Schlagwort: Lobbyarbeit

Wie viel dürfen Abgeordnete verdienen?

Nach einer heftigen Debatte im Rechtsausschuss, dann hinter verschlossenen Türen zwischen den Parteien und noch einmal öffentlich im Bundestag, hatte am gestrigen Donnerstag auch  Maybrit Illner zum Thema geladen: „Was dürfen Abgeordnete (nebenher) verdienen?“ In weiten Teilen ging es dabei ausgesprochen hässlich zur Sache. Sowohl Jutta Ditfurth (die Linke), als auch Gregor Hackmack (Abgeordnetenwatch), die die Position vertraten, dass Abgeordnete mit ihrer Arbeit eigentlich ausgelastet sein sollten, bzw. dass die finanzstarken Lobbygruppen, die Einfluss auf die Abgeordneten nehmen, nicht unkontrolliert bleiben dürfen, wurden teilweise in Grund und Boden geblafft. Auch im Nachhinein lohnt es sich, die Sendung noch anzuschauen – man erkennt ausgesprochen gut, wer wessen Geistes Kind ist…

Siehe auch: Gutachten zur Abgeordnetenbestechung soll geheim bleiben 

Updates:

Rent a Volksvertreter

Jens Spahn will Namen der Spender nicht nennen

Maskenaffäre: LKA durchsucht CDU-Büros in Thüringen

Maskenaffaire: CDU-Politiker ziehen sich zurück

CSU kommt nicht zur Ruhe – Nächster Bundestagsabgeordneter legt Mandat nieder

Corona-Deals von Sauter & Co: Es hätte noch mehr Geld fließen sollen

Sauter-Geschäftspartner in Untersuchungshaft

Mehr als elf Millionen für Gauweiler

Der Bundestag führt ein Lobbyregister ein

Gutachten zur Abgeordnetenbestechung soll geheim bleiben – WARUM?

Am heutigen 17. Oktober findet eine Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zum Thema “Bekämpfung Abgeordnetenbestechung” statt. Dazu existiert bereits seit dem Jahr 2008 ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das dringend Reformen anmahnt. Dieses Gutachten wurde jedoch offiziell nie öffentlich gemacht – mit Hinweis auf das Urheberrecht.

netzpolitik.org hat das Gutachten vor zwei Wochen exklusiv online gestellt (weiter unten der komplette Bericht in Kopie) und ausführlich kommentiert.

Heute erreichte den Gründer und Chefredakteur von netzpolitik.org, Markus Beckedahl,  ein Einschreiben des Bundestages, wonach das Gutachten umgehend aus dem Netz zu entfernen sei.

Angesichts der Diskussionen der letzten Wochen über Nebeneinkommen von Abgeordneten, aber auch angesichts der offensichtlichen Bestrebungen der Regierung, immer mehr  Gremien einzurichten, die nichtöffentlich tagen und zur Geheimhaltung verpflichtet sind (siehe Berichterstattung in diesem Blog zum ESM und dem Vorstoß Wolfgang Schäubles zur  Neuordnung der europäischen Union) halte ich es für notwendig, netzpolitik.org zu unterstützen. Transparenz ist eine wesentliche Grundlage der Demokratie. Bezahlte Lobbyarbeit – in welcher Form auch immer – darf für Abgeordnete kein Thema sein.

Hier nun zunächst der Kommentar von Markus Beckedahl zum heutigen Einschreiben, anschließend die Berichterstattung zum Gutachten – wörtlich übernommen aus dem Blog von netzpolitik.org.

Nein. Das Gutachten zur Abgeordnetenkorruption bleibt öffentlich und auch hier verfügbar.

‚Dem deutschen Volke‘ steht vorne auf dem Bundestagsgebäude, das Volk bezahlt die Erstellung von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienste, es gibt keinen Geheimhaltungsgrund für das Gutachten – sonst dürfte es auch nicht nach IFG herausgegeben werden – und der Verweis auf das Urheberrecht ist für ein im Auftrag durch Beamte oder Angestellte des Bundestages in ihrer Arbeitszeit erstellten Gutachtens indiskutabel.

Die Diskussion der vergangenen Wochen hat noch einmal nachdrücklich gezeigt, welche Wichtigkeit das Thema der (Un-)Bestechlichkeit für die Öffentlichkeit hat. Das zeigte nicht nur die Diskussion um Peer Steinbrück und seine Nebenredeneinkünfte. Was soll man von einem Parlament halten, dessen wissenschaftlicher Dienst zwar dazu forscht, aber diese Ergebnisse dann unter Verschluss und damit vom Bürger fernhalten will?“

Deutsche Gesetzgebung eher symbolisch

Von  | Veröffentlicht am: 01.10.2012 bei netzpolitik.org

Die deutschen Gesetze zur Abgeordnetenbestechung sind “praktisch bedeutungslose symbolische Gesetzgebung” und müssen dringend verschärft werden. Diesem Urteil des Bundesgerichtshof schließt sich auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem vor vier Jahren erstellten Gutachten an. Das Dokument wird bisher geheim gehalten, netzpolitik.org veröffentlicht jetzt das komplette Gutachten.

Die Wikipedia sagt auf der Seite Abgeordnetenbestechung: In den meisten anderen Ländern ist dieser Straftatbestand schärfer als in Deutschland.
Der entsprechende Paragraf im Strafgesetzbuch stellt ausschließlich den direkten Kauf von Stimmen vor einer Abstimmung unter Strafe. Und auch das wurde erst 1994 eingeführt.

Im Jahr 2005 ist die UN-Konvention gegen Korruption in Kraft getreten. Dieser völkerrechtlich bindende Vertrag enthält Präventionsmaßnahmen gegen Korruption sowie die die Pflicht der Staaten, verschiedene Sachverhalte rund um Korruption unter Strafe zu stellen. Bisher haben 161 Staaten das Übereinkommen ratifiziert. Deutschland nicht, zusammen mit Myanmar, Sudan, Saudi-Arabien, Nordkorea und Syrien. Deutschland ist hier Bananenrepublik – weit weg vom internationalen Standard.

Bereits im September 2008 hat der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages ein Gutachten “Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption” erstellt, der diesen Zustand kritisiert und dringenden Reformbedarf anmeldet.

Im Dezember 2008 berichtete der Spiegel aus dem Dokument: „Tatsächlich gilt ein deutscher Abgeordneter nur dann als korrupt, wenn nachgewiesen werden kann, dass er sich vor einer Wahl oder Abstimmung in einem Parlament kaufen ließ. Nimmt er dagegen den Lohn für sein Votum erst nach einer Abstimmung an, als eine Art “Dankeschön”, geht er straffrei aus – so entlarvt das bestehende Gesetz weniger die Bestechlichkeit eines Abgeordneten als seine Dummheit, sich die Gefälligkeit zum falschen Zeitpunkt erweisen zu lassen.“

Doch die Öffentlichkeit hat dieses Gutachten nie zu sehen bekommen. Zwar kann man mittlerweile auf FragDenStaat.de nach Informationsfreiheitsgesetz eine Anfrage stellen. Eine Veröffentlichung wird jedoch verboten, wegen des Urheberrechts: „Ich weise deshalb darauf hin, dass das Ihnen übersandte Gutachten für Sie persönlich bestimmt ist. Die Übersendung beinhaltet nicht die Befugnis der Verbreitung oder Veröffentlichung. Die unerlaubte Veröffentlichung oder Verbreitung von Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und hat sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen“.

Das sehen wir nicht ein. Die Wissenschaftlichen Dienste werden von unseren Steuern bezahlt. Die Gutachten werden im Auftrag von gewählten Abgeordneten erstellt. Wir sind der Meinung, in dieser Art zustande gekommene Studien müssen auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

Bestärkt fühlen wir uns von einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin. Das hat vor zwei Wochen entschieden: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erfasst auch Dokumente der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages.

Daher veröffentlichen wir an dieser Stelle das komplette Gutachten als PDF.

Aus der Zusammenfassung:

  • Die Abgeordnetenbestechung, für die keine einheitliche Definition existiert und deren repressive Bekämpfung in Deutschland seit Jahren sehr kontrovers diskutiert wird, ist im Straftatbestand des § 108e StGB pönalisiert, dessen enger Anwendungsbereich sich jedoch lediglich auf den Teilbereich des Stimmenkaufs bzw. –verkaufs bei Wahlen oder Abstimmungen in Volksvertretungen beschränkt:
  • Die derzeitige bewusst restriktive Fassung der Norm begegnet in der Rechtswissenschaft und in der öffentlichen Diskussion wegen der Privilegierung von Mandatsträgern erheblicher Kritik, da § 108e StGB als praktisch bedeutungslose „symbolische Gesetzgebung“ viele Fälle strafwürdiger politischer Korruption nicht wirksam erfasse, zahlreiche Umgehungsmöglichkeiten biete und die gesellschaftspolitische Realität der stetig zunehmenden Einflussnahme auf Parlamentarier nicht adäquat widerspiegele. Angesichts dieser tatbestandlichen Defizite und des vom BGH angemahnten legislatorischen Handlungsbedarfs sowie im Hinblick auf die teilweise noch nicht implementierten Vorgaben internationaler und europäischer Antikorruptionsübereinkommen und ferner auch in rechtsvergleichender Perspektive ist im Ergebnis zu konstatieren, dass die Abgeordnetenbestechung in Deutschland durch den Tatbestand des § 108e StGB hinsichtlich des mit der Norm intendierten Schutzes der Integrität und Unabhängigkeit der Mandatsausübung keine ausreichende strafrechtliche Regelung erfahren hat und diesbezüglich Reformbedarf besteht. Die Notwendigkeit einer Erweiterung und Verschärfung des § 108e StGB ist insbesondere auch mit Blick auf die Ratifikation des von Deutschland bereits am 27. Januar 1999 gezeichneten Strafrechtsübereinkommens des Europarates über Korruption sowie der am 9. Dezember 2003 gezeichneten UN-Konvention gegen Korruption, die einen globalen Mindeststandard der Kriminalisierung der Abgeordnetenbestechung etabliert, angezeigt.

Auch Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, kritisiert die Zurückhaltung von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes vor der Öffentlichkeit. Bereits in seinem 3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit bestätigte er:

  • Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG gilt auch für Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

Schaar sprach sich auch dagegen aus, …

  • … dass der Bundestag die Herausgabe von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes unter Hinweis auf Urheberrechte ablehnt. Schließlich seien diese Gutachten aus Steuermitteln finanziert und dienten der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben.

Christian Humborg, Geschäftsführer von Transparency International Deutschland, kommentiert den Inhalt des Gutachtens:

  • Die Regierungsfraktionen sollten sich endlich zu Herzen nehmen, was der Wissenschaftliche Dienst bereits vor vier Jahren feststellte, nämlich dass Reformbedarf beim Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung besteht.

Am heutigen 17. Oktober findet eine Anhörung im Rechtsausschuss zum Thema “Bekämpfung Abgeordnetenbestechung” statt. Bis dahin können sich interessierte Bürger informieren, das Gutachten lesen und sich dann an die Bundestagsabgeordneten wenden – damit diese Abgeordnetenbestechung endlich wirksam unter Strafe stellen.

Wer uns unterstützen will: Das Gutachten kann gerne an anderen Stellen des Netzes gespiegelt werden. Je öfter es verteilt wird, umso weniger kann der Inhalt wieder der Öffentlichkeit entzogen werden.

Update: Auf change.org gibt es auch eine Petition zum Thema:

  • Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages,
  • ich fordere Sie auf, die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) zu ratifizieren.
  • Abgeordnetenbestechung muss auch in Deutschland endlich strafbar sein!
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Siehe auch:
Gesetzentwürfe und Stellungnahmen zur Anhörung des Rechtsausschusses und:
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Update: Soeben hat der Pressedienst des Deutschen Bundestages das Ergebnis der heutigen Anhörung im Rechtsausschuss veröffentlicht:
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„Handlungsbedarf bei der Abgeordnetenbestechung“

Vorsitzender Siegfried Kauder (CDU/CSU)

Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses, eröffnete die Anhörung. © DBT/Melde

Experten sehen mehrheitlich Handlungsbedarf bei der Bekämpfung von Abgeordnetenbestechung und fordern eine entsprechende Gesetzgebung. Das ist das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) mit sieben Fachleuten am Mittwoch, 17. Oktober 2012. Anlass waren Gesetzesinitiativen der drei Oppositionsfraktionen. Nach Meinung der SPD-Fraktion ist die Vorschrift der Abgeordnetenbestechung nicht ausreichend, weshalb die Fraktion einen Gesetzentwurf (17/8613) eingebracht hat. Nach geltendem Recht seien Bestechlichkeit und Bestechung von Parlamentariern nur als Stimmenverkauf und -kauf bei Wahlen strafwürdig. Bis heute gebe es keine strafrechtliche Regelung, die sämtliche strafwürdige Verhaltensweisen von Mandatsträgern im Bereich der Vorteilsannahme und –zuwendung erfasst.

Vorschläge der Linken und Grünen

Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Gesetzentwurf (17/1412), Abgeordnetenbestechlichkeit in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Die Regelung solle für den Bundestag, die 16 Landtage und die Räte von Gemeinden gelten. So solle beispielsweise ein Mitglied des Bundestages mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren belegt werden, wenn er „für eine Handlung oder Unterlassung, die im Zusammenhang mit der Ausübung seines Mandats steht, einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wenn dies seiner aus dem Mandat folgenden rechtlichen Stellung widerspricht“.

Wie die Grünen in ihrem Gesetzentwurf (17/5933) erläutern, fordert das Übereinkommen der Vereinten Nationen und des Europarates gegen Korruption die Unterzeichnerstaaten auf, die Bestechung und die Bestechlichkeit von Mandatsträgern und Abgeordneten konsequent unter Strafe zu stellen. Die geltende Regelung der Abgeordnetenbestechung im Strafgesetzbuch werde diesen Anforderungen nicht gerecht. Dadurch werde die Bekämpfung der Korruption geschwächt und das Ansehen Deutschlands in der Welt beschädigt.

„Wirtschaft befürwortet eine Gesetzgebung“

Privatdozent Dr. Sebastian Wolf von Transparency International aus Berlin, Prof. Dr. Wolfgang Jäckle, Dozent an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Münster sowie Prof. Dr. Bernd Heinrich, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Humboldt-Universität Berlin begrüßten die drei Gesetzesinitiativen. Sie seien sehr „konstruktiv“, sagte Wolf. Da allerdings jeder Entwurf Schwächen habe, forderte er indirekt eine Synthese.

Wolf wies zudem darauf hin, dass mittlerweile in der deutschen Wirtschaft eine „breite Mehrheit“ eine derartige Gesetzgebung befürworte. Dagegen kam Wolfgang Jäckle zu dem Ergebnis, dass der Vorschlag der Grünen-Fraktion am geeignetsten wäre. Bernd Heinrich sah die Vorteile überwiegend bei dem Entwurf der SPD-Fraktion.

Völker- und verfassungsrechtliche Bedenken

Dr. Gerald Kretschmer, Ministerialrat a.D. aus Bonn, und Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, der an der Universität Würzburg öffentliches Recht lehrt, wiesen alle drei Gesetzesinitiativen zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung zurück und äußersten völkerrechtliche beziehungsweise verfassungsrechtliche Bedenken.

Schwarz erklärte, dass es sich im internationalen Vergleich in Deutschland um ein „Luxusproblem“ handele. Er äußerte Verständnis dafür, diese Problematik auch in Deutschland zu thematisieren. Allerdings seien derartige Vorkommnisse hierzulande kaum vorhanden. (ver/17.10.2012)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Dr. Ulrich Franke, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe
  • Prof. Dr. Bernd Heinrich, Humboldt-Universität zu Berlin, Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht
  • Prof. Dr. Wolfgang Jäckle, Dozent, Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Münster
  • Eberhard Kempf, Rechtsanwalt, Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins (DAV),Frankfurt am Main
  • Dr. Gerald Kretschmer, Ministerialrat a. D., Bonn
  • Dr. Regina Michalke, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main
  • Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Lehrprofessur für Öffentliches Recht
  • Privatdozent Dr. Sebastian Wolf, LL.M.Eur., Transparency International Deutschland e. V., Berlin
  • N. N.

NACHTRAG:

So kann Lobbyarbeit praktisch aussehen: Das Berliner CDU-Fraktionsmitglied im Abgeordnetenhaus Michael Freiberg ist einen typischen Berufsweg gegangen: Verwaltungsschule – Verwaltung – aktive Politik.

Ab 1995 war er Stadtrat im Bezirk Neukölln, danach bis Oktober 2006 stellvertretender Bezirksbürgermeister. Im Frühjahr 2007 machte Freiberg sich mit als Politikberater selbstständig. Seine Arbeit: Türöffner für Interessenvertreter und Lobby-Gruppen. Sein Lebenslauf verweist auf eine beeindruckende Liste von Aktivitäten innerhalb verschiedenster Gremien in Berlin-

Im Oktober 2011 gelang Michael Freiberg der Einzug ins Landesparlament als Direktkandidat, wo er zurzeit als Abgeordneter Gehalt und Rentenanspruch erarbeitet. Trotzdem besteht seine Homepage mit dem Beratungsangebot der Freiberg Consulting fort.

Jetzt die Frage: Genügt es, wenn so ein Mann die Höhe seiner Nebeneinkünfte pauschal angibt? Oder macht es vielleicht Sinn zu erfahren, wem der Abgeordnete für wieviel Geld wo eine Tür öffnet?

Entscheiden Sie selbst.

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Update 9.11.2012: Rent a Volksvertreter 
Update 29.2.2013: Deutschland blamiert sich im Vergleich – Zehn-Stufen-Modell erlaubt weiter Verschleierung
                                       Antwortboykott: Wenn Politiker plötzlich verstummen
Update 5.3.2013: Transparency begrüßt interfraktionellen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung
Update: FDP blockiert Gesetz – Petition unterzeichnen
                  Hier können Sie recherchieren 
Update: Rechtsausschuss des Bundestages hat der Unterzeichnung der UN-Konvention zugestimmt

Hitze, Dürre, Manipulationen: Der Kampf um Getreide und tägliches Brot

Weltweit  bahnt sich nach extremen Hitzewellen zurzeit eine Katastrophe an:  Dürre in den Kornkammern der Erde sorgt für enorme Preissteigerungen beim Getreide. Damit sind verschärfte Hungersnöte  programmiert. Hierzulande wird wieder intensiv über die ethische Verantwortung bei Nahrungsmittelspekulationen diskutiert. Diese sind jedoch nur ein Teil des Gesamt-Problems. Ist es sinnvoll,  Nahrungsmittel zur Energieversorgung anzubauen?  Steuern wir nicht allein schon durch die Abhängigkeit von wenigen Saatgutherstellern  auf eine unhaltbare Welt-Ernährungssituation hin?

Furcht vor Hungerrevolten titelte  Mitte August die Süddeutsche angesichts von Dürren in Indien, Teilen von Russland und den USA, die große Teile der Getreideernte zerstört haben und erinnerte daran, dass hohe Lebensmittelkosten mit für die arabischen Revolutionen verantwortlich zeichneten.  Die sich abzeichnende Krise an den Agrarmärkten hat nun auch die Gruppe der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer (G 20) alarmiert. Frankreich und die USA wollen möglichst schnell einen Krisengipfel einberufen, um die negativen Folgen steigender Nahrungsmittelpreise abzufedern.

Erklärtes Ziel der G-20-Staaten ist es, Panikreaktionen wie vor vier Jahren zu verhindern. Länder wie Indien, China und Russland hatten damals Exportverbote für Getreide und Reis verhängt, um die Versorgung ihrer Bevölkerung zu sichern. Das verknappte Angebot trieb die Preise an den Börsen noch weiter nach oben. In Entwicklungsländern geben Familien bis zu zwei Dritteln ihres Einkommens für eine einzige Getreidesorte aus. In vielen Fällen ist es Mais, oft auch Reis, Soabohnen oder Weizen.

Es gibt einen Präzedenzfall, der zeigt das Ausmaß der drohenden Katastrophe zeigt: Als sich 2008 die Getreidepreise innerhalb eines Jahres verdoppelten, stieg die Zahl der Hungernden um 200 Millionen an. Auch 2012 sind bereits jetzt die Preise für Weizen und Mais um rund 50 Prozent gestiegen. Bauern in den USA sind für rund 40 Prozent des weltweiten Handels mit Mais verantwortlich. Sie werden in diesem Jahr eine deutlich geringere Ernte einfahren. Beim Mais wird sie in diesem Jahr um 17 Prozent auf ein neues Sechs-Jahres-Tief fallen, gab das US-Landwirtschaftsministerium bekannt.

Mais wird auch als Futtermittel verwendet, was sich zusätzlich auf die Fleisch- und Milchpreise auswirkt. Amerikanische Farmer haben begonnen ihre Herden zu schlachten, weil die Futterpreise zu stark gestiegen sind. Das hat die Regierung veranlasst, ein Hilfsprogramm aufzulegen: Für 170 Millionen Dollar sollen Fleisch und Fisch aufgekauft und eingefroren werden. Es ist daran gedacht, es auch Bedürftigen zukommen zu lassen.

Ob eine solche Maßnahme mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein ist, darf indes bezweifelt werden. In den USA werden zum Beispiel allein 40 Prozent der Getreideproduktion per Gesetz in Ethanol umgewandelt, um als Bio-Treibstoff zu dienen – ein Programm von dem die Regierung bisher nicht abweicht. Inzwischen haben einige Ethanol-Unternehmen bereits wegen der hohen Maispreise die Produktion eingestellt.

In Deutschland fordern jetzt Greenpeace und der BUND einen Stop der E10-Produktion.  In Deutschland werde jährlich aus etwa 1,5 Millionen Tonnen Getreide Ethanol hergestellt. Zusätzlich importiere Deutschland rund die Hälfte des eingesetzten Ethanols aus dem Ausland. Bereits vor einer Woche hat China auf die sich abzeichnende Lebensmittelkrise reagiert und seine Getreide-Importe verringert. Die nationalen Reserven müssen allerdings spätestens zum Jahresende wieder aufgefüllt werden: „Wir können dazu beitragen, den Markt für eine Weile zu stabilisieren, aber nicht mehr, „sagte Xu Wenjie,  Analyst bei Zheshang Futures Co. Die chinesische Bevölkerung verbraucht jeden Monat selbst zwischen 10 und 15 Millionen Tonnen.

So ist die große Stunde der Nahrungspekulanten wieder gekommen. Nicht nur Getreide, auch die Sojabohnen steigen rasant im Preis. Der Lebensmittelindex, den die Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen erstellt, lag im Juli 2012 bereits höher als während der Ernährungskrise 2008. „Wir haben berechnet, dass etwa 15 Prozent der Preissteigerungen bei Lebensmitteln auf  Spekulation zurückzuführen sind“, sagt Rafael Schneider, Entwicklungsexperte der Welthungerhilfe der Welt Online. In Europa gibt es mittlerweile eine ernsthafte Diskussion über die ethisch-moralische Grundlage von Nahrungsmittelspekulatonen. Dabei stehen besonders Banken im Blickpunkt, die auch entsprechend reagieren und sich zurücknehmen. Zu beachten ist dabei aber: Es handelt sich dabei nur um Geschäfte der Bank in eigenem Namen. Wenn Bankkunden auf steigende Nahrungsmittelpreise wetten wollen, können sie das weiterhin – Unternehmen wie Hedgefonds werden dies ohnehin tun, solange irgendwo Gewinne winken.

Sind Spekulanten an den hohen Lebensmittelpreisen schuld? fragt denn auch die WELT und weist darauf hin, dass die Agrarindustrie Käufer braucht, mit denen sie Preise aushandeln kann. Nur ein international geregelter Markt, der Preiswetten auf Nahrungsmitte generell ausschließt, kann Spekulationsspitzen verhindern. Gegen weltweite Dürren und Missernten, die von Rohstoff-Knappheit gefolgt sind, hilft eine Spekulations-Regulierung genauso wenig wie gegen Rohstoff-Verknappung durch Ethanol-Produktion.

Dazu gesellen sich massive Marktmanipulationen durch Saatguthersteller wie etwa Monsanto. Das US-Unternehmen hat mit Unkrautvernichtungsmitteln und genmanipuliertem Saatgut inzwischen weltweit für Massenproteste sorgt. Der Kopp-Verlag hat dazu eine Serie von lesenswerten Artikeln zusammengestellt.

Von der Lobbyarbeit der wenigen großen international tätigen Saatguthersteller geht eine bisher in der Öffentlichkeit weithin unterschätzte Gefahr aus: Die alten Sorten werden systematisch vom Markt genommen und durch neue ersetzt, die Getreideanbauer und Verbraucher gleichermaßen in Abhängigkeit von den Herstellern bringen. Das ist dieses Jahr ein ganz aktuelles Thema, weil zurzeit das europäische Saatgutrecht überarbeitet wird. Hier formiert sich deutlicher Widerstand gegen eine weitere Einengung der Eigentumsrechte. Mehr über die Reform der Saatgutgesetzgebung und ihre Gegner gibt es hier.

Update:Die Wahrheit über Agrar-Investments“ – ausführliche Gedanken der Wirtschaftswoche u.a. auch über politische Rahmenbedingungen und internationalen Fleischkonsum

Update: Der europäische Gerichtshof hat den Bauern erlaubt, mit alten Saatgutsorten zu handeln (24.8.2012)

Update: Analysten von Goldman-Sachs heben die Prognosen für Weizen und Soja an

Update: Deutsche Bank wird weiter mit Agrarderivaten spekulieren

Update: Eigene Studien warnten Deutsche Bank und Allianz: Spekulation treibt Nahrungsmittelpreise

Update 5/2013; Genossenschaftsbanken stoppen Nahrungsmittelspekulation