Schlagwort: Lizensierung

ESM: Nur Karlsruhe kann jetzt das Unheil noch stoppen

ESM: Dirk Müller bringt es auf den Punkt

Mit einem dramatischen Appell hat sich heute der wohl bekannteste deutsche Börsenfachmann, Dirk Müller, an die Politik gewandt (siehe obenstehenden Video-Link). Jeder Vergemeinschaftung der europäischen Schulden müsse erst einmal eine politische Union vorausgehen, betonte er. Umsonst: Die deutschen Politiker stimmten trotz Aufregung über die „Kompromisse“, die Bundeskanzlerin Merkel gestern in Brüssel abgerungen wurden, mit der erforderlichen Mehrheit beidem zu.

Jetzt kann nur noch das deutsche Verfassungsgericht den unseligen Vertrag verhindern, vor dem sogar der Bund der Steuerzahler warnt:

„Was sind die gefährlichsten Punkte des ESM ?

–  Die Übertragung  faktisch unbegrenzter Macht auf die ESM-Bank  und ihre Gouverneure.

  Die Einführung von Eurobonds und damit Haftung für andere Staaten.

  Die Ermöglichung unübersehbarer Finanzgeschäfte der Gouverneure zu Lasten der Bürger.

  Die Zahlungsverpflichtung der Bürger ohne entsprechende  Kreditgeberrechte.

  Die Ausschaltung jeglicher Kontrolle der Bürger über die Verwendung ihres Geldes.

  Die Ausschaltung von Kontrolle und Haftung der Gouverneure und ESM-Mitarbeiter.

  Die geradezu dreisten finanziellen Sonderrechte für ESM-Gouverneure und –Mitarbeiter.

  Als Ergebnis: Gigantische, praktisch unbegrenzte  Haftungsrisiken für jeden Deutschen.

  Langfristig: Die gezielte Konstruktion des ESM führt schrittweise zur Übernahme Europas durch die weltweite
Finanzoligarchie, zur Beherrschung, Ausplünderung und Verarmung der europäischen, insbesondere der deutschen
Bevölkerung.“

Das vollständige Dokument des Bundes der Steuerzahler finden Sie hier. 

Was für ein unglaubliches, irreversibles Dokument den Steuerzahlern hier aufgedrückt wird, können allein schon folgende wenige Punkte zusammenfassen: 

  • Die Regierungsspitzen der Euroländer gründen die erste europäische, supranationale, ESM-(Mega)-Bank. Diese ist von Lizensierung befreit (Art. 1, Art. 32, Abs. 9).
  • Die 17 an der ESM-Gründung beteiligten Finanzminister bilden den rechtlich unantastbaren Gouverneursrat der ESM-Bank (für die BRD: Dr. W. Schäuble). Dieser hat totale Kontrolle und letzte Entscheidungsmacht in allen finanziellen, sachlichen und vor allem personellen Dingen der ESM-Bank.
  • Die Gouverneure setzen sich ihr Gehalt und das ihrer Direktoren geheim in unbekannter Millionenhöhe selbst fest (Art. 5 Abs. 7 (n), Art 34).
  • Im Verlustfall und aus sonstigen Gründen muss nicht eingezahltes ESM-Haftungskapital binnen 7 Tagen eingezahlt werden. Kann ein Mitglied nicht zahlen, wird der dann offene Betrag auf die übrigen Aktionäre umgelegt (Art. 9, Art. 10, Art. 25 Abs. 1 c, 2).
  • Wird das Aktienkapital nicht erhöht (Ziff. 6), haften die Deutschen, je nachdem wie viele ESM-Aktionäre zahlungsunfähig werden1, für (Minimum) 27 % – 100 % (Maximum) aus € 700 Mrd. Wird das Aktien-Haftungs-Kapital erhöht (Art. 8, Art 10), kann sich daraus erhöhte Haftung über € 700 Mrd. hinaus ergeben (Art. 9, Art. 10, Art. 25 Abs. 1 c, 2).
  • Die ESM-Bank kann: (A) Euro-Ländern Überziehungskreditlinien einräumen, Art 14 ; (B) Banken finanzieren, Art. 15; (C) Euroländern Kredite geben, Art. 16; (D) von Euro-Ländern direkt Staatsanleihen ankaufen, Art. 17; (E) von Euro-Ländern indirekt Staatsanleihen ankaufen, Art. 18; (F) diese Liste ändern, also auch erweitern, Art. 19; (G) Zinspolitik betreiben2, Art. 20; (H) Eurobonds herausgeben, Art. 21. – Summa summarum kann die ESM-Bank Finanzgeschäfte jeder Art und Höhe betreiben. (Art. 14 – 21).
  • Die ESM-Bank und ihr Vermögen etc. pp. genießen absolute Immunität und können nie und nirgendwo vor Gericht belangt werden. Gerichtliche oder gesetzgeberische Maßnahmen gelten für sie in Zukunft nicht mehr.5 Die ESM-Bank ihrerseits hat Klagerecht gegen jedermann.6 (Art. 32)
  • Die ESM-Bank ist von Kontrollen und Lizenzen jeder Art befreit (Art. 32 Abs. 9).
  • Das Volumen der (konsolidierten) Darlehensvergabe von ESM und EFSF ist unbegrenzt und nur in der Übergangsphase auf 500 Milliarden EUR beschränkt (Art. 39, Art 10).

Die komplette Analyse des Bundes der Steuerzahler lesen Sie hier: ESM – rechtliche und wirtschaftliche Analyse -Zusammenfassung

Der BdS hat die Tücken, die sich vor allem im ESM-Finanzierungsgesetz befinden, detailliert kommentiert. Klicken Sie auf den folgenden Link, um die Studie zu lesen:  ESM-Finanzierungsgesetz

Die Schuldensituation in Europa wurde im Rahmen einer Broschüre aufgearbeitet: ESM – Sonderbroschüre des Bundes der Steuerzahler zur Schuldenlage in Europa

 

Update: Karlsruhe gibt dem ESM grünes Licht