Schlagwort: Siegermächte

Verschwörungstheorien oder Wahrheit: Gehört das deutsche Gold den USA?

„Drei Briefe und ein Staatsgeheimnis“ war im September 2009 ein Artikel in ZEIT online überschrieben, in dem der Vertraute des früheren Bundeskanzlers Willy Brandt und langjährige SPD-Sicherheitsexperte Egon Bahr von geheimen Abhängigkeiten der Bundesrepublik Deutschland von den westlichen Siegermächten des Zweiten Weltkrieges berichtete. Neben dem in seiner Echtheit heftig umstrittenen Beleg für einen „Geheimen Staatsvertrag vom 21. Mai 1949“ („Kanzlerakte“) gibt dieser Bericht, den die ZEIT im Rahmen einer Serie veröffentlichte, immer neuen Spekulationen Nahrung, die annehmen, dass der bei der Fed gelagerte Goldschatz Deutschland bereits seit Kriegsende nicht mehr gehört. Dabei ist der eigentliche Wert des Goldes reine Nebensache. Es geht um Vertrauen.

Misstrauen ist keineswegs nur in Kreisen der sogenannten „Verschwörungstheoretiker“ verbreitet. So schreibt etwa Dr. Thorsten Polleit im neusten Degussa Marktreport: “

Am 1. November 2012 hielt Dr. Andreas Dombret, Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bundesbank, eine Rede anlässlich eines Empfangs der Bundesbankrepräsentanz in New York mit dem Titel „Anmerkungen über gegenwärtige Entwicklungen in Europa“. Darin machte Dr. Dombret auch Anmerkungen über die aktuelle Debatte bezüglich der deutschen Goldreserven.
Das Bundesbank-Vorstandsmitglied nannte die Diskussion um die deutschen Goldreserven „eine bizarre öffentliche Diskussion“, eine Diskussion, so Dr. Dombret, die von „irrationaler Furcht“ getrieben sei. Er warnte in seiner Rede zudem davor, in Zeiten wie diesen die Verunsicherung der Öffentlichkeit weiter zu schüren, indem eine „Phantomdebatte“ über die Sicherheit der deutschen Goldreserven geführt wird. (…)

Bei den Repräsentanten der Federal Reserve New York mögen solche Anmerkungen gut angekommen sein. Sie sind aber mit Blick auf den Auftrag, den die Bundesbank gegenüber seinen Auftraggebern, den deutschen Bürgern, zu erfüllen hat, nicht angemessen. (…)

Die entscheidende Frage ist jedoch: Wer ist der Eigentümer der Goldbestände? Denn wurden die Goldbestände in der Vergangenheit verliehen, so können sie zwar physisch noch vorrätig sein, allerdings könnten dann mehrere Seiten Anspruch auf die Bestände anmelden. Letzte Klarheit könnte folglich nur geschaffen werden, wenn die Bundesbank-Goldreserven aus den bisherigen Goldlagerstellen physisch verlagert werden. Etwas, das aber bislang wohl nicht angedacht ist.“

Der „Goldreporter“ geht noch einen Schritt weiter und setzt sich mit der geplanten Prüfung von insgesamt 150 Tonnen deutschen Goldes in Deutschland auseinander: „Angenommen, Teile der bei der Federal Reserve Bank of New York gelagerten Goldbarren wären von minderer Qualität, im Extremfall Wolframbarren mit Goldmantel. Würde die New Yorker Fed minderwertige oder wertlose Barren, die als deutsches Gold deklariert sind, nach Frankfurt schicken? Sie würde es nicht wissentlich tun. Und sie würde alles unternehmen, damit es nicht unwissentlich geschieht.

Angenommen, Teile der in Deutschland angelieferten Goldbarren entsprechen nicht dem höchsten Qualitätsstandard. Würde die Bundesbank dies der Öffentlichkeit mitteilen? Selbst wenn “unabhängige” Prüfer bei der Untersuchung zugegen wären, eine Meldung über minderwertige oder gar gefälschte Goldbarren hätte weitreichende Auswirkungen auf den gesamten Goldmarkt und insbesondere auf das Vertrauen in Regierungen und Notenbanken in aller Welt. (…)

Erkenntnis: Sollten in den kommenden drei Jahren tatsächlich 150 Tonnen Gold aus den Fed-Beständen nach Deutschland gelangen, so wird man dem Material beste Qualität bescheinigen. Alles andere käme dem Untergang des Abendlandes gleich. Und das ist im Sinne des öffentlichen Interesses und im Sinne der “nationalen Sicherheit” vollkommen ausgeschlossen.“

Nun zurück zum oben genannten Artikel in ZEIT online.

Egon Bahr sagt darin: „Ich brachte Brandt meinen Entwurf für einen Brief an seinen sowjetischen Kollegen Kossygin, dem er einen informellen Meinungsaustausch anbieten wollte. Brandt war wichtiger, zu berichten, was ihm »heute passiert« war. Ein hoher Beamter hatte ihm drei Briefe zur Unterschrift vorgelegt. Jeweils an die Botschafter der drei Mächte – der Vereinigten Staaten, Frankreichs und Großbritanniens – in ihrer Eigenschaft als Hohe Kommissare gerichtet. Damit sollte er zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten. Als Inhaber der unkündbaren Siegerrechte für Deutschland als Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes suspendiert, also außer Kraft gesetzt, die sie als Einschränkung ihrer Verfügungshoheit verstanden. Das galt sogar für den Artikel 146, der nach der deutschen Einheit eine Verfassung anstelle des Grundgesetzes vorsah. Artikel 23 zählte die Länder auf, in denen das Grundgesetz »zunächst« gelten sollte, bis es in anderen Teilen Deutschlands »nach deren Beitritt« in Kraft zu setzen sei.  (…)

Brandt war empört, dass man von ihm verlangte, »einen solchen Unterwerfungsbrief« zu unterschreiben. Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet. Die Botschafter könnten ihn wohl kaum absetzen! Da musste er sich belehren lassen, dass Konrad Adenauer diese Briefe unterschrieben hatte und danach Ludwig Erhard und danach Kurt Georg Kiesinger. Dass aus den Militärgouverneuren inzwischen Hohe Kommissare geworden waren und nach dem sogenannten Deutschlandvertrag nebst Beitritt zur Nato 1955 die deutsche Souveränität verkündet worden war, änderte daran nichts. Er schloss: »Also habe ich auch unterschrieben« – und hat nie wieder davon gesprochen. (…)

Die Einschränkungen der deutschen Souveränität existierten völkerrechtlich unverändert, solange Deutschland geteilt blieb und solange sie nicht durch einen Friedensvertrag förmlich beendet wurden. Durch die Kapitulation am 8.Mai 1945 ging die Souveränität des Reiches auf die Sieger über. Deutschland erhielt sie erst mit der Wirksamkeit des friedensvertraglichen Zwei-plus-Vier-Abkommens am 15.März 1991 zurück. (…)

So entwickelte sich das Grundgesetz zur vollständigen Verfassung für die Bundesrepublik, während es für Deutschland insgesamt nie in Kraft trat. Die westdeutsche Bevölkerung empfand die Mängel nicht. Übrigens bis heute nicht; denn die beiden Begriffe leben in friedlicher Koexistenz. Der Artikel 146 von 1949 ist 1990 ergänzt worden: »Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist.« “ Bis heute, so berichtet Egon Bahr weiter, haben die USA nicht auf ihr Recht als alliierte Siegermacht verzichtet.  Hier geht es zum vollständigen Artikel.

Im direkten Zusammenhang damit steht ein Dokument, dessen Echtheit nicht nachgewiesen ist: Es bezieht sich auf den „geheimen Staatsvertrag vom 21.5.1949“ und erwähnt unter anderem, dass die deutschen Goldreserven nach dem Krieg durch die Alliierten gepfändet worden seien. Es wird beschrieben im Buch von Ex-MAD-Chef Gerd-Helmut Komossa ‚DIE DEUTSCHE KARTE – Das verdeckte Spiel der geheimen Dienste‘.  Da zu vermuten steht, dass der Autor aufgrund seines Amtes Zugang zu Papieren hatte, die dem Normalbürger verschlossen bleiben, verstummte die Debatte über die tatsächliche Eigentümerschaft der deutschen Goldreserven nie.

In seinem Buch „Die Jahrhundertlüge“ setzt sich Holger Fröhner aus Halle im Namen einer „Initiative für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“ ausführlich mit vertraglichen Dokumenten zwischen den Rechtsnachfolgern des Deutschen Reiches und den alliierten Siegermächten auseinander, behandelt auf 111 Seiten obengenanntes Dokument und zahlreiche weitere „Absprachen“ mit dem Ziel, die Nicht-Existenz des Staates Bundesrepublik Deutschland nachzuweisen. Dem widmen sich auch „die Wahrheitsfinder„, die erreichen wollen, dass in Deutschland endlich statt eines Grundgesetzes eine Verfassung beschlossen wird, damit die Bundesrepublik als Staat ihre volle Souveränität erhält.

Der Historiker und freie Journalist Dr. Claus Nordbruch dagegen sieht das obengenannte Papier klar als Fake und begründet dies auch ausführlich. So habe es zum Beispiel nie einen deutschen Minister namens Rickermann gegeben. Auch stelle sich die Frage, wieso der MAD im Jahr 1996 statt eines PC eine Uralt-Schreibmaschine verwendet haben solle. Claus Nordbruch gehört keiner Partei an und beschreibt in seiner Homepage sein vorrangiges Ziel mit zwei Worten: Intellektuelle Freiheit.

Wie auch immer man zu der sogenannten „Kanzlerakte“ mit dem „Geheimvertrag“ steht: Die Geheimniskrämerei der Bundesbank, der offensichtliche Druck aus den USA und die butterweiche Haltung der deutschen Regierung zur Frage des deutschen Goldes in den USA sind nicht geeignet, Vertrauen zu bilden. Die gefakten Goldbarren mit Fed-Registriernummern, über die ich in diesem Blog gesondert berichtet habe, tun ein Übriges dazu, jede Menge „Verschwörungstheorien“ zu nähren. Oder sind es vielleicht doch keine Verschwörungstheorien – sondern die Wahrheit?

 

Siehe auch: „No indication should, of course, been given to the Bundesbank…“

 

 

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