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Geschmacklos, geruchlos, „ungefährlich“: Gentechnik, Milliarden, Monsanto

Weitgehend unbeachtet von den öffentlichen Medien fand am 25. Mai, dem Tag des Champions-League-Finales, der internationale Tag des Marsches gegen Monsanto statt. Tausende marschierten rund um den Globus, um darauf aufmerksam zu machen, welche Gefahr von Konzernen ausgeht, die Weltmacht anstreben. Erst nachdem unter anderem in Facebook massenweise über die rund 400 Veranstaltungen in 45 Ländern berichtet wurde – gepaart mit Empörung darüber, dass so gut wie keine Fernsehsender darüber berichtet hatten, reagierten diese zögerlich, wie hier das ZDF.

Monsanto ist ein 1901 gegründeter und seit 1927 börsennotierter Konzern mit Sitz in St. Louis im US-Bundesstaat Missouri, der Niederlassungen in 61 Ländern hat. Das Unternehmen produziert Saatgut und Herbizide und setzt seit den 1990er Jahren Biotechnologie zur Erzeugung gentechnisch veränderter Feldfrüchte ein. Bekannte Produkte sind verschiedene transgene Maissorten und Breitbandherbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat unter dem Namen Roundup. Ebenso war das Unternehmen einer der großen Produzenten des Herbizids Agent Orange, das im Vietnam-Krieg nicht nur flächendeckend Bäume entlaubte, sondern auch Generationen von Menschen vergiftete. Das hier eingefügte ZDF- Video gibt einen kurzen Einblick in die Geschäftspolitik des Konzerns – noch wesentlich ausführlicher ist sie in einem fast zweistündigen ARTE-Film dokumentiert.

Erst in den letzten beiden Jahrzehnten ist einer etwas breiteren Öffentlichkeit klar geworden, in welchem Ausmaß sich der Konzern wie eine Krake rund um die Erde gewunden hat. Sein Ziel ist in einfachen Worten definierbar: Die Weltherrschaft über Saatgut und andere genveränderte chemische Wirkstoffe, wie beispielsweise Wachstumshormone für  die Tierzucht. Es gibt ein nicht mehr überschaubares Netz an Verflechtungen mit Lobby-Organisationen und mit Politikern, mit dessen Hilfe das Unternehmen und seine zahllosen Töchter ihre Macht stetig weiter ausbauen. Das System ist ebenso einfach wie effektiv: Traditionelle Saatguthersteller werden aufgekauft, ihre Saaten werden durch genveränderte Züchtungen ersetzt, bis schließlich keine anderen mehr auf dem Markt sind.

Zu Beginn erscheint die Methode durchaus attraktiv: Genveränderte Saaten, besonders in Kombination mit Herbiziden wie Roundup, ermöglichen einen wesentlich höheren Ertrag, der die höheren Einkaufspreise zu rechtfertigen scheint. Aber im zweiten Schritt tauchen immer wieder „Pferdefüße“ der schrecklichsten Art auf: So haben sich beispielsweise in Indien, wo eine genveränderte Baumwolle im großen Stil eingeführt wurde, zunächst neue Schädlinge ausgebreitet, dann bemerkte man offensichtliche unbeabsichtigte genetische Interaktionen, die etwa zu flächendeckenden Pilzerkrankungen führten. Die betroffenen Bauern, plötzlich von Missernten ruiniert, finden sich gegenüber den Saatgutherstellern in erdrückenden Schulden-Situationen und flüchten sich zunehmend in Selbstmorde. In den USA ist gerade in den Gebieten, wo vorrangig genveränderte Soja- und Baumwollpflanzen in Verbindung mit Herbiziden angebaut werden, ist ein neues Super-Unkraut entstanden, das nun auch gegen Roundup resistent ist. Große Anbauflächen mussten inzwischen völlig aufgegeben werden.

Wo immer es Monsanto gelingt, seine marktbeherrschende Stellung auszubauen, zeigt der Konzern sein wahres Gesicht: Mit dem Verkauf des Saatgutes und dessen Patenten verbunden ist das Verbot einer Weiterverwendung der Ernte-Erträge zur erneuten Aussaat. Das wird in den USA mit Hilfe einer sogenannten „Gen-Polizei“ kontrolliert, die Bauern bereits auf Verdacht hin unbarmherzig auf horrende Strafzahlungen verklagt. Besonders schwierig ist dabei der Aspekt der ungewollten Kreuzungen zwischen genveränderten und traditionellen Saaten, die durch nichts verhindert werden kann.  Für Landwirte, die ihre Nachbarn beim Konzern anschwärzen wollen, gibt es eine eigene Kurz-Rufnummer. Angst und Misstrauen breiten sich mit der zunehmenden Abhängigkeit aus, wie die ARTE-Dokumentation eindrucksvoll beleuchtet.

Dazu hat sich nun herausgestellt, dass das angeblich risikofrei für Mensch, Tier und Umwelt einsetzbare Universal-Herbizid Glyphosat (Roundup) offenbar hoch gefährlich für alles Leben ist, das mit ihm in Berührung kommt. Immer mehr Missbildungen und geistige Behinderungen werden in Tabak-Anbaugebieten in Lateinamerika registriert, ebenso gehäuft auftretende Krebserkrankungen in Wohngebieten, in deren Nähe gespritzt wird. Wissenschaftliche Studien, die eindeutige Zusammenhänge belegen könnten, gibt es kaum – Monsanto selbst weist jede Verantwortung von sich.

US-Präsident Barack Obama hat Ende April das Monsanto-Schutzgesetz (Monsanto Protection Act) unterzeichnet. Es sieht vor, dass Monsanto auch gegen den Willen der obersten Gerichtshöfe der einzelnen amerikanischen Bundesstaaten genmanipuliertes Saatgut anpflanzen darf. Damit ist den widerspenstigen Staaten die Möglichkeit genommen worden, Firmen wie Monsanto gerichtlich zu stoppen und zu verhindern, dass sie zu einem Experimentierfeld für genmanipulierte Experimente werden.

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Das ist für die Inselkette Hawaii eine vernichtende Entscheidung: „Weil Hawaii geografisch so abgelegen liegt und nicht im Fokus der Berichterstattung, ist es hervorragend geeignet, um dort chemische Experimente durchzuführen. Das Klima der Inselkette und natürliche Reichtümer in Hülle und Fülle haben fünf der weltgrößten Biotech-Konzerne angelockt: Monsanto, Syngenta, Dow AgroSciences, DuPont Pioneer und BASF. In den letzten 20 Jahren haben die zusammen mehr als 5000 Freilandversuche für Pestizid-resistente Saaten durchgeführt auf einer Fläche von 40.000 bis 60.000 Morgen (à 4047 m²) hawaiianischem Land. Ohne Bekanntmachung wurden die somit zu Versuchs-Meerschweinchen für GMO“, berichtet der Blog ‚HAWAII: „A’ole GMO“(„Nicht hier GMO“)‘ der Netzfrauen, die sich übrigens bitterlich über Zensierungen in Facebook beklagten.

Inzwischen gibt es Bestrebungen einzelner US-Abgeordneter, den Monsanto Protection Act rückgängig zu machen und eine breite öffentliche Debatte über die Kennzeichnung von Gentechnik in der Nahrung – dazu eine zunehmende Nachfrage nach natürlichen Nahrungsmitteln in der amerikanischen Bevölkerung.  Die Nahrungsmittelindustrie wehrt sich mit Händen und Füßen gegen eine solche Kennzeichnung, denn sie ist fast automatisch mit einem Vertrauensverlust durch die Verbraucher verbunden. In der EU gibt es zwar eine gültige Kennzeichnungspflicht, die darin enthaltenen Schlupflöcher sind jedoch groß.

Ohnehin löst die Kennzeichnungspflicht das Dilemma nicht, in dem wir alle bereits bis zur Halskrause stecken: Im Bemühen um stetes Wachstum – sei es in Erntemengen oder wirtschaftlichem Gewinn – haben wir schon lange jedes Maß verloren. Den Hals brechen wird uns in absehbarer Zeit, dass wir einfach vergessen haben, wer wir sind. Wir sind Menschen – in der Natur absolut entbehrlich – und keineswegs der Kopf derselben.

Mutter Natur wird es uns deutlich machen.

Petition EU-Saatgutverordnung unterschreiben

Nachtrag: Folgenden Kommentar gab Thomas Hinrichs, zweiter Chefredakteur von ARD-aktuell, am Montag zur Kritik an der ARD-Berichterstattung in Facebook ab:

„Liebe Freundinnen und Freunde der Tagesschau, liebe Kritikerinnen und Kritiker,

haben Sie vielen Dank für Ihre kritischen Anmerkungen und Anregungen zu unserer Berichterstattung. Sie hilft uns, weil sie redaktionelle Diskussionen zur Themenlage eines Tages ergänzt und zuweilen auch erweitert. Die Kritik an der redaktionellen Einschätzung des „Marsches gegen Monsanto“ veranlasst mich, noch einmal auf ein paar Grundsätze unserer Arbeit hinzuweisen. 

Es ist legitim und auch verständlich, dass sich Personenkreise bestimmten Themen besonders verbunden fühlen. Gentechnisch veränderte Lebensmittel sind so ein Thema, das polarisiert. Auch bei uns in der Redaktion gibt es naturgemäß Gegner und Befürworter einer Vorgehensweise, die Gentechnik forcieren bzw. einschränken will. Auf die redaktionelle Arbeit darf das keinen unmittelbaren Einfluss haben. Es hängt nicht davon ab, wer gerade Dienst hat, wenn es um die Einschätzung der Nachrichtenlage eines Tages geht. Wir legen unsere, d.h. Tagesschau-Kriterien an, die sich über Jahrzehnte bewährt haben und von größtmöglicher Objektivität und Seriosität gekennzeichnet sind. Wir lesen angemessene Kritik aufmerksam und beziehen sie selbstverständlich mit ein. Am Ende aber muss die Redaktion entscheiden. Denn es sind nicht nur Monsanto-Gegner, die uns schreiben und mit Aufforderungen überziehen. Gäben wir dem nach, würden wir unsere Relevanzkriterien aufgeben und mit ihnen unsere Glaubwürdigkeit. Das können und werden wir nicht tun.

Der Aktionstag der Anti-Monsanto-Initiative hatte durchaus Chancen, in die Sendung zu kommen. Wir müssen aber jeden Tag für sich beurteilen und verschiedene Themen gegeneinander abwägen. Ein paar hundert Demonstranten in ein paar deutschen Städten reichten am Ende nicht, um in der Relevanzabwägung zu den wichtigsten Themen des Tages zu gehören. Zu mehr haben wir leider keinen Platz. Ich habe Verständnis für jeden, der das aus persönlichen Motiven anders sieht. Wir aber dürfen uns aber mit keiner Sache gemein machen, selbst wenn es eine gute ist – so hat es einst der große Hanns Joachim Friedrichs formuliert. In diesem Zusammenhang bedauere ich sehr, dass unsere vielfältige Berichterstattung zu gentechnisch veränderten Lebensmitteln – auch mit Blick auf und Kritik an Monsanto – wegen des Depublizierungsgebotes nicht mehr abrufbar ist.“

Weitere Links:

Offizielle deutsche Homepage von Monsanto

Wer investiert in Monsanto-Aktien?

Landwirtschaftsministerium: Das deutsche Gentechnikrecht

Gentechnologie beim Menschen – Videos

Facebook-Seite: March against Monsanto

Facebook-Seite Gentechnik stoppen

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Update: Monsanto von Protesten unbeeindruckt

Update: Monsanto soll Blackwater-Sicherheitsdienst auf Aktivisten angesetzt haben

Update: US-Landwirte klagen gegen wild wuchernden Weizen

Update: Liste der in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel (Stand: April 2014)

Update: Fünf weitere Gentechnik-Pflanzen kommen nach Europa

Update: EU genehmigt 19 genveränderte Pflanzen

Update: Versuchs-Paradies Hawaii: Keine Chance, sich zu wehren

Update: Monsanto will Syngenta übernehmen

Update: Schlappe für Monsanto: Mehrheit der EU-Staaten verbietet Genmais

Update: Monsanto entwickelt tödliches Gen-Spray gegen Schädlinge

Update: Glyphosat: Positive Hinweise auf Tumorbildung

Update: Monsanto-Genmais in Europa

Update: Europas Bauern dürfen wohl weiter Glyphosat versprühen

Update: Gen-Mais in den USA wird resistent gegen Schädlinge

Update: US-Cartoonist wegen kritischer Saatgut-Karrikatur gefeuert

Update: Merkel will für Glyphosat kämpfen

Update 15.9.2016 Bayer kauft Monsanto

Update: Lässt sich mit Gentechnik der Welthunger stillen?

Update: Nach dem Deal mit Bayer: Warum die Monsanto-Aktie nicht steigt

Update: Mit Bayer wird Monsanto noch größer

Update: 56 Milliarden-Deal perfekt: Bayer übernimmt Monsanto und lässt den Namen verschwinden

US-Gericht: Glyphosat verursacht Krebs – Monsanto muss 250 Millionen zahlen

Leistungsschutzrecht: Es droht ein langer Streit auf Kosten der Leser

Gekürzt entnommen aus ZEIT online

Das Bundeskabinett hat das sogenannte Leistungsschutzrecht beschlossen. Zwei Entwürfe des Gesetzes gab es und wurden verworfen, der dritte wurde am Mittwoch nun angenommen. Mit diesem neuen Recht sollen Verlage und Presseerzeugnisse besser geschützt werden, wie es in dem Entwurfstext heißt, der von iRights.info veröffentlicht wurde (siehe unten). Das bedeutet, Verleger sollen die Möglichkeit bekommen, von Seiten wie Google Lizenzgebühren zu fordern, wenn Suchmaschinen Zeitungstexte et cetera verlinken und auf sie hinweisen.

Der neue Entwurf sieht dabei im Großen und Ganzen wieder aus wie der erste. Mit einer Ausnahme: Im Absatz vier des geplanten neuen Paragrafen 87g des Urheberrechts ist ein Satz etwas ausführlicher formuliert. Im ersten Entwurf vom Juni hieß es noch: „Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen für nichtgewerbliche Zwecke.

Das wurde heftig kritisiert, da es auch jeden Blogger betraf. Demnach hätte es gereicht, neben einem Link auf einen Zeitungsartikel auch noch einen Flattr-Knopf zu haben, um eine Abmahnung zu riskieren. Im zweiten Entwurf hieß es daraufhin: „Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen, soweit sie nicht durch die Anbieter von Suchmaschinen erfolgt.“

Jetzt heißt es:

„Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten.“

In der Begründung des Gesetzes wird das noch ein wenig differenziert. Dort steht, Ziel seien Suchmaschinen und gewerbliche Anbieter, die „systematisch“ auf Verlagsinhalte zugreifen und Ergebnisse „entsprechend einer Suchmaschine aufbereiten“. Blogger sind damit nicht mehr betroffen, es meint allein Google, Microsoft und Nachrichten-Aggregatoren wie Rivva.

Allerdings steht nun als Einschränkung auch noch der Satz in der Begründung: „Deren Geschäftsmodell ist in besonderer Weise darauf ausgerichtet, für die eigene Wertschöpfung auch auf die verlegerische Leistung zuzugreifen.“

Bei Google sorgt dieser Satz für Verwirrung. Denn das eigene Geschäftsmodell und die eigene Wertschöpfung sind nach Ansicht des Konzerns auf keinen Fall von Verlagsangeboten abhängig oder in „besonderer Weise“ auf sie ausgerichtet. „Die Frage, ob Google von dem Gesetz überhaupt betroffen ist, ist durchaus legitim“, sagt Unternehmenssprecher Ralf Bremer.

Zwar habe Google intern nie erhoben, wie viel Geld der Konzern mit Links und Verweisen auf journalistische Texte verdient, sagt Bremer. Doch verweist er auf eine Studie, die aufgrund der Gesetzespläne gerade für Aufmerksamkeit sorgt.

Das Beratungsunternehmen TRG hatte untersucht, wie viele der Suchergebnisse in der Googlesuche auf einen Verlagsinhalt verweisen. Das Ergebnis ist für deutsche Verleger eher ernüchternd. Zwar wird Google für sie immer wichtiger als Lieferant von Besuchern und Klicks, umgekehrt aber spielen sie für Google offensichtlich nur eine kleine Rolle. Zitat aus den Ergebnissen: „92,5% der Google Suchergebnisse gehören nicht zu einem News-Publisher. Nur 8,3% der Ergebnisse auf der wichtigen Google-Ergebnisseite 1 gehören zu 
deutschen Nachrichtenangeboten.“

„Wir müssten eigentlich alle Inhalte rausnehmen, um nicht schadensersatzpflichtig zu werden“, sagt Googlesprecher Bremer. „Anschließend müssten wir dann mit jedem Verlag verhandeln.“

Ob Google das wirklich tut, wollte Bremer nicht sagen, das müssten Juristen prüfen. So etwas kann dauern. Genau wie die anschließenden Verhandlungen. Gut möglich also, dass nach dem Streit zwischen Gema und YouTube der nächste jahrelange Kampf droht, der vor allem für die Nutzer lästig ist.

iRights.info veröffentlicht den aktuellen Entwurf zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Volltext. Betroffen sind wohl auch News-Aggregatoren, die selbst in der Hand der Verlage sind.
Netzpolitik.org berichtete am Dienstag, das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage (LSR) werde am Mittwoch Thema im Bundeskabinett sein. Der Sozialdemokrat Jan Mönikes veröffentlichte Änderungen zum bisherigen Entwurf. iRights.info veröffentlicht nun die aktuelle Version im Volltext.Gegenüber den bekannten Formulierungen findet sich darin eine Erweiterung, wonach nicht nur gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen vom LSR betroffen sind, sondern auch „gewerbliche Anbieter von Diensten (…), die Inhalte entsprechend aufbereiten“. Darunter könnten News-Aggregatoren wie Virato, Rivva und Nachrichten.de fallen. Die Formulierung bietet neuen Zündstoff für die Debatte um das LSR. So gehört Nachrichten.de selbst zu einem der großen Presseverlage, dem Burda-Konzern.Der entsprechende Passus im Originaltext:

„(4) Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 entsprechend.).“

Dass die Abgrenzung zum Balance-Akt wird, zeigt die neue Begründung:

„Erforderlich ist ein Schutz nur vor systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung durch die gewerblichen Anbieter von Suchmaschinen und gewerbliche Anbieter von solchen Diensten im Netz, die Inhalte entsprechend einer Suchmaschine aufbereiten. Denn deren Geschäftsmodell ist in besonderer Weise darauf ausgerichtet, für die eigene Wertschöpfung auch auf die verlegerische Leistung zuzugreifen. Erfasst sind also unabhängig von ihrer technischen Ausgestaltung auch entsprechende Dienste, die nicht das gesamte Internet durchsuchen, sondern lediglich einzelne, ausgewählte Bereiche hiervon, also auch so genannte News-Aggregatoren, soweit sie nach Art einer Suchmaschine ihre Treffer generieren oder ihre Ergebnisse darstellen. Demgegenüber werden Dienste nicht erfasst, die die verlegerische Leistung auf andere Weise nutzen, z. B. indem sie dem Internet-Nutzer aufgrund eigener Wertung eine Auswahl von Presseerzeugnissen anzeigen. Auch Suchfunktionen innerhalb des eigenen Datenbestandes werden vom Leistungsschutzrecht nicht betroffen.“

CDU/CSU und FDP haben im Koalitionsvertrag vereinbart, ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage auf den Weg zu bringen. Welche gewerblichen Anbieter danach genau künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen sollen, ist ungeklärt.

Updates: „Verlage sind neidisch“    

BDZV: Leistungsschutzrecht für Verlage, Fakten und Argumente

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Tagesschau-App: Etappensieg für die Verlage