Ein Interview von Astrich Schuch, entnommen „Format trend“, dem „Portal für Wirtschaft und Geld“ :
Der ESM-Vertrag hat 58 Seiten. Eigentlich, könnte man meinen, nicht viel, für einen völkerrechtlichen Vertrag. Ihn zu lesen, wäre also durchaus zumutbar. Besonders Artikel 32 (9) hat zuletzt in der Öffentlichkeit immer mehr für Aufregung gesorgt – hier der genaue Wortlaut:
Der ESM ist von jeglicher Zulassungs- oder Lizenzierungspflicht, die nach dem Recht eines ESM-Mitglieds für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen oder sonstige der Zulassungs- oder Lizenzierungspflicht sowie der Regulierung unterliegende Unternehmen gilt, befreit.
Angesichts der jüngsten Diskussionen um eine Banklizenz für den ESM und vor dem Hintergrund des bröckelnden Widerstands gegenüber Bondkäufe durch die EZB sogar in Deutschland, sprach das Format mit den beiden Juristen Jörg Zehetner und Bettina Brück. Ihr Urteil ist vernichtend.
Format: Politiker und Medien führen eine Diskussion darüber, ob der ESM eine Banklizenz bekommen soll. Nach Artikel 32 des ESM-Vertrags hat er die doch schon längst oder?
Bettina Brück: Ja und Nein. Diesbezüglich gibt es in den Medien viele Missverständnisse. Man muss zwischen zwei Punkten unterscheiden. Eine Bank braucht eine nationale Lizenz zum Geschäftsbetrieb. Der ESM hat zwar keine Banklizenz, er braucht sie aber nach Artikel 32 (9) auch nicht. Insofern stimmt es, die Diskussion darüber ist hinfällig. Der andere Punkt in der Diskussion ist die Frage, ob der EZB-Rat den ESM als Geschäftspartner akzeptiert. In einem Beschluss hat sich der Rat erst kürzlich dagegen entschieden.
Da geht es doch um die Frage, ob die EZB die Staatsanleihen, die der ESM kauft, als Sicherstellung akzeptiert – also dem ESM unlimitierte Kredite bereitstellt. Zwischen der Banklizenz generell und dem, was die EZB sagt, wurde in den Medien immer unterschieden. Auch die Politiker haben von einer Banklizenz für den ESM gesprochen, unabgängig von der EZB. Und dabei braucht er sie gar nicht.
Jörg Zehetner: Auch muss man dazu sagen, dass die Art und Weise der Entscheidung eine andere ist. Die Beschlüsse, die der Gouverneursrat des ESM fällt, der aus den Finanzministern der Eurozone besteht, werden entweder einstimmig gefasst oder sie bedürfen einer qualifizierten Mehrheit von 80 Prozent oder einer einfachen Mehrheit. Indes entscheidet der EZB-Rat immer mit einer einfachen Mehrheit – das ist also kein Bollwerk dagegen, dass die EZB den ESM als Geschäftspartner akzeptiert. Im EZB-Rat sitzen 23 Leute, davon sechs im Direktorium – davon ist offenbar bloß Jens Weidmann gegen diese sogenannte Banklizenz für den ESM. OenB-Gouverneur Ewald Nowotny hat ja bereits durchklingen lassen, dass er dafür ist.
Die EZB hat doch aber ohnehin schon ein Bondkaufprogramm aufgelegt – ob da jetzt der ESM zwischengeschaltet ist oder nicht macht doch keinen Unterschied.
Bettina Brück: Die EZB hat zwar bereits Staatsanleihen der Peripherie gekauft – allerdings mit der Rechtfertigung, dass man versuche so die Wirksamkeit der Geldpolitik sicherzustellen. Nach Artikel 123 des EU-Vertrages unterliegt die EZB ja dem Verbot der Staatsfinanzierung. Die EZB hat die Anleihen nur sehr widerstrebend gekauft, und immer betont: ‚Eigentlich ist es ja verboten.‘
Jörg Zehetner: Das ist die professionelle Auffassung der EZB. Die EZB ist die Hüterin der Währung – und soll für Preisstabilität sorgen. Das ist ihr oberstes Mandat, wenn sie aber Staatsanleihen kauft, dann käme sie dem Job nicht nach. Die Frage ist, wie lange sie dem Druck standhält.
Da drängt sich die Frage auf, wie es sein kann, dass das Verbot der Staatsfinanzierung des EU-Vertrages so leicht ausgehebelt werden kann? Wenn die EZB den ESM als Geschäftspartner akzeptiert und somit dem ESM Finanzierung gegen Hinterlegung der Staatsanleihen, die der ESM kauft, als Sicherheiten zur Verfügung stellt, dann ist das nichts anderes als Staatsfinanzierung…
Bettina Brück: Ich denke, dass der Vertrag von der Politik so formuliert wurde, um von der EZB unabhängiger zu werden.
Im EZB-Rat sitzen nur zwei deutsche Vertreter, warum wurde der ESM von der EZB nicht schon längst als „Bank“ akzeptiert – die einfache Mehrheit dafür müsste doch locker zu erreichen sein?
Jörg Zehetner: Ich denke, dass die EZB auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland wartet. Die EZB will nicht riskieren, dass der Widerstand in Deutschland zu groß wird, und das BVG deswegen sagt, wenn das so ist, dann sagen wir von vornherein Nein zum ESM.
Bettina Brück Außerdem müsste der ESM zunächst einen Antrag auf Zulassung als Geschäftspartner stellen.
Wer würde einen solchen Antrag stellen?
Bettina Brück Den Antrag würde vermutlich der geschäftsführende Direktor stellen. Das ESM-Direktorium führt die täglichen Geschäfte und ist an die Weisungen des Gouverneursrates, also der Finanzminister, gebunden. Wir gehen davon aus, dass der Gouverneursrat über einen Antrag zuvor eine Entscheidung treffen würde. Welche Mehrheit hierfür im Gouverneursrat erforderlich ist, ist im Vertrag nicht klar geregelt – entweder 80 Prozent der Stimmen oder eine einfache Mehrheit.
Sie haben die Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts (BVG) über den ESM angesprochen. Am 12. September soll sie fallen. Worum geht es da genau?
Bettina Brück: Da sind verschiedene Verfahren anhängig. Es wurden von namhaften Leuten Klagen eingebracht. Am 12. September entscheidet das BVG über die Eilanträge und dann gibt es noch ein Hauptverfahren. Allerdings wird die Entscheidung im Hauptverfahren sicher mit jener am 12. September übereinstimmen. Deswegen lässt sich das BVG hier auch relativ lange Zeit, um über die Eilanträge zu entscheiden.
Was passiert wenn das BVG gegen den ESM entscheidet? Kann Deutschland den ESM kippen?
Bettina Brück: Der ESM-Vertrag tritt in Kraft, wenn 90 Prozent des gezeichneten Kapitals zustimmen. Deutschland hat einen Anteil von 27 Prozent. Das heißt, wenn der BVG am 12. September entscheidet, dass der ESM verfassungswidrig ist, dann tritt er nicht in Kraft.
Jörg Zehetner: Ein entsprechendes Verfahren ist in Österreich nicht vorgesehen. Bei uns kann der Verfassungsgerichtshof erst im Nachhinein entscheiden, ob ein zuvor vom Parlament beschlossenes Gesetz verfassungswidrig ist.
Hoffen Sie, dass das BVG in Deutschland „Nein“ zum ESM sagt?
Bettina Brück: Ja, denn der ESM ist verfassungswidrig. Nach diesem Vertrag ist die Haftung unbegrenzt. Der ESM ist nichts anderes als eine Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung.
Jörg Zehetner: Es gibt beispielsweise eine Ausfallshaftung, wie im GesmbH-Gesetz bei einer nicht voll einbezahlten Stammeinlage.
Bettina Brück: Das Stammkapital des ESM beträgt 700 Milliarden Euro. Wenn, theoretisch, alle Staaten ausfallen würden, müsste ein Land, also etwa Deutschland, nach dem Wortlaut des Vertrags, bis zu 700 Milliarden Euro einzahlen.
Jörg Zehetner: Wenn der ESM in Kraft tritt, dann hat Deutschland das Heft aus der Hand gegeben. Ich fürchte, es wird sich zu einem Selbstbedienungsladen entwickeln.
Bettina Brück: Man hat das schon bei den EFSF-Hilfen für die spanischen Banken gesehen. Deutschland sagt, wir machen das nicht, und jetzt machen sie’s und zwar zu Minimalauflagen. Und die EZB hat ja Anleihen gekauft, ohne jede Auflage. Je mehr Schulden durch die leichte Geldvergabe entstehen, umso größer ist das Bedürfnis, die Schulden zu vergemeinschaften.
Jörg Zehetner: Wenn der ESM in Kraft tritt, haben außerdem die nationalen Parlamente nichts mehr zu sagen.
Bettina Brück: Ausgenommen bei einer Kapitalerhöhung – im Nachhinein. Und im Falle von Deutschland müssen bestimmte Dinge doch im Parlament entschieden werden, allerdings nur nach nationalem Gesetz.
Was bedeutet das?
Bettina Brück: Wenn Finanzminister Schäuble im ESM-Gouverneursrat etwas beschließt, dann ist das rechtlich bindend. Egal, was das nationale Gesetz sagt. Da unterscheidet man zwischen Innen- und Außenverhältnis. Das ist als würde die Familie gemeinsam einen Urlaub in Griechenland planen und der Vater dann entgegen dem, was die Familie beschlossen hat, beim Reisebüro einen Urlaub in der Türkei buchen. Dieser Vertrag ist gültig, auch wenn er sich zu Hause dann vielleicht den Rüffel anhören muss.
Österreich hat ja dem ESM schon zugestimmt. Glauben Sie, dass die Parlamentsabgeordneten den Vertrag gelesen und ihn verstanden haben?
Bettina Brück: Ich bin sicher, dass viele Abgeordnete nicht verstehen, was sie da im Detail beschlossen haben.
Warum benötigen supranationale Organisationen wie der ESM eigentlich volle Immunität gegen gerichtliche Kontrollen und Eingriffe jeder Art, so wie es ebenfalls im Artikel 32 festgeschrieben ist?
Bettina Brück: Das Argument ist die Handlungsfähigkeit. Man soll nicht aus Angst vor Haftung notwendige Schritte unterlassen. Es erhöht aber natürlich auch das Risiko für Korruption.
Zur Person
Jörg Zehetner ist Partner bei der KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH und war zuvor Assistent am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien. Er hielt zahlreiche Vorträge unter anderem als Lektor an der Juridischen Fakultät der Universität Wien (seit 1995), am Post-Graduate-Universitätslehrgang für Wirtschaftsjuristen der Universität Salzburg (seit 2000) und am FH-Studiengang des Bundesministeriums für Finanzen (seit 2012). Außerdem ist er Autor zahlreicher Bücher.
Nach dem internationalen Abitur am „United World College of the Atlantic“ in Wales studierte Bettina Brück Rechtswissenschaften in Göttingen und Lausanne/Schweiz mit Nebenfach Romanistik. Während einer Referendarstation war sie in einer wirtschaftsrechtlichen Kanzlei in Madrid tätig. Seit 1999 ist sie auch als deutsche Rechtsanwältin zugelassen und bei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft bzw. den Vorgesellschaften beschäftigt.
Nachtrag: Warum sind bisher alle europäischen Versuche einer gemeinsamen Währung gescheitert? Weil die Politiker ihre Belohnung immer im Heimatland bekamen – oder anders ausgedrückt: Weil es kein europäisches Denken gab. Ein kluger Artikel mit Rückblick auf die Geschichte in der Wirtschaftswoche dazu.
Update FAZ Wirtschaft vom 11.8.2012: „Es ist an der Zeit, Europa vor den Euro-Rettern zu retten„
Update Handelsblatt 13.8.2012: Eine neue Klage vor dem Verfassungsgericht und eine vor dem europäischen Gerichtshof: Der 12. September ist vermutlich nicht zu halten.