Schlagwort: Bundesverfassungsgericht

Weltweite Hinrichtungen per Drohne, gesteuert über Ramstein

„Egal, wie lange es dauert und wo ihr seid: Wir kriegen euch“ tönte letzte Woche marzialisch US-Präsident Joe Biden vor den Kameras. Da hatte gerade eine Drohne den Al-Kaida-Chef Aiman al-Sawahiri, der in einem Safe-Haus in Afghanistan auf den Balkon getreten war, gezielt getötet. Al-Sawahiri galt als Nachfolger von Osama bin Laden, der 2011 bei einem Einsatz von US-Spezialkräften in Pakistan getötet wurde. Beides geschah, ganz wie in den zahlreichen US-Heldenfilmen, ohne Gerichtsurteil, ohne Information der jeweiligen Regierungen – und damit in einem Bruch des Völkerrechts, wie auch der Menschenrechte.

Weltweit töten US-Drohnen ohne Gerichtsurteile und in völliger Eigenregie vermeintliche „Terroristen“, im Rahmen des „Krieges gegen den Terror“. Immer wieder treffen sie aber auch Unschuldige. Panorama hat für die ARD minutiös nachgezeichnet, wie wegen eines Irrtums sieben afghanische Kinder und drei unschuldige Erwachsene von der Rakete einer Drohne getötet wurden (siehe Video unten). Beteiligt ist in den meisten Fällen die US-Basis im deutschen Ramstein. Die Grünen haben diese Praxis jahrelang als Bruch des Völkerrechts kritisiert, die Regierung in Anträgen zum Handeln aufgefordert. Doch nun, selbst an der Macht, scheuen sie die einst so klaren Worte.

Annalena Baerbock, die grüne Außenministerin, die überall wie eine Lichtgestalt für Völkerrecht und Menschenrechte eintritt, bezieht sich dabei grundsätzlich auf Staaten, die nicht mit dem Westen verbündet sind. Neben China und den von den USA als Schurkenstaaten benannten Ländern, geht es dabei selbstverständlich zurzeit gegen die Kriegsverbrechen Russlands im Ukraine-Krieg. Die hehren und berechtigten Anliegen werden von Menschenrechtsorganisationen bei jeder Gelegenheit eingefordert. Aber sie haben einen riesigen blinden Fleck: Auch der Westen begeht Menschenrechts- und Völkerrechtsverletzungen. Nicht nur die USA: Deutschland ist mitschuldig, weil es den Betrieb der Drohnensteuerungsanlage Ramstein nicht nur zulässt, sondern auch ganz bewusst nicht kommentiert. Panorama hat versucht, dazu einen Kommentar Baerbocks zu bekommen. Obwohl zwei Monate Zeit waren, weigerte sich die Außenministerin „aus Termingründen“.

„Wie auch immer der Zustand seiner Demokratie sein mag: Deutschland ermöglicht Amerikas heimliche Kriegsführung in Afrika“, schreibt Netzpolitik.org in einem detaillierten Aufsatz über die Aktionen in Ramstein. Und weiter: „In vielerlei Hinsicht ist dieser militarisierte Streifen Deutschlands ein Pulverfass. Die gemeinsame NATO-Kommandobehörde „Allied Air Command“, die für alle Luftoperationen und in Weltraumfragen der NATO verantwortlich ist, hat ihren Sitz seit 2013 in Ramstein. Die Kommandobehörde beinhaltet ein Raketenabwehrzentrum, den Kern des neuesten US-Raketenschilds, welches der Kreml als Bedrohung ansieht, da es einen Erstschlag gegen Russland wahrscheinlicher machen würde.“

Die Militärs der USA sind von den Möglichkeiten der Drohneneinsätze begeistert. „Unsere RPA-Unternehmung“ (RPA, ferngesteuerte Flugzeuge) fliegt jetzt „Kampfeinsätze auf dem gesamten Globus“, sagte der für das Air Combat Command zuständige General Herbert Carlisle gegenüber einem Senatskomitee im März 2016. „Sie bestücken unsere Entscheidungsträger mit Informationen, unsere Krieger mit Zielen und unsere Feinde mit Angst, Furcht und ultimativ ihrem zeitlichen Ende.“ Heute sind knapp 8000 Mitarbeiter der Luftwaffe allein dem Predator- und Reaper-Drohnenprogramm gewidmet. „Von den 15 Basen mit RPA-Einheiten“, sagte Carlisle, „haben 13 Kampfeinheiten. Diese Mission ist von solcher Wichtigkeit, dass wir auf ein konsistentes Wachstum an Fluggeräten, Personal und Resultaten setzen.“ 

Inzwischen hat die NATO unter Führung der USA auf dem Militärflugplatz Sigonella/Sizilien die Main Operating Base für ihr Aufklärungssystem Alliance Ground Surveillance errichtet. Es basiert auf der Drohne Global Hawk. Im Gegensatz zu Deutschland ging das praktisch lautlos und ohne jede öffentliche Debatte. In der Bundesrepublik gibt es immer wieder Proteste gegen Hinrichtungen mittels Drohnen, die über Ramstein gesteuert werden, weshalb manche Experten darüber spekulieren, dass diese Aktivitäten komplett nach Italien verlegt werden könnten. Europa ist für die USA im Drohnenkrieg unverzichtbar: Aufgrund der Krümmung der Erde können die Geräte nicht direkt aus den USA gesteuert werden. Die US-Drohnenangriffe, die 2001 unter George W. Bush begonnen wurden, haben dramatisch zugenommen – von insgesamt etwa 50 während der Bush-Jahre auf 12.832 bestätigte Angriffe allein in Afghanistan während der Präsidentschaft Donald Trumps. Auch bei eklatanten Irrtümern und vielen zivilen Opfern bleiben die handelnden Soldaten in der Regel straffrei.

Im Zweiten Weltkrieg hatten die Amerikaner das Gelände bei Ramstein-Miesenbach erobert und ab 1951 erweitert. Aus dem Militärflughafen „Landstuhl Air Base“ und dem Verwaltungstrakt „Ramstein Air Force Installation“ wurde dann 1957 die „Ramstein-Landstuhl Air Base“. Seit 1971 ist die Transporteinheit der US Air Force auf der Air Base stationiert. 1974 bezog außerdem die NATO mit ihrer Kommandobehörde für Luftstreitkräfte einen Gebäudekomplex auf dem US-Areal. Die „Ramstein Air Base“, wie sie heute offiziell heißt, liegt etwa einen Kilometer von Ramstein-Miesenbach entfernt und rund 13 Kilometer westlich von Kaiserslautern. Das Gelände ist etwa 1.400 Hektar groß. Der Lärm der Air Base ist groß, die Flugbewegungen sind jedoch mit keiner App nachvollziehbar.

Die Bedeutung der Air Base Ramstein für das US-Militär ist enorm. Der Flugplatz hat sich zum wichtigsten Drehkreuz für Fracht- und Truppentransporte der US Air Force weltweit entwickelt. Auch für Evakuierungsflüge wird der Flughafen regelmäßig genutzt. Verletzte Soldatinnen und Soldaten können im nahen Landstuhl Regional Medical Center behandelt werden, dem größten US-Krankenhaus außerhalb der USA. Auf der Air Base ist neben der US Air Force auch das Hauptquartier des Allied Air Command stationiert, einer Kommandobehörde der Luftstreitkräfte der NATO. Von Ramstein aus überwacht die NATO die Raketenabwehr des Bündnisses sowie die Weltraumaktivitäten der Mitgliedsstaaten. Für das Hauptquartier arbeiten mehr als 600 Menschen aus fast 30 verschiedenen Nationen.

Das Auto, in dem in Kabul zehn Unschuldige Menschen starben.

Drei Jemeniten, deren nahe Angehörige durch über Ramstein gesteuerte Drohnen ums Leben gekommen sind, versuchen seit Jahren, die Bundesregierung wegen einer Mitverantwortung zu verklagen. Das Oberverwaltungsgericht Münster urteilte. „Es bestehen gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass die USA unter Verwendung technischer Einrichtungen auf der Air Base Ramstein und dort stationierten eigenen Personals bewaffnete Drohneneinsätze im Jemen durchführen, die zumindest teilweise gegen Völkerrecht verstoßen“, schreiben die Münsteraner Richter.

Das Gericht äußerte Zweifel, ob die Einsatzpraxis der US-Regierung dem humanitären Völkerrecht genügt. Nach der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs müssen „unverhältnismäßig hohe zivile Opfer“ vermieden werden. Ob die US-Armee im Krieg im Jemen vor jedem Drohneneinsatz eine derartige Prüfung vornehme, sei zweifelhaft.

Die Bundesregierung hatte versucht, die Rolle Ramsteins klein zu reden. Ulf Häußler aus dem Verteidigungsministerium erklärte sogar, die Relaisstation in Ramstein helfe, die Zahl ziviler Opfer zu reduzieren. Das Oberverwaltungsgericht ließ diese Argumentation nicht gelten. „Die bisherige Annahme der Bundesregierung, es bestünden keine Anhaltspunkte für Verstöße der USA bei ihren Aktivitäten in Deutschland gegen deutsches Recht oder Völkerrecht, beruht auf einer unzureichenden Tatsachenermittlung und ist rechtlich letztlich nicht tragfähig“, so die Richter. Deutschland sei verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen den bestehenden Zweifeln nachzugehen.

Die Bundesregierung wurde im April 2010 und im November 2011 von der US-Seite darüber informiert, dass die Relaisstation in Ramstein von „herausragender Bedeutung“ für den Einsatz bewaffneter Drohnen in Übersee sei. Das geht auch aus offiziellen amerikanischen Dokumenten hervor. 2016 teilten US-Vertreter der Bundesregierung zudem mit, dass Ramstein „eine Reihe weiterer Aufgaben unterstütze, darunter die Planung, Überwachung und Auswertung von zugewiesenen Luftoperationen“, wie es im Urteil des OVG heißt. Die Bundesregierung hat daraufhin im September 2016 hochrangige Gespräche in Washington geführt. Sie erklärte, sie habe keinen Anlass, an der Zusicherung der USA zu zweifeln, dass auf US-Militärliegenschaften in Deutschland geltendes Recht gewahrt werde.

Das Bundesverwaltungsgericht hob im November 2020 die Entscheidung aus Münster jedoch auf. Die Bundesregierung muss neben diplomatischen Gesprächen nicht kontrollieren, ob die Amerikaner bei ihren Einsätzen über die Air Base Ramstein im Einklang mit dem Völkerrecht agieren, entschied das Gericht. Grundrechtliche Schutzpflichten bestehen zwar auch gegenüber im Ausland lebenden Ausländern und im Fall von Grundrechtsbeeinträchtigungen anderer Staaten. Dafür müssen aber laut Gericht zwei Voraussetzung erfüllt seien: eine konkrete Gefahr und ein qualifizierter Bezug zum deutschen Staatsgebiet. Die Bundesregierung würde ihre Schutzpflicht demnach nur dann verletzen, wenn sie gänzlich untätig bliebe und ihre Maßnahmen offensichtlich völlig ungeeignet wären. Es gebe aber regelmäßige Konsultationen, die den diplomatischen Gepflogenheiten entsprechen, und die Bundesregierung habe sich von den USA zusichern lassen, dass ihre militärischen Tätigkeiten in Deutschland im Einklang mit geltendem Recht erfolgen.

Nun kommt das Anliegen vor das Bundesverfassungsgericht.

Ob dieses den Mut haben wird, Völkerrechtsverletzungen auch als solche zu benennen?

Die USA haben dafür gesorgt, dass zu ihren Aktivitäten in Afghanistan, denen im Irak oder in anderen Ländern, bei denen Tausende unschuldiger Einheimischer zu Tode kamen, kaum Bild- und Beweismaterial im Netz zu finden ist. Ähnlich verhält es sich zu den Auslösern der Krim-Annektierung und des Ukraine-Kriegs durch Russland. Von diesem Krieg sind jedoch täglich neue Schauerbilder zu sehen. Es wird grundsätzlich von „Putins Krieg“ und einer unglaublichen Aggression Russlands gesprochen, der gegenüber sich der Westen als Hüter von Freiheit, Menschenrechten und Völkerrecht darzustellen versucht. Ganz so einfach ist das aber nicht.

Angehöriger, der beim Drohnenangriff in Kabul zehn Familienmitglieder verloren hat

Als US-Präsident Biden aufgrund des durch die Sanktionen gegen Russland selbst verursachten Gas- und Ölmangels im Westen in Saudi-Arabien mit der Bitte vorstellig wurde, doch die Produktion zu erweitern, da man auf Energie aus Russland aus Völker- und Menschenrechtsgründen verzichten müsse, erinnerte man ihn als erstes an den völkerrechtswidrigen Einmarsch der USA in den Irak. Ähnlich verhielt es sich beim Thema Menschenrechte: Joe Bilden hatte den saudischen Kronprinzen Mohammed bin Salman, auch MBS genannt, zuvor öffentlich wegen des Mordes an dem Journalisten Jamal Kashoggi verurteilt. Lächelnd konnte dieser jedoch auf unzählige vergleichbare Hinrichtungen der USA verweisen.

Auch in China, Indien und anderen asiatischen Staaten beißen die USA in ihrer Rolle als selbsternannte Retter der Menschenrechte auf Granit. Zu sehr haben sie sich in den letzten Jahrzehnten selbst ins Unrecht gesetzt. Und wir, die Verbündeten, sind an all dem mit schuldig. Weil wir der Schutzmacht USA wortlos alles durchgehen lassen, was wir ihren Feinden vorwerfen.

Siehe auch: Weltweiter Rechtsbruch über Ramstein und die dortigen Links

Mission Rettung des Euro: EU fährt mit vollem Risiko

Urteile des Europäischen Gerichtshofs sind für alle nationale Gerichte bindend, erklärt EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Mai 2020. „Das letzte Wort zu EU-Recht wird immer in Luxemburg gesprochen. Nirgendwo sonst.“ Es gehe darum, die EU als Werte- und Rechtsgemeinschaft zusammenzuhalten. Um dieser Meinung Nachdruck zu verleihen, hat die EU im Juni 2021 ein förmliches Verfahren gegen Deutschland eingeleitet. Es geht um nicht weniger als den Fortbestand des Euro.

Das war passiert: Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2021 angeordnet, dass der Bundespräsident bis zur Entscheidung über einen Eilantrag gegen die gemeinschaftliche Schuldenaufnahme der EU das Gesetz zur Teilnahme Deutschlands am EU-Wiederaufbaufonds nicht unterschreiben durfte. Dieses sollte die EU-Kommission ermächtigen, Schulden auf dem Kapitalmarkt aufnehmen und diese teilweise als Zuschüsse an die Mitgliedstaaten weiter zu reichen. Im April 2021 wurde dieser Eilantrag abgelehnt. Obwohl das Hauptverfahren noch aussteht, konnte Präsident Steinmeier das entsprechende Gesetz nun unterschreiben, denn ein verspäteter Start könne irreversible Folgen haben, so das Verfassungsgericht. Die Bundesregierung befürchte außerdem „erhebliche außen- und europapolitische Verwerfungen”.

Außerdem hatten die Verfassungsrichter im Mai 2020 festgestellt, dass die europäische Notenbank mit dem 2015 gestarteten Programm ihr Mandat für die Geldpolitik überzogen hatte. Bundesregierung und Bundestag sollten deshalb darauf hinwirken, dass Europas Währungshüter nachträglich prüfen, ob die Käufe verhältnismäßig sind.

Die EZB hatte zwischen März 2015 und Ende 2018 rund 2,6 Billionen Euro in Staatsanleihen und andere Wertpapiere gesteckt – den größten Teil über das Programm PSPP (Public Sector Purchase Programme), auf das sich das Urteil bezieht. Zum 1. November 2019 wurden die umstrittenen Käufe neu aufgelegt, zunächst in vergleichsweise geringem Umfang von 20 Milliarden Euro im Monat.

Mittlerweile haben Bundesregierung und Bundestag das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, indem sie die Verhältnismäßigkeit der Anleihekäufe festgestellt haben. Damit hätte die Angelegenheit beendet sein können, ist sie aber nicht: Die EU kann keine unabhängigen Urteile nationaler Verfassungsrichter gebrauchen. Im Ernstfall würden sie die gesamte Geldpolitik der Union sprengen. Damit das nicht geschieht, will die EU-Kommission vom Europäischen Gerichtshof EuGH geklärt wissen, wer in solchen Streitfragen das letzte Wort hat und hat ein Verfahren gegen Deutschland eröffnet.

Paradox dabei: Der europäische Gerichtshof, der alle geldpolitischen Maßnahmen der EU für rechtens erklärt hat, ist gleichzeitig Teil dieses Streits und oberster zuständiger Gerichtshof. Was soll bei einem solchen Verfahren also heraus kommen? Man kann wohl kaum erwarten, dass der EuGH sich selbst verurteilt. Dennoch bleibt: Das Bundesverfassungsgericht urteilt unabhängig, kann von der Politik zu nichts gezwungen werden.

Um zu ermessen, um wie viel es geht, ist es nötig, Rückschau zu halten.

1998 gründete die EU eine gemeinsame Zentralbank, die EZB. Laut ihrer Satzung bei der Gründung ist das vorrangige Ziel der Europäischen Zentralbank, die Preisstabilität zu gewährleisten. Zu diesem Zweck hat sie das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Euro-Banknoten innerhalb der Union zu genehmigen. Die nationalen Zentralbanken sind alleinige Zeichner und Inhaber des Kapitals der EZB. Der Schlüssel für die Zeichnung des Kapitals der EZB, der 1998 festgelegt wurde: 50 Prozent des Anteils des jeweiligen Mitgliedstaats an der Bevölkerung der Union im vorletzten Jahr vor der Errichtung des Europäischen Systems der Zentralbanken ESZB und 50 Prozent des Anteils des jeweiligen Mitgliedstaats am Bruttoinlandsprodukt der Union zu Marktpreisen in den fünf Jahren vor dem vorletzten Jahr vor der Errichtung des ESZB.

Die EZB kann laut Satzung genau wie die nationalen Zentralbanken am Markt tätig werden. Aber: Überziehungs- oder andere Kreditvergaben bei der EZB wie auch den nationalen Zentralbanken sind sind ebenso verboten, wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die EZB oder die nationalen Zentralbanken.

Schon wenige Jahre nach der Einführung der Gemeinschaftswährung im Jahr 2002 traten die ersten Probleme auf: Die Staatsverschuldung der wirtschaftlich schwächeren Mitgliedsländer stieg rasant, Ausgleichsmaßnahmen wie die Abwertung nationaler Währungen waren nicht mehr möglich.

2010 legte die EU in Maastricht Kriterien fest, die einzuhalten seien, um die Stabilität des Euro zu sichern:

1. Das Haushaltsdefizit darf nicht mehr als drei Prozent des
Bruttoinlandsprodukts (BIP) ausmachen.

2. Die gesamtstaatliche Verschuldung sollte 60 Prozent des BIP
nicht übersteigen. Dieser Artikel wurde jedoch von Anfang an flexibel ausgelegt. Es
genügt, wenn die Verschuldung kontinuierlich abgebaut wird und sich
dem Wert von 60 Prozent nähert.

3. Die Inflationsrate darf sich nicht weiter als 1,5 Prozentpunkte
vom Durchschnitt der drei preisstabilsten Länder entfernen.

4. Die langfristigen Zinssätze dürfen nicht mehr als zwei
Prozentpunkte über dem Niveau der drei EU-Länder mit den niedrigsten
Zinsen liegen.

5. Die Währung muss sich mindestens zwei Jahre lang innerhalb der
’normalen Bandbreiten‘ des Europäischen Wechselkurssystems ohne
Abwertung bewegt haben. „Das Wechselkurssystem ist das ‚Wartezimmer
für den Euro'“.

Von Anfang an war es mit der Einhaltung der Kriterien durch die Mitglieder nicht weit her. Vor allem die Haushaltsdefizite überstiegen oft bei weitem die festgelegten Grenzen.

Bereits 2012 sah sich die EU genötigt, den Euro-Rettungsschirm (ESM) für überschuldete Mitgliedsländer einzuführen. Der ESM darf direkt von Euro-Staaten Staatsanleihen aufkaufen oder diesen Kredite gewähren. Dies durfte die EZB bis dato nicht.

Ursprünglich sah der ESM eine Haftungsobergrenze von 700 Milliarden Euro vor und begrenzte den deutschen Anteil daran auf „nur“ 190 Milliarden Euro. Allerdings beschränkte Artikel 8 (5) des ESM-Vertrags das Fondskapital nicht auf den Nominalwert von 700 Milliarden Euro, sondern auf den jeweils aktuellen Ausgabewert, was das Zukunftsrisiko wesentlich erhöht. Ursprünglich hatten die EU-Verträge Staatsfinanzierung über die Notenpresse verboten und Regierungen die Veräußerung von Regierungsanleihen an die EZB untersagt. Dem ESM wurde nun gestattet, Staatsanleihen direkt zu kaufen, Staatskredite zu gewähren und insolvente Banken zu retten.

Der ESM löste Mitte 2013 den EFSF ab, den europäischen Finanz-Stabilisierungspakt, eine privatrechtliche Kapitalgesellschaft nach luxemburgischem Recht. Sie hatte Notkredite an Länder der Eurozone ausgegeben, wenn deren Probleme die gesamte Währungsunion in Gefahr brachten. Im Vertragswerk des ESM wurde den jeweiligen Entscheidern absolute Immunität zugesichert.

Der ESM verfügt über rund 704,8 Milliarden Euro Stammkapital. Diese Summe teilt sich auf in rund 80,5 Milliarden eingezahltes und rund 624,3 Milliarden abrufbares Kapital. Die Finanzierungsanteile der einzelnen Mitgliedstaaten beim ESM ergeben sich aus dem Anteil am Kapital der Europäischen Zentralbank, für einige neue Mitgliedstaaten gibt es befristete Übergangsvorschriften.

Es gab viel Protest gegen den ESM, der zu Recht als erster Schritt in die Schuldenunion gesehen wurde und Deutschland als größten Netto-Einzahler auch am stärksten in die Verantwortung nehmen würde. Keine der Anstrengungen, das Konstrukt zu verhindern, hatte jedoch Erfolg.

Der deutsche Finanzierungsanteil am ESM beträgt rund 26,9 Prozent. Dies entspricht rund 21,7 Milliarden Euro eingezahltem und rund 168,2 Milliarden abrufbarem Kapital. Weitere Haupt-Zahler sind Frankreich (20,2 Milliarden), Italien (17,8) und Spanien (11,8 ). Bisher wurden 195 Milliarden an Spanien, Griechenland und Zypern zugesagt, 109,5 Milliarden ausgezahlt und 19,6 zurückgezahlt. So sind von dem 500 Milliarden umfassenden Ausleihvolumen derzeit 410,1 Milliarden verfügbar. Die Hilfen aus dem Schutzschirm sind jedoch unbeliebt, weil mit strengen Reformauflagen verbunden. Besonders am Beispiel Griechenland wurde deutlich, dass das Land sein Tafelsilber verkaufen musste. Daher suchte man unter EZB-Präsident Draghi nach anderen Wegen.

Schon vor Gründung des ESM wurde im Juli 2012 klar, dass diesem Zugriff auf Kredite bei der EZB ohne jedes Limit gewährt werden sollte. Zu den Befürwortern zählten wichtige Euro-Staaten wie Frankreich und Italien, sowie führende Mitglieder des EZB-Rats. Demnach sollte der ESM Länder wie Spanien und Italien in Zukunft unterstützen, indem er in großem Stil Anleihen dieser Staaten kauft. Der ESM sollte die gekauften Anleihen bei der EZB als Sicherheiten für frisches Geld hinterlegen, das er erneut zur Unterstützung wankender Euro-Staaten einsetzen konnte. So geschah es dann auch – und die EZB wurde zur Bad Bank für alle faulen Kredite ihrer Mitgliedstaaten.

Außerdem finanziert die EZB über die nationalen Zentralbanken Konzerne. Welche das sind, teilt sie regelmäßig mit. Warum sie gefördert werden und in welcher Höhe, ist jedoch geheim.

Nachdem die EZB anfänglich ein begrenztes Programm mit dem Kauf von Staatsanleihen bis zu 60 Milliarden monatlich gestartet hatte, erklärte deren Chef Mario Draghi Anfang 2015: „Wir kaufen so lange, bis die Inflation steigt.“ Unter dem Vorwand, dauerhaft 2 Prozent Inflation erreichen zu wollen, wurden bis 2015 schon insgesamt 1,14 Billionen frisches Geld in die EU gepumpt, mit dem kriselnden und hoch verschuldeten Staaten geholfen wurde. Das bewirkte eine katastrophale Langzeit-Wirkung für die noch junge Gemeinschaftswährung: Statt die Staaten mit Auflagen zu zwingen, sich wirtschaftlich anzugleichen, wurden sie mit billigem Geld überschüttet und die Reformen fielen eher winzig aus.

Vor allem aber wurde auf diesem Weg die parlamentarische Mitbestimmung der einzelnen Staaten ausgehebelt: Für 20 Prozent der Wertpapierkäufe gibt es eine gemeinsame Haftung. Für die übrigen 80 Prozent haften die jeweils kaufenden nationalen Zentralbanken, die politisch unabhängig sind. Die Laufzeiten der Anleihen liegen zwischen 2 und 30 Jahren.

Zum 1. November 2019 wurden die umstrittenen Käufe neu aufgelegt, zunächst in vergleichsweise geringem Umfang von 20 Milliarden Euro im Monat.

Im Februar 2020 beschloss die EZB das dritte Programm zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen. Im März 2020 folgte ein zeitlich befristetes Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP). „Die Ankäufe im Rahmen des PEPP erfolgen flexibel, wodurch Schwankungen im Zeitverlauf bei der Verteilung der Ankäufe hinsichtlich der Anlageklassen und der Länder möglich sind,“ hieß es.

Konkret wich die EZB schon vor 2019 immer weiter von den eigentlich festgelegten Regeln ab: Für das PSPP galt anfangs eine strikte Orientierung am Kapitalschlüssel der EZB, Anleihekäufe sollten proportional zu den Anteilen der nationalen Notenbanken des Eurosystems an der EZB erfolgen. Schon vor der Coronakrise wurden jedoch bei den billionenschweren Anleihekäufen die Titel hochverschuldeter Euro-Staaten stark übergewichtet. Vor der Pandemie seien mehr italienische, belgische, spanische und französische Staatsanleihen erworben worden, als es das Grundgerüst der Käufe eigentlich erlaubt habe, ergab eine Untersuchung des Mannheimer Wirtschaftsforschungsinstituts ZEW und der Brigitte Strube Stiftung im Juli 2020.

Die Abweichungen vom Schlüssel seien auch nicht nur vorübergehend zu beobachten, sondern zeigten sich im Anleihebestand. Deutschland ist stark untergewichtet. Aufgrund der durch die Pandemie noch erhöhten und beschleunigten Käufe, könnte das Eurosystem Anfang nächsten Jahres schon ein Drittel der Staatsverschuldung im Euroraum halten, heißt es in der Studie unter dem Titel „Sliding down the slippery slope?“ 

An diesem Punkt reichte es nun dem Bundesverfassungsgericht: Im Mai 2020 widersprach es auch dem Europäischen Gerichtshof: Handlungen und Entscheidungen europäischer Organe seien offensichtlich nicht von der europäischen Kompetenzordnung gedeckt. Sie könnten daher in Deutschland keine Wirksamkeit entfalten. Ultra Vires – jenseits der Gewalten – heißt der rechtliche Begriff, mit dem die EZB sich außerhalb der europäischen Verträge begeben habe.

Auch der EuGH habe sich aus deutscher Sicht falsch verhalten, so der Vorsitzende Voßkuhle. Er sei seiner Kontrollaufgabe nicht nachgekommen und habe nicht erkannt, dass die Anleihekäufe im Verhältnis zu ihren Nebenwirkungen unverhältnismäßig seien. Zwischen März 2015 und Ende 2018 hatte die Notenbank rund 2,6 Billionen Euro in Staatsanleihen und andere Wertpapiere investiert. Die Deutsche Bundesbank ist mit etwas mehr als 26 Prozent der größte Anteilseigner der EZB. Entsprechend groß ist auch ihr Anteil an den faulen Papieren.

Ab Frühjahr 2020 war die nächste Krise schon in vollem Gang: Covid 19 hatte die gesamte Eurozone zu Lockdowns gezwungen. Also ging das Gelddrucken weiter: Im Juni 2020 beschloss die Die Europäische Zentralbank, Notkaufprogramm für Anleihen um 600 Milliarden Euro auf insgesamt 1,35 Billionen Euro aufzustocken. Die Mindestlaufzeit wurde bis Ende Juni 2021 verlängert. EZB-Präsidentin Christine Lagarde betonte, man werde so lange kaufen, wie es nötig sei.

„NextGenerationEU“ heißt das Corona-Wiederaufbau-Programm, auf das sich die europäischen Staatschefs dann im Juli 2020 zusätzlich einigten. Es hat ein Volumen von 750 Milliarden Euro, welche – und das ist ganz neu – die EU-Kommission, stellvertretend für die gesamte EU, am Kapitalmarkt aufnehmen soll.

Bis zu 0,6 Prozent der nationalen Wirtschaftsleistungen sollen zusätzlich abgerufen werden können. 390 Milliarden Euro sollen als Zuschüsse und 360 Milliarden Euro als Kredite an die Mitgliedstaaten fließen. Dabei darf der Kredit, den ein Land der EU erhalten kann, den Höchstwert von 6,8 Prozent seines nationalen Bruttoinlandsproduktes (BIP) nicht übersteigen. Rückzahlbar sollen die 750 Milliarden bis 2058 sein…

Die Tilgung der gemeinsamen Schulden erfolgt im Falle von NextGenerationEU als feststehende Ausgabe aus dem EU-Haushalt. Es gibt daher zwar offiziell keine gemeinsame Haftung, wie sie bei Eurobonds bestehen würde. Deutschland soll wie die anderen Staaten nur über die Eigenmittel der EU haften, also die Beiträge auf Basis des Bruttonationaleinkommens, die es an den EU-Haushalt überweist. Das gilt allerdings nur, solange der Zusatzabruf der 0,6 Prozent des BiP nicht erfolgt.

Ob man das ‚Kind‘ nun Eurobonds nennt oder nicht, ist letztlich auch egal: Der Schuldenberg, für den die Mitgliedsstaaten Mitgliedsstaaten im Ernstfall haften müssen, müsste dann eben über entsprechend hohe Mitgliedsbeiträge abgetragen werden. Aber dazu wird es nicht kommen, denn das würde zu enormen Protesten führen. Also wird die Geldmaschine EZB immer mehr Geld drucken, Zahlungstermine für Kredite immer weiter in die Zukunft verschieben und keinen Staat Pleite gehen lassen.

Dazu passt auch der jüngste Beschluss der EZB vom Juni 2021: Die Anleihekäufe im Rahmen des Krisenprogramms sollten weiterhin „signifikant“ umfangreicher ausfallen als in den ersten Monaten des Jahres. Damit wolle sie „günstige Finanzierungskonditionen“ für die Unternehmen sicherstellen. Soll heißen: Die EZB reagiert auf einen Anstieg der Renditen am Markt für Staatsanleihen, der unter Umständen auch eine Verteuerung von Unternehmenskrediten bewirken und so den Aufschwung nach der Corona-Krise vorzeitig bremsen könnte. Zwar sieht sich die EZB im Moment mit steigenden Inflationsraten konfrontiert – hält diese aber für ein vorübergehendes Phänomen im Krisenausklang. Die Inflation in der Eurozone hatte im Mai erstmals 2 Prozent getragen. Mittelfristig glaubt die Zentralbank, dass die Raten wieder sinken.

Auch die Leitzinsen sollen unverändert bleiben, bis das Inflationsziel von 2 Prozent sicher erreicht sei, heißt es. Der Schlüsselsatz zur Versorgung der Geschäftsbanken mit Geld liegt bereits seit März 2016 auf dem Rekordtief von 0,0 Prozent. Der Ökonom Friedrich Heinemann vom Forschungsinstitut ZEW hält das ebenso wie der frühere EZB-Chefvolkswirt Otmar Issing für gefährlich: „Ob das Inflationsgespenst vorbeihuscht, wissen wir nicht“, sagte Issing. Die neue Strategie der amerikanischen Notenbank Federal Reserve, vorübergehend ein Überschießen der Inflationsrate über das Inflationsziel von zwei Prozent hinzunehmen, sei „relativ inflationsanfällig“ – und: „Wenn ein Schiff durch den Nebel segelt, sollte man nicht das Steuer festbinden“.

Bleibt die Frage, ob es überhaupt noch kurzfristig möglich sein kann, Anleihekäufe zu stoppen und Zinsen steigen zu lassen. Der Schuldenberg von Staaten und auch ihrer Wirtschaft ist gerade wegen der lockeren Geldpolitik, zuletzt auch wegen der Corona-Stützungsmaßnahmen extrem gestiegen. Würden jetzt die Zinsen steigen, wären die Raten noch schwieriger zu tilgen.

Die Schuldenunion, die zwar offiziell immer bestritten wird, ist längst eingetreten – und das entspricht auch dem eigentlichen Willen der Architekten Europas. „Der Widerstand gegen Veränderungen wird in der Krise geringer,“ sagte der heutige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble im August 2020 der Neuen Westfälischen. „Wir können die Wirtschafts- und Finanzunion, die wir bisher nicht zustande gebracht haben, jetzt hinbekommen.“

Die Vereinigten Staaten von Europa, also. Grundsätzlich wäre es ja logisch, die EU so umzubauen, um ihr mehr Gewicht zu verschaffen. Aber die EU ist ein völlig anderes Konstrukt als die USA. Was sie hier tut, ist maximales Risiko – und der Erfolg ist bei weitem nicht garantiert. Nationalstaaten mit vielen Jahrhunderten Geschichte sprechen nicht nur unterschiedliche Sprachen und haben ganz unterschiedliche Regierungssysteme: Vor allem gibt es extreme Unterschiede in den nationalen Wirtschaftsleistungen und den Staatsschulden. Diese nicht stärker anzugleichen, bevor der Euro eingeführt wurde, war ganz sicher der größte Fehler ehrgeiziger

Politiker. Dazu kommen weitere Unterschiede: Während beispielsweise in Frankreich starke Gewerkschaften und nationale Proteste eine Anhebung des Rentenalters, das bei 62 Jahren für Männer und 58 für Frauen liegt, verhinderten, wird in Deutschland gerade das Renteneintrittsalter für alle mit 68 Jahren diskutiert. Bei einem engeren Zusammenwachsen der EU würden die Deutschen ganz sicher solche Unterschiede nicht mit tragen.

Allzu viele Mitgliedsländer der EU sind nicht eingetreten, weil sie Wirtschaftskraft beitragen könnten oder wollten, sondern weil sie viel Hilfe erwarten. Während man beispielsweise in Deutschland über selbst fahrende Autos streitet, fahren die Menschen in Rumänien immer noch mit Pferde- oder Ochsenkarren durch’s Land. Immer weniger starke Länder müssen in der Union Schulden für immer mehr schwache absichern. In dieser Situation mit immer höheren Schuldenbergen und unbegrenztem Drucken von Geld die gemeinsame Währung zu sichern, ist ein unüberschaubares Risiko.

Wenn es scheitert, sind alle pleite: Auch Deutschland.

Siehe auch:

Entwurf des EU-Haushaltes: Corona-Aufbau soll beginnen

Milliardenschwere Eurobonds: Erwarten uns 62 Prozent Haftung?

Die Lehre aus Zypern: Vertrauen ist Glückssache

Die Fed, die Zinsen, der Goldpreis und die Illusion eines freien Marktes

ESM-Finanzierungsgesetz

ESM: Rechtliche und finanzielle Analyse

Die globalen Währungsreserven in Dollar gehen zurück

Russland baut Dollar-Reserven ab

Updates:

Fed erwartet höhere Inflation, will aber erst 2023 die Zinsen erhöhen

Die Verteilung an die EU-Länder beginnt

EZB wird dominanter Investor bei europäischen Staatsanleihen

EZB im Dilemma: Inflation steigtZinsen dürfen es nicht

Libra ist gestorben

Inflation bei Rekordmarke von 5,1 Prozent – EZB ändert nichts