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Verschwörungstheorien oder Wahrheit: Gehört das deutsche Gold den USA?

„Drei Briefe und ein Staatsgeheimnis“ war im September 2009 ein Artikel in ZEIT online überschrieben, in dem der Vertraute des früheren Bundeskanzlers Willy Brandt und langjährige SPD-Sicherheitsexperte Egon Bahr von geheimen Abhängigkeiten der Bundesrepublik Deutschland von den westlichen Siegermächten des Zweiten Weltkrieges berichtete. Neben dem in seiner Echtheit heftig umstrittenen Beleg für einen „Geheimen Staatsvertrag vom 21. Mai 1949“ („Kanzlerakte“) gibt dieser Bericht, den die ZEIT im Rahmen einer Serie veröffentlichte, immer neuen Spekulationen Nahrung, die annehmen, dass der bei der Fed gelagerte Goldschatz Deutschland bereits seit Kriegsende nicht mehr gehört. Dabei ist der eigentliche Wert des Goldes reine Nebensache. Es geht um Vertrauen.

Misstrauen ist keineswegs nur in Kreisen der sogenannten „Verschwörungstheoretiker“ verbreitet. So schreibt etwa Dr. Thorsten Polleit im neusten Degussa Marktreport: “

Am 1. November 2012 hielt Dr. Andreas Dombret, Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bundesbank, eine Rede anlässlich eines Empfangs der Bundesbankrepräsentanz in New York mit dem Titel „Anmerkungen über gegenwärtige Entwicklungen in Europa“. Darin machte Dr. Dombret auch Anmerkungen über die aktuelle Debatte bezüglich der deutschen Goldreserven.
Das Bundesbank-Vorstandsmitglied nannte die Diskussion um die deutschen Goldreserven „eine bizarre öffentliche Diskussion“, eine Diskussion, so Dr. Dombret, die von „irrationaler Furcht“ getrieben sei. Er warnte in seiner Rede zudem davor, in Zeiten wie diesen die Verunsicherung der Öffentlichkeit weiter zu schüren, indem eine „Phantomdebatte“ über die Sicherheit der deutschen Goldreserven geführt wird. (…)

Bei den Repräsentanten der Federal Reserve New York mögen solche Anmerkungen gut angekommen sein. Sie sind aber mit Blick auf den Auftrag, den die Bundesbank gegenüber seinen Auftraggebern, den deutschen Bürgern, zu erfüllen hat, nicht angemessen. (…)

Die entscheidende Frage ist jedoch: Wer ist der Eigentümer der Goldbestände? Denn wurden die Goldbestände in der Vergangenheit verliehen, so können sie zwar physisch noch vorrätig sein, allerdings könnten dann mehrere Seiten Anspruch auf die Bestände anmelden. Letzte Klarheit könnte folglich nur geschaffen werden, wenn die Bundesbank-Goldreserven aus den bisherigen Goldlagerstellen physisch verlagert werden. Etwas, das aber bislang wohl nicht angedacht ist.“

Der „Goldreporter“ geht noch einen Schritt weiter und setzt sich mit der geplanten Prüfung von insgesamt 150 Tonnen deutschen Goldes in Deutschland auseinander: „Angenommen, Teile der bei der Federal Reserve Bank of New York gelagerten Goldbarren wären von minderer Qualität, im Extremfall Wolframbarren mit Goldmantel. Würde die New Yorker Fed minderwertige oder wertlose Barren, die als deutsches Gold deklariert sind, nach Frankfurt schicken? Sie würde es nicht wissentlich tun. Und sie würde alles unternehmen, damit es nicht unwissentlich geschieht.

Angenommen, Teile der in Deutschland angelieferten Goldbarren entsprechen nicht dem höchsten Qualitätsstandard. Würde die Bundesbank dies der Öffentlichkeit mitteilen? Selbst wenn “unabhängige” Prüfer bei der Untersuchung zugegen wären, eine Meldung über minderwertige oder gar gefälschte Goldbarren hätte weitreichende Auswirkungen auf den gesamten Goldmarkt und insbesondere auf das Vertrauen in Regierungen und Notenbanken in aller Welt. (…)

Erkenntnis: Sollten in den kommenden drei Jahren tatsächlich 150 Tonnen Gold aus den Fed-Beständen nach Deutschland gelangen, so wird man dem Material beste Qualität bescheinigen. Alles andere käme dem Untergang des Abendlandes gleich. Und das ist im Sinne des öffentlichen Interesses und im Sinne der “nationalen Sicherheit” vollkommen ausgeschlossen.“

Nun zurück zum oben genannten Artikel in ZEIT online.

Egon Bahr sagt darin: „Ich brachte Brandt meinen Entwurf für einen Brief an seinen sowjetischen Kollegen Kossygin, dem er einen informellen Meinungsaustausch anbieten wollte. Brandt war wichtiger, zu berichten, was ihm »heute passiert« war. Ein hoher Beamter hatte ihm drei Briefe zur Unterschrift vorgelegt. Jeweils an die Botschafter der drei Mächte – der Vereinigten Staaten, Frankreichs und Großbritanniens – in ihrer Eigenschaft als Hohe Kommissare gerichtet. Damit sollte er zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten. Als Inhaber der unkündbaren Siegerrechte für Deutschland als Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes suspendiert, also außer Kraft gesetzt, die sie als Einschränkung ihrer Verfügungshoheit verstanden. Das galt sogar für den Artikel 146, der nach der deutschen Einheit eine Verfassung anstelle des Grundgesetzes vorsah. Artikel 23 zählte die Länder auf, in denen das Grundgesetz »zunächst« gelten sollte, bis es in anderen Teilen Deutschlands »nach deren Beitritt« in Kraft zu setzen sei.  (…)

Brandt war empört, dass man von ihm verlangte, »einen solchen Unterwerfungsbrief« zu unterschreiben. Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet. Die Botschafter könnten ihn wohl kaum absetzen! Da musste er sich belehren lassen, dass Konrad Adenauer diese Briefe unterschrieben hatte und danach Ludwig Erhard und danach Kurt Georg Kiesinger. Dass aus den Militärgouverneuren inzwischen Hohe Kommissare geworden waren und nach dem sogenannten Deutschlandvertrag nebst Beitritt zur Nato 1955 die deutsche Souveränität verkündet worden war, änderte daran nichts. Er schloss: »Also habe ich auch unterschrieben« – und hat nie wieder davon gesprochen. (…)

Die Einschränkungen der deutschen Souveränität existierten völkerrechtlich unverändert, solange Deutschland geteilt blieb und solange sie nicht durch einen Friedensvertrag förmlich beendet wurden. Durch die Kapitulation am 8.Mai 1945 ging die Souveränität des Reiches auf die Sieger über. Deutschland erhielt sie erst mit der Wirksamkeit des friedensvertraglichen Zwei-plus-Vier-Abkommens am 15.März 1991 zurück. (…)

So entwickelte sich das Grundgesetz zur vollständigen Verfassung für die Bundesrepublik, während es für Deutschland insgesamt nie in Kraft trat. Die westdeutsche Bevölkerung empfand die Mängel nicht. Übrigens bis heute nicht; denn die beiden Begriffe leben in friedlicher Koexistenz. Der Artikel 146 von 1949 ist 1990 ergänzt worden: »Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist.« “ Bis heute, so berichtet Egon Bahr weiter, haben die USA nicht auf ihr Recht als alliierte Siegermacht verzichtet.  Hier geht es zum vollständigen Artikel.

Im direkten Zusammenhang damit steht ein Dokument, dessen Echtheit nicht nachgewiesen ist: Es bezieht sich auf den „geheimen Staatsvertrag vom 21.5.1949“ und erwähnt unter anderem, dass die deutschen Goldreserven nach dem Krieg durch die Alliierten gepfändet worden seien. Es wird beschrieben im Buch von Ex-MAD-Chef Gerd-Helmut Komossa ‚DIE DEUTSCHE KARTE – Das verdeckte Spiel der geheimen Dienste‘.  Da zu vermuten steht, dass der Autor aufgrund seines Amtes Zugang zu Papieren hatte, die dem Normalbürger verschlossen bleiben, verstummte die Debatte über die tatsächliche Eigentümerschaft der deutschen Goldreserven nie.

In seinem Buch „Die Jahrhundertlüge“ setzt sich Holger Fröhner aus Halle im Namen einer „Initiative für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“ ausführlich mit vertraglichen Dokumenten zwischen den Rechtsnachfolgern des Deutschen Reiches und den alliierten Siegermächten auseinander, behandelt auf 111 Seiten obengenanntes Dokument und zahlreiche weitere „Absprachen“ mit dem Ziel, die Nicht-Existenz des Staates Bundesrepublik Deutschland nachzuweisen. Dem widmen sich auch „die Wahrheitsfinder„, die erreichen wollen, dass in Deutschland endlich statt eines Grundgesetzes eine Verfassung beschlossen wird, damit die Bundesrepublik als Staat ihre volle Souveränität erhält.

Der Historiker und freie Journalist Dr. Claus Nordbruch dagegen sieht das obengenannte Papier klar als Fake und begründet dies auch ausführlich. So habe es zum Beispiel nie einen deutschen Minister namens Rickermann gegeben. Auch stelle sich die Frage, wieso der MAD im Jahr 1996 statt eines PC eine Uralt-Schreibmaschine verwendet haben solle. Claus Nordbruch gehört keiner Partei an und beschreibt in seiner Homepage sein vorrangiges Ziel mit zwei Worten: Intellektuelle Freiheit.

Wie auch immer man zu der sogenannten „Kanzlerakte“ mit dem „Geheimvertrag“ steht: Die Geheimniskrämerei der Bundesbank, der offensichtliche Druck aus den USA und die butterweiche Haltung der deutschen Regierung zur Frage des deutschen Goldes in den USA sind nicht geeignet, Vertrauen zu bilden. Die gefakten Goldbarren mit Fed-Registriernummern, über die ich in diesem Blog gesondert berichtet habe, tun ein Übriges dazu, jede Menge „Verschwörungstheorien“ zu nähren. Oder sind es vielleicht doch keine Verschwörungstheorien – sondern die Wahrheit?

 

Siehe auch: „No indication should, of course, been given to the Bundesbank…“

 

 

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Wenn der ESM in Kraft tritt, gibt es keinen Weg zurück zum Länderparlament

Ein Interview von Astrich Schuch, entnommen „Format trend“, dem „Portal für Wirtschaft und Geld“ :

Der ESM-Vertrag hat 58 Seiten. Eigentlich, könnte man meinen, nicht viel, für einen völkerrechtlichen Vertrag. Ihn zu lesen, wäre also durchaus zumutbar. Besonders Artikel 32 (9) hat zuletzt in der Öffentlichkeit immer mehr für Aufregung gesorgt – hier der genaue Wortlaut:

Der ESM ist von jeglicher Zulassungs- oder Lizenzierungspflicht, die nach dem Recht eines ESM-Mitglieds für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen oder sonstige der Zulassungs- oder Lizenzierungspflicht sowie der Regulierung unterliegende Unternehmen gilt, befreit. 

Angesichts der jüngsten Diskussionen um eine Banklizenz für den ESM und vor dem Hintergrund des bröckelnden Widerstands gegenüber Bondkäufe durch die EZB sogar in Deutschland, sprach das Format mit den beiden Juristen Jörg Zehetner und Bettina Brück. Ihr Urteil ist vernichtend.

Format: Politiker und Medien führen eine Diskussion darüber, ob der ESM eine Banklizenz bekommen soll. Nach Artikel 32 des ESM-Vertrags hat er die doch schon längst oder? 

Bettina Brück: Ja und Nein. Diesbezüglich gibt es in den Medien viele Missverständnisse. Man muss zwischen zwei Punkten unterscheiden. Eine Bank braucht eine nationale Lizenz zum Geschäftsbetrieb. Der ESM hat zwar keine Banklizenz, er braucht sie aber nach Artikel 32 (9) auch nicht. Insofern stimmt es, die Diskussion darüber ist hinfällig. Der andere Punkt in der Diskussion ist die Frage, ob der EZB-Rat den ESM als Geschäftspartner akzeptiert. In einem Beschluss hat sich der Rat erst kürzlich dagegen entschieden.

Da geht es doch um die Frage, ob die EZB die Staatsanleihen, die der ESM kauft, als Sicherstellung akzeptiert – also dem ESM unlimitierte Kredite bereitstellt. Zwischen der Banklizenz generell und dem, was die EZB sagt, wurde in den Medien immer unterschieden. Auch die Politiker haben von einer Banklizenz für den ESM gesprochen, unabgängig von der EZB. Und dabei braucht er sie gar nicht. 

Jörg Zehetner: Auch muss man dazu sagen, dass die Art und Weise der Entscheidung eine andere ist. Die Beschlüsse, die der Gouverneursrat des ESM fällt, der aus den Finanzministern der Eurozone besteht, werden entweder einstimmig gefasst oder sie bedürfen einer qualifizierten Mehrheit von 80 Prozent oder einer einfachen Mehrheit. Indes entscheidet der EZB-Rat immer mit einer einfachen Mehrheit – das ist also kein Bollwerk dagegen, dass die EZB den ESM als Geschäftspartner akzeptiert. Im EZB-Rat sitzen 23 Leute, davon sechs im Direktorium – davon ist offenbar bloß Jens Weidmann gegen diese sogenannte Banklizenz für den ESM. OenB-Gouverneur Ewald Nowotny hat ja bereits durchklingen lassen, dass er dafür ist.

Die EZB hat doch aber ohnehin schon ein Bondkaufprogramm aufgelegt – ob da jetzt der ESM zwischengeschaltet ist oder nicht macht doch keinen Unterschied. 

Bettina Brück: Die EZB hat zwar bereits Staatsanleihen der Peripherie gekauft – allerdings mit der Rechtfertigung, dass man versuche so die Wirksamkeit der Geldpolitik sicherzustellen. Nach Artikel 123 des EU-Vertrages unterliegt die EZB ja dem Verbot der Staatsfinanzierung. Die EZB hat die Anleihen nur sehr widerstrebend gekauft, und immer betont: ‚Eigentlich ist es ja verboten.‘

Jörg Zehetner: Das ist die professionelle Auffassung der EZB. Die EZB ist die Hüterin der Währung – und soll für Preisstabilität sorgen. Das ist ihr oberstes Mandat, wenn sie aber Staatsanleihen kauft, dann käme sie dem Job nicht nach. Die Frage ist, wie lange sie dem Druck standhält.

Da drängt sich die Frage auf, wie es sein kann, dass das Verbot der Staatsfinanzierung des EU-Vertrages so leicht ausgehebelt werden kann? Wenn die EZB den ESM als Geschäftspartner akzeptiert und somit dem ESM Finanzierung gegen Hinterlegung der Staatsanleihen, die der ESM kauft, als Sicherheiten zur Verfügung stellt, dann ist das nichts anderes als Staatsfinanzierung… 

Bettina Brück: Ich denke, dass der Vertrag von der Politik so formuliert wurde, um von der EZB unabhängiger zu werden.

Im EZB-Rat sitzen nur zwei deutsche Vertreter, warum wurde der ESM von der EZB nicht schon längst als „Bank“ akzeptiert – die einfache Mehrheit dafür müsste doch locker zu erreichen sein? 

Jörg Zehetner: Ich denke, dass die EZB auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland wartet. Die EZB will nicht riskieren, dass der Widerstand in Deutschland zu groß wird, und das BVG deswegen sagt, wenn das so ist, dann sagen wir von vornherein Nein zum ESM.

Bettina Brück Außerdem müsste der ESM zunächst einen Antrag auf Zulassung als Geschäftspartner stellen.

Wer würde einen solchen Antrag stellen? 

Bettina Brück Den Antrag würde vermutlich der geschäftsführende Direktor stellen. Das ESM-Direktorium führt die täglichen Geschäfte und ist an die Weisungen des Gouverneursrates, also der Finanzminister, gebunden. Wir gehen davon aus, dass der Gouverneursrat über einen Antrag zuvor eine Entscheidung treffen würde. Welche Mehrheit hierfür im Gouverneursrat erforderlich ist, ist im Vertrag nicht klar geregelt – entweder 80 Prozent der Stimmen oder eine einfache Mehrheit.

Sie haben die Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts (BVG) über den ESM angesprochen. Am 12. September soll sie fallen. Worum geht es da genau? 

Bettina Brück: Da sind verschiedene Verfahren anhängig. Es wurden von namhaften Leuten Klagen eingebracht. Am 12. September entscheidet das BVG über die Eilanträge und dann gibt es noch ein Hauptverfahren. Allerdings wird die Entscheidung im Hauptverfahren sicher mit jener am 12. September übereinstimmen. Deswegen lässt sich das BVG hier auch relativ lange Zeit, um über die Eilanträge zu entscheiden.

Was passiert wenn das BVG gegen den ESM entscheidet? Kann Deutschland den ESM kippen? 

Bettina Brück: Der ESM-Vertrag tritt in Kraft, wenn 90 Prozent des gezeichneten Kapitals zustimmen. Deutschland hat einen Anteil von 27 Prozent. Das heißt, wenn der BVG am 12. September entscheidet, dass der ESM verfassungswidrig ist, dann tritt er nicht in Kraft.

Jörg Zehetner: Ein entsprechendes Verfahren ist in Österreich nicht vorgesehen. Bei uns kann der Verfassungsgerichtshof erst im Nachhinein entscheiden, ob ein zuvor vom Parlament beschlossenes Gesetz verfassungswidrig ist.

Hoffen Sie, dass das BVG in Deutschland „Nein“ zum ESM sagt? 

Bettina Brück: Ja, denn der ESM ist verfassungswidrig. Nach diesem Vertrag ist die Haftung unbegrenzt. Der ESM ist nichts anderes als eine Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung.

Jörg Zehetner: Es gibt beispielsweise eine Ausfallshaftung, wie im GesmbH-Gesetz bei einer nicht voll einbezahlten Stammeinlage.

Bettina Brück: Das Stammkapital des ESM beträgt 700 Milliarden Euro. Wenn, theoretisch, alle Staaten ausfallen würden, müsste ein Land, also etwa Deutschland, nach dem Wortlaut des Vertrags, bis zu 700 Milliarden Euro einzahlen.

Jörg Zehetner: Wenn der ESM in Kraft tritt, dann hat Deutschland das Heft aus der Hand gegeben. Ich fürchte, es wird sich zu einem Selbstbedienungsladen entwickeln.

Bettina Brück: Man hat das schon bei den EFSF-Hilfen für die spanischen Banken gesehen. Deutschland sagt, wir machen das nicht, und jetzt machen sie’s und zwar zu Minimalauflagen. Und die EZB hat ja Anleihen gekauft, ohne jede Auflage. Je mehr Schulden durch die leichte Geldvergabe entstehen, umso größer ist das Bedürfnis, die Schulden zu vergemeinschaften.

Jörg Zehetner: Wenn der ESM in Kraft tritt, haben außerdem die nationalen Parlamente nichts mehr zu sagen.

Bettina Brück: Ausgenommen bei einer Kapitalerhöhung – im Nachhinein. Und im Falle von Deutschland müssen bestimmte Dinge doch im Parlament entschieden werden, allerdings nur nach nationalem Gesetz.

Was bedeutet das? 

Bettina Brück: Wenn Finanzminister Schäuble im ESM-Gouverneursrat etwas beschließt, dann ist das rechtlich bindend. Egal, was das nationale Gesetz sagt. Da unterscheidet man zwischen Innen- und Außenverhältnis. Das ist als würde die Familie gemeinsam einen Urlaub in Griechenland planen und der Vater dann entgegen dem, was die Familie beschlossen hat, beim Reisebüro einen Urlaub in der Türkei buchen. Dieser Vertrag ist gültig, auch wenn er sich zu Hause dann vielleicht den Rüffel anhören muss.

Österreich hat ja dem ESM schon zugestimmt. Glauben Sie, dass die Parlamentsabgeordneten den Vertrag gelesen und ihn verstanden haben? 

Bettina Brück: Ich bin sicher, dass viele Abgeordnete nicht verstehen, was sie da im Detail beschlossen haben.

Warum benötigen supranationale Organisationen wie der ESM eigentlich volle Immunität gegen gerichtliche Kontrollen und Eingriffe jeder Art, so wie es ebenfalls im Artikel 32 festgeschrieben ist? 

Bettina Brück: Das Argument ist die Handlungsfähigkeit. Man soll nicht aus Angst vor Haftung notwendige Schritte unterlassen. Es erhöht aber natürlich auch das Risiko für Korruption.

Zur Person

Jörg Zehetner ist Partner bei der KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH und war zuvor Assistent am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien. Er hielt zahlreiche Vorträge unter anderem als Lektor an der Juridischen Fakultät der Universität Wien (seit 1995), am Post-Graduate-Universitätslehrgang für Wirtschaftsjuristen der Universität Salzburg (seit 2000) und am FH-Studiengang des Bundesministeriums für Finanzen (seit 2012). Außerdem ist er Autor zahlreicher Bücher.

Nach dem internationalen Abitur am „United World College of the Atlantic“ in Wales studierte Bettina Brück Rechtswissenschaften in Göttingen und Lausanne/Schweiz mit Nebenfach Romanistik. Während einer Referendarstation war sie in einer wirtschaftsrechtlichen Kanzlei in Madrid tätig. Seit 1999 ist sie auch als deutsche Rechtsanwältin zugelassen und bei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft bzw. den Vorgesellschaften beschäftigt.

Nachtrag: Warum sind bisher alle europäischen Versuche einer gemeinsamen Währung gescheitert? Weil die Politiker ihre Belohnung immer im Heimatland bekamen – oder anders ausgedrückt: Weil es kein europäisches Denken gab. Ein kluger Artikel mit Rückblick auf die Geschichte in der Wirtschaftswoche dazu.

Update FAZ Wirtschaft vom 11.8.2012: „Es ist an der Zeit, Europa vor den Euro-Rettern zu retten

Update Handelsblatt 13.8.2012: Eine neue Klage vor dem Verfassungsgericht und eine vor dem europäischen Gerichtshof: Der 12. September ist vermutlich nicht zu halten. 

Update: Karlsruhe gibt dem ESM grünes Licht

Update: Einlagensicherung und Eurozonen-Budget kommen