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Weltwasserbericht 2019: Wir brauchen schnell Gerechtigkeit für alle!

Drei von zehn Menschen haben keinen Zugang zu sicherem (also sauberem und dauerhaft leicht verfügbarem) Trinkwasser. Fast die Hälfte der Menschen, die Wasser aus ungeschützten Quellen trinken, lebt in Afrika südlich der Sahara. Sechs von zehn Menschen haben keinen Zugang zu sicheren Sanitäranlagen und jeder Neunte verrichtet seine Notdurft im Freien. Über zwei Milliarden Menschen leben in Ländern mit hohem Trockenstress bzw. Wassermangel, etwa vier Milliarden Menschen erleben schwere Wasserknappheit mindestens einen Monat pro Jahr.

Krasse Zahlen im Weltwasserbericht 2019 der UNESCO, der heute veröffentlicht wurde. Wasser ist das Gold der Menschheit. Jetzt schon, in Zukunft aber noch viel stärker, wird es Kriege um das wertvolle Nass geben, denn Wasser bedeutet Leben.

Die Forderungen, die die UNESCO aus zurückgehenden Ressourcen und ungerechter Verteilung zieht, sind in steifer, korrekter Sprache formuliert, aber von enormer Brisanz: Verantwortlich dafür, dass jeder Bewohner dieses Planeten sein Menschenrecht auf frei zugängliches, sauberes Wasser, sowie effizienten Sanitäreinrichtungen nutzen kann, tragen die Staaten, aber auch die weltweit agierenden großen Konzerne, wie etwa Nestlé. Da die Einen wie die Anderen oft ihrer Pflicht nicht genügen, müssen sie sowohl von internationalen Organisationen wie etwa den Vereinten Nationen überwacht, als auch gegebenenfalls zur Rechenschaft gezogen werden. Neben enormen Investitionen für Förderung, Speicherung und Aufbereitung von Wasser, sowie einer geregelten Sanitärversorgung, braucht es nach Meinung der Organisation außerdem neue Formen der Zuweisung von Wasserresourcen. Eine Jahrhundertaufgabe, die entscheidend für das Fortbestehen der Menschheit werden wird.

Hier nun Auszüge aus dem Weltwasserbericht:

Der Wasserverbrauch steigt seit den 1980er Jahren aufgrund von Bevölkerungswachstum, sozioökonomischer Entwicklung und sich änderndem Konsum weltweit um etwa ein Prozent pro Jahr. Schätzungen zufolge wird das bis 2050 so weiter gehen. Für diesen kumulierten Anstieg von 20 bis 30 Prozent im Vergleich zum heutigen Wasserverbrauch ist vor allem die steigende Nachfrage von Industrie und Haushalten verantwortlich.

Die Menschenrechte verpflichten alle Staaten, sich für universellen Zugang zu Wasser und sanitären Einrichtungen für alle ohne Diskriminierung einzusetzen und gleichzeitig den Bedürftigsten Vorrang einzuräumen. Die Verwirklichung der Menschenrechte auf Wasser und Sanitärversorgung erfordert, dass die Dienstleistungen verfügbar, physisch zugänglich, gerecht bezahlbar, sicher und kulturell akzeptabel sind.

„Niemanden zurücklassen” steht denn auch im Mittelpunkt der Verpflichtungen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Ihr Ziel ist es, dass alle Menschen in allen Ländern von sozioökonomischer Entwicklung profitieren können und dass Menschenrechte vollumfänglich verwirklicht werden. Dabei muss zwischen “Wasserrechten” und den Menschenrechten auf Wasser und Sanitärversorgung klar unterschieden werden. Wasserrechte werden normalerweise nach nationalem Recht geregelt und werden einer Person oder einer Organisation aufgrund von Eigentums- oder Landrechten oder aufgrund von Vereinbarungen zwischen Staat und Grundeigentümer übertragen. Diese Rechte sind oft nur befristet verliehen und können auch entzogen werden. Die Menschenrechte auf Wasser und Sanitärversorgung sind weder befristet noch staatlich genehmigungspflichtig, noch können sie entzogen werden.

Zurückgelassen werden viele Menschen: Dazu gehören Frauen und Mädchen, ethnische, religiöse, sprachliche und andere Minderheiten; behinderte, alte und vor allem arme Menschen haben oft weder Zugang zu sicherem Wasser, noch zu sanitären Einrichtungen. Dabei unterscheidet die UNESCO zwischen verfügbarem Wasser und den Bedingungen unter denen dieses zugänglich gemacht wird. Zur Sanitärversorgung wird ebenso der Umgang mit Abfällen und deren Endprodukten gezählt wie die Sammlung dieser, wozu auch Toilettensysteme gehören.
Direkte Diskriminierung liegt vor, wenn Menschen durch Gesetze, Verordnungen, Richtlinien oder Praktiken bewusst der Zugang zu Dienstleistungen oder Gleichbehandlung verwehrt wird. Indirekte Diskriminierung liegt vor, wenn Gesetze, Verordnungen, Richtlinien oder Praktiken zwar neutral erscheinen, in ihrer Wirkung aber Menschen faktisch vom Zugang zu Dienstleistungen ausschließen.

Wie weit eine Grundversorgung mit Wasser sich auf einen Staat und seine Menschen auswirkt, ist extrem: Gesundheit und Produktivität verbessern sich. In Schulen steigen die Bildungsergebnisse, da Fehlzeiten, vor allem von Mädchen sinken. Die Anerkennung der Verantwortung der indigenen Völker für ihr Land und Wasser fördert sowohl deren Inklusion, die Verwirklichung ihrer Menschenrechte als auch die Wertschätzung ihres traditionellen Wissens.

Beim Zugang zu Wasser und sanitären Einrichtungen bestehen in Städten erhebliche Ungleichheiten zwischen Haushalten in Slums und außerhalb davon. Wohlhabende Haushalte haben oft hohe Servicequalität zu relativ niedrigen Kosten; arme Haushalte zahlen für einen Service von ähnlicher oder geringerer Qualität einen deutlich höheren Preis. Randgebiete von Städten werden oft gar nicht erst an die Versorgung angeschlossen. Dort lebende Menschen zahlen keine Steuern, werden nicht gezählt und gelten gar nicht als anerkannter Teil des Systems. In vielen Städten wird zudem deutlich weniger Infrastruktur zur Abwasserentsorgung als für die Wasserversorgung bereit gestellt. Dies trifft die ärmsten Bewohnerinnen und Bewohner von Slumgebieten am stärksten. Deshalb muss eine deutliche Verbesserung der Wasserversorgung mit entsprechenden Investitionen in die Sanitärversorgung einhergehen.

Von allen landwirtschaftlichen Betrieben weltweit sind mehr als 80 Prozent Familienbetriebe mit einer Anbaufläche kleiner als zwei Hektar. Kleinbauern bilden in vielen Ländern das Rückgrat der Lebensmittelversorgung. Sie tragen dort zu mehr als der Hälfte der landwirtschaftlichen Produktion bei. Doch gerade auf dem Land sind Armut, Hunger und Ernährungsunsicherheit am größten. In armen ländlichen Gebieten ist Wasserinfrastruktur nach wie vor kaum vorhanden. Millionen von Frauen und Männern auf dem Land sind daher mit Wasser und sanitären Einrichtungen unzureichend versorgt. Die Wasserbedürfnisse kleinbäuerlicher Bewässerungssysteme müssen stärker anerkannt werden, um sicheren und gleichberechtigten Zugang zu Wasser zu gewährleisten und zugleich künftige Wasserinvestitionen zu ermöglichen, fordert die UNESCO. Die Wasserzuteilung an Großverbraucher, sei es für die Bewässerung oder andere Zwecke, dürfe nicht auf Kosten der legitimen kleinbäuerlichen Bedürfnisse erfolgen, unabhängig davon, ob formale Wassernutzungsrechte nachweisbar sind oder nicht – ein klarer Hinweis auf missbräuchliche Nutzung durch Großkonzerne.

Die Zahl vertriebener Menschen weltweit steht aktuell auf einem Höchststand. Geflüchtete und Binnenvertriebene sind oft von grundlegender Wasser- und Sanitärversorgung ausgeschlossen. Fast ein Viertel dieser Vertriebenen lebt zwar in Lagern, die überwiegende Mehrheit jedoch in Städten und Dörfern. Sie werden von der jeweiligen lokalen oder nationalen Regierung oft nicht offiziell anerkannt und daher von Entwicklungsbemühungen ausgeschlossen.

Massenvertreibungen belasten an Durchgangs- und Zielorten die Wasserressourcen und die damit verbundenen Leistungen, einschließlich sanitärer Grundversorgung und Hygiene. Oft entstehen Ungleichgewichte zwischen der bereits ansässigen Bevölkerung und den neu Angekommenen. Da sich Regierungen der Zielländer oft gegen die Erkenntnis sperren, dass Vertreibungen langwierig sein können, bestehen sie auf Verbleib der Geflüchteten/Binnenvertriebenen in Lagern mit “temporären” oder “gemeinschaftlichen” Einrichtungen mit niedrigerem Leistungsniveau. Auch die umgekehrte Situation kann eintreten, so dass Geflüchtete qualitativ hochwertigere WASH-Dienste erhalten. Hier weist die UNESCO daraufhin, dass alle Menschen, auch Geflüchtete und Vertriebene, ein Anrecht auf angemessene Versorgung mit sicherem Wasser und Sanitäreinrichtungen haben und fordert die Staaten der Welt auf, eine „Lager-Politik“ zu vermeiden.

Im arabischen Raum wird die Pro-Kopf-Wasserknappheit aufgrund von Bevölkerungswachstum und Klimawandel weiter steigen. Allen Menschen trotz Wasserknappheit Zugang zur Wasserversorgung zu gewährleisten, ist gerade in Konfliktgebieten, wo Infrastruktur beschädigt, zerstört bzw. als Zerstörungsziel vorgesehen wurde, eine sich verschärfende Herausforderung, heißt es im Bericht. Humanitäre Hilfe ist hier immer stärker auch Entwicklungsarbeit, mit dem Ziel eine dauerhaftere Wasser- und Sanitärversorgung in Flüchtlingslagern und informellen Siedlungen auzubauen. Dies führt zuweilen zu Konflikten und Spannungen mit den aufnehmenden Gemeinschaften, besonders falls die beiden Gruppen keinen gleichberechtigten Zugang zur Wasserversorgung haben.

Im asiatisch-pazifischen Raum wurden 2016 29 von 48 Ländern aufgrund geringer Wasserverfügbarkeit und nicht nachhaltiger Grundwasserentnahme als wasserunsicher eingestuft. Die Wasserknappheit wird durch die Auswirkungen des Klimawandels noch verstärkt. Naturkatastrophen treten häufiger und intensiver auf, das Katastrophenrisiko steigt schneller als die gesellschaftliche Widerstandskraft. Katastrophen haben Auswirkungen auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP), Einschulungsraten und Pro-Kopf-Ausgaben für das Gesundheitswesen. Sie können dazu führen, dass Menschen an der Armutsgrenze – mit Einkommen zwischen 1,90 und 3,10 US-Dollar pro Tag – in extreme Armut geraten.

Auch in Europa und Nordamerika ist der Zugang zu sicherer Sanitärversorgung vielerorts, vor allem auf dem Land, weiter eine Herausforderung. Besonders ernst ist für einen Großteil der Bevölkerung die Situation in Osteuropa, im Kaukasus und in Zentralasien. Aber auch viele Bürger in West- und Mitteleuropa sowie in Nordamerika haben keinen oder nur ungerechten Zugang zu Wasser- und Sanitärdienstleistungen.

In Lateinamerika und der Karibik müssen noch immer Millionen ohne angemessenes Trinkwasser auskommen. Noch mehr sind vom Mangel an sicherer und angemessener Entsorgung von Ausscheidungen betroffen. Menschen ohne Zugang zu Versorgungsleistungen leben vor allem in den Vorstädten, insbesondere in den Armutsgürteln.

Ganz schlimm ist die Lage im südlichen Afrika. Das Fortbestehen von Armut südlich der Sahara ist auch eine direkte Folge des Mangels an wasserwirtschaftlicher Infrastruktur sowohl in Bezug auf die Speicherung und Versorgung als auch auf die Verbesserung der Trinkwasser- und Sanitärversorgung. Dies wird wirtschaftliche Wasserknappheit genannt. Etwa 60 Prozent der Gesamtbevölkerung Subsahara-Afrikas leben auf dem Land. 2015 hatten nur drei von fünf Landbewohnern Zugang zu mindestens grundlegender Wasserversorgung; nur jeder fünfte hatte Zugang zu mindestens grundlegender sanitärer Versorgung. Etwa jeder zehnte trinkt bis heute unbehandeltes Oberflächenwasser, und viele arme Menschen auf dem Land, besonders Frauen und Mädchen, verbringen viel Zeit mit der Beschaffung von Wasser.

Mehr als die Hälfte des bis 2050 erwarteten Bevölkerungswachstums, nämlich 1,3 Milliarden von 2,2 Milliarden weltweit wird in Afrika stattfinden. Das Bevölkerungswachstum findet vor allem in Städten statt, was ohne angemessene Planung zu einem dramatischen Wachstum der Slums führen kann. Auch wenn sich die Lebensbedingungen in Slums zwischen 2000 und 2015 stetig verbessert haben: In Afrika bleibt die Rate des Wohnungsneubaus weit hinter der Rate des städtischen Bevölkerungswachstums zurück.

Maßnahmen in lokalen Gemeinschaften sind entscheidend für die Bekämpfung der eigentlichen Ursachen für das “Zurückbleiben von Menschen” in Bezug auf Wasser und sanitäre Einrichtungen, sagt die UNESCO. Verantwortungsvolle staatliche Steuerung würde hierarchische Machtstrukturen überwinden und gleichzeitig Rechenschaftspflicht, Transparenz, Legitimität, Bürgerbeteiligung, Gerechtigkeit und Effizienz – also einen menschenrechtsbasierten Ansatz – stärken. Neue Formen der Zuweisung von Wasserressourcen könnten verschiedene sozioökonomische Ziele erreichen – wie die Wahrung der Nahrungsmittel- und/oder Energiesicherheit oder industrielles Wachstum; garantierte Priorität müsse aber eine ausreichende Wasserverfügbarkeit in angemessener Qualität für alle sein.

Alle Akteure, die an der gleichberechtigten Verwirklichung der Menschenrechte auf Wasser und Sanitärversorgung beteiligt sind, haben ihre spezifische Verpflichtung und Verantwortung. Die Menschenrechte definieren den Einzelnen als Rechteinhaber und die Staaten als Pflichtenträger. Nichtstaatliche Akteure tragen ebenfalls Verantwortung für die Menschenrechte und können für deren Verletzung zur Verantwortung gezogen werden. Nichtregierungsorganisationen und internationale Organisationen spielen mitunter eine wichtige Rolle bei der Leistungserbringung und müssen Gleichberechtigung und Rechenschaftspflicht gewährleisten. Internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen, internationale Handels- und Finanzinstitutionen und Partner der Entwicklungszusammenarbeit sind aufgerufen, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Unterstützung in jene Länder oder Regionen fließt, die am wenigsten in der Lage sind, das Recht auf Wasser und Abwasser zu verwirklichen.

Siehe auch:

Bottled Life: Nestlés einträgliche Geschäfte mit Wasser

Geliebtes Wasser, unbekanntes Wesen

Trinkwasser ist ein Menschenrecht und darf nicht privatisiert werden!

Update: Süßwasserseen unter der Antarktis entdeckt

 

Was tun gegen totale Datenkontrolle? Laut werden und handeln: WIR SIND DER STAAT

Wie anders doch dieses 9/11 war, als die Gedenktage der Jahre zuvor…

Keine Verlesung der  Opfernamen in den Hauptnachrichten des Tages – kaum willfähriges Berichterstatten über Terrorflüge auf die Twin Towers, über Al Quaida, Bin Laden-Nachfolger und ähnliches. Statt dessen eine merkwüdige, mit Händen fassbare Nachdenklichkeit allenthalben. Viel, sehr viel haben Edward Snowdens Enthüllungen zerstört. Nicht nur an Vertrauen in die USA – nein, an Vertrauen in alle Regierungen dieser Erde. In ihre guten Absichten. In ihre Ehrlichkeit – auch die unseres eigenen Parlaments…

Spät abends im ZDF wurde am 11.9. 2013 nachfolgender Film gezeigt. Die Macher sind rund um den Globus gereist, haben Hackertreffen besucht, den Ex-NSA-Chef interviewt, wurden vom derzeitigen NSA-Chef ignoriert, lernten vom Chef der chinesischen Behörde für Internetsicherheit, was andere Weltmächte über Cyberspionage denken und führten uns logisch an einen Krieg ohne Grenzen heran, der nach dem 9. September 2001 begonnen hat und lassen Deutschland dabei nicht aus.

Jetzt wissen wir, was Kanzler Schröders „uneingeschränkte Solidarität“ mit den Freunden in Übersee in Wahrheit bedeutete: Eine Vereinbarung, unterschrieben 2002 vom damaligen Kanzleramtsminister Frank-Walter Steinmeier über ausgedehnten Datenaustausch zu völlig unbescholtenen Menschen. Ob nun Steinmeier oder der heutige Kanzleramtsminister Ronald Pofalla – oder die Kanzler selbst: Alle wussten Bescheid, und keiner hat uns die Wahrheit gesagt. Weil Geheimdienste ihrer Natur nach geheim sind. Ist doch ganz einfach – oder?

Jeden Tag erfahren wir weitere Details, was unsere Regierungen und „Dienste“ so alles entscheiden und entschieden haben – etwa dass die USA nicht nur ungefiltert Daten nach Israel weiter reichen, sondern auch selbst die demokratische Kontrolle über den NSA verloren haben. Da lachen wir vielleicht auch mal, wenn die US-Botschaft in Deutschland eine scharfe Protestnote an die Bundesregierung schickt, weil der BND ihre Gebäude mit einer Drohne überflogen hat…  aber wir sehen es auch mit ganz neuen Augen, wenn Apple nun ein iPhone mit Fingerabdruck-Sensor auf den Markt wirft… so kommen die Geheimdienste auch an diese Daten von uns.

Fast jeden Abend gibt es eine neue Fernsehdiskussion: Schwerpunkt: Warum steht das Volk nicht auf?

Oh, armes Volk, ist man versucht zu sagen.

Nun haben wir endlich die Vorteile der Vernetzung kennengelernt, haben ganz neuen ständigen Kontakt zu Familienmitgliedern und Freunden über Facebook, Google und WhatsApp – können aus dem Stand diskutieren, erfahren ganz viele neue Dinge, die wir sonst nie erfahren hätten…  und sollen jetzt zurück in die Steinzeit? Briefe mit der Post schicken, warten, bis erstmal der Briefkasten geleert wird, das Wochenende und der zustellfreie Montag vorbei sind, um zu lesen, was man uns schrieb und nochmal genau so lange um zu antworten? Reitende Boten aussenden? Oder Brieftauben?

Nein, das kann es nicht sein.

Verschlüsselung oder IP-Wechsel sind nur bedingt hilfreich – das haben wir nun auch gelernt. Wir wenden sie dennoch an, damit wir wenigstens einigermaßen vor Kriminellen geschützt homebanken oder ebayen können. Wo also ist die Lösung?

Ganz einfach: Es gibt keine, die befriedigen würde. Das Internet wird niemals mehr freier sein als es derzeit noch ist.

Ich kann nur eingrenzen, was ich von mir preis gebe. Also möglichst wenige Informationen zur Person, möglichst wenige Fotos, die Rückschlüsse auf persönliches Umfeld, Wohnsituation und ähnliches zulassen. Ich brauche ein waches Bewusstsein dafür, dass jede meiner Äußerungen mein Persönlichkeitsprofil abrundet.

Ich kann jedoch Alternativen fördern. Zum Beispiel deutsche Provider, die nach deutschem Recht handeln müssen. Suchmaschinen, die keine Anfragen speichern. Oder gedruckte Tageszeitungen. Die werden auf dem Landweg zugestellt, können nicht wie Facebook, Google, Youtube, Yahoo und andere, die in den USA beheimatet sind, im „Bedarfsfall“ einfach von dort – oder unserer eigenen Regierung – abgedreht werden.  Noch hat Deutschland eines der dichtesten Zeitungsnetze der Welt.

Aber was am wichtigsten ist: Wir müssen Stellung beziehen. Laut werden. Funktionierendes Recht und seine Kontrolle fordern. Unserer Regierung und der anderer Länder zeigen, dass WIR das Volk sind. Wir müssen wählen gehen und dabei darauf achten, dass niemand zu mächtig wird.

Nutzen wir das Netz, so lange wir das noch weitgehend frei können, um uns auszutauschen und zu koordinieren. Das Netz ist auch eine Chance. Eine Chance, unsere Welt mit zu gestalten, den Regierenden zu zeigen, dass sie nicht über eine formlose Masse mit primitiven materiellen Bedürfnissen herrschen, sondern über denkende und mündige Bürger. Über Bürger, die ein funktionierendes, soziales Gemeinwesen nicht nur haben wollen, sondern auch aktiv stützen und formen können.  Bürger, die man nicht massenweise fürchten und deshalb im Zaum halten muss, sondern Menschen, die die Freiheit dessen schützen wollen, was wir alle zusammen bilden:

WIR SIND DER STAAT.

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Mehr Infos zum Thema:

Alle wissen es, doch niemand spricht es aus: Deutschland ist nicht souverän

XKeyscore: So funktioniert die Datenkrake

Warum wir nicht schweigen dürfen

Update: Im Zeitalter der digitalen Inquisition

Update: Auch BND kooperiert mit NSA

Update: Datenschützer warnt vor Fingerabdruck-Scanner im iPhone

Update: ebay-Gründer Pierre Omidyar investiert 250 Millionen in unabhängigen Journalismus

Update: US-Justizausschuss: „NSA: Ihr seid zu weit gegangen“

Update: Merkel und Hollande wollen deutsch-französisches Internet

Update: Geheimdienste blasen zum Angriff auf das Darknet

Update: Gezielt Systemadministratoren gehackt 

Update: Mehr als 300 Berichte über Merkel gespeichert

Update: Bundesregierung fragt, die USA schweigen

Update: US-Bürgerrechtler starten Datenbank mit allen NSA-Unterlagen

Update: BKA und FBI tauschen Dateien für Fingerabdrücke und einiges mehr aus

 

EU-Finanzpolitik: Ein Verbrechen an allen europäischen Bürgern

Es ist gar nicht so schwer zu verstehen – wenn man denn die nötigen Informationen hat. Versteht man es dann, wird man allerdings so wütend, dass es jeder Regierung Europas an den Kragen gehen könnte – auch der deutschen. Vielleicht haben es deshalb Menschen wie Karl Schumann, Redakteur beim Berliner Tagesspiegel, so schwer, wenn sie eine Reportage wie diese machen wollen: „Staatsgeheimnis Bankenfinanzierung“ ist eine Gemeinschaftsproduktion von Arte und RBB. Der Film ist derzeit in aller Munde, und zwar zu Recht. Was in der Eurokrise unter der Regie der EZB abläuft ist ganz klar ein Verbrechen an den europäischen Menschen.

„Wo geht denn das ganze Geld genau hin?“ Das ist die Ausgangsfrage, mit dem sich Karl Schumann auf die Suche macht. Das ganze Geld, das sind die Milliarden, mit denen die Europäische Zentralbank Staatsanleihen aufkauft und Staaten Kredite gibt. Das Geld der Rettungsschirme – mit denen angeblich wir Deutschen mit unseren sauer verdienten Steuergeldern Europa retten müssen.

So jedenfalls vermittelt es uns die Politik. Die Politik ist es aber auch, die verhindert, dass wir erfahren, wer genau dieses Geld denn bekommt. Hätte sie es uns gesagt, gäbe es möglicherweise weder ESFS noch ESM.

Am Beispiel von Irland, dem ersten Land, das von der Krise so richtig erfasst wurde, mit ausgedehnten Ausflügen nach Spanien, dem Land, das gerade mitten drin steckt, geht Karl Schumann der Frage nach den Ursachen akribisch nach und stößt auf ein ganzes System von Blockaden, das nur mit Hilfe anonymer Insider teilweise überwunden werden kann.

„Irland war an seiner Krise selber schuld,“ erfährt er von Finanzminister Schäuble. Das Land habe mit niedrigen Zinsen und einer laxen Bankenkontrolle ausländische Investoren – auch Deutsche – angelockt.

In anderen Worten: Irlands Banken haben sich von großen ausländischen Banken Geld geliehen, um im eigenen Land Wirtschaftsprojekte zu finanzieren, die aber am Bedarf vorbei liefen. So wurde kurzfristig die Wirtschaft abgekurbelt, um anschließend abzustürzen, weil die Projekte, etwa repräsentative Geschäftsimmobilien, keinen Gewinn abwarfen. Die heimischen Kreditnehmer konnten nicht zahlen, die irischen Banken konnten an ihre ausländischen Gläubiger nicht zahlen – die Finanzkrise war da.

Nun trat die EZB auf den Plan – und hier beginnt es, kriminell zu werden:  Karl Whelan, als Wirtschaftswissenschaftler der University College Dublin vom Europaparlament mit einem Gutachten über die Rolle der EZB  beauftragt, erklärt: Die EZB bestand auf einer vorrangigen Auszahlung der Anleihen – sprich, auf einer Befriedigung der Ansprüche der großen ausländischen Banken, die den irischen Kredit gegeben hatten. Zur Absicherung musste der irische Staat Garantien in Höhe von 70 Milliarden Euro übernehmen, damit die EZB überhaupt auszahlte. Das Geld kam in Irland an und machte sich am selben Tag wieder auf den Weg zurück zu den ausländischen Investoren (so erleben wir es zurzeit auch in Griechenland…).

Wer waren nun die Investoren? Hier stieß Schumann auf eine Mauer des Schweigens. Nur über die Bank für internationalen Zahlungsausgleich (die Notenbank der Notenbanken) die unter anderem „grenzüberschreitende Forderungen“ veröffentlicht, fand er heraus:  28 Milliarden hatten allein deutsche Banken im Herbst 2010 in Irland ausstehen.  Welche deutschen Banken waren das? Nur mit Hilfe eines Insiders, der dem britischen Blogger  Paul  Staines alias Guido Fawkes (früher selbst Anleihehändler) eine Liste mit 80 Adressen zuspielte, war hier ein Fortkommen möglich: Allein 50 der 80 Institute sind aus Deutschland und Frankreich. Sie lesen sich wie ein Who is Who der Finanzwelt und machen zweifelsfrei klar:  Deutsche Banken wären bankrott gegangen, wenn die EZB den irischen nicht Kredite gegeben hätte, um ihre Forderungen zu begleichen.

Das ist aber noch nicht der Höhepunkt. Ein Beispiel: Die Anglo-Irish Bank musste sich 30 Milliarden bei der EZB leihen, um ausländische Forderungen zu befriedigen. Weil sie keine Sicherheiten bieten konnte, musste der irische Staat bürgen. Die Bank gibt es nicht mehr, sie wurde auf Staatskosten abgewickelt. Nun muss der irische Steuerzahler für die Summe gerade stehen.

Die EU könnte jetzt einen Schuldenschnitt machen – was keinen zusätzlichen Schaden verursachen würde, da das Geld bereits im Umlauf ist, die Geldmenge sich also nicht vergrößern würde. Den Vorteil davon hätte der irische Staat; sprich, die irischen Steuerzahler. „Das ist aber monetäre Staatsfinanzierung“ sagt EZB-Vorstandsmitglied Jörg Asmussen … die wolle man nun gar nicht – und sie könne auch Kettenreaktionen im irischen Finanzsystem auslösen….

Kettenreaktionen sind das Schreckgespenst, mit dem auch Wolfgang Schäuble immer wieder wedelt. Der deutsche Wirtschaftsminister nennt die Sicht des studierten Wirtschaftsredakteur auf Banken-Bilanzen naiv. Da sei doch jede mit jeder verbandelt, man habe sich gegenseitig Geld geliehen, mache Geschäfte miteinander. Wenn nun eine falle, könnten jederzeit weitere umkippen.

In Irland erkennen die Menschen zunehmend, was da mit ihnen passiert ist. Ein kleines Dorf protestiert jede Woche bei einem Marsch mit Plakaten gegen die EZB und die europäische Finanzpolitik: Nicht Deutschland hat uns gerettet, sondern wir retten mit unseren Garantien die deutschen Steuerzahler, heißt es da zu Recht.  Der deutsche Finanzminister sieht das ganz anders:  „Irland ischt das Muschterbeispiel dafür, dass unsere europäische Politik funktioniert und sollte jetzt das neu gewonnene Vertrauen nicht selber zerstören“.

Was lernen wir daraus?  „Bankschulden auf den Staat zu transferieren, ist ein schrecklicher Fehler“, sagt ein irischer Finanzpolitiker.

Der spanische Wirtschaftsminister sieht das anders: Der Anteil der spanischen Banken am Bruttosozialprodukt liege nur bei vier Prozent, in Irland seien es mehr als 20 Prozent,“ sagt er. Daran sehe man schon, dass das Problem ganz anders gelagert sei – eine Aussage, die vor dem Hintergrund von mehr als 27 Milliarden ungesicherter Kredite allein in der Bilanz des Geldhauses Bankia durchaus Stirnrunzeln hervorrufen kann. Wer sind denn die Gläubiger der Bankia? Wir kennen sie“, sagt der Wirtschaftsminister. Verraten will er sie aber nicht. Statt dessen sagt er: „Wir wissen doch alle: Eine Finanzwirtschaft, die nicht durch Gold gedeckt ist, ist instabil“…

Der Spanier, der gegen die Rettung der Bankia Klage eingereicht hat. weiß mehr: Auch hier trifft sich bei den Gläubigern das Who ist Who der Finanzwirtschaft. Vorne mit dabei, genau wie in Irland, die Deutsche Bank und Union Investment…

Was macht Banken so „systemrelevant“, dass die Politik ihre Bürger dafür haften lässt?

Hätte man sie pleite gehen lassen, wäre herausgekommen, wie Politik Geld wohin schiebt. Das hätte die ganze politische Klasse zum Verschwinden gebracht, antwortet im Film ein wütender Spanier, der etwas davon versteht. Und hat damit möglicherweise des Pudels Kern genau getroffen.

„Sie sollen uns beweisen, warum die Banken gerettet werden müssen – was denn passieren würden, wenn die pleite gehen“,  ist das Schlusswort Harald Schumanns in diesem sehenswerten Film. Dem kann man sich nur anschließen – auch und besonders als Deutscher. Unsere großen Banken sind beim großen Verschiebebahnhof vorne mit dabei. Indem unsere Politiker verhindern, dass sie an ihren windigen Geldanlagen im Ausland pleite gehen, verhindern sie – noch – dass die deutschen Steuerzahler zur Kasse gebeten werden und sorgen gleichzeitig dafür, dass die Politik mit scheinbar weißer Weste da steht. Aber eine weiße Weste – das sollte uns allen klar sein – hat hier schon lange niemand mehr.

Am 7. Februar 2013 hat die EZB Schulden Irlands bis 2038 gestundet. Das spart dem irischen Staat drei Milliarden Zinszahlungen pro Jahr. Bis 2038 wird es möglicherweise schon lange keinen Euro mehr geben. Aber wenn die Politik ihre Maßgaben nicht ändert, wenn sie weiter dafür sorgt, dass Banken nicht pleite gehen können, verschwindet vielleicht eine Währung – die Macht der Geldhäuser aber nicht.

Bauruinen Immoboom Spanien

Update: Warten auf Zinssenkung der EZB

Update: Nach der Staatspleite kämpft Argentinien vor Gericht gegen „Aasgeier“

Update: Bedenken gegen direkte Bankenhilfe 

Update: Beppe Grillo: Nicht der Euro erdrückt Italien, sondern die Schulden

Update: So funktionieren Wetten auf Italien

Update: Ende der Eurokrise ein Hirngespinst

Update: ESM soll Tochtergesellschaften zur direkten Bankenfinanzierung gründen

Update: Wieso funktioniert die Politik der EZB? Weil sich niemand traut, gegen sie zu wetten…

Update: Tabubruch und Testballon in Zypern: Einfache Sparer haften für EU-Hilfe

Update: EZB-Speziallizenz zum Geld Drucken soll Frankreich Zeit verschaffen

Update: Strategiepapier des IWF: Bargeld unbemerkt abschaffen

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Staatstrojaner: Datenschützer durfte Quellcode nicht sehen

Die staatliche Spionage-Software, die im vergangenen Herbst für viel Wirbel gesorgt, wollte Datenschützer Schaar in Augenschein nehmen. Den Programmcode wollte man ihm aber nicht zeigen.

Deutschlands oberster Datenschützer Peter Schaar hat die von Ermittlungsbehörden eingesetzte Trojaner-Software zur Überwachung von Computern nicht im Detail analysieren können und hält an seiner kritischen Bewertung fest. Das geht aus einem Schreiben Schaars an den Innenausschuss des Deutschen Bundestages hervor, das dem Chaos Computer Club (CCC) zugespielt und am Montag veröffentlicht wurde. Schaar schloss nun seine Bewertung der Überwachungssoftware ohne eine Prüfung des Programmcodes ab. Eine Sprecherin Schaars nahm dazu am Montagabend zunächst nicht Stellung.

Der Hersteller der Software habe „den Zugang von vertraglichen Abreden abhängig“ gemacht, „die ich nicht akzeptieren kann“, heißt es in dem Brief mit Datum vom 14. August. Schaar hatte bereits Ende Januar dem Innenausschuss des Bundestags einen Bericht vorgelegt, wonach die Trojaner-Software die Datenschutzanforderungen nicht erfüllt. So werde eine Forderung des Bundesverfassungsgerichts missachtet, dass bei heimlichen Überwachungen der Kernbereich privater Lebensgestaltung zu schützen sei.

Trojaner können auch von Dritten genutzt werden

Der CCC kritisiert, dass die Absicherung des Datenaustauschs zwischen Trojaner-Software und dem Kontrollcomputer der Behörden „in Anfängermanier zusammengestoppelt“ sei. „Damit wird weiterhin in Kauf genommen, dass staatliche Trojaner nicht effektiv kontrolliert und somit auch von Dritten zur Ausspähung und Manipulation von Daten benutzt werden könnten“, erklärte ein CCC-Sprecher.

Dem Schreiben Schaars zufolge hatten sich das Bundesinnenministerium und das Bundeskriminalamt zwar bemüht, den Quellcode der Überwachungssoftware vom Hersteller DigiTask zu besorgen. Die Einsicht sei jedoch an der Forderung von DigiTask nach einer Geheimhaltungsvereinbarung gescheitert. Außerdem habe die Firma für „Consulting-Dienstleistungen“ 1200 Euro pro Tag und Mitarbeiter verlangt. Das BKA wollte demnach diese Kosten nicht allein übernehmen, sondern sich nur „allenfalls anteilig beteiligen“. „Daher ist es mir im Ergebnis nicht möglich, den Quellcode zur datenschutzrechtlichen Kontrolle zu sichten“, heißt es in dem Brief weiter.

Der so genannte „Staatstrojaner“ wird vor allem zum Abhören von verschlüsselten Telefonaten über das Internet („Quellen-TKÜ“) verwendet. Der Chaos Computer Club warf den Verantwortlichen vor, die Software könne mehr als sie dürfe, und sie hinterlasse auf dem Computer des Betroffenen Sicherheitslücken, die Dritte ausnutzen könnten. Kritisiert wurde vor allem eine Nachladefunktion, mit deren Hilfe die Überwachung des Computers nach CCC-Angaben bis hin zur verfassungsrechtlich äußerst sensiblen Online-Durchsuchung, also der Durchsuchung der Festplatte, ausgeweitet werden könne.

Die staatliche Spionage-Software, die im vergangenen Herbst für viel Wirbel gesorgt, wollte Datenschützer Schaar in Augenschein nehmen. Den Programmcode wollte man ihm aber nicht zeigen.

Siehe auch: Trapwire und Indect

Update: BKA kauft neuen Staatstrojaner 

Update: BKA-Dokument: Polizeibehörden wollen Staatstrojaner vor allem gegen Drogen einsetzen

 

 

ESM verstößt sowohl gegen das Gesetz als auch die EU-Verträge

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat sich mal wieder zuversichtlich gezeigt, dass das Bundesverfassungsgericht kommende Woche den Weg für den Euro-Rettungsfonds ESM und den EU-Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin freimachen wird. Er sei sicher, dass das Gericht beide Vorhaben nicht blockieren werde, sagte Schäuble am Montag bei einer Konferenz in Straßburg. Die Bundesregierung habe beide Verträge gewissenhaft geprüft und keinen Verstoß gegen das Grundgesetz festgestellt.

Vor dem Hintergrund des zunehmenden Drucks der Politik auf das Bundesverfassungsgericht habe ich den folgenden Artikel aus der WELT online vom 4.9.2012 entnommen.

Der Autor, Gunnar Beck, lehrt EU-Recht an der University of London, arbeitet dort als Barrister und ist ehemaliger Rechtsberater im EU-Ausschuss des House of Commons.

Im Extremfall könnte der Euro-Rettungsschirm Deutschland 700 Milliarden Euro kosten. Wird das Bundesverfassungsgericht den Mut aufbringen, die Verfassung und die Bürger vor der Politik zu schützen?

Das Bundesverfassungsgericht urteilt am 12. September über die Verfassungsmäßigkeit des ESM. Auch der Europäische Gerichtshof prüft, ob der Euro-Rettungsschirm gegen EU-Recht verstößt. Das Verfassungsgericht hat bereits klargestellt, dass ein neuer Euro-Vertrag und weitere finanzielle Unterstützung für schwächere Euro-Staaten das Budgetrecht des Bundestages nicht aufheben dürfen.

Der ESM darf direkt von Euro-Zone-Staaten Staatsanleihen aufkaufen oder diesen Kredite gewähren. Dies darf die EZB laut EU-Vertrag offiziell nicht. Allerdings, so betont die Bundesregierung, sieht der ESM eine Haftungsobergrenze von 700 Milliarden Euro vor und begrenzt den deutschen Anteil daran eindeutig auf „nur“ 190 Milliarden Euro. Offenbar lasen die Politiker den Vertag nicht oder sie verstehen dessen Details nicht. Der ESM ist eindeutig rechtswidrig.

Deutschland haftet bereits jetzt stellvertretend

Entgegen der Zusicherung von Kanzlerin Merkel beschränkt Artikel 8(5) des ESM-Vertrags das Fondskapital nicht auf den Nominalwert von 700 Milliarden Euro, sondern auf den Ausgabewert. Der ESM-Gouverneursrat kann gemäß Artikel 8(2) beschließen, dass der Ausgabewert den Nennwert übersteigt. So könnte ein Großteil des ESM-Kapitals etwa zum Doppelten des Nominalwertes ausgegeben werden, die Gesamthaftung der ESM-Mitgliedsstaaten würde sich nahezu verdoppeln.

Gemäß Artikel 25 Absatz 2 haften solvente Mitgliedsstaaten für Fehlbeträge, die sich dann ergeben, wenn ein anderes ESM-Mitglied seiner Einzahlungspflicht nicht nachkommt. Deutschland haftet bereits jetzt stellvertretend, weil Griechenland und Portugal gar nichts einzahlen können.

Belastung bis zu 700 Milliarden Euro

Laut Artikel 21 kann der ESM unbeschränkt Kredite aufnehmen sowie Anleihen an den Kapitalmärkten begeben. Hierdurch werden faktisch die von Merkel selbst verurteilten „Euro-Bonds“ eingeführt, weil alle Mitgliedsstaaten gemeinsam für die vom ESM begebenen Anleihen haften, und dies ohne Kredit- und Haftungsgrenze. Nicht ausgeschlossen ist durch Artikel 21 zudem, dass der ESM sich von der EZB unbeschränkt weitere Mittel beschafft, die die EZB einfach drucken wird.

Aufgrund der Möglichkeit kreditfinanzierter Staatsfinanzierung, der Nachschusspflicht Deutschlands im Fall der Zahlungsunfähigkeit anderer Staaten und eines erhöhten Ausgabekurses kann die Belastung Deutschlands entgegen der Darstellung der Bundesregierung auf weit über 190 Milliarden Euro ansteigen – im Extremfall auf über 700 Milliarden Euro.

Der ESM hat eine Banklizenz für unbegrenzte Kredite

Der Eindruck der Irreleitung von Parlament und Öffentlichkeit durch die deutsche Regierung verdichtet sich bei weiterer Betrachtung, so durch die Diskussion, ob der ESM eine Banklizenz erhalten solle. Gemäß Artikel 32(9) braucht der ESM keine Lizenzierung als Kreditinstitut, auch nicht, um sich an den Finanzmärkten Geld zu leihen.

Eine Banklizenz hat er quasi schon jetzt mit „im Gepäck“. Als „bad bank“ kann sich der ESM direkt und unbegrenzt Kredit bei der Notenbank beschaffen. Artikel 19 erlaubt darüber hinaus ohne Vertragsänderung schon jetzt die Rettung insolventer Banken.

Immunität und Geheimhaltungspflicht

Das Bundesverfassungsgericht hat erklärt, dass weitere Hilfen nicht ohne parlamentarische Zustimmung erteilt werden dürfen. Laut Artikel 4(4) kann der ESM-Gouverneursrat jedoch auf Empfehlung von Kommission und EZB finanzielle Soforthilfen genehmigen. Stimmt das deutsche Ratsmitglied ohne parlamentarische Prüfung zu, genießt es gemäß Artikel 35 uneingeschränkte Immunität, während einmal gefasste ESM-Ratsbeschlüsse laut Artikel 32 nicht justiziabel sind.

ESM-Angehörige unterliegen zudem einer lebenslangen Geheimhaltungspflicht. Ähnlich wie der EZB-Präsident müssen sie sich also in Bezug auf ihre Amtsgeschäfte nicht für Rechtsbrüche verantworten, so sie nur schweigen.

EZB-Präsident Draghi und vertragswidrige Anleihekäufe

Durch den ESM-Vertrag könnte die Haftung Deutschlands für Schulden angeschlagener Euro-Staaten auf 700 Milliarden Euro ansteigen, zusammen mit bestehenden Garantien und Krediten nach Zahlen des Ifo-Instituts in München sogar auf anderthalb Billionen Euro. Das wäre nicht weniger als das Doppelte beziehungsweise Vierfache des deutschen Bundeshaushaltes. Die Budgetautonomie des Deutschen Bundestages wäre damit selbst bei Teilverlusten aufgehoben.

Die EU-Verträge verbieten Staatsfinanzierung über die Notenpresse und untersagen Regierungen die Veräußerung von Regierungsanleihen an die EZB. Dem ESM wird nun gestattet, was der EZB im Mindesten gemäß den Verträgen untersagt ist: Staatsanleihen direkt zu kaufen, Staatskredite zu gewähren und insolvente Banken zu retten.

EZB-Präsident Draghi hat bereits angekündigt, dass er Anleihekäufe durch den ESM zur Rechtfertigung nähme, dass die EZB nicht mehr durch Beschränkungen des Artikels 123 gebunden wäre. Vertragswidrig befinden sich bereits jetzt über 40 Milliarden Euro griechischer Staatsanleihen in der EZB-Bilanz, 100 bis 150 Milliarden schlummern dort als Pfand für Bankkredite. Details über die Zusammensetzung und Kreditwürdigkeit anderer Bilanzposten weigert sich Draghi zu veröffentlichen.

EZB-Politik wird die Inflation beschleunigen

Der ESM-Vertrag vergemeinschaftet die Staatsschulden durch Direkthilfen, Garantien, ESM- oder Projektbonds und mögliche über den ESM gesteuerte EZB-Kredite. Es gibt keine Obergrenze für diese gemeinschaftlichen Schulden – ein Bruch des „No bail“-Prinzips des EU-Vertrages.

Die EZB-Politik der subventionierten Staatsfinanzierung durch die Notenpresse wird über kurz oder lang durch Zunahme der Geldmenge verbunden mit einer Euro-Abwertung die Inflation beschleunigen. Der EZB-Präsident „lirafiziert“ damit den Euro.

Grundlage des National- und Rechtsstaats steht infrage

Der ESM-Vertrag begründet ein System, mit dem durch Immunität geschützte ESM-Banker über hohe Summen nationaler Steuergelder verfügen und die Kontrollrechte der nationalen Parlamente umgehen können. Damit und durch die Schuldenvergemeinschaftung verstößt der ESM gegen Grundgesetz wie EU-Verträge.

Ist der ESM einmal in Kraft, ist die Grundlage des National- und Rechtsstaats infrage gestellt: das Budgetrecht des Bundestages und seine Fähigkeit, durch Steuer- und Ausgabepolitik die Lebensverhältnisse der Bevölkerung erheblich zu bestimmen. Dennoch erwartet kaum jemand, dass das Bundesverfassungsgericht oder der EuGH den ESM zu Fall bringen; allenfalls geringfügige Korrekturen gelten als denkbar.

Es wäre eine rechtsstaatliche Tragödie, wenn das Bundesverfassungsgericht bei eindeutiger Rechtslage nicht den Mut aufbringt, Verfassung und Bürger gegen die „große politische Koalition“ zu schützen. Und doch ist Recht auch immer die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln.

Wie läuft der Kauf von Schuldpapieren ab?

Investoren können Staatsanleihen auf verschiedenen Wegen erwerben. Werden Schuldscheine neu ausgegeben, kaufen Anleger diese direkt bei den Staaten. Bei diesen Anleiheauktionen – der sogenannte Primärmarkt – bekommen jene Investoren den Zuschlag, welche die niedrigsten Zinsen verlangen und dem Staat damit praktisch das günstigste Darlehen geben.Einmal ausgegebene Anleihen können auf dem sogenannten Sekundärmarkt gehandelt werden. Die EZB darf nicht auf dem Primärmarkt aktiv werden. Dies entspräche direkter Staatsfinanzierung, die der EZB in den EU-Verträgen verboten ist. Die Notenbank kauft jedoch auf dem Sekundärmarkt Anleihen auf, also über die Börse oder direkt von Investoren.

Welches Ziel hat der Kauf von Staatsanleihen durch die EZB?

In der Euro-Schuldenkrise sind die Zinsen für neue Anleihen einzelner Staaten teils dramatisch angestiegen. Zuletzt hatten Anleihen in Spanien die Schwelle von sieben Prozent überschritten. In Zinsen drückt sich das Risiko aus, das Investoren hinter Anleihen vermuten. Es waren also Zweifel gewachsen, ob Spanien seine Schulden zurückzahlen kann. Zinsen über sieben Prozent gelten als längerfristig nicht tragbar. Mit dem Aufkauf und der dadurch entstehenden Nachfrage nach Staatsanleihen kann die EZB Druck von den Ländern nehmen.

Gefahren des Schuldtitel-Kauf durch EU-Institutionen?

Experten zufolge birgt der Aufkauf von Staatsanleihen durch Institutionen wie die EZB die Gefahr, dass mit niedrigeren Zinsen der Reformdruck auf Krisenstaaten schwindet – und damit der Druck, ihre Schulden zu reduzieren. Gleichzeitig geht das Risiko, das den Papieren anhaftet, auf die Institutionen über und damit auf deren Träger. Bei der EZB ist das die Gemeinschaft der 17 Euro-Staaten. Kommt durch den Aufkauf von Anleihen wiederum mehr Geld in Umlauf, kann dies die Inflation anheizen.

Welche Rolle kann der ESM beim Anleihe-Aufkauf spielen?

Einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge plant EZB-Chef Mario Draghi den koordinierten Aufkauf von Staatspapieren durch die Zentralbank und den geplanten Euro-Rettungsschirm ESM. Der ESM soll demnach direkt auf dem Primärmarkt Regierungen Papiere im kleineren Umfang abkaufen, um Zinsdruck zu nehmen – begleitend zu den Aufkäufen der EZB am Sekundärmarkt.

Siehe dazu auch: Bankenkontrolle: Die EU treibt die große Lösung voran

Update: EZB entscheidet mit einfacher Mehrheit über den Ankauf von Staatsanleihen – 37 000 Menschen klagen in Karlsruhe gegen den ESM

Update: Rechtsgutachten des wissenschaftlichen Dienstes: ESM verletzt Budgetrecht des deutschen Bundestages

Update: Karlsruhe gibt dem ESM grünes Licht

Update: Übersicht über die Ausschöpfung der Finanzhilfen und deutschen Garantierahmen, Stand 31.8.2014

Update: ESM: Große Macht, große Verantwortungslosigkeit (2018)

Update: Einigkeit immer nur scheibchenweise: Quo vadis, Europa?