise ein Mitglied des Bundestages mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren belegt werden, wenn er „für eine Handlung oder Unterlassung, die im Zusammenhang mit der Ausübung seines Mandats steht, einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wenn dies seiner aus dem Mandat folgenden rechtlichen Stellung widerspricht“.

Wie die Grünen in ihrem Gesetzentwurf (17/5933) erläutern, fordert das Übereinkommen der Vereinten Nationen und des Europarates gegen Korruption die Unterzeichnerstaaten auf, die Bestechung und die Bestechlichkeit von Mandatsträgern und Abgeordneten konsequent unter Strafe zu stellen. Die geltende Regelung der Abgeordnetenbestechung im Strafgesetzbuch werde diesen Anforderungen nicht gerecht. Dadurch werde die Bekämpfung der Korruption geschwächt und das Ansehen Deutschlands in der Welt beschädigt.

„Wirtschaft befürwortet eine Gesetzgebung“

Privatdozent Dr. Sebastian Wolf von Transparency International aus Berlin, Prof. Dr. Wolfgang Jäckle, Dozent an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Münster sowie Prof. Dr. Bernd Heinrich, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Humboldt-Universität Berlin begrüßten die drei Gesetzesinitiativen. Sie seien sehr „konstruktiv“, sagte Wolf. Da allerdings jeder Entwurf Schwächen habe, forderte er indirekt eine Synthese.

Wolf wies zudem darauf hin, dass mittlerweile in der deutschen Wirtschaft eine „breite Mehrheit“ eine derartige Gesetzgebung befürworte. Dagegen kam Wolfgang Jäckle zu dem Ergebnis, dass der Vorschlag der Grünen-Fraktion am geeignetsten wäre. Bernd Heinrich sah die Vorteile überwiegend bei dem Entwurf der SPD-Fraktion.

Völker- und verfassungsrechtliche Bedenken

Dr. Gerald Kretschmer, Ministerialrat a.D. aus Bonn, und Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, der an der Universität Würzburg öffentliches Recht lehrt, wiesen alle drei Gesetzesinitiativen zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung zurück und äußersten völkerrechtliche beziehungsweise verfassungsrechtliche Bedenken.

Schwarz erklärte, dass es sich im internationalen Vergleich in Deutschland um ein „Luxusproblem“ handele. Er äußerte Verständnis dafür, diese Problematik auch in Deutschland zu thematisieren. Allerdings seien derartige Vorkommnisse hierzulande kaum vorhanden. (ver/17.10.2012)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Dr. Ulrich Franke, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe
  • Prof. Dr. Bernd Heinrich, Humboldt-Universität zu Berlin, Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht
  • Prof. Dr. Wolfgang Jäckle, Dozent, Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Münster
  • Eberhard Kempf, Rechtsanwalt, Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins (DAV),Frankfurt am Main
  • Dr. Gerald Kretschmer, Ministerialrat a. D., Bonn
  • Dr. Regina Michalke, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main
  • Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Lehrprofessur für Öffentliches Recht
  • Privatdozent Dr. Sebastian Wolf, LL.M.Eur., Transparency International Deutschland e. V., Berlin
  • N. N.

NACHTRAG:

So kann Lobbyarbeit praktisch aussehen: Das Berliner CDU-Fraktionsmitglied im Abgeordnetenhaus Michael Freiberg ist einen typischen Berufsweg gegangen: Verwaltungsschule – Verwaltung – aktive Politik.

Ab 1995 war er Stadtrat im Bezirk Neukölln, danach bis Oktober 2006 stellvertretender Bezirksbürgermeister. Im Frühjahr 2007 machte Freiberg sich mit als Politikberater selbstständig. Seine Arbeit: Türöffner für Interessenvertreter und Lobby-Gruppen. Sein Lebenslauf verweist auf eine beeindruckende Liste von Aktivitäten innerhalb verschiedenster Gremien in Berlin-

Im Oktober 2011 gelang Michael Freiberg der Einzug ins Landesparlament als Direktkandidat, wo er zurzeit als Abgeordneter Gehalt und Rentenanspruch erarbeitet. Trotzdem besteht seine Homepage mit dem Beratungsangebot der Freiberg Consulting fort.

Jetzt die Frage: Genügt es, wenn so ein Mann die Höhe seiner Nebeneinkünfte pauschal angibt? Oder macht es vielleicht Sinn zu erfahren, wem der Abgeordnete für wieviel Geld wo eine Tür öffnet?

Entscheiden Sie selbst.

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Update 9.11.2012: Rent a Volksvertreter 
Update 29.2.2013: Deutschland blamiert sich im Vergleich – Zehn-Stufen-Modell erlaubt weiter Verschleierung
                                       Antwortboykott: Wenn Politiker plötzlich verstummen
Update 5.3.2013: Transparency begrüßt interfraktionellen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung
Update: FDP blockiert Gesetz – Petition unterzeichnen
                  Hier können Sie recherchieren 
Update: Rechtsausschuss des Bundestages hat der Unterzeichnung der UN-Konvention zugestimmt

Wird die Inventur des deutschen Goldes bei der Fed zur Staatsaffaire?

Entnommen dem Handelsblatt

von Norbert Häring

Die Bundesbank muss den deutschen Goldschatz einer Inventur unterziehen. Ein Großteil des Schatzes lagert bei der Federal Reserve Bank of New York, die keine unabhängige Prüfung zulässt. Kommt es zur Staatsaffäre?

Anfang des Jahres überstellte der Rechnungshof der Bundesbank einen Bericht. Darin stellte er fest, dass die Bundesbank rechtlich verpflichtet sei, unseren Goldschatz von 133 Milliarden Euro, der zum großen Teil bei der Federal Reserve Bank of New York lagert, einer Inventur zu unterziehen. Die Bundesbank verweigert diese. Im Frühjahr forderte der Haushaltsausschuss vom Rechnungshof dieses Gutachten an. Dieser teilte mit, der Bericht werde binnen weniger Wochen übermittelt.

Es sollte nur eine Stellungnahme der Bundesbank und ein abschließendes Resümee der Rechnungsprüfer angehängt werden. Eine erneute Nachfrage in dieser Woche ergab das gleiche Ergebnis. Innerhalb einiger Wochen, „wohl noch im Oktober“ werde der Bericht den Parlamentariern zugehen. Es gehe um „schwierige Rechtsfragen“ heißt es von Bundesbank und Rechnungshof zur Erklärung.

Das ist wenig überzeugend. Denn seit Jahren muss sich die Bundesbank mit parlamentarischen Anfragen zu dem Thema auseinandersetzen. Eigentlich genügend Zeit für das halbe Hundert Bundesbank-Juristen, eine Rechtsmeinung zu entwickeln. Es scheint, als habe der Rechnungshof Angst vor der eigenen Courage bekommen, seit die Bundesbank ihm die potenziellen diplomatischen Verwicklungen eines Inventurwunsches erklärt hat.

Die Federal Reserve von New York, eine privatwirtschaftlich verfasste Niederlassung der US-Notenbank, verwaltet nicht nur Bundesbankgold, sondern auch Gold der USA und von weiteren Nationen. Eine unabhängige Inventur lässt sie nicht zu. Entsprechende Forderungen von US-Parlamentariern blockt sie ab. Wie kann sie da das deutsche Gold unter Aufsicht zählen lassen? Wenn es beim Lagerort allein um praktische Erwägungen ginge, könnte die Bundesbank die Konsequenz ziehen und das Gold abholen.

Falls sie das aber nicht ohne massive diplomatische Verwicklungen tun kann, steckt sie in der Klemme. Die Parlamentarier beweisen unterdessen Engelsgeduld und Einsichtsfähigkeit. Selbst der aufmüpfige Vorsitzende der Jungen Union, Philipp Mißfelder, der im Frühjahr mit der „Bild“-Zeitung im Tross zur Goldbesichtigung nach New York fuhr und sich bis August kämpferisch gab, ist inzwischen in Sachen Goldreserven nicht mehr zu sprechen.

Die Abgeordnete Erika Steinbach wollte Mitte August in einer parlamentarischen Anfrage an die Bundesregierung wissen, wann das deutsche Gold das letzte Mal durch „körperliche Inaugenscheinnahme“ überprüft worden ist. Nun ist sie nach eigener Aussage mit der Antwort vollständig zufriedengestellt, dass es eine jährliche „Buchinventur“ gebe. Das Feld für eine Überstellung des hochnotpeinlichen Rechnungshofberichts, vermutlich an die Geheimschutzstelle des Parlaments, scheint gut bestellt.

Siehe auch: Bundesbank hält den Prüfbericht der deutschen Goldreserven zurück 

und   Vervielfachung steht außer Frage 

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Der ESM soll ohne jedes Limit arbeiten – und Deutschland hat kein Veto !

Rauschen im deutschen Blätterwald heute morgen: Ein bisher geheimes Gutachten zum ESM, das dem Bundestag vorliegt, wurde offenbar großflächig an die Medien verteilt, um öffentlich zu machen, welcher Katastrophe Deutschland entgegen geht, wenn es dem geplanten Vertrag zustimmt. Denn jetzt, wo alles stockt, weil das Verfassungsgericht seine Entscheidung erst im September trifft, kommen immer mehr große Staaten in Schwierigkeiten, die eigentlich in den ESM einzahlen und die Mittel sichern sollen. Jetzt wird offenbar, worauf der ESM hinausläuft:

Dem ESM solle Zugriff auf Kredite bei der Europäischen Zentralbank (EZB) ohne jedes Limit gewährt werden, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf EU- und Euro-Zonen-Vertreter. Zu den Befürwortern zählten wichtige Euro-Staaten wie Frankreich und Italien sowie führende Mitglieder des EZB-Rats. Demnach soll der ESM Länder wie Spanien und Italien in Zukunft unterstützen, indem er in großem Stil Anleihen dieser Staaten kauft. Der ESM dürfte die gekauften Anleihen bei der EZB als Sicherheiten hinterlegen, im Gegenzug erhielte er frisches Geld, das er erneut zur Unterstützung wankender Euro-Staaten einsetzen könnte.

Damit hat die EZB de facto die Aufgaben einer europäischen Bad Bank. Der ESM hinterlegt dort „Sicherheiten“ von Staaten, die selbst keine Sicherheiten mehr haben und eigentlich mit ihrer Unterschrift garantiert haben, bei Bedarf auf Kommando innerhalb weniger Tage Milliarden zum Ausgleich von Verlusten einzahlen müssen !

Bereits bisher übernimmt  Deutschland eine Gesamthaftung von 190 Milliarden Euro. Davon werden 22 Milliarden in den Kapitalstock eingezahlt, 168 Milliarden Euro müssen bei Bedarf nachgeschossen werden. Wann der Bundestag abstimmt, ist noch offen. Die Regierung will den ESM gemeinsam mit dem Fiskalpakt verabschieden, der für mehr Haushaltsdisziplin in der Euro-Zone sorgen soll. Die Opposition will allerdings zusätzlich eine Wachstumsstrategie vereinbaren.

Ein vertrauliches Bundestagsgutachten, das u.a. den Peiner Nachrichten vorliegt, zeigt auf, welche Folgen es hat, wenn der ESM Kredite ohne jedes Limit aufnehmen darf: Bisher war die Parlamentszustimmung zum ESM auch mit den weitreichenden Mitbestimmungsrechten des Bundestags gerechtfertigt worden. Es gebe keine Entscheidung über Steuergelder am Parlament vorbei, hieß es. Tatsächlich kann eine Ausweitung des Stammkapitals von 80 Milliarden Euro, von denen Deutschland 21,7 Milliarden Euro trägt, oder eine Erhöhung des Darlehensvolumens von 500 Milliarden nur mit Zustimmung des Bundestags oder seines Haushaltsausschusses erfolgen.

Aber: Dieses Vetorecht gilt nicht, wenn nach „Operationen“ des ESM Verluste beim Kapital von 80 Milliarden Euro ausgeglichen werden sollen. Dann kann das ESM-Direktorium mit einfacher Mehrheit Kapital „abrufen“ – von Deutschland gemäß seinem Anteil erneut bis zu 21,7 Milliarden Euro innerhalb von zwei Monaten.

Das Bundestags-Gutachten lässt keinen Zweifel an der Auslegung des Vertrags: Deutschland habe 27 Prozent der Stimmrechte und könnte damit letztlich einen solchen Kapitalabruf „nicht sperren“. Das Gutachten war von Linken-Abgeordneten angefordert worden. Linke-Chef Bernd Riexinger sagte den Peiner Nachrichten auf Nachfrage: „Die Behauptung, dass Geld nur mit Zustimmung des Bundestags fließt, ist eine Lüge. Deutschland kann gegen den Willen des Parlaments zur Zahlung zweistelliger Milliardenbeträge in die Euro-Kasse verpflichtet werden.“ Riexinger warnte, als Konsequenz aus den Milliardenpflichten drohten Sozialkürzungen. Er zeigte sich zuversichtlich, dass das Verfassungsgericht den ESM kippen wird.

Eine Banklizenz für den ESM wird von CSU und FDP, aber auch von weiten Teilen der CDU, ebenso abgelehnt wie die Ausgabe gemeinsamer Staatsanleihen, sogenannter Euro-Bonds. Sollte sich Bundeskanzlerin Merkel über die Bedenken hinwegsetzen, würde die schwarz-gelbe Koalition wohl zerbrechen. Andererseits weiß man im Kanzleramt, dass der Druck der Euro-Partner auf Deutschland, die Krise mit Hilfe einer „umfassenden Lösung“ endlich in den Griff zu bekommen, im Herbst nochmals drastisch steigen wird.

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und sein US-Kollege Timothy Geithner forderten bei einem Treffen auf Sylt, „alle zur Bewältigung der Finanz- und Vertrauenskrise erforderlichen Reformschritte“ jetzt auch umzusetzen. Sie verwiesen zudem auf die Aussagen Merkels und anderer EU-Regierungschefs, dass man „alles tun“ werde, um den Euro zu erhalten. (Welt Online)

Sechs Wochen vor dem geplanten Start des dauerhaften Euro-Rettungsfonds ESM am 1. Juli kommen ernste Zweifel an seiner Funktionsfähigkeit auf. In einem Gutachten für den mit dem ESM-Aufbau betrauten Chef des provisorischen Euro-Rettungsschirms EFSF, Klaus Regling, stellt die Unternehmensberatung A.T Kerney infrage, ob der Fonds dauerhaft mit nur 75 eigenen Mitarbeitern geführt werden kann.

In dem vertraulichen Text warnen die Experten: „Als auf dem Markt tätiges Unternehmen dürfen wir anmerken, dass die derzeit genehmigte Größe des Teams möglicherweise zu klein ist, um wirksam arbeiten zu können, wenn sich die gegenwärtige Krise noch über mehrere Jahre hinziehen sollte.“

Der ESM, so schreibt das Handelsblatt, soll kriselnde Euro-Länder mit bis zu 500 Milliarden Euro unterstützen können, unter anderem durch direkte Kredite oder den Kauf von Staatsanleihen. Dazu wird der ESM von den Euro-Staaten schrittweise mit einem Eigenkapital von 80 Milliarden Euro ausgestattet. Die Kapitalbasis ermöglicht es dem ESM, selbst am Markt die Mittel aufzunehmen, die er braucht.

In dem Kerney-Gutachten heißt es: „Nach seiner Größe und Komplexität sucht die hier einzurichtende Struktur ihresgleichen.“ Der ESM werde eine Bilanz verwalten, „die potenziell die der größten Staatsfonds (Norwegen und Abu Dhabi) der Welt um 50 Prozent übersteigen wird, aber von einer Belegschaft von 75 Mitarbeitern verwaltet wird, also einem Bruchteil der dort Beschäftigten“. Der ESM sei doppelt so groß wie die APG-Gruppe, die größte Pensionskasse Europas, die in ihrer Abteilung Finanzen alleine 700 Leute beschäftige.

Weiter heißt es in dem Text, Staatsfonds und Pensionskassen könnten in der Regel ihre Finanzierung als gegeben voraussetzen, während der ESM und die EFSF dauerhaft damit beschäftigt seien, ihre Refinanzierung durch die Aufnahme von Fremdmitteln zu sichern.

„Der ESM wird über ein Kapital verfügen, das dem der weltweit größten Banken entspricht“, geben die Experten der renommierten Unternehmensberatung in dem Gutachten zu bedenken. Weil sich die Staats- und Regierungschefs der Euro-Zone am 9. Dezember 2011 darauf verständigt haben, den ESM um ein Jahr vorzuziehen, um die Finanzmärkte zu beruhigen, muss Regling in Windeseile eine funktionsfähige Arbeitsstruktur aufbauen und ein Team aus hoch qualifizierten Experten zusammenstellen.

Würde die Darlehenskapazität des ESM ausgeschöpft, würde rechnerisch jeder der 75 Mitarbeiter Verantwortung für 6,6 Milliarden Euro tragen, heißt es in Reglings Personal-Konzept: „Dies ist ein im Bereich der Finanzdienstleistungen einmaliges Verhältnis.“ In Nicht- Krisen-Zeiten soll die Belegschaft sogar auf 45 reduziert werden.

Der finanzpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Klaus-Peter Flosbach (CDU), wies die Zweifel der Gutachter zurück. „Der Euro-Rettungsfonds ESM muss in Gang gesetzt werden und er wird in Gang gesetzt“, sagte er Handelsblatt Online. Selbstverständlich sei hierzu eine angemessene Personalausstattung nötig. Dafür seien aber die Leitungsorgane des ESM verantwortlich. „Der ESM ist aber nicht mit anderen Staatsfonds wie zum Beispiel dem von Norwegen oder Abu Dhabi vergleichbar“, betonte Flosbach. „Daher können Personalkonzepte von anderen Staatsfonds nicht einfach auf den ESM übertragen werden.“

Auch aus Sicht des haushaltspolitischen Sprechers der Unions-Fraktion, Norbert Barthle, ist die Personaldecke des ESM nicht zu kurz. „Bisher gab es keine Probleme mit der Abwicklung der Programme im EFSF, warum also sollte der ESM nicht funktionieren?“, sagte er zu Reuters: „Nothilfeprogramme kann man nicht mit Kreditgeschäft gleichsetzen.“

Siehe auch an früherer Stelle in diesem Blog: ESM: Nur Karlsruhe kann das Unheil noch stoppen

Update: Karlsruhe gibt dem ESM grünes Licht